Steine vom Nachbar liegen auf meinen Grundstück, was ich nun aber Nutzen möchte

Diskutiere Steine vom Nachbar liegen auf meinen Grundstück, was ich nun aber Nutzen möchte im Außenanlagen Forum im Bereich Rund um den Garten; Sitatuion: Grundstück gekauft, vor einiger Zeit. Teile meines Grundstück werden als Parkplatz von Mietern im Haus nebendran benutzt. Mir ist...

  1. #1 malgucken, 28.09.2015
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    Sitatuion:
    Grundstück gekauft, vor einiger Zeit.

    Teile meines Grundstück werden als Parkplatz von Mietern im Haus nebendran benutzt.
    Mir ist nicht bekannt, dass das mit dem Vorbesitzer meines Grundstück abgesprochen wurde. Grundbuch ist natürlich auch frei. Bisher hat es auch nicht gestört. Vermieter ist zwar ein wenig penibel, aber habe bisher dazu nichts gesagt. Laut seiner Meinung (mal mündlich auf die Schnelle drüber geredet, sollte das stimmen. Aber laut offziellen Luftbildern mit Grenzen, sieht man schon direkt, dass die Auto auch bei mir parken mit teilweise der kompletten Motorhaube.

    Diese Fläche wurde auch hergerichtet (vom Vermieter nebendran), mit Pflastersteinen/Platten und Rasenkantensteinen, ordentlich einbetoniert, mobiler Absperrzaun. Dies geschah schon vor Jaahren.
    Die Rasenkantensteine und Teile der Pflastersteine sind nun aber auf meinem Grundstück, was ich später als Garten nutzen möchte, wenn das Haus steht.

    Fragen:
    Darf ich die einfach entfernen, zuschütten (an dieser Stelle muss sowieso aufgeschüttet werden) wenn der Bagger kommt?
    Muss ich diese ordentlich an den Nachbargrundstückbesitzer zurückgeben, oder reicht es wenn der Bagger die ausbaggert und drüben hinlegt oder evtl. vergräbt?

    Das nächste Problem wird sein, dort muss eine Mauer zur Aufschüttung hin. Fundament muss erstellt werden.
    D.h. diese Platten (im zick zack verlegt) werden dann teilweise auch vom Nachbargrundstück gelöst, ca. 20-30cm. Muss ich diese dann wieder richten, schneiden, bis an die neue Mauer dranlegen? Der Vermesser wird wohl demnächst auftauchen, und das Grundstück an dieser Schräge mit Ecken abstecken, so dass ich die Mauer setzen kann.
     
  2. #2 Ralf Dühlmeyer, 28.09.2015
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    So wenig wie Dein Nachbar auf Deinem Grund Pflastern und Betonieren darf, so wenig darfst Du sein Grundstück anfassen um Deine Fundamente zu bauen - so lange der Nachbar nicht zustimmt!
     
  3. #3 wasweissich, 28.09.2015
    wasweissich

    wasweissich Gast

    Fehlt dir der zeigefinger um die klingel des nachbarhausvermieter zu drücken ?dann ruf ihn doch an ....


    Weil......sprechenden menschen kann geholfen werden:shades
     
  4. #4 ekko123, 28.09.2015
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    ...na, hat er doch. Mit Vermieter mündlich auf die Schnelle (der sagt alles wäre so wohl ok)


    Es kommt ja der Vermesser, also mal sehen wie der Grenzverlauf dann aussieht :winken
     
  5. #5 malgucken, 28.09.2015
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    Die Mauer und Fundamente sollen ja schon bei mir bleiben.
    Aber dessen Fundamente vom Rasenkantenstein sind so 0.5m auf meinem Grundstück, dass ist sicher. Sieht man an den Luftbildern vom Katasteramt. Glaube so weit ist auch die Einsicht eingekehrt, auch wenn es niemand/Vorbesitzer in den letzten Jahren nicht gestört hat, er vllt. sogar dafür bezahlt wurde.

    Da ich mir schon mal einen Vortrag anhören musste, (Schadensumme ca 1-2 cent weil ich Bewegungsmelder vom Licht mehrmals auslöste, was die Mieter bezahlen müssten) würde ich vorher gerne wissen, wem die Steine nun gehören, vorallem in dieser Situation, da die grenzüberschreitend verlegt sind, und man die nicht gerade rausholen kann. Ich kann die Dinger ja schlecht genau an der Grenze abschneiden.
    Gehören die mir, weil die bei mir rumliegen?

    Also rechtlich gesehen, darf ich die nur so rausholen, dass beim Nachbar nichts verändert wird.
     
  6. #6 ekko123, 28.09.2015
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    hmmm - glaub das erstmal so nicht, bzw. auf den Luftbildern, die ich von unserem Grundstück kenne ist das nicht auf Zentimeter zu erkennen wo die Grenze genau liegt. (Auf der Flurkarte sind die Striche umgerechnet wohl so ca. 0,5m in der Realität)
    Aber, eigentlich egal - dein Vermesser wird dir das schon genau aufmessen und dann kannst du anhand der Grenzsteine argumentieren und geeignete Schritte einleiten.
     
  7. #7 SteveMartok, 28.09.2015
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    Grundsätzlich würde ich erstmal abwarten, bis der Vermesser da war und verbindliche Grenzpunkte geschaffen wurden. Dann kann man doch erst genau schauen, was wie viel und wo vom Nachbarn auf Ihr Grundstück gebaut wurde. Alles andere wie Luftbilder von Irgendwann, irgendwelche Aussagen von irgendwem oder sonstige Behauptungen sind doch alles nur Mutmaßungen, der Vermesser schafft Fakten.
    Sollte sich heraus stellen, dass vom Nachbargrundstück ausgehend Ihr Grundstück überbaut wurde, würde ich erstmal das Gespräch mit dem Nachbarn suchen und ihn höflich auffordern, die Sache fachgerecht zurückzubauen bis auf sein Grundstück. Wenn das nichts hilft, kann man die Entfernung schriftlich und mit Fristsetzung verlangen, dann auch mit Androhung der Entfernung der baulichen Sache auf Kosten des Verursachers, wenn keine Raktion nach mehrmaliger Aufforderung erfolgt. Dazu könnte sicherlich Herr Wortmann noch dataillierter Auskunft geben.
    Die Steine der Fläche würde ich auf keinem Fall selbst entfernen o.ä., nur weil eine Sache sich auf meinem Grundstück befindet, gehört sie mir noch lange nicht.
    Dann würde ja die Brieftasche, die ich der Omi in der U-Bahn geklaut habe, mir ja auch gehören, sobald ich zu hause bin...genau so die Kirschen, die von Nachbars Baum auf mein Grundstück wachsen.
     
  8. #8 stockstadt, 28.09.2015
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    - Vermesser abwarten
    -- mit einer Flasche Wein klingeln und Zaun auf Grenze vereinbaren
    --- freundliches Schreiben mit Plan der Grundstückgrenzen
    ---- geschäftsmäßiges Schreiben mit erneuter Fristsetzung
    ----- mobilen Bauzaun auf die grundstücksgrenze setzen
    ----- Androhung/Anzeige Hausfriedensbruch
    ------ Maschinengewehrstellung bauen
    ------- Stacheldrahtzaun errichten

    ... alles wie im richtigen Leben:mega_lol::mega_lol:


    LG
     
  9. #9 malgucken, 28.09.2015
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    Ok, gut, warte ich noch etwas ab. Aber laut Luftbildern steht mind. die komplette Motorhaube bei mir.
    https://my.mail.de/dl/6db7e2403a3389f66546cf0eb4f0b9e6

    Wie gesagt, musste mir schon einen kleinen Vortrag anhören, wegen Bewegungsmelder Auslösung, da ich das Licht brauchte für 10min, was ungefähr 2 cent kostete.

    Wenn wenn Vermesser dass so wie im Bild feststellt, also erstmal reden und hoffen, es läuft problemlos und mit wenig Aufwand für mich.
    Bei mir wäre ja ein Bagger da.
    Das hieße dann:
    Wenn die Bauarbeiter dafür extra Geld wollen, Nachbar fragen ob er die Kosten trägt, plus evtl. Entsorgung.
    Das Ganze dann per Email am besten sich noch bestätigen lassen, dass man die Steine für den Nachbar entfernt und bei ihm ablagert oder entsorgt?
     
  10. #10 Inkognito, 28.09.2015
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    Inkognito Gast

    Das stimmt so nicht, es ist mehr als einmal vorgekommen, dass auf dem vermeintlich richtigen Grundstück ein Bauwerk errichtet wurde. Und das geht als fest verbundene Sache in den Besitz des Grundstückseigentümers über. So kann ein Kellerbauer z.B. auch nicht einfach den errichteten Keller abbrechen, wenn er nicht bezahlt wird - Er hat aber dennoch das Recht bezahlt zu werden, das steht aber nur auf einem anderen Blatt.

    Aber vielleicht gibt es in diesem Falle noch sowas wie Gewohnheitsrecht - warten wir mal auf Herrn Wortmann.
     
  11. #11 Ralf Wortmann, 28.09.2015
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    Wie Steve schon schrieb:

    erstmal die Grenzabmarkung durch den Vermesser abwarten. Du glaubst nur zu wissen, wo deine grenze verläuft, weißt es aber tatsächlich noch nicht, solange keine Grenzfeststellung nebst Abmarkung erfolgt ist.

    Danach so vorgehen, wie Steve schon beschrieben hat. Wenn sich der Nachbar, falls er tatsächlich über die dann abgemarkte und festgestellt Grenze gebaut haben sollte, weigert, zurückzubauen, darfst du auf keinen Fall (!) eigenmächtig zurückbauen, sondern musst (ggf. nach Durchführung eines nachbarrechtlichen Schiedsverfahrens) eine Klage gegen ihn erheben auf Beseitigung der betreffenden Baulichkeiten.

    Eigenmächtiger Rückbau wäre "verbotene Eigenmacht" und könnte dir (mit negativer Kostenfolge) gerichtlich untersagt werden. Es bedarf zwingend eines rechtskräftigen Urteils. Daran ändert es auch nichts, dass du es evtl. eilig hast, eine Mauer zu errichten.
     
  12. #12 mastehr, 28.09.2015
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    Wenn der Vermesser das wirklich so feststellt. Gibt es gesicherte Erkenntnisse, dass Dein Nachbar Dein Grundstück wirklich so weit überbaut hat? Das scheint ja deutlich mehr als ein Meter zu sein. "Aus Versehen" passiert so etwas wohl nicht mehr.

    Reicht denn die verbleibende Fläche noch für Parkplätze aus oder müsste Dein Nachbar die Parkplätze komplett anders organisieren? Das ist zwar nicht Dein Problem, aber der Widerstand des Nachbars hängt wahrscheinlich davon ab.
     
  13. #13 malgucken, 28.09.2015
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    OK danke schon mal.
    Ja, Nachbar hätte noch genug Platz für die Parkplätze, 5m weiter. Rechne wie gesagt nicht mit Widerstand. Wie gesagt, denke auch nicht das es ein Versehen war, Vermieter ist ja vom Fach, fitter als ich.
    Werde dann das Thema schon mal vorab ansprechen, vllt. sieht man sich bei dem schönen Wetter draußen.
    Wenn dann nach der Vermessung dem so ist, via Email anfragen und um Klärung bitten, was da nun passiert, und ob ich es zurückbauen lassen soll, wenn der Bagger ist, mit dem Hinweis, dass dann auch Steine beschädigt werden und vom Nachbargrundstück gelockert werden könnten, wenn nicht jeder Stein einzeln angefasst werden soll.

    Aber mein Recht wäre, dass ein Rückbau/Entfernung gültig ist, auch wenn diese was kostet. Immerhin brigen diese Fläche auch Einnahmen, so dass es nicht unbedingt nur ein MinusGeschäft wäre für den Nachbar.
    Was wäre ein typische Frist, die man so verlangen darf?

    Soll man sich vom Vermesser Grenzsteine setzen lassen (zumidest an einer angrenzenden Mauer geht es), oder reicht so eine Eisenstange für die paar Wochen, an der man sich orientieren kann? Weil in 2 Ecken ist nur Grünzeugs, nix ortsfestes zum markieren.
     
  14. #14 Ralf Dühlmeyer, 28.09.2015
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    Ich rechne hingegen mit massivem Widerstand.
    Die Parkplätze wird der ja nicht aus Langeweile errichtet haben.

    Es könnten also einmal baurechtlich notwendige Stellplätze sein, deren Wegfall rechtlich die sofortige Nutzungsbeendigung für einen Teil der Wohnungen nach sich ziehen würde, bis die Stellplätze anderweitig nachgewiesen sind.
    Und selbst wenn nach dem (Teil)Abriss ausreichend Stellplätze verblieben, um die baurechtlichen Forderungen zu erfüllen, wird es ja Mietverträge dazu geben.
    Wenn das also nicht gesonderte Verträge sind, sondern die Bestandteil des Wohnungsmietvertrags sind, können da erhebliche Folgen auf den Eigentümer zukommen, besonders wenn so ein Pinsel (Mecker wegen Licht) bei seinen Mietern nicht sonderlich beliebt ist!

    Ich wäre da gar nicht entspannt.
     
  15. #15 OLger MD, 28.09.2015
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    Wie viel Fläche benötigst Du denn unbedingt für Deinen Garten?
    Ist ggf. noch etwas Fläche übrig - ohne dass Du Deine Hausplanung ändern musst?

    Weil:
    Idee:
    Stellplätze bleiben. Grenze bleibt, wie vom Vermesser eingemessen wird.
    Du und Dein Nachbar, Ihr teilt Euch die Einnahmen aus der Stellplatzvermietung.
    Regelungen treffen für ggf. Bodenverunreinigung durch Tropfmengen.
     
  16. #16 SirSydom, 28.09.2015
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    Es handelt sich hierbei ja um einen sogenannten "Überbau".
    Wenn mich jetzt mein im Internet angelesen Wissen nicht täuscht, dann ist es so:

    1) Normalerweise gehören ja alle fest mit dem Grundstück verbundene Anlagen zu dem Grundstück, auf dem sie sich befinden. Bei Überbau ist das aber anders, auch wenn sich eine bauliche Anlage auf fremden Grund befindet, gehört sie dennoch zu einem anderen Grundstück.
    Ergo: selbst entfernen ist nicht.

    2) Weiterhin ist es wohl so, dass der Beseitigungsanspruch gegen den Überbau (Rückbau, Abriss) nach einer gewissen Frist verjährt. Ob dazu die Kentniss des damaligen Eigentümers ausreicht - keine Ahnung. Wenn das so ist, kannst du nur noch eine (marginale) Geldrente einklagen.
    Andererseits gilt diese Verjährung wohl nicht, wenn der Überbau vorsätzlich erfolgt ist.

    Ich würde jetzt mal den Verkäufer aufsuchen und mir schriftlich geben lassen, dass er keine Kentniss des Überbaus hatte und keine Zustimmung erteilt hat. Wenn er die nicht geben will, hat vielleicht ER ein Problem, weil er es beim Verkauf verschwiegen hat..

    Grundsätzlich würde ich mich aber erstmal ruhig und besonnen verhalten. Um so viele m² gehts ja am Ende nicht. ICH würde es wohl auch von der Reaktion des Nachbars abhängig machen - wie es in den Wald hineinruft und so.. :)
     
  17. #17 SirSydom, 28.09.2015
    SirSydom

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    ach diese blöde 5min edit-Beschränkung..

    ersetze 2 durch das:

    2) Weiterhin ist es wohl so, dass der Beseitigungsanspruch (§1004 BGB) gegen den Überbau (Rückbau, Abriss) nach 3 Jahren verjährt. DIe Frist läuft wohl ab Kentniss. Ob dazu die Kentniss des damaligen Eigentümers ausreicht - keine Ahnung. Wenn das so ist, kannst du nur noch eine (marginale) Geldrente einklagen.
    Weiterhin kannst du auch zur Duldung verpflichtet sein, wenn der Überbau nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig erstellt wurde und der Eigentümer nicht unmmittelbar dagegen vorgegangen ist.
     
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