Architektenkosten

Diskutiere Architektenkosten im Bauen mit Architekten Forum im Bereich Architektur; Hallo, ich habe gelesen, dass ein Architekt etwa 10% kostet. Nun ist die Frage: Variante 1 10% der geschätzten Hausbaukosten:...

  1. #1 familieri, 23.08.2012
    familieri

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    Hallo,

    ich habe gelesen, dass ein Architekt etwa 10% kostet.

    Nun ist die Frage:

    Variante 1
    10% der geschätzten Hausbaukosten:

    Hauskosten: 1000 Euro
    Baunebenkosten: 300 Euro
    Architekt: 100 Euro

    Variante 2
    10% der geschätzten kosten des gesamten Bauvorhabens:

    Hauskosten: 1000 Euro
    Baunebenkosten: 300 Euro
    Architekt: 130 Euro

    Variante 3
    10% des Bugets, in welchem die Architektenkosten schon enthalten sind:

    Budget: 1500
    Hauskosten: 1000 Euro
    Baunebenkosten: 300 Euro
    Architekt: 150 Euro

    Je nach Rechnung macht das ja schon erhaebliche Unterschiede aus. Wie läuft das ab?
    Danke für Eure Antworten.
     
  2. #2 breezer19811, 23.08.2012
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    Hmm das ist jetzt vielleicht gemein, aber nimmst du als Projektleiter auch Fantasiezahlen her?
    Nimm doch realistische Zahlen für die Hauskosten z.B. 300.000 € - Nebenkosten 25.000 € usw.

    Dann schauen 10 % auch anders aus.
    Mit solchen Beispielen kann man doch nix anfangen.
    Wenn man sich mit dem Thema beschäftigt, dann doch auch mit "echten" Zahlen, oder?
     
  3. #3 Manfred Abt, 23.08.2012
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    die Frage ist doch wohl ein Fake, oder?

    alle Infos unter http://www.hoai.de
     
  4. #4 Ralf Dühlmeyer, 23.08.2012
    Ralf Dühlmeyer

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    Der immer wieder gern kolportierte 10%-Satz ist schlicht Blödsinn.
    Die HOAI setzt erst bei anrechenbaren Kosten v. rd. 25.000 überhaupt an/ein.

    Danach kann man zwar theoretisch einen %-Satz zurückrechnen, aber der ist reziprok zu den Baukosten.

    Das Honorar richtet sich nach der Honorarzone, den anrechenbaren Kosten (vereinfacht - den Nettobaukosten), ggf Zuschlägen, den Nebenkosten - das alles zzgl MWST.

    Einfach mal HOAI 2009 bei Tante Gockl eingeben.
    Achtung Honorarrechner im I-Net sind in der Regel auf III min eingestellt. Ein EFH kann aber auch höher als III min eingestuft werden!
     
  5. #5 Gast036816, 23.08.2012
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    es gibt eindeutige regelungen, was für die honorarermittlung an anrechenbaren herstellkosten nach den kostengruppen anzusetzen ist und welche nicht. der ansatz der 3 varianten bringt nix und ist so nicht nachvollziehbar.

    10 % ist ein mittlerer wert, der mit vorsicht anzunehmen ist.
    bei herstellkosten von 100.000 € kann das honorar zwischen 8,531 % und 19,708 % betragen,
    bei herstellkosten von 1.000.000 € kann das honorar zwischen 6,0822 % und 13,594 % betragen,
    bei herstellkosten von 10.000.000 € kann das honorar zwischen 5,708 % und 10,911 % betragen.
    wie du siehst, verhält sich die honorarsteigerung bei höheren herstellkosten degressiv.
     
  6. #6 familieri, 23.08.2012
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    Nein das war durchaus ernst gemeint.

    @ breezer19811
    Wenn es mir um die "Modellart" und nicht um den Preis geht, sind die Zahlen sowas von schnuppe.

    Danke Ralf Dühlmeyer, die anrechenbaren Kosten waren mir ein Rätsel.
     
  7. #7 Ralf Dühlmeyer, 23.08.2012
    Ralf Dühlmeyer

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    Das sind sie auch für manchen Kollegen - leider :(.
    Denn Nettobaukosten ist wie gesagt vereinfacht. Aber auch dazu gips einen § in der HOAI.
     
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