Abschlagszahlung nach Ausführungplanung

Diskutiere Abschlagszahlung nach Ausführungplanung im Bauen mit Architekten Forum im Bereich Architektur; Guten Abend!:winken Wir haben unseren Architekten ja bis LP 5, also noch für die gesamte Ausführungsplanung beauftragt. Die Vergabe übernimmt...

  1. #1 Schriftleiter, 04.01.2012
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    Guten Abend!:winken

    Wir haben unseren Architekten ja bis LP 5, also noch für die gesamte Ausführungsplanung beauftragt. Die Vergabe übernimmt ein Baubetreuer.

    Derzeit sind nun die 50stel fertig - aber noch nicht die Detail-Ausführungsplanung.

    Wir haben die LP 1-4 natürlich schon bezahlt.

    Nun möchte der Architekt eine Abschlagszahlung für die 50stel, und zwar genau 50 Prozent der Summe für die gesamte LP 5.

    Ich finde das ein wenig viel, da wir ja gerade mit dem Bau begonnen haben und die gesamte Detailplanung noch folgt. Oder ist das normal, dass nach den 50stel die Hälfte der LP 5 gezahlt werden muss?

    Der Architekt hat ansonsten noch eine künstlerische Oberleitung, die nochmal nach HOAI bezahlt wird.

    Danke!
     
  2. #2 Gast036816, 04.01.2012
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    google mal nach der Steinfort-Tabelle, dort gibt es aufschlüsselungen, was in phase 5 die werkplanung und die detailplanung in prozent vom honorarteil ausmacht.
     
  3. #3 Schriftleiter, 04.01.2012
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    Danke für den super Tipp! Ich kämpf mich gerade durch die verschiedenen Tabellen...:28:
     
  4. Reuter

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    Guten Tag,
    Ich lese heraus, dass Du nach der LP5 eine Trennung vorgenommen hast, somit dein künftiger Baubetreuer ab der Erstellung der Vergabeunterlagen auf der Basis der Beiträge der fachlich Beteiligten mit der weiteren Abwicklung deines Projektes betraut ist.

    Darüber hinaus hast du den planenden Architekten mit der OBL beauftragt.

    Weiterhin schreibst du sinngemäß, dass Ihr mit dem Bau begonnen habt und die Ausführungsplanung (50igstel) fertig sind bis auf die Detailplanung.
    Deine Ausführungen sprechen zu mindestens für den Arbeitserfolg des Architekten somit für die Fälligkeit des Honoraranspruchs.

    Die Splittertabellen nach Steinfort/Siemon u.ä. sind im Wesentlichen Instrumente, die bei Streitigkeiten herangezogen werden können um vom Bauherrn geschuldetes Honorar, auf den Einzelfall bezogen, gutachterlich feststellen zu lassen.

    Gruß
     
  5. #5 Gast036816, 05.01.2012
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    @ Reuter - es hat niemand gesagt, dass das honorar vorenthalten werden soll. ein streitfall liegt auch nicht vor. es geht dem TE lediglich darum, dass die höhe des honorars abgesichert werden soll. 50 % für phase 5 ist einfach pauschal bei fertigstellung der werkplanung. man könnte auch die rechnung zurückweisen wegen fehlender prüfbarkeit.

    oberbauleitung wurde nicht beauftragt, sondern künstlerische oberleitung.
     
  6. Reuter

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    @rolf a.i.b

    "Derzeit sind nun die 50stel fertig - aber noch nicht die Detail-Ausführungsplanung."

    Also ist Honorar fällig und mit 50% ausreichend besichert.

    oberbauleitung wurde nicht beauftragt, sondern künstlerische oberleitung.

    Stimmt, kann aber schnell eine werden.

    Gruß
     
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