Bauernhof als Wochenendhaus und EnEV

Diskutiere Bauernhof als Wochenendhaus und EnEV im EnEV 2002 / 2004 / 2007 / 2009 Forum im Bereich Bauphysik; Hallo, wie der Titel schon sagt, will ich einen leer stehenden Bauernhof als Wochenendhaus kaufen und nutzen. Das Wohnhaus steht seit 2 Jahren...

  1. #1 Bastler50, 18.06.2013
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    Hallo, wie der Titel schon sagt, will ich einen leer stehenden Bauernhof als Wochenendhaus kaufen und nutzen. Das Wohnhaus steht seit 2 Jahren leer und ist ca. 100 Jahre alt. Das Dach ist relativ neu. Der Außenputz wird nur noch durch die Farbe gehalten und ist an einigen Stellen bereits abgeplatzt. Innen viele feuchte und schimmelige Stellen. Auch unter den Tapeten ist Schimmel sichtbar. Das Haus hat keine Zentralheizung, nur einen Kohleofen in der Küche und einen Kachelofen in der Wohnstube.
    Als Bau-Laie bin ich nun auf die EnEV gestoßen und habe dazu folgende Fragen:
    1) greift die EnEV hier überhaupt?
    2) wenn ja, muss ich bei Ausbesserung der Fassaden dann eventuell gleich alles neu machen und entsprechend isolieren?
    3) muss ich das Dach, oder die oberste Decke isolieren, obwohl keine Heizung vorhanden ist?

    Habe bisher noch keine passende Antwort gefunden und hoffe, hier kann mir jemand konkret auf diesen Fall helfen.

    Wenn die EnEV auf all diese alten Höfe zutrifft, würde das letztlich doch eine Vernichtung aller alten bäuerlichen Bauten bedeuten, sofern sich nicht ein reicher Investor findet, der die energetische Sanierung bezahlen kann.
     
  2. Baumal

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    die EnEV greift nicht bei wochend-/ferienhäuser.
     
  3. #3 Ralf Dühlmeyer, 18.06.2013
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    Wobei wiederum die Frage ist, ob a) ein Ex-Bauernhof als Wochenendhaus durchgeht und b) der Bauernhof überhaupt als solches genutzt werden darf?

    Wenn der Hof nicht innerhalb des geschlossenen Ortsbilds liegt, sondern unter § 35 BauNVO fällt, dann ists Essig mit dem WE-Haus!
     
  4. #4 Bastler50, 18.06.2013
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    Das konnte ich bisher auch noch nicht abklären. Der Hof liegt zwar innerhalb der Ortschaft, ist aber Außenbereich.
    Wer bestimmt, ob der Hof (noch als Landwirtschaftl. Anwesen ) als WE-Haus genutzt werden darf?
     
  5. Baumal

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  6. #6 planfix, 18.06.2013
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    mal abgesehen von der EnEV wirst du dieses Problem nicht ohne Heizung in den Griff kriegen.

    Die EnEV sagt:
     
  7. #7 Der Bauberater, 18.06.2013
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    Das zuständige Bauamt, Entweder bei der Stadt, wenn diese selbst untere Baurechtsbhörde ist oder der Landkreis, wenn die Stadt keine eigene Baurechtsbehörde hat.
     
  8. #8 Bastler50, 18.06.2013
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    Das mit dem §35 verstehen nur Insider. Ich komme in meinem Fall damit nicht klar.
    Zur Lage: der "Resthof" besteht aus einem Stall/Stadl, einem Wohn-Bauernhaus und nur noch kleinem Grundstück. Es ist also keine landwirtschaftliche Tätigkeit damit möglich. ( Außer vielleicht einer Hasenzucht ).
    Ich will nichts umbauen ! Also aus dem Stadl keine Wohnungen machen und auch sonst nichts ändern.
    Das bestehende Wohnhaus möchte ich lediglich mit geringsten Mitteln als Wochenendhaus wieder bewohnbar machen. Also nur notwendige Reparaturen oder Schönheitsreparaturen z.B. Fenster nur streichen und nicht erneuern.
    Der Stall mit Stadl dient dann nur noch dem Hobby als Bastelwerkstatt. Kein Gewerbe oder Lagerraum.

    Ich möchte nur sichergehen, dass dann nicht irgend jemand kommt und mir die EnEV vor die Nase hält und meint, ich müsste hier einiges zu Energieeinsparung renovieren.
     
  9. #9 planfix, 19.06.2013
    planfix

    planfix Gast

    damit wäre die enev raus.

    was bleibt sind schimmlige wände, wenn nicht geheizt wird.
     
  10. #10 Bastler50, 19.06.2013
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    Also das zuständige Bauamt meinte auch, dass ich mit EnEV kein Problem bekomme, solange ich keine großen Renovierungen machen will.
    Die Nutzung als WE-Haus ist auch kein Problem. Man ist froh, wenn das Haus nicht verfällt.
    Das mit dem Schimmel wird natürlich ein großes Problem, aber vielleicht bekomme ich das in den Griff. (Bin Optimist! ).
    Danke an alle obigen Kommentare.
     
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