Schuldet ein Architekt die Baugenehmigung ?

Diskutiere Schuldet ein Architekt die Baugenehmigung ? im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; Bauherr beauftragt den Architekt wegen einer Umbaumaßnahme. Der Architekt hat dem Bauamt alle angeforderten Unterlagen für den...

  1. #1 Martin Neef, 16.02.2010
    Martin Neef

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    Bauherr beauftragt den Architekt wegen einer Umbaumaßnahme.
    Der Architekt hat dem Bauamt alle angeforderten Unterlagen für den Baugenehmigungsantrag geliefert. Den Empfang und die Vollständigkeit der Unterlagen hat das Bauamt bestätigt.
    Danach hört trotz mehrfachen Nachhacken weder der Architekt noch der Bauherr Weiteres von dem Bauamt. Der Grund für den Stillstand will das Bauamt auch nicht nennen.

    Was soll der Bauherr nun tun ?
    Wer hat einen Baufachanwalt zu beauftragen, der Bauherr oder der Architekt.
    Schuldet der Architekt dem Bauherrn die Baugenehmigung ?
     
  2. #2 Baufuchs, 16.02.2010
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Der

    Architekt schuldet eine genehmigungsfähige Planung.

    Die Baugenehmigung schuldet er nicht, denn er kann sie ja nicht selbst erteilen.

    Wie lange ist das Bauamt nach Eingang der Unterlagen denn schon "stumm"?

    Die Eingangsbestätigung z.B. ist an den Bauherren gerichtet, dauert dem die Bearbeitung zu lange, muss er selbst Maßnahmen zur Beschleunigung ergreifen bzw. jemanden damit beauftragen, der dies in seinem Namen erledigt.
     
  3. PeMu

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    Nachdenken kostet extra.
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    Hat man einen Rechtsanspruch auf eine Baugenehmigung?
    Nein
    Erteilt der Architekt die Baugenehmigung?
    Nein
    Der Architekt schuldet eine genehmigungsfähige Planung und die "Betreuung des Vorgang".

    Allerdings gibt es Vertragsfreiheit. Wenn jemand das versporchen hätte...
     
  4. #4 Baufuchs, 16.02.2010
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    @Pemu

    Wenn die gesetzlichen Voraussetzungen zur Erteilung vorliegen, hat man sehr wohl einen Rechtsanspruch auf Erteilung einer Baugenehmigung.

    Nennt man auch gebundene Entscheidung
     
  5. Baumal

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    wenn keine ablehnung auf baugenehmigung
    zugestellt wurde, ist der bauantrag auf dem
    amt in bearbeitung, so what????
     
  6. gast3

    gast3 Gast

    fragt sich eben nur seit wann ?
     
  7. Baumal

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    dann muß halt dort nachgefragt werden, nicht hier.
     
  8. #8 Schwarz, 17.02.2010
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    um was für einen zeitraum handelt es sich überhaupt?

    vier wochen, 2 monate, vierteljahr, halbjahr?
     
  9. #9 Gast036816, 17.02.2010
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    Baugenehmigung

    moin moin,

    die bearbeitung eines baugesuchs sollte nicht länger als 3 Monate in anspruch nehmen. Ausnahme sind großprojekte mit vielen beteiligten, dann sollte das amt aber mitteilen wie lang es dauert. Ist dieses zeitfenster schon überschritten?

    freundliche grüße aus berlin
     
  10. #10 garfield1, 18.02.2010
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    In Berlin scheint die Welt noch in Ordnung zu sein. In Sachsen bekommt man mittlerweile nach sechs bis acht Wochen einen Schriebs, was in diesem Fall das BOA noch an Nachforderungen gern hätte - und wenn es nur Mehrfertigungen des Antrags sind. Damit Antrag nicht vollständig-> das Vierteljahr Bearbeitungsfrist hat noch nicht einmal angefangen -> Ihnen dauert das zu lange: Na so was?
     
  11. #11 Ralf Dühlmeyer, 18.02.2010
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    Ja, na und. Dann geht mensch zum Amtsleiter und beschwert sich über die Trantütigkeit der Sachbearbeitung bei der Eingangsprüfung.
    Funzt im Allgemeinen sehr gut!
     
  12. #12 greentux, 18.02.2010
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    Hier auch Sachsen, der Schriebs kam nach 5 Tagen. Die beiden Punkte nachgeliefert (war das 2009 Statistikformular statt 2010) und weiter gehts..
     
  13. #13 Schwarz, 18.02.2010
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    naja, der thread-eröffner hat sich ja nicht mehr gemeldet; umbau kann ja sonstwas sein. aber ist schon abhängig von der art des bauwerks.
    bei sonderbauten kann ich mords-laufzeiten haben bis alle behörden gehört sind. da ist es meist schon ein (kleines) wunder, wenn es sich innerhalb von drei monaten abspielt.
     
  14. #14 garfield1, 18.02.2010
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    Viel Spaß beim praktischen Versuch. Es gilt dann der Grundsatz: Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus. Ich habe es noch nie erlebt, daß sich ein Amtsleiter nicht vor seine Mitarbeiter gestellt hätte.
     
  15. SvenW

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    Sagt ja keiner das der Amtsleiter dir Recht gibt, der wird sich immer erst mal vor seinen Mitarbeiter stellen, schon deshalb weil er wahrscheinlich gar nicht auf die Schnelle überblicken kann, was nun Sache ist. Was danach intern geschieht ist eine ganz andere Frage.
     
  16. #16 garfield1, 18.02.2010
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    Nach meinen Erfahrungen: nichts.
    Und das Problem bleibt, dass mir dass nach sechs-acht Wochen Wartezeit auch nicht mehr viel nützt, weil die sechs Wochen nun mal vertrödelt sind.
     
  17. #17 garfield1, 18.02.2010
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    Gut, Ihr habt aber auch ein besonders nettes Bauamt erwischt. Wo wird man schon zum Kaffee eingeladen ;-)
    Prima: Haben wir schon wieder mal ein neues Statistikformular! Nur so wird dieses Land gesunden....
     
  18. #18 greentux, 19.02.2010
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    Und ich konnte jetzt keine großen Änderungen zwischen den Formularen ausmachen. Es sah einfach etwas "frischer" aus...
     
  19. #19 Der Bauberater, 19.02.2010
    Zuletzt bearbeitet: 19.02.2010
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    Auf den neuen Formularen sind die "neuen" Heizungsarten mit regenerativen Energien erfasst und werden somit in die Sadistik aufgenommen! Mehr nicht!
     
  20. #20 greentux, 19.02.2010
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    Ah jetzt seh ichs. zusätzlich zu Wärmepumpe und Solarenergie gibts nun noch Biogas, Holz und Geothermie...
    Spannend.
     
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