Carport zu kurz - was kann man machen ?

Diskutiere Carport zu kurz - was kann man machen ? im Baumurks in Wort und Bild Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo Bauexperten, ich hoffe erst einmal daß ich die richtige Rubrik erwischt habe... Also, mein Problem... Letzte Woche Mittwoch und...

  1. #1 stingray_1, 07.07.2009
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    Hallo Bauexperten,

    ich hoffe erst einmal daß ich die richtige Rubrik erwischt habe...

    Also, mein Problem...

    Letzte Woche Mittwoch und Donnerstag (01. und 02. Juli) wurde mein Carport aufgebaut. Auf den ertsen Blick ist es wirklich sehr schön geworden. Ich habe nach der Fertigstellung den Zimmermann der Firma bezahlt und eine Fertigstellungs...irgendwas unterschrieben.
    Nun ist leider gerade mein Wagen in der Werkstatt deshalb ist mir bis gestern nicht aufgefallen daß das Carport 40cm zu kurz ist. Das Carport hat auf beiden Seiten einen Leimholzbogen. Dieser sollte laut Maßzeichnung der Firma 2,00 m lang sein ist aber nur 1,60 m lang....

    Deshalb steht mein Wagen nun zum Teil im freien...

    Hätte ich das Carport vor der Unterschrift nachmessen müssen und hab nun Pech gehabt oder kann ich trotzdem eine Nachbesserung fordern ?.
    Ich möchte keinen Preisnachlass sondern eine 'Verlängerung' des Carports

    Könnt ihr mir etwas zu der Rechtslage in solchen Fällen mitteilen ?


    Gruß JJ
     
  2. bernix

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    ...ist die Maßzeichnung Bestandteil des Vertrages?
    gruss
     
  3. #3 Baldbauherr, 07.07.2009
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    Hallo,

    bin zwar kein Bauexperte, aber habe folgende Frage:
    Was ist denn eine "Fertigstellungs...irgendwas" und was steht da drin?
    Gibts einen Vertrag mit Maßen?
    Hoffe es ist "kostengünstig" nachzubessern.

    Gruß
    Baldbauherr,
    der anstelle eines Autos ein Maßband zum nachmessen nimmt.
     
  4. #4 stingray_1, 07.07.2009
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    Hallo,

    ja, die Maßzeichnung war Bestandteil des Vertrages.
    Dort ist der Leimholzbogen mit 2 m eingezeichnet, ist aber wie schon beschrieben nur 1,60 m lang.

    Da der Zimmermann als Subunternehmer für den Carportbauer gearbeitet hat, habe ich ihm quittiert, dass das Carport aufgestellt worden ist.

    Mir stellt sich jezt die Frage, hätte ich schon vor der Quittierung alles nachmessen müssen oder hätte ich davon ausgehen können, dass der Leimholzbogen die richtige länge hat.

    Natürlich habe ich diverse Maße nachgemessen (mit dem Maßband und nicht mit dem Auto), die auch soweit alle stimmten. Leider die länge des Leimholzbogens nicht.

    Mich interessiert nun, ob der Carportbauer nun argumentieren könnte, ich habe mit der Unterschrift für den Zimmermann, die Maße, wie sie jetzt sind, akzeptiert.
    Zumal mir das auch erst heute aufgefallen ist und nicht schon ende letzter Woche.
    Mir ist unklar, wieso der Zimmermann, nicht selber nachgemessen hat bzw. mich nicht informiert hat, dass der Leimholzbogen kürzer als 2 m ist.

    Und ob das ganze Kostengünstig nachzubessern ist, kann ich nicht beurteilen, weil ich das nie machen würde, sondern immer machen lassen würde.

    Gruß JJ
     
  5. #5 EricNemo, 07.07.2009
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    mit der Unterschrift bestätigst du vor Allem auch sichtbare Schäden und so Kram. Du wirst das ding im Nachhinein nicht selber verkürzt haben, rechtlich hast da nix zu befürchten wegen der Unterschrift (war ja kein Ausschluss jeglicher etwaigen Rechtsansprüche^^)

    frag halt mal freundlich nach, wieso das Teil so kurz ist und "bitte" im Korrektur.
     
  6. #6 stingray_1, 08.07.2009
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    In der ganzen Aufregung habe ich vergessen zu erwähnen daß mir das ganze während des streichens des Carports augefallen ist...

    Nun sind die Leimholzbögen und die Tragbalken von mir schon weiß gestrichen worden. Hoffentlich wird mir da kein Strick draus gedreht...



    Gruß JJ
     
  7. #7 Baufuchs, 08.07.2009
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  8. #8 stingray_1, 08.07.2009
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    Hallo Baufuchs,

    vielen Dank für Deine Antwort/Links.

    Leider wird's noch ein bischen verzwickter...

    Der Aufbau dauerte zwei Tage, ich habe mir die Tage mit meiner Frau geteilt, sie den ersten Aufbautag ich den zweiten. Mein Grundstück fällt nach vorne hin (zu den Leimholzbögen) ab. Der Zimmermann hat meiner Frau erklärt, daß bei der ursprünglich geplanten Höhe das Carport an der Vorderseite über 3 Meter hoch wäre was unter Umständen einen Bauantrag zur Folge gehabt hätte.

    Es wurde dann mit der Zustimmung meiner Frau (und mir, da sie die mich informiert hatte) und der Carportfirma die Höhe verringert. (Um wieviel kann ich leider nicht sagen). Was ich nicht weiß, ob eventuell die Verringerung der Höhe auch ein kürzen des Leimholzbogens zur Folge hatte...
    Auf jeden Fall wurden wir NICHT darüber informiert daß dies (eventuell ?) passieren könnte. Ich habe das verkürzte Carport auch NICHT quittiert.
    Ich hätte der Verringerung der Höhe auch niemals zugestimmt wenn dadurch die Länge nicht mehr gegeben gewesen wäre...

    In der Zwischenzeit hat mich auch der Carportbauer zurückgerufen. Er kann sich das Ganze auch nicht erklären und möchte erst einmal mit dem Zimmermann sprechen. ABER er meinte eine Verringerung der Höhe dürfte nichts mit dem zu kurzen Carport zu tun haben, die zugesagte Länge hätte trotzdem hergestellt werden müssen.

    Mal sehen wie das noch weitergeht, hoffentlich bin ich nicht doch 'irgendwie' selber schuld...


    Gruß JJ
     
  9. Julius

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    Das sieht mir nicht so aus.
    Also sei guten Mutes! Das wird schon.
     
  10. #10 HolzhausWolli, 08.07.2009
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    Warum nur fütterst Du Deine Infos nur nach und nach ? :shades

    Zum Thema: Wenn deine Einfahrt sehr stark abfallend ist, dann ergibt sich bei Verkürzung der äußeren Enden der auskragenden Rundbogen sehr wohl eine Verringerung der Höhe vom Pflaster bis UK Rundbogen. Ist doch logisch.

    Muß aber m.M.n schon sehr abfallend sein, wenn 40 cm Verkürzung schon soviel ausmachen. Ob die Überschreitung der "magischen" Grenze von 3m relevant ist weiß ich leider nicht.
     
  11. #11 stingray_1, 08.07.2009
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    Hallo HolzhausWolli,

    das mit den Infos die nach und nach kommen ist leider meiner Aufregung und leichten Verägerung zuzuschreiben, sorry dafür.

    Das Carport hat eine Gesamtlänge von 9,00 Metern. Nach ca. 5,00 Metern fällt das Grundstück um ca. 35 cm ab. (also für eine Länge von 4,00 Metern).

    Leider auch wieder verspätet noch ein paar Zusatzinfos:
    Das Carport hat auf der geraden Fläche eine Höhe (also Dachhöhe) von ca. 2,30 Meter. Dort wo der Leimholzbogen beginnt (auf der schrägen Fläche) müsste dann immer noch eine Höhe von ca. 2,55 Metern vorhanden sein. (LEIDER bin ich auf der Arbeit und kann es nicht näher angeben). Ich denke das sollte für einen 2 Meter langen Leimholzbogen an Höhe reichen (ihn NICHT kürzen zu müssen).

    Ich gebe zu daß dies alles ein bisschen verworren ist und das auch meine Infos leider nicht zusammenhänged ankommen. Ich bin halt ein weinig genervt/verärgert daß der Zimmermann selbst wohl nicht nachgemessen hat und ich mir keine Reim drauf machen kann...


    Gruß JJ
     
  12. #12 stingray_1, 09.07.2009
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 09.07.2009
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    Carport zu kurz - welche Abweichung ist noch Toleranz

    Hallo liebe Bauexperten,

    MOD: Diese Frage mit dem alten Thema zusammengeführt, damit die Verwirrung im Rahmen bleibt


    Also nur noch mal erwähnt, mein Carport ist 40 cm zu kurz und ich konnte mir keinen Reim darauf machen. Nun, nach Gesprächen mit dem Carportbauer (und der wiederum mit seinem Zimmermann) hat sich einiges geklärt.

    Also, mein Grundstück verläuft genau beim Carport für ca. 3,00 Meter in einem minimalen Bogen. Ich habe deshalb 2 Grenzsteine in einem Abstand von ca 3,00 Metern. Der erste (a) ist ca. 4,00 Meter von Haus weg, der zweite (b) ca. 3,80 Meter.
    Ich habe nun (leider ?) zum Maßnehmen für das Carport Grenzstein a genommen.
    Der Carportbauer sagt nun er darf Grenzsteine nicht überbauen weil er sonst haftbar für einen Rückbau wäre.
    Nun behauptet der Zimmermann im Zuge der Höhenverringerung (der wir zugestimmt haben) hätte meine Frau ihm gesagt (WAS NICHT STIMMT) er solle sich penibel an alle Grenzen halten und nicht überbauen.
    Nun hat der Zimmermann (angeblich) Grenzstein b als Maß genommen und das Carport basierend auf diesen Grenzstein eingekürzt...
    Bis zu diesem Grenzstein sind aber noch ca 20 cm 'Luft', das Carport hätte also locker noch wenigstens 20 cm länger sein können.
    Dafür habe ich auch Bilder gemacht, diese konnte ich aber leider nicht anhängen.


    Nun ergeben sich für mich diverse Fragen...
    Muß ich 20cm als 'Meßtoleranz' des Zimmermanns hinnehmen ?.
    Wie groß wäre (wenns das überhaupt gibt) eine Mögliche 'Meßtoleranz' ?
    Hat der Carportbauer wirklich darauf zu achten das er das Carport nicht zu groß baut (Grenzsteine einhält) ?
    Kann ich den Carportbauer von seiner angeblichen 'Nicht überbaupflicht' entbinden ? (Heißt, ich bestätige ihm daß er micht informiert hat und ich ihn von einer eventuellen Rückbaupflicht entbinde ?)
    Hätte mich der Caportbauer informieren müssen wenn er das Carport um 40 cm kürzt (auch wenn es dafür evtl rechtliche Grundlagen gibt) ?.


    Ich hoffe ihr könnt mir viele Antworten geben, denn langsam wirds zum echten Streitfall.
    Seid mir bitte nicht böse falls noch wichtige Infos für Euch fehlen aber im Moment bin ich ein wenig zerfahren und genervt von der ganzen Sache.


    Gruß JJ
     
  13. #13 MoRüBe, 09.07.2009
    MoRüBe

    MoRüBe Gast

    Dachüberstand...

    ...???
     
  14. #14 firefox_i, 09.07.2009
    firefox_i

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    Vielleicht wäre ein Bild oder eine Skizze ganz hilfreich....

    So als Idee

    Sven
     
  15. #15 stingray_1, 09.07.2009
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    Hi Firefox,

    hab ich beides, wenn ich versuche sie über 'Anhänge verwalten' anzuhängen erhalte ich die Meldung die Datein wären zu groß (überschreiten xx KB) was sie aber definitiv nicht sind...

    Gruß JJ


     
  16. Baumal

    Baumal

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    hier mal ne zkizze von stingray:

    [​IMG]
     
  17. Baumal

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    [​IMG]
     
  18. Baumal

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    also die gelbe linie ist der dachvorsprung und nun
    hätte er 20cm bis zu grenzstein b verlängert werden können?

    mehr geht definitiv nicht (grenzstein a) wegen grenzüberbauung.
    da hat der zimmermann schon recht.
     
  19. #19 stingray_1, 09.07.2009
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    @ Baumal, vielen Dank fürs einstellen.

    Ich werde versuchen noch einmal sehr kompakt die Situation zu beschreiben...

    Ich habe bei der Carportplanung Grenzstein a benutzt, die Dachlänge wäre dann 4 Meter gewesen.

    Der Carportbauer sagt er muß sich an Grenzstein b halten sonst würde er öffentlichen Raum überbauen, dafür könnte ich ihn in einem Streitfall haftbar halten und er müsste evtl rückbauen.

    Der Zimmermann vor Ort hat das Carport aber nur bis zur gelben Linie gebaut, was exact 8,60 bzw 3,60 Meter sind. Zwischen der gelben Linie und dem Grenzstein sind real ca. 20/25 cm übrig. Er hat also definitiv NICHT wie behauptet den Grenzstein (b) als Maß genommen. INSGESAMT hat er daß Carport OHNE uns zu informieren um exact 40 cm gekürzt (von Grenzstein a gemessen).

    So und jetzt noch einmal...

    Muß ich 20cm als 'Meßtoleranz' des Zimmermanns hinnehmen ?.
    Wie groß wäre (wenns das überhaupt gibt) eine Mögliche 'Meßtoleranz' ?
    Hat der Carportbauer wirklich darauf zu achten das er das Carport nicht zu groß baut (Grenzsteine einhält) ?
    Kann ich den Carportbauer von seiner angeblichen 'Nicht überbaupflicht' entbinden ? (Heißt, ich bestätige ihm daß er micht informiert hat und ich ihn von einer eventuellen Rückbaupflicht entbinde ?)
    Hätte mich der Caportbauer informieren müssen wenn er das Carport um 40 cm kürzt (auch wenn es dafür evtl rechtliche Grundlagen gibt) ?.


    Ich hoffe nun ist es wesentlich deutlicher was mein Problem ist.


    Gruß JJ
     
  20. #20 HolzhausWolli, 09.07.2009
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    Die Fragen gehen ins RECHTLICHE, daher möchte ich mir nicht die Schnutte verbrennen.

    Der Bogen sieht wirklichetwas unglücklich aus, wie abgeschnitten - wurde er ja auch! :o

    Eine Frage habe ich trotzdem mal: Wer hat denn vor der Bestellung auf deinem Grundstück unter deinen Grenzvoraussetzungen das Maß des Carports aufgenommen und festgelegt ?

    Ging das alles übers Internet als Online-Bestellung und den ersten lebenden Menschen den Du in dem Zusammenhang gesehen hast war der Carportmonteur? :confused:
     
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