einmal im leben :-(((((

Diskutiere einmal im leben :-((((( im Baumurks in Wort und Bild Forum im Bereich Rund um den Bau; hallo ihr lieben bin neu hier im forum und weiss nicht so recht weiter. :boxing bin stolze besitzerin einer ETW bj. 2001 gewährleistung läuft in...

  1. #1 verzweifelt, 11.10.2006
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    hallo ihr lieben

    bin neu hier im forum und weiss nicht so recht weiter.
    :boxing
    bin stolze besitzerin einer ETW bj. 2001 gewährleistung läuft in 4 wochen aus.
    :boxing
    folgende beanstandungen haben sich ergeben.
    Din 18318Din 18320 entwässerung der befestigten flächen gefälleausrichtung
    mangelnde detailausbildung im übergang zum kiesstreifen und zum betonsteinpflaster

    din 18306 Balkonentwässerung ohne ausreichendes gefälle>2%
    lage der entwässerung revisionsmöglichkeiten, wartung nicht möglich
    entwässerung der dachterrassen an der außenwand,notüberläufe fehlen.
    din 18330 trennwände ohne wärmedämmung der mauerwerkskrone

    trennwand zwischen den wohnungen, mangelnder schallschutz speziell im dachgeschoss(meine wohnung)
    lichtschacht im giebelbereich gerissen.
    horizontalsperre nach din 18195 und din 1053 (keine zulssungsausführung)
    Dehnfugenausbildung durchgängigkeit?
    ausführung nach wärmeschutznachweis???
    statik fehlt?bautagebuch fehlt.
    risse an den treppenwangen
    mangelhafte dehnfugenausbildung
    auflagerung der deckenplatten-fehlender höhenausgleich
    dehnfugenausbildung der balkonbereiche?????
    din 18334 wärmedämmung liegt nicht bündig an,fehlstellen
    dachstuhl im bereich der mittelpfette nicht kraftschlüssig angeschlossen
    firstpfettenstoßausbildung,ausbildung der auflagenbereiche
    dichtungsanschluss an der wand zu niedrig,türbereich din 18195,schlechte anbindung an wand
    fehlende statik-abgleich
    windrispenbänder
    stoß der firstpfette außerhalb des wandauffanglagers-ausführung
    nachweis der luftdichtigkeit din 4108
    aufhängung der deckenbalken an den stahlträger(mittelpfette)einseitig
    ausführung der dehnungsfugen mangelhaft
    fehlender notüberlauf flachdachrichtlinien din EN 12056-3,7,4
    andichtung an wand fordert 15cm nur 6cm vorhanden
    im flachdachbereich kein gefälle
    verschraubung der kappleiste >25cm nachZVHKS
    delationsausgleich der rinne, gefälle nicht gegeben
    diverse horizontalrisse im fensterbereich waagerecht
    abrissfuge zwischen leichtwänden und deckenanschluss schlafen-wohnen
    deckenriss im küchenbereich
    putzrisse im aussenp.>0,2mm
    fertigteilverschiebungen-diverse risse im treppenhausauge.
    fliesen liegen hohl und verspringen in der höhe
    zug aus dem rolladenbereich
    mangelhafte absturzsicherung im treppenhaus-fensterbereich
    fenster luftdichter verschluss der konstruktionsfugen din 41088
    hauseingangstür sperrt da verzogen
    risse im sockelbereich-farbe blättert ab
    heizung (fernwärme) vorhanden-aber geht nicht-zimmer werden nicht warm
    max temp.nach 4 std vorlauf 17 grad-
    da ist es besser die terrassentür zu öffnen(wenn es draussen wärmer ist.
    schallschutz im bad nicht vorhanden
    plan und örtlichkeiten stimmen nicht
    bauaufsichtliche abnahme fehlt
    dehnungsfuge zwischen den häusern senkrechter riss-ausbildung
    statikunterlagen fehlen und bestandspläne
    nachweis der entwässerung fehlt
    aussteifung sicherungsbolzen carport fehlt din 1052
    falscher querschnitt-aussteifung steht innen 2cm über.

    so das soll es fürs erste gewesen sein.
    klage beim landgericht wird nächste woche eingereicht,da laut bauträger alles in ordnung ist.
    heißt die wohnung hat keine mängel.
    ich klage auf rückabwicklung der ETW.

    und hoffe natürlich zu gewinnen:-)
    was meint ihr dazu................

    lg
     
  2. #2 planfix, 11.10.2006
    planfix

    planfix Gast

    :deal das hört sich ja so an als wär das haus einsturzgefährdet:28:
    oder frei nach einem möbelhädler:

    wohnst du noch oder klagst du schon?:D

    mal im ernst:
    such ein anwalt für BAURECHT, hier kann dir keiner helfen:o
     
  3. #3 Ralf Dühlmeyer, 11.10.2006
    Ralf Dühlmeyer

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    Öööööhhhmmmm...

    Diese ganze Liste (nicht durchgelesen wg. mangelnder Strukturierung) muss doch jemand aufgestellt haben.
    Waren Sie das oder haben Sie einen Sachverständigen da gehabt.
    Slllte dies alles Ihr SV ermittelt haben, ist Ihr Anwalt hoffentlich in der Lage, die Sachen bei Gericht richtig anzubringen -> sprich, hoffentlich ist er FIT in BAUrecht.
    Sollte diese Liste von Ihnen sein, diese SOFORT von einem/mehreren SV auf Stichhaltigkeit überprüfen lassen. Sonst gehen die wirklichen Probleme im Kleinkram mit unter - mehr als einmal erlebt.
    MfG
     
  4. Bruno

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    Tja, 5 Jahre gewohnt und jetzt soll die Wohnung zurückgegeben werden, Motivation?

    Ansonsten hat sich hier ein "Gutachter" ziemlich ausgetobt, und zwar abstrus ausgetobt, nach dem Motto "wer suchet der findet" bzw. "ich will meine Daseinsberechtigung nachweisen". Die Liste ist angesichts der Absicht "Rückabwicklung" eine Frechheit.

    Mehr die Hälfte der "Mängel" betreffen Gemeinschaftseigentum und haben mit der Rückabwicklung der Wohnung nichts zu tun. Die Mehrheit der "Mängel" waren wohl auch bei Abnahme vorhanden und erkennbar ("statikunterlagen fehlen und bestandspläne"). Fraglich, ob die nicht so akzeptiert sind. Über mind. 80% der "Mängel" lässt sich bestimmt trefflich streiten ("Farbe blättert ab", "Bautagebuch fehlt", "Hauseingangstür verzogen", "plan und örtlichkeiten stimmen nicht", "ohne ausreichendes gefälle >2%"), sprich sind gar keine.

    Meine Einschätzung: das wird nix. Wenigstens wird die Verjährung unterbrochen (falls sich da nicht auch jemand verrechnet hat). Ansonsten wird eine Klageschrift, die auf dieser Liste basiert, eine ziemliche Blamage für den Verfasser. Aber der Berufsstand der Juristen hat, was sich blamieren angeht, ein dickes Fell ...
     
  5. #5 verzweifelt, 11.10.2006
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    hallo

    ja die liste ist von einem sachverständigenbüro erstellt worden.

    morgen kommt ein 2ter sachverständiger um alles nochmals zu dokumentieren.

    dann klage...........

    hoffe auf rückabwicklung......

    bei der vielzahl der mängel,da einige nicht zu beheben sein dürften

    lg
     
  6. #6 Ralf Dühlmeyer, 11.10.2006
    Ralf Dühlmeyer

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    Rotfl....

    Ich sag ja, nicht alles gelesen.
    Bautagebuch fehlt. Sie sind Erwerber einer ETW. Bautagebuch betrifft das Verhältniss Bauherr/Architekt (so es überhaupt einen bauleitenden Architekten gegeben hat). Der Bauherr (das sind NICHT Sie) kann dem Architekten vielleicht dafür eins überbraten, aber Sie haben KEINERLEI Anspruch auf Einsicht, geschweige denn Aushändigung des Bautagebuchs.
    Ich sags ja, mit solchem Blödsinn kann man/frau die schönste Klage versauen.
    Mfg
     
  7. #7 Jürgen Jung, 11.10.2006
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    nach 5 Jahren???
    oder ist die Wohnung neu gekauft???
    sind überhaupt schon einmal Mängelanzeigen geschrieben worden?
    stellt sich der Erbauer des Hauses quer?
    was sagt denn die Eigentümergemeinschaft zu den Mängeln, die das Gemeinschaftseigentum betreffen?

    Die Hälfte der "Mängel" sind Gewährleistungs- oder Wartungspunkte.

    Sorry, ich bin kein Anwalt, aber ich bin mir sicher, das es mit der Rückabwicklung nichts wird. Aber Anwälte und Sachverstänidge (zumindest manche) wollen halt Geld verdienen, auch wenn der Kunde schlecht beraten ist.

    Gruß aus Hannover
     
  8. #8 Ralf Dühlmeyer, 11.10.2006
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    Ich frag mich gerade...

    (Eric, Bruno :winken ) ob hier überhaupt so ohne weiteres ein RECHT auf Rückabwicklung besteht.
    Verkäufer ist (vermutlich) nicht die Eigentümergemeinschaft gewesen. Diese ist aber für alle Mängel am Gemeinschaftseigentum und deren Behebung zuständig.
    Also müsste der erste Weg Klage gegen die WEG sein.
    Wenn alle in die WEG-Zuständigkeit fallenden Mängel aus der Klage rausgehen, was bleibt denn dann noch???
    Wenig bis nix.
    Haben Sie einen Anwalt für Baurecht oder eher für Verkehrs- und Familienrecht???
    Mfg
     
  9. #9 verzweifelt, 11.10.2006
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    hallo

    nein die wohnung wurde 2001 gekauft.
    auf mängelanzeigen hat der verkäufer -ehefrau des erbauers-nicht reagiert
    und immer nur gesagt-das wird noch erledigt-stell dich nicht so an.
    ja klar der erbauer-ehemann der verkäuferin- bestreitet alle punkte.
    für die wohnung wird morgen ein neues gutachten meinerseits erstellt.
    die bisherige begutachtung(wie angegeben) war für das gemeinschaftseigentum.
    gewährleistung läuft in 4 wochen aus.
    die eigentümergemeinschaft hat genau wie ich keine ahnung von bausachen.
    die harren der dinge die auf sie zu kommen.
    der verwalter hat vor 4 wochen gekündigt.
    er sah sich nicht in der lage die mängelbeseitigung durchzuführen.
    es b4estand ein interessenkonflikt zwischen ihm und dem erbauer-verkäufer.
    da er selber mieter in dem gebäude ist:-)
    mfg
     
  10. #10 verzweifelt, 11.10.2006
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    hi was ich noch einfügen möchte............

    der verkäufer wurde 2x schriftlich aufgefordert(mit fristsetzung)
    die mängel in der wohnung.....(nicht die allgemeinmängel)zu beseitigen.
    leider wurden beide fristen nicht beachtet.
    so ist der anwalt der meinung das eine rücknahme sich allein schon aus dem bgb
    ergibt.(versäumnis der fristen)

    möge er recht behalten

    lg
     
  11. Bruno

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    Wenn das jetzt nicht allzu verkürzt wiedergibt, was gelaufen ist, dann wird der Anwalt nicht Recht behalten.

    Beispiel: ich habe mich beim Kauf einer Wohnung übernommen und will raus. Ich behaupte frech eine Liste nicht vorhandener Mängel, Hauptsache viel Papier, erzeuge damit eine Atmosphäre von Pfusch und Betrug, und setze zwei Termine, z.B. zum Austausch meiner Badewanne und meiner Wohnungseingangstür. Der BT tut natürlich nichts. Und dann kommt der freundliche Anwalt und erzählt, das reicht jetzt zur Rückabwicklung. Haha ...
     
  12. #12 hambach, 11.10.2006
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    Hallo verzweifelt,

    bitte nehmen Sie DRINGEND Kontakt mit einem erfahrenen Rechtsanwalt auf und besprechen mit diesem die Situation und Möglichkeiten.

    Wir kennen hier die zugrundeliegenden Kaufverträge, Teilungserklärung, Historie nicht um den Fall beurteilen zu können.

    Machen Sie sich aber bitte keine Illusionen über die Erfolgsaussichten einer Anfechtungsklage.

    LG
     
  13. Eric

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    Die Liste enthält eine ganze Reihe schwerer und wesentlicher Mängel. Sofern diese nach Einreichung der Klage auch von dem vom Gericht auf Bestreiten des BT zu beauftragenden Sachverständigen bestätigt werden, geht die Klage auf Rückzahlung des Kaufpreises ( großer Schadensersatz wählen ! ) durch.

    Werden keine wesentlichen Mängel bestätigt, wird die Klage abgewiesen. Dann ist der Privatgutachter reif, weil er ein unzutreffendes Gutachten erstellt hat.

    Insofern eventuell hilfsweise neben Schadensersatz Vorschußantrag stellen, falls sich zwar Mängel, aber keine wesentlichen herausstellen sollten. Würde ich aber nur machen, wenn tatsächlich Zweifel bestehen.

    Wo soll das Problem sein?

    Ich hätte es allerdings anders gemacht: Schon viel früher selbstständiges Beweisverfahren und dann mit dem Ergebnis bei Nachbesserungsverweigerung des BT in die Klage. Aus die Maus, denn in dem Prozeß gilt dann das Gutachten aus dem selbständigen Beweisverfahren.

    @Bruno: Wo ist Dein Problem. Was man dem Fragesteller allenfalls vorhalten kann, ist, daß er viel zu lange gewartet hat. Na und? Kann mir schon vorstellen, was die Ursache war. Unser Fragesteller war wahrscheinlich wieder mal der einzige Wohnungseigentümer, der sich überhaupt um den Schrottbau gekümmert hat, alles Geld vorgeschossen hat und gehofft hat, der BT werde sich dem eingeholten Privatgutachten beugen. Tat er aber nicht. Dann mußt Du als Käufer wegen der drohenden Verjährung auch noch den letzten Schritt tun, sonst war alles für die Katz.

    Eine ETW kauft man eben nicht. Denn den Eigentümern in ihrer Gesamtheit ist nach meinen Erfahrungen nicht beizubringen, daß sie bei Mängeln an einem Strick zu ziehen haben und die Kosten zur Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen gemeinsam zu tragen haben. Auf der anderen Seite: Ich kämpfe immer ganz gerne alleine. Denn wenn die anderen Deppen zahlen und nichts tun, erhöht das die Chance, daß der BT bei der Rückzahlung des Kaufpreises usw. für eine Wohnung nicht sofort " schlapp macht ".

    Im übrigen: Warum zweifelst Du die Mängel an? Die Mängelauflistung des hinzugezogenen Privatgutachters wird schon Hand und Fuß haben. Dafür haftet er.

    @Verzweifelt: Kein Grund zum Verzweifeln. Ich sehe nicht, was Dein RA falsch machen sollte.
     
  14. Eric

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    @Hambach:

    Sie müssen gründlich lesen und verstehen, worum es geht.

    " Verzweifelt " hat bereits zwei SV und einen Anwalt eingeschaltet. Meinen Sie im ernst, die sind alle doof.

    Was soll also die Ausssage:

    Klar, bei jeder Klage gibts ein Restrisiko. Aber das hat " Verzweifelt " doch abgeklopft. Was soll er denn noch tun? Wenn die SV richtig gearbeitet haben, sollte die Klage nach menschlichem Ermessen durchgehen.

    Ihre Aussage verstehe ich insofern als völlig unqualifiziertes Plädoyer für eine " Vogel-Strauß-Politik ". Auf dieser Linie liegt dann ja auch die " Anfechtungsklage ".
     
  15. JDB

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    neee Eric,
    das ist ein (meinetwegen VERZWEIFELTES) Sammelsurium nicht verstandener Einzelpunkte,
    z.T. ohne Sinn+Verstand!
    Die mögliche Intention von "Verzweifelt", dass in dieser Form zu präsentieren, kann ich nicht erkennen. Ich kann nur hoffen, dass dann vor Gericht mehr dahintersteckt. Sonst: Gute Nacht!
     
  16. JDB

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    Kann auch sein, das mir dieses Zelebrieren der Opferrolle einfach stinkt.
    Wenn ich nur diese Überschrift lese, weiß ich als Schweinchenerkenner was los ist!
    Fehlt nur noch das Fernsehn. Und der Dortmunder.
     
  17. Eric

    Eric

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    @jdb

    Er hat das ihm vorliegende Gutachten halt schlagwortartig und laienhaft zusammenfaßt. Soll er jetzt das Gutachten einstellen?

    Nö, das ist, wie es ist. Der übliche BT-Wahnsinn. Und " Erfahrung " hat der BT wohl auch schon. " Verzweifelt hats doch bereits gesagt: Der Ehemann ist der Boss und die Ehefrau ist die Firmeninhaberin. Warum wohl?

    Glaub ich nicht. Der zelebriert nicht. Der ist, was er sagt: Verzweifelt.

    Nehm ich ihm ab. Wärst Du auch, wenn Du so eine Schrottbude gekauft hättest und als Laie erklärt bekommst, daß Du Dein Geld in Schrott investierst hast. Er schreits halt raus und möchte bestätigt haben, daß der jetzt eingeschlagene Weg nicht schon wieder falsch ist.

    Wäre es anders, dann ist es halt ein Fake.

    Gutachten vom Dortmunder ? Dann nehm ich alles zurück und behaupte erst einmal das glatte Gegenteil.
     
  18. BJ67

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    Gut der Hinweis von Eric :
    Haben wir schon darüber gesprochen, was ist, wenn die Klage Aussicht auf Erfolg hat, es sich im Prozeß auch so abzeichnet und einen Tag vor der Urteilsverkündung auch die Ehefrau nicht mehr Inhaberin ist, sondern irgend ein Dritter auftaucht, die Firma etwas anders heißt und Ehemann oder Ehefrau noch immer dort arbeiten ? Wer eine Insolvenz durch hat und danach weiter gewerblich tätig sein kann (innerhalb der Familie oder der Teilhaber) schafft das auch noch zwei, drei Mal. Alles schon erlebt.

    Der Kläger hat den Prozeß gewonnen, das Urteil in der Hand, bekommt kein Geld, sondern noch alle Prozeßkosten aufgeholfen, weil beim Beklagten nichts zu holen ist, auch darüber sollte man nachdenken.
     
  19. #19 Coburger, 11.10.2006
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    ...sind bekanntlich zwei Paar Schuh. Immer wieder habe ich den Eindruck, dass dies in Deutschland ganz besonders gilt.
    Also VerzweifeltE, bezüglich Deiner Prozesschancen bin ich wie die meisten Mitschreiber ebenfalls äußerst skeptisch. Habe im Bekanntenkreis einen Fall erlebt, bei dem der Käufer einer Immobilie definitiv arglistig getäuscht wurde (eine Vielzahl schwerwiegender Mängel wurden geschickt und ganz offensichtlich absichtlich versteckt / überrenoviert). In seinem Fall hatte die Anfechtung des Kaufvertrags keinerlei Erfolg und hat ihm nur Kosten beschert.
    Sicher sind die Fälle nicht vergleichbar. Aber ich habe den starken Eindruck, das in Deutschland ein notariell beglaubigter Immobilienkaufvertrag aus Mängelgründen nur extrem schwer anfechtbar ist. Außerdem bleibt da noch das erwähnte Risiko der "Pleite" des Beklagten...

    Viele Grüße
    Patrick
     
  20. #20 verzweifelt, 12.10.2006
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    Habe so ebend mal die
     
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