Mängel Estrich

Diskutiere Mängel Estrich im Estrich und Bodenbeläge Forum im Bereich Neubau; Zunächst einen herzlichen Gruß in die Experten-Runde! Beim Bau unseres Einfamilienhauses stehen wir nach der Verlegung des Estrich vor...

  1. #1 Warumnicht, 17.10.2010
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    Zunächst einen herzlichen Gruß in die Experten-Runde!

    Beim Bau unseres Einfamilienhauses stehen wir nach der Verlegung des Estrich vor folgendem Problem und würden uns über ein paar unabhängige Meinungen und vielleicht Tips zum weiteren Vorgehen freuen.

    Verlegt wurde ein Zementestrich auf Fußbodenheizung (Noppensystem).
    Nachdem uns der Estrich etwas niedrig vorkam, haben wir an einigen Stellen am Randdämmstreifen entlang nach unten die Gesamtfußbodenhöhe gemessen. Nach Abzug der Aufbauhöhe der Dämmung errechnet sich eine Rohrüberdeckung von zwischen 3.5 bis 3.9 cm. Eigentlich müsste diese doch 4,5 cm betragen oder?

    Desweiteren ist die Oberfläche des Estrichs nicht gleichmäßig. Legt man eine 2m-Messlatte auf den Estrich, so haben an vielen Stellen unter der Messlatte noch bis zu 4 mm Platz.

    An einer Stelle (knapp 10 cm) ist der Estrich sogar direkt mit dem Mauerwerk verbunden - Randdämmstreifen fehlt hier.

    Wir haben Bedenken beim Architekten (wurde für die Bauleitung von uns beauftragt - Gewerke wurden alle einzeln vergeben, keine GU-Abhängigkeit oder Ähnliches) angemeldet, der unsere Messmethode angezweifelt hat. Es fand auch ein Termin mit dem Estrichleger statt, der unsere Bedenken nicht teilt, uns angeboten hat, die Stelle mit der direkten Verbindung zum Mauerwerk auszubessern und die Garantie zu übernehmen, dass keine Schäden auftreten.
    Selbst wenn wir die Garantie schriftlich erhalten, wird uns diese wohl nichts helfen, wenn Schäden auftreten, vermuten wir.

    Wir wollen nun an einigen Stellen mal bohren und sehen, wie hoch die Rohrüberdeckung tatsächlich ist.

    Wäre dann der nächste richtige Schritt gleich zum Anwalt oder erst nen Sachverständigen anheuern? Richtig ernst nimmt unsere Bedenken im Moment jedenfalls weder Architekt noch Estrich-Leger.

    Verzweifelte Grüße
     
  2. #2 Ralf Dühlmeyer, 18.10.2010
    Ralf Dühlmeyer

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    Wenn Ihr alles Porzelan zerschlagen wollt - ja!

    Wenn Ihr "nur" Zweifel habt, nehmt Euch einen Sachverständigen, sagt dem Architekten und dem Estrichleger das, lasst sie bei dem Termin dabei sein und habt die Grösse, Euch bei denen zu entschuldigen, wenn der SV ihnen Recht gibt

    Bei ner 2 m Latte sind nämlich 4 mm "Delle" wahrscheinlich gar kein Mangel!
     
  3. #3 Warumnicht, 18.10.2010
    Warumnicht

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    Wir sind keine Streithähne, nur gerade etwas hilflos

    Sorry, der Gedanke mit dem Anwalt kam uns eigentlich nur deshalb, weil wir zunächst mal im Forum gesucht haben und einen Fall gefunden haben, in dem der GU das Gutachten des Sachverständigen zurückgewiesen hat. Da kam dann als Tipp, lieber gleich zum Anwalt zu gehen.

    Wir haben einfach nur Angst, jetzt was falsch zu machen und später diejenigen mit den gerissenen Fliesen zu sein, wenn sich dann der Estrichleger auf den Fliesenleger und der wiederum auf den Estrichleger rausredet und wir die Kosten tragen dürfen.

    Sind auch unsicher, wie wir mit der Rechnung für den Estrich umgehen sollen, die vermutlich bald kommt.

    Klar kann ich als Laie nicht beurteilen, welche "Dellenhöhe" als Mangel gilt und welche nicht. Die 4 mm - Dellen sind auch schon bei Auflegen einer 80 cm Wasserwaage erkennbar. Und eine Estrichhöhe von weniger als 4 cm Rohrüberdeckung ist doch zu gering oder?
    Wieviel Toleranz gilt denn bei Dellen im Estrich? Der Fliesenleger meinte jedenfalls, er hat noch nie so einen unebenen Estrich gesehen.
    Zu den Zimmerecken hin gehts in jedem Raum "bergab".
    Wie viel mm kann denn der Fliesenleger mit Fliesenkleber ausgleichen?

    Beste Grüße
     
  4. #4 Ralf Dühlmeyer, 18.10.2010
    Ralf Dühlmeyer

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    Ob die "Wellen" und "Dellen" ein Mangel sind oder nicht, muss Ihr Bauleiter an Hand der DIN 18202 beurteilen.
    Suchbegriff fürs Forum wäre ->Ebenheitstoleranzen<- Besonders Beiträge der User "Mark Carden" & "Robby" lesen!

    Was der Fliesör gesehen, juckt niemanden. Wenns ihm zu uneben ist, muss er Bedenken anmelden.

    Ob 3,5 cm Rohrüberdeckung zu wenig sind hängt auch an der Estrichgüte. Wahrscheinlich wären sie es, ja.
    Bleibt die Frage, wie dick die Rohrüberdeckung wirklich ist. Am Randstreifen runtermessen und dann "rückwärts rechnen" ist keine sehr zuverlässige Meßmethode!

    Weisen Sie den Kollegen schriftlich auf Ihre Bedenken hin und erbitten Sie eine schriftliche Antwort.
    Ist die dann falsch, haftet der Kollege min. 5 Jahre nach Abnahme seiner Leistungen gesamtschuldnerisch. Selbst wenn also der Estrichleger dann nicht mehr exitiert, sollte die Haftpflichtversicherung des Kollegen zahlen (so wie Versicherungen halt zahlen :( )
     
  5. THEO

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    Moin,
    Yep, das kann ich verstehen. Lies mal die Antwort von Ralf Dühlmeier nicht nur aus fachlicher, sondern auch aus rein menschlicher Sicht. Das ist der einzig richtige Weg, um Deine Bedenken für alle Seiten fair und gerecht aus der Welt zu schaffen. Erst mit einer schriftlichen Stellungnahme von berufener Stelle (nämlich eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen) mit Stempel und Unterschrift hast Du das Werkzeug in der Hand, um Deine Bedenken entweder zu zerstreuen oder zu fundamentieren.

    Nun, wenn Du das offene Gespräch suchst, wird der Estrichleger Dir möglicherweise einen Zahlungsaufschub gewähren, oder mit einer Teilzahlung bis dahin einverstanden sein - man muss nur miteinander reden.

    Hast Du auch mal eine 4-5 meter lange Richtlatte aufgelegt? Zu den Unebenheiten nutze bitte mal die Foren-Suchfunktion - da ist schon einiges zu geschrieben worden.

    zu 1.) Hat er auch so etwas wie "Au au au, das wird teuer" gesagt?

    zu 2.) Das richtet sich sowohl nach der zu verlegenden Fliese (Format), als auch nach den einzusetzenden Kleber (Dünn- oder Mittelbettmörtel). Und wenn das mit dem Fliesenkleber nicht mehr geht, kennt er andere Mittel und Wege, Dir einen planebenen Belag zu erstellen ;)
     
  6. Lukas

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    Da ist meine Vermutung doch gleich die, daß es nicht direkt am Estrichleger liegen muß, weil sowas durch zu schnelleTrocknung und speziell durch Zugluft entsteht.
    Das sind dann Aufschüsselungen, die mit den Jahren auch zurückgehen.

    Gruß Lukas
     
  7. #7 RMartin, 18.10.2010
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    Also, gerade mal in DIN 18202 geforscht:
    Tabelle 3 - Zeile 3 "Flächenfertige Böden, z.B. Estriche als Nutzestriche, Estriche zur Aufnahme von Bodenbelägen...": Hier sind bei einem Messpunktabstand von 1,00m bis zu 4mm Stichmaß als Ebenheitsabweichung zulässig.

    Und bzgl. dem Ausgleich mit Fliesenkleber; auch der Fliesenleger hat Toleranzen - dies sind die selben wie der Estrichleger....läuft auch nach DIN 18202, Tabelle 3, Zeile 3 :)
     
  8. #8 Warumnicht, 19.10.2010
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    Vielen Dank! und "Messergebnisse"

    Guten Morgen zusammen!

    Vielen Dank für die vielen hilfreichen Antworten!

    Waren gestern nochmal auf der Baustelle und haben anhand von Fotos, die wir von der Fußbodenheizung vor Estrich-Verlegung gemacht haben an 3 Stellen in 3 verschiedenen Räumen mal gebohrt.
    3 Stellen ist zu wenig, ist uns klar, aber dort waren wir uns anhand der Fotos sicher, kein FBH-Rohr zu treffen (bis zum Heizprotokoll dauert's ja noch).
    Ergebnisse: 3,0 cm Rohrüberdeckung, 3,2 cm Rohrüberdeckung und 4,2 cm Rohrüberdeckung. Zur Festigkeit des Estrichs steht leider nichts im Vertrag - da steht nur "6-8 cm Zementestrich".
    Haben leider im Moment nur ne 1m lange Wasserwaage - vielleich besorgen wir uns noch ne Messlatte - aber an einer Stelle zumindest war ne Delle von 7 mm. Haben dann nicht weiter gesucht, das ist mit ner 1 m Wasserwaage ja ne Sisyphos-Arbeit.
    Werden uns jetzt mal noch im Forum noch mehr zum Thema "Ebenheitstoleranzen" umsehen.

    Im doppelten Wortsinn neblige Grüße :winken
     
  9. #9 Warumnicht, 23.10.2010
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    Hallo und guten Abend allerseits!

    mal ganz abgesehen von der Ebenheit bzw. den Unebenheiten des Estrichs.
    Wir wollen dem Estrichleger nun unsere Messergebnisse der Rohrüberdeckung (s.o.) mitteilen und ihn zur Behebung der Mängel auffordern.
    Welche Lösungen wären denn denkbar?
    Ist ein Rückbau erforderlich? Wäre die Forderung des Rückbau gerechtfertigt? Ist es möglich, den Estrich zu entfernen, ohne dabei die Fußbodenheizung und die Dämmung darunter zu zerstören?
    Würden uns über weitere Ratschläge sehr freuen

    Schönen Abend noch!
    Liebe Grüße
     
  10. operis

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    Befinden sich denn Meßstellen in den Räumen, wo der Fliesenleger/Parkettleger die Restfeuchte nach CM Methode messen kann? (Meistens ein kleines Fähnchen, ein Stck Holz oder irgendetwas anderes) Wenn nachfolgende Gewerke die Restfeuchte messen, werden Sie mit Sicherheit anhand der Gesamtstärke die Rohrüberdeckung bemängeln.
    Die Messung erfolgt durch den gesamten Estrichquerschnitt.


    Grüße operis
     
  11. operis

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    Richtig, verlegt man jedoch Fliesen nach den Messtoleranzen in der 18202, kann man sein Gewerbe gleich abmelden.

    Die 18202 mag ihre Berechtigung haben, für Oberbeläge ist Sie meines Erachtens zu großzügig ausgelegt.

    mfG Operis
     
  12. Vossi

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    Sollte die Überdeckung der Heizungsrohre zu niedrig ausgefallen sein, hat der Estrichleger die Chance das Ganze auszugleichen. Damit wären dann auch die Unebenheiten Geschichte.
     
  13. #13 Warumnicht, 26.10.2010
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    Hallo!

    Es gibt nur eine einzige Messtelle. Die ist zufällig in einem Raum, wo die Rohrüberdeckung zu passen scheint (anderes Stockwerk, dort passen die Höhen nahezu).

    Was wäre denn ein geeignetes Material, um die Stabilität zu erhöhen ohne die Wärmeleitfähigkeit zu beeinträtigen?

    :winken
     
  14. Vossi

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  15. #15 Ralf Dühlmeyer, 26.10.2010
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    UNd wie kriegen die einen kraftschlüssigen Verbund zum Estrich hin, damit die nicht normgerechte Dicke saniert wird? :shades
     
  16. Lukas

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    Fachberater ins Boot und zu schriftlicher Sanierungs- und Aufbauempfehlung nötigen. :)

    Gruß Lukas
     
Thema: Mängel Estrich
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