Abtretungserklärung

Diskutiere Abtretungserklärung im Baufinanzierung Forum im Bereich Rund um den Bau; Guten Abend, mein Mann und ich stecken gerade mitten in der Planung und Vorbereitung für den Bau unsers Eigenheims. Unser Bauunternehmen...

  1. #1 Eigenheim2009, 06.08.2009
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    Guten Abend,

    mein Mann und ich stecken gerade mitten in der Planung und Vorbereitung für den Bau unsers Eigenheims.
    Unser Bauunternehmen möchte eine Abtretungserklärung der Bank von uns haben, was uns ein wenig Magenkrumpeln bereitet.
    1. kostet eine Abtretungserklärung Geld (wie wir im Internet recherchiert haben zwischen 0,5 und 2 % der Darlehenssumme)
    2. Erteilen wir mit der Unterzeichnung dem Bauunternehmen einen Freibrief auf den Festpreis des Bauvorhabens ?

    Wie sieht es mit der Gewährleistungsproblematik in diesem Zusammenhang aus ? Der Bauunternehmer ist abgesichert und wir sind es nicht!

    Was wäre eine vernünftige Vereinbarung, damit der Bauunternehmer auch eine Sicherheit hat, damit er sein Geld bekommt? Eine für uns kostengünstige oder am besten sogar kostenlose Möglichkeit.

    Als Alternative zu dieser Abtretungserklärung bietet uns der Bauunternehmer an, dass alternativ dazu auch ein formloses Schreiben der Bank mit gleichem Inhalt erstellt werden kann.

    Wie sieht es beispielsweise mit einer unwiderruflichen Finanzierungsbestätigung aus? Laut unserer Internetrecherche dürften hierfür keine Kosten anfallen.

    LG
     
  2. #2 MoRüBe, 06.08.2009
    MoRüBe

    MoRüBe Gast

    Nach der Neufassung des BGB...

    ... hat der Unternehmer das Recht auf Sicherstellung seiner Zahlungen. Punkt. Entscheidend viel mehr ist, daß man mit Zahlungen nicht in Vorleistung geht, also 30 % fertig aber schon 80 % gezahlt. Hier gilt es, den Zahlungsplan zu durchleuchten.

    Welche Möglichkeiten gibt es sonst? Sie haben das Recht einer Sicherheit von 5 % der Auftragssumme für die rechtzeitige Fertigstellung des Werkes (hat nichts mit Gewährleistungsbürgschaft zu tun!). Daneben gibt es dann noch die Vertragserfüllungsbürgschaft, Zahlungsbürgschaft und erwähnte Gewährleistungsbürgschaft.

    Sie sehen, man kann sich tot bürgen.

    Wenn der Unternehmer mit nem einfachen Schreiben einverstanden ist (es geht doch letztendlich nur darum, daß Sie sich mit dem Geld aus der Finanzierung kein neues Auto kaufen) und der Zahlungsplan ansonsten in Ordnung ist, so what?

    Sie erhalten ne Leistung, zahlen dann, bis das Geld auf dem Konto des BU ist, hat er schon fast die nächste Zahlungsrate erbracht.

    Also, wo liegt Ihr Risiko? (anständiger Zahlungsplan unterstellt) Nirgends! Im Gegenteil, der BU bibbert um seine Kohle. (und Sie um ein mängelfreies Werk):D
     
  3. #3 Baufuchs, 06.08.2009
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Damit

    hast Du für den Fall, dass es sich um den Bau eines Einfamilienhauses handelt unrecht. Nach BGB 648a kann in diesem Fall der Unternehmer keine Sicherheit verlangen.

    Es ist umgekehrt, nach neuem BGB steht dem Besteller (Bauherr) nach 632a das Recht auf 5%-ige Sicherheitsleistung durch den Unternehmer zu. (Hast Du ja auch geschrieben)
     
  4. #4 rudi1106, 07.08.2009
    rudi1106

    rudi1106

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    Würde ich auf gar keinen Fall akzeptieren.

    Probleme gibt es vor allem dann, wenn der Unternehmer in der Bauphase insolvent wird. Der Unternehmer hat dann nur einen Teil des Hauses errichtet und entsprechend nur einen Anspruch auf Zahlung des anteiligen Werklohns, die Bank hat aber für den gesamten Festpreis eine Bürgschaft/Abtretung/unwiderrufliche Bestätigung gegeben.

    Dann passiert folgendes:

    Der Bauherr muss möglichst schnell mit einem anderen Unternehmer weiterbauen, um vorgesehene Termine zumindest annähernd zu halten. Die Bank wird das Restdarlehen nicht auszahlen, da der insolvente Unternehmer noch die Abtretung etc. hat. Der Unternehmer bzw. Insolvenzverwalter gibt die Abtretung etc. aber erst heraus, wenn der Bauherr irgendeine Aufhebungsvereinbarung unterzeichnet hat, nach der noch Summe x (=zu viel) zu zahlen ist.

    Kostenlos ist die unwiderrufliche Finanzierungsbestätigung übrigens auch nicht. Im Prinzip ist das auch nichts anderes als eine Bürgschaft, für die eine Bank Avalzinsen nimmt. Besser und ausreichend ist eine einfache Bestätigung der Bank, nach der das Geld da ist.

    Grundsätzlich sind unwiderrufliche Finanzierungsbestätigungen/Abtretungen/Bürgschaften häufig auch unzulässig. Es gibt Rechtsprechung von Landgerichten, nach der solche Vereinbarungen in AGB im Fall des § 648a Abs. 6 BGB immer unzulässig sind.
     
  5. lawyer

    lawyer

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    GENAU. Auf keinen Fall abtreten.

    Das gleiche Problem stellt sich auch, wenn der BU mangelhaft oder nur schleppend leistet und der Vertrag gekündigt werden soll / muss. Der BU wird regelmässig alle Vorwürfe bestreiten und erklärt keine Rückabtretung, an das Darlehen kommt man dann wegen der Abtretung nicht sofort heran. Prima Zwangslage. :yikes
     
Thema: Abtretungserklärung
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