Glänzende Dachziegel - kein B-Plan - Nachbar wird geblendet

Diskutiere Glänzende Dachziegel - kein B-Plan - Nachbar wird geblendet im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo liebe Kollegen, ich hoffe auf Euren Rat bei folgendem Fall: Neben einem Mehrfamilienhaus (BJ 1998) wurde ein Einfamilienhaus (BJ 2013)...

  1. #1 Bauliesl, 02.10.2013
    Bauliesl

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    Hallo liebe Kollegen,
    ich hoffe auf Euren Rat bei folgendem Fall:
    Neben einem Mehrfamilienhaus (BJ 1998) wurde ein Einfamilienhaus (BJ 2013) erstellt. Im B-Plan ist nichts über Dachfarbe (auch nicht über glänzend / nicht glänzend) ausgesagt.
    Die Dame im 2 Stock des MFH kann im Sommer fast nicht mehr auf ihren Balkon, weil die glänzenden Dachziegel (schwarz, glänzend engobiert) extrem blenden. D.h. die Lady sitzt fast nicht mehr auf dem Balkon und muss außerdem häufig auch den Rollladen runterlassen.
    Die anderen Nachbarn im Haus betrifft´s nicht, weil die höher oder niedriger wohnen, d.h. die Sonneneinstrahlung bzw. die Reflexion ist nicht so gravierend.
    Der EFH-Eigentümer zeigt sich uneinsichtig (auch nachdem man ihn gebeten hat, sich doch mal kurz auf Ladys Balkon einen eigenen Eindruck zu verschaffen). Es ist aber definitiv eine große Einschränkung in ihrer Wohnqualität.
    So, diese Lady hat sich jetzt mit der Bitte um Rat an mich gewandt...
    Ich habe aber keine Ahnung, wie ich das angehen soll..... Direkt zum Anwalt schicken?
    Danke + Gruß,
    Liesl
     
  2. #2 Bauliesl, 02.10.2013
    Bauliesl

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    Sorry, falsche Überschrift:
    Natürlich gibt es einen B-Plan, nur ist darin nichts über das Dach ausgesagt (in Bezug auf Farbe etc.)
     
  3. Baumal

    Baumal

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    ja. wohin sonst?

    http://openjur.de/u/355610.html
     
  4. uban

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    das wird teuer, Dach komplett neu eindecken plus Anwalts-/Gerichtsgebühren
     
  5. #5 SteveMartok, 02.10.2013
    SteveMartok

    SteveMartok Gast

    In diesem Fall ging es ja um reflektierende Dachpfannen, welche explizit im B-Plan ausgeschlossen waren. Das scheint ja hier nicht der Fall zu sein.

    Da wäre interessant, wie man hier begründet...evtl. fehlende Rücksichtnahme...
     
  6. Baumal

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    ...."Jedoch verstößt die Eindeckung des Daches wegen der Beschichtung der Ziegel und den besonderen Umständen des Falles darüber hinaus gegen das Rücksichtnahmegebot in seiner zugunsten der Klägerin bestehenden nachbarschützenden Ausprägung. Ob eine bestimmte Nutzung dem - sich vorliegend aus § 15 Abs. 1 Satz 2 BauNVO ergebenden Rücksichtnahmegebot - widerspricht, richtet sich nach den konkreten Umständen des Einzelfalles."
     
  7. #7 SteveMartok, 02.10.2013
    SteveMartok

    SteveMartok Gast

    Jo....so ist dat. Funktioniert aber nur, wenn das MFH und das blendende EFH in einem Baugebiet zusammengefasst sind.
    Die Sache ist dabei natürlich auch die, dass die Bauherrn, welche sich glänzende Dachpfannen fürs dach aussuchen, das nie in der Absicht oder der Annahme tun, jemanden damit zu blenden. Die denken daran noch nicht mal und die Planer und Architekten meist auch nicht. Für jene Bauherren kommt dann in einem solchen Fall das böse Erwachen, was man eigentlich auch verstehen muss: Woher soll der Otto-Normal-Bauherr wissen, wie, in welcher Weise oder ob überhaupt das von ihm geplante Dach irgendjemanden blenden wird.
    Da würde wohl nur eine Vorabbegutachtung in einem Holodeck helfen....:wow
     
  8. Baumal

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    da muß otto-normal-bauherr nur durch ein neubaugebiet spazieren gehen,
    um zu wissen, dass glänzende dachpfannen augenkrebs auslösen können.
     
  9. #9 SteveMartok, 02.10.2013
    SteveMartok

    SteveMartok Gast

    Ja, Baumal, da hast Du wohl recht. Aber da machen sich die Leute eigentlich keine Gedanken drüber...und haben dann den Ärger in einem solchen Fall.
    Die Leute in diesen Neubaugebieten heutzutage sind sich ja oftmals nichtmal der Grundstücksgröße bewusst. Meine Nachbarin war mit eine der ersten 2009 in unseren Neubaugebiet mit ihren 400 m² und einem Bungalo, da war natürlich alles noch nicht zugebaut und sie hat sich damals gefreut wie ein Honogkuchenpferd, weil alles so großzügig aussah. Nun, heute sind alle 69 Grundstücke bebaut und sie sagt mir immer wieder, hätte sie das gewusst, wäre sie nicht hier her gezogen. Weil sie nämlich jetzt vonStadthaustürmen und quer südlich gestellen 180 m²-Satteldachhäusern umzingelt ist.
    Das haben die meisten gar nicht vor Augen und so ist es auch mit den tgruseligen Glanzdächern.
    Niemand geht vor seinem Hausbau umher und fragt sich: ,,Hmmm, ich weiß nicht, ich weiß nciht, die teuren glasierten Dachpfannen könnten vielleicht meinen Nachbarn herrn Meyer auf seiner Terrasse blenden".
    Die Leute sehen nur: ,,Ohhh, schau mal Schatz, die glasierten Dächer, das ist doch toll, es blitzt und blingt und hier im Hochglanzprospekt wird geschrieben, dass die wie eine Teflonpfanne sind, wo sich nie was absetzt...die nehmen wir auch, die Nachbarn haben die auch"!!!:winken
     
  10. Baumal

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    tja, @SteveMartok.
    traurig ist das. ändern werden wir daran wohl nix können.
    oder doch? mit b-plänen?:D
     
  11. #11 Bauliesl, 02.10.2013
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    Super - Danke für Eure Hilfe.
    Dann werd ich mal die Lady mit Informationen versorgen, evtl. wird ja der Nachbar etwas "gesprächsbereiter".
    Gruß,
    Liesl
     
  12. Einmal

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    Was soll er denn tun, wenn er denn will?

    Ob die Blendwirkung wirklich so gravierend ist, dass sie so drastische Maßnahmen wie Dach neu eindecken rechtfertigen, kann man doch von hier nicht beurteilen. Da hilft nur ein Gutachten, meiner Meinung nach. Die Hürden vor Gericht dürften (zu recht) relativ hoch sein.

    Gerade bei Neubauten gibt es oft den Effekt und unbewußter Ärger bei den Alteingesessenen, dass da wo vorher freier Blick war, auf einmal ein Haus steht. Und dann blendet es auch noch ...
     
  13. #13 trekkie, 02.10.2013
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    ... deswegen, steht ja auch da, entscheidet (noch) der Einzelfall ...
     
  14. H.PF

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    Mhhh... Emmissionsschutzgesetz dürfte da greifen....
     
  15. #15 Tom Köhl, 03.10.2013
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    Einverstanden mit allem. Hochglanzziegel sind eklig!
    Erstberatung beim Anwalt ist bestimmt eine gute Idee.

    Ich würds trotzdem nicht machen, sondern auf der Einstrahlungsseite am Balkon ein Rankgitter installieren und irgendwas dran hochwachsen lassen. Für das Fenster gibts ja den Rolladen.

    Umdecken wäre Klasse für die Dame, aber ich finde das ehrlich gesagt unverhältnismäßig.

    Beste Grüße,
    Tom
     
  16. H.PF

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    Fänd ich je nach Auswirkung nicht übertrieben.

    Ich hab hier einen Wintergarten vorm Küchenfenster (Elternhaus) Wenn da die Sonne draufstrahlt heizt sich meine Wohnung ratzfatz auf. Glücklicherweise ist dann da auch meistens die Beschattung runter. Ich weiß, wie heiß das werden kann...

    Da ist die Wüste Sahara nen Scheiß gegen!
     
  17. #17 Corinna72, 03.10.2013
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    Gibt es denn keine Möglichkeit, die Ziegel mit irgendwas so zu besprühen / beschichten, dass die weniger blenden, so dass nicht alles neu eingedeckt werden muss?
     
  18. #18 Kalle88, 03.10.2013
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    Die Beschichter im Land besprühen das Dach bestimmt gerne. Ich vermute aber das der Bewohner zu dem das Dach gehört, dies nicht tolerieren wird. Nicht umsonst wurde hier ne glasierte Pfanne benutzt. Würde man nicht auf den Effekt stehen hätte es auch ne edel Engobe getan.
     
  19. #19 Bauliesl, 04.10.2013
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    @Tom,
    und Du fändest es angemessen, dass ein Nachbar bei schönen Wetter von ca. April bis November den Rollladen an seinem Wohnzimmerfenster runterlassen muss? Und seinen Balkon nicht nutzen kann?

    Die Dame hat eine Markise an ihrem Balkon, leider bringt die, was die Blendwirkung angeht, gar nichts. Und ich konnte mich in diesem Jahr einige Male davon überzeugen, dass man auf dem Balkon definitiv bei Sonnenschein nicht sitzen kann. Außer man setzt sich so hin, dass man mit dem Rücken zum Nachbarn sitzt - sprich man schaut auf seine eigene Hauswand.
    Ein Rankgerüst finde ich eine Zumutung, weil ich mich komplett einkasteln muss.

    Es geht auch gar nicht darum, dass sich ein Alteingesessener an einem Neubau stört, es geht nur darum, dass der Balkon bei schönem Wetter nicht mehr genutzt werden kann (bzw. nur noch wenige Stunden am Tag).... Und da frage ich mich schon, ob der Nachbar da nicht vielleicht etwas tun muss. Er wird ja von seinen Ziegeln schließlich nicht geblendet.....
     
  20. #20 Der Bauamateur, 04.10.2013
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    Die große Frage ist doch wer dafür zahlt. Wenn die Dame jetzt hingehen würde und zum Nachbarn sagt: Such Dir ein paar schöne - nicht reflektierende - Ziegel aus und das Eindecken geht auf meine Kosten, dann hat der sicher weniger Probleme damit als wenn seine Nachbarin daher kommt und von ihm eine teure "Umoperation" verlangt, die nicht durch eine entsprechende Vorschrift im B-Plan gedeckt ist. Da ist ein Rankgerüst oder ein anderer Blendschutz am Balkon (abgedunkeltes Glas - geht das?) sicherlich günstiger. Die Frage, was zumutbar ist, muss man ja von beiden Seiten betrachten. Da steht dann eben auch die Frage, welche finanziellen Aufwendungen zumutbar sind.
    Wenn sich keiner bewegt, bleibt nur das Gericht. Und das wird dann zum unkalkulierbaren Risiko (außer für die Anwälte).
     
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