Bauverzögerung und ärger mit den Ämtern

Diskutiere Bauverzögerung und ärger mit den Ämtern im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Guten Tag liebe Experten, erstmal ein Moin Moin von mir. Bin neu hier und hab doch gleich schon Fragen :) Zum Sachverhalt: am 05.09.2011 habe...

  1. #1 deadeye, 27.01.2012
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    Guten Tag liebe Experten,

    erstmal ein Moin Moin von mir. Bin neu hier und hab doch gleich schon Fragen :)

    Zum Sachverhalt:

    am 05.09.2011 habe ich den Notarvertrag mit dem Bauträger für ein Reihenhaus in einer 4er Zeile unterschrieben.
    Baubeginn sollte "demnächst" sein, bisher ist aber noch nichts passiert.
    Die Firma "istdochegal" hat wohl wieder Probleme mit dem Bauamt.
    Durch nachfragen bei den anderen Bewohnern der schon fertiggestellten Reihenhäuser erfuhr ich, dass er wohl immer Probleme mit dem Baurecht und Themen wie Abstände ect. hat. Ein Bau wurde schon vom Amt stillgelegt, weil links und rechts je 50 cm zu dicht zu den Nachbargrundstücken gebaut wurde.

    Am 16.01.2012 war ich nun wieder mit meinen zukünftigen Nachbarn beim Notar. Das Bauamt verbietet auf dem Grundstück Reihenhäuser, erlaubt aber Häuser im verbund. Nun sind wir da, um die Änderung der Urkunde zu unterschreiben. Jetzt sind es zwei aneinandergebaute Doppelhäuser. Das Grundstück ist nicht mehr nach WEG in 4 ideelle Teile geteilt sondern in der Mitte reell. Nun habe ich also nur noch meinen einen Nachbarn als WEG Partner.
    Versprochen wurde, dass der Bau die Woche noch losgehen kann.

    Heute wieder ein Rückschlag:

    "Der Antrag auf Abgeschlossenheit ist bereits eingereicht worden, nach telefonischer Auskunft
    wird die Bearbeitungszeit bis zur Genehmigung rd. 4 Wochen andauern, leider können wir
    diesen Vorgang nicht beschleunigen.
    Unsere Planung für den Baubeginn haben wir jetzt nach den neuesten Erkenntnissen für
    März 2012 festgelegt, damit wird sich der im Vertrag zugesicherte Fertigstellungstermin in
    den Oktober 2012 verschieben. Den genauen Baubeginn können wir Ihnen erst nach Erhalt
    der genehmigten Abgeschlossenheitsbescheinigung mitteilen."

    Meine Hauptfrage ist eigentlich, welche Ansprüche ich für die Verzögerung habe.
    Der Bauträger kann doch nicht argumentieren, dass es sich bei der Bürokratie mit dem Bauamt um "nicht vorhersehbare Ereignisse" handelt, oder?

    Im Vertrag steht "Das Vertragsobjekt ist bis spätestens zum 30. Juni 2012 bezugsfertig, bis spätestens jedoch zum 30. Juli 2012 vollständig einschließlich der Gemeinschafts- und Außenanlagen herzustellen."


    Vielen Dank schonmal!
     
  2. #2 Thomas B, 27.01.2012
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    ...verstehe ich das richtig: Erst waren es 4 RH-Parzellen, die aber nicht real geteilt werden sollten??? Wenn JA: hier würd eich zu lesen/ darüber nachzudenken aufhören, weil solche Hirnrisskonstrukte ja nun das allerhinterletzte sind.

    Mittlerweile sind es jetzt wohl nur noch DH, die aber auch nicht real geteilt werden...wer macht so einen Megairrsinn freiwillig mit????

    Spätere Änderungen an der Fassade (Wintergarten anbauen, Haus farblich anders streichen, what ecer...) bedürfen dann immer der Zustimmung des Nachbarn...

    Also: Wann's los gehen wird, würde mich gar nicht interessieren, sondern wie ich auf dem kürzesten Wege aus so einem Vertragskonstrukt wieder herauskomme.....
     
  3. #3 Der Bauberater, 27.01.2012
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    T H O M A S, wenn die nicht real geteilt werden, dann reicht EIN Abwasseranschluß, eine Bordsteinabsenkung ... :biggthumpup:
    Da kann man richtig Geld sparen und dann teuer verkaufen :respekt
     
  4. #4 Thomas B, 27.01.2012
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    Ich muss mich korrigieren:

    Dieses Konstrukt ist natürlich erstklassig und auch kostentechnisch der Brüller!




    Nur eben nicht für den Erwerber.......

    Thomas
     
  5. #5 Skeptiker, 27.01.2012
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  6. #6 deadeye, 27.01.2012
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    Ist ja schön das Ihr das so lustig findet, für mich ist das alles auch sehr Lehrreich für die nächsten Häuser die ich dann bauen werde....

    Jetzt ist es so das es ein kleines Grundstück ist > 357 m²
    Das ist nochmal ideel geteilt > meins ist 147 m² und das Mittelstück quasi

    hier mal nen Bild vom Bebauungsplan, weil hier das nächste Problem entsteht...


    [​IMG]
     
  7. #7 deadeye, 27.01.2012
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    0,35 * 357m² = 124,95m²

    Also darf ich keine Terasse und kein Stellplatz bauen.
    Der Bauträger sieht das aber vor!

    Grade mit dem "Architekten geredet" der hat vor 30 Jahren wohl mal studiert... Zitat von Ihm:

    "Die Terasse geben wir nicht an, bauen wir aber nachher hin und zwar mit Naturporensteinen, damit das Wasser wieder in die Erde geht. In der Bauphase wird dann eine Sonderausnahme beantragt. Das machen alle so."

    Leck mich fett dachte ich mir... und nachher hab ich dann Probleme mit dem Bauamt, weil das Ordnungswidrigkeiten sind???
    "Nein nein, die wenden sich ja dann an mich"

    Ich suche schon nach einer Lösung bei der ich ohne große Kosten aus dem Vertrag aussteigen kann und mir was anderes suche...
     
  8. #8 Der Bauberater, 27.01.2012
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    Einmal muss er ja teilen, weil pro Grundstück nur zwei WE zulässig sind :deal
    Das gibt noch eine Interessante Baustelle :respekt

    :offtopic:
    könnte man jetzt schon in die Rubrik "Baumurks" verschieben! :mega_lol:
     
  9. #9 deadeye, 27.01.2012
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    Das Grundstück wurde ja nochmal in der Mitte geteil! Hab ich doch geschrieben....
    Mir ist klar, dass ihr das alle höchst amüsant findet. Ihr habt ja immer was mit dem Thema zu tun, wa?
    Ich komme immer mehr in die Materie hinein und versteh immer mehr... Wenn hier nur Spott kommt, kann ich mir das Forum auch sparen....
     
  10. #10 Baufuchs, 27.01.2012
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    Blödsinn. Das macht keiner so.

    Wenn er meint, dass die Stelltplätze etc. dann genehmigungsfähig sind, wenn wasserdurchlässiges Pflaster verwendet wird, dann kann er die Genehmigung auch gleich beantragen.

    Nachfrage:

    Hat der Bauträger die 1. Rate schon angefordert?
     
  11. Lebski

    Lebski Gast

    "Meine Hauptfrage ist eigentlich, welche Ansprüche ich für die Verzögerung habe."

    Das ist eine reine Rechtsfrage. Die beantwortet ein Anwalt, hier darf keine Rechtsberatung erfolgen. Ausserdem kennen wir die Verträge nicht. Ab zum Bau-Fachanwalt.
     
  12. #12 deadeye, 27.01.2012
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    Ja ich werde mir nen Anwalt nehmen und stell keine Rechtsfragen.

    Aber beantwortet Ihr fragen in Bezug auf das Grundstück und dem Objekt was darauf gebaut werden soll?

    hier mal nen Bild vom Expose:

    [​IMG]
     
  13. #13 Baufuchs, 27.01.2012
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Schön bunt.

    Einen Knackpunkt hast Du doch selbst schon erkannt:

    GRZ einhalten.

    Mittelgrundstücke sind 147m² groß.

    Bei GRZ 035 = 60,9 m² überbaubare Fläche

    (zzgl. Überschreitung durch Terrasse+Stellplatz)

    Welche Grundfläche hat das Mittelhaus?

    Länge?
    Breite?
     
  14. #14 deadeye, 27.01.2012
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    5*10,5= 52,5m²

    ich werde jetzt versuchen aus dem Vertrag auszusteigen.
    Das ganze wird mir zu bunt!
     
  15. BJ67

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    Nicht gleich beleidigt sein.

    Auf dem Bau geht es hart, aber herzlich zu.

    Gewöhne dich einfach schon mal dran, auch wenn hier Witze gerissen werden.

    Eventuell solltest du ja noch ein paar Details hier nennen. Da erfährst du, was alles nicht möglich sein könnte, obwohl versprochen. Das ist immer ein interessanter Ansatz für einen Ausstieg.

    Auch ein Ansatz ist, zu prüfen, ob der Notar Verträge der Art beurkunden soll, die so gar keinen Termin enthalten und an die du noch in 30 Jahren gebunden bist, wenn dann mal eine Baugenehmigung erteilt wird.
     
  16. lawyer

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    Mal mit dem Anwalt § 323 BGB erörtern:

    (1) Erbringt bei einem gegenseitigen Vertrag der Schuldner eine fällige Leistung nicht oder nicht vertragsgemäß, so kann der Gläubiger, wenn er dem Schuldner erfolglos eine angemessene Frist zur Leistung oder Nacherfüllung bestimmt hat, vom Vertrag zurücktreten.

    (2) Die Fristsetzung ist entbehrlich, wenn
    1.
    der Schuldner die Leistung ernsthaft und endgültig verweigert,
    2.
    der Schuldner die Leistung zu einem im Vertrag bestimmten Termin oder innerhalb einer bestimmten Frist nicht bewirkt und der Gläubiger im Vertrag den Fortbestand seines Leistungsinteresses an die Rechtzeitigkeit der Leistung gebunden hat oder
    3.
    besondere Umstände vorliegen, die unter Abwägung der beiderseitigen Interessen den sofortigen Rücktritt rechtfertigen.

    (3) Kommt nach der Art der Pflichtverletzung eine Fristsetzung nicht in Betracht, so tritt an deren Stelle eine Abmahnung.

    (4) Der Gläubiger kann bereits vor dem Eintritt der Fälligkeit der Leistung zurücktreten, wenn offensichtlich ist, dass die Voraussetzungen des Rücktritts eintreten werden.

    (5) Hat der Schuldner eine Teilleistung bewirkt, so kann der Gläubiger vom ganzen Vertrag nur zurücktreten, wenn er an der Teilleistung kein Interesse hat. Hat der Schuldner die Leistung nicht vertragsgemäß bewirkt, so kann der Gläubiger vom Vertrag nicht zurücktreten, wenn die Pflichtverletzung unerheblich ist.

    :biggthumpup:
     
  17. #17 Thomas B, 27.01.2012
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    So Totauge....tut mir leid, wenn Dir der "Spott und Hohn" etwas sauer aufsteigt. Kann ich verstehen, wenn man bis zum Hals in der Sch**** steckt braucht man wahrlich Niemanden der sich vor Lachen auch noch auf die Schenkel klopft und nachfragt wie es da unten so riecht....

    Also zurück zu "meinem" Thema: Eine WEG ist das in meinen Augen ungünstigste Konstrukt, das es gibt. Man hat Verpflichtungen, kaum Rechte, ist immer auf die Mithilfe( Mitwirkung der anderen angewisen...und wenn es da intern mal zu Misstönen kommen sollte, so kann es da sehr schnell zu einem totalen Stillstand kommen. Nun, bei manchen Gebäuden (MFH!) geht es nunmal nicht anders. Dafür partizipiert man auch an dem gerigen Flächenverbrauch (vergl. mit einem freistehenden haus oder einem DH), das spart Fläche...spart geld...ist halt mal so.

    Bei der edleren Lösung (EFH,...) willich aber Niemanden haben, der Dinge auf meinem Grund blockieren kann. In der Regel gehört die fassade dann allen (beim Nachbarn muß neu verputzt werden, weil Nordseite...nur so als Beispiel...DU zahlst mit; Nachbar will oder muss siene Holzfenster streichen: Teilrechnung an Dich. Kanal verstopft (verursacher nicht zu ermitteln): Du zahlst mit, weil gemeinschaftseigentum. Gilt umgekehrt natürlich auch). Hier käme es sicher darauf an wie die Verträge untereinander gestrickt sind und es mag da Möglichkeiten gegen gewisse Dinge auszuschließen, aber dennoch ist das die schlechtetste aller nur denkbaren Möglichkeiten.)

    Warum Spott und Hohn: Nun....bei einer solchen Investition informiere ich mich vorher. Fehler können passieren. Immer. Mal mehr mal weniger. Soclhe Eigentore aber kann man vermeiden. Und das Vorgehen des GÜ wirkt auf mich -so alles hier Geschriebene stimmt- extrem unseriös!!!!

    Thomas
     
  18. #18 MoRüBe, 27.01.2012
    MoRüBe

    MoRüBe Gast

    Öhm...

    .. BT, Thomas, BT :motz :p

    Die alles entscheidende Frage hier ist: konnte der Notar überhaupt eine Sache beurkunden und entspricht diese Willenserklärung eigentlich noch dem ursprünglichen Willen der Parteien?

    Denn eigentlich, so kenne ich es, muß zunächst erst mal ein grüner Stempel da sein, also die Abgeschlossenheitsbescheinigung und dann kannste erst beurkunden....
     
  19. #19 Thomas B, 27.01.2012
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    ....ich dringe nochmal tiefer vor:

    Grundfläche des "Hauses":

    Breite also 5,00 m.

    Bein einer DHH würde man nun annehmen: Grenze -2 cm Fuge -mind. 17,5 cm Trennwand - 4,61 m lichtes Rohbaumaß - mind. 17,5 cm Trennwand - 2 cm Fuge.

    INun könnte es aber sein, daß es sich um "Kommunwände" handelt...eben: ein Mehrfamilienhaus.

    Gibt einen Plan, den man einstellen kann???????

    Thomas
     
  20. Hfrik

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    Oder anders gesagt. die Schalldämmung zwischen zwei vertikal geteilten Wohnungen im Zweifamilienhaus darf schlechter sein als zwischen zwei Doppelhaushälften....
     
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