Wir baggern mal eben ums Haus frei - und kriegen einen Acker!

Diskutiere Wir baggern mal eben ums Haus frei - und kriegen einen Acker! im Tiefbau Forum im Bereich Neubau; Gestern abend bei Peter Zwegat (Raus aus den Schulden - RTL) war zu sehen, was passieren kann, wenn "mal eben" das Haus untenrum freigelegt wird....

  1. #1 Ralf Dühlmeyer, 24.10.2013
    Ralf Dühlmeyer

    Ralf Dühlmeyer

    Dabei seit:
    14.06.2005
    Beiträge:
    34.296
    Zustimmungen:
    22
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Hannover
    Gestern abend bei Peter Zwegat (Raus aus den Schulden - RTL) war zu sehen, was passieren kann, wenn "mal eben" das Haus untenrum freigelegt wird.
    Hier mal ein link zu Bildern und ein paar Fakten für all die, die immer wieder meckern, wenn die Fachleute hier aufschreien, wenn Unbedarfte solches machen!

    Junges Paar erwirbt ein Haus und macht eine Grundsanierung. Innen Holzbalkendecken gegen Betondecken getauscht. Wände rausgerissen und von aussen soll es trockengelegt werden.
    Alles in Eigenleistung + Freundeshilfe.

    Weder Bauantrag noch fachliche Begleitung, nicht mal eine Statik gab es!

    Einer der Freunde ist Baggerfahrer und legt das Haus aussen frei (O-Ton des Hausbesitzers:Der ist Doch Baggerfahrer, da dachten wir, der weiß, was er tut)
    Leider wusste er es nicht, so daß der hintere Gebäudeteil zusammenklappte.

    Verletzt wurde durch glückliche Umstände niemand.

    Investiert worden waren bis dahin an Kaufsumme und Kosten für Umbau 102.000 €
    Hinzu kamen 14.000 € Kosten und Gebühren für den von der Gemeinde angeordneten (und durchgeführten) Abriss der Hausreste!

    https://www.google.de/search?q=haus...0IIyK5ASAlYHwBA&ved=0CDwQsAQ&biw=1024&bih=629

    Beim Baggerfahrer war nichts zu holen, da der mit der fehlenden Baugenehmigung und Statik argumentierte und nicht widerlegbar behauptete, die Umbauarbeiten hätten die Statik so verändert,das der Einsturz erfolgt sei. Ohne diese Eingriffe wäre nichts passiert.

    Das waren juristische Winkelzüge, beweisbar war seine Argumentation auch nicht, nur saß er rein formal am längeren Hebel!

    Vielleicht bringt das einige der fleissigen Buddler mal ein wenig ins Grübeln
     
  2. R.B.

    R.B.

    Dabei seit:
    19.08.2005
    Beiträge:
    48.826
    Zustimmungen:
    13
    Beruf:
    Dipl.Ing. NT
    Ort:
    BW
    Gott sei Dank haben Viele einfach mehr Glück als Verstand.
     
  3. #3 Markus79, 24.10.2013
    Markus79

    Markus79

    Dabei seit:
    19.09.2011
    Beiträge:
    96
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Kraftwerk Elektriker
    Ort:
    LK Ravensburg
    Aber abgesehen der Rechtlich Seite denke ich das ein Baggerfahrer (der das Beruflich macht) schon wissen sollte wenn was passieren kann.

    Wenn bei einem Haus das Fundament ausgräbt muss er Wissen das es eventuell schief gehen kann.

    Ich denke das selbst bei einem Statisch einwandfreien Haus solchen Arbeiten zum einsturz führen können.

    Welcher Handwerker lernt denn nur nach Plan auszuführen? Jeder lernt doch die möglichen gefahren bei seiner Arbeit.

    Ich behaupte dass der Baggerfahrer wissen musste das er mit dem Baggern ein großes Risiko eingeht. (Rechtlich ist aber ein anderes Kapitell)
     
  4. R.B.

    R.B.

    Dabei seit:
    19.08.2005
    Beiträge:
    48.826
    Zustimmungen:
    13
    Beruf:
    Dipl.Ing. NT
    Ort:
    BW
    Das ist bedingt richtig. Deswegen ist es umso wichtiger, dass sich das jemand vorher anschaut und gleich entsprechende Schutz/Sicherungsmaßnahmen plant, oder evtl. ganz von diesem Vorhaben abrät. Nur weil jemand viele Jahre auf einem Bagger gesessen hat, muss er noch lange keine Ahnung von Statik haben. Erfahrung kann Wissen nicht ersetzen.
    Wie man dem Text entnehmen kann, wurde anscheinend auch noch mehr verändert, ohne dass da jemals jemand drüber geschaut hat, der sich damit auskennt.

    Manchmal hat man den Eindruck, dass viele Bauherren mit ihren Pflichten völlig überfordert sind, und wie man an diesem Beispiel wieder sieht, wird nachher ein Dummer gesucht. Wer will sich schon an die eigene Nase fassen?
     
  5. #5 Eumeltier, 24.10.2013
    Eumeltier

    Eumeltier

    Dabei seit:
    30.01.2008
    Beiträge:
    593
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Dipl.-Ing. Elektrotechnik
    Ort:
    Brandenburg
    Ich denke auch... ob der Baggerfahrer es JURISTISCH einwandfrei hätte wissen MÜSSEN - keine Ahnung.

    Aber rein von seiner Erfahrung hätte er sowas niemals machen dürfen. Der Maurer, der den Bauherren angerufen hat, wußte es ja auch...
     
  6. #6 Markus79, 24.10.2013
    Markus79

    Markus79

    Dabei seit:
    19.09.2011
    Beiträge:
    96
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Kraftwerk Elektriker
    Ort:
    LK Ravensburg
    Meiner Meinung sollte er aber erkennen das eventuell etwas passieren kann. Und dann sollte er auch dem Bauherrn seine Bedenken sagen. Lieber 5 mal öfters nachhaken ob es passt bevor einmal ein Haus zusammenbricht.
     
  7. #7 saarplaner, 24.10.2013
    saarplaner

    saarplaner

    Dabei seit:
    07.10.2008
    Beiträge:
    1.820
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Dipl. Ing.
    Ort:
    Saarland
    Benutzertitelzusatz:
    Ich distanziere mich von der eingeblend. Werbung!
    Diese "Baustelle" ist ein paar km von mir weg.

    Besonders "toll" finde ich, dass sich das Paar keiner eigenen Schuld bewußt ist. :irre

    Gegen das Bauamt gab es dann auch noch Unmutsbekundungen, weil das Bauamt wegen Gefahr im Verzug eine Ersatzvornahme gemacht hat und die einsturzgefährdete Ruine, die in Straßennähe steht, abreißen ließ.

    Die Besitzer haben sowas von Glück gehabt, dass es keine Tote gab.
     
  8. #8 Thomas Traut, 24.10.2013
    Thomas Traut

    Thomas Traut

    Dabei seit:
    27.10.2009
    Beiträge:
    2.006
    Zustimmungen:
    3
    Beruf:
    Dipl.-Bauing.
    Ort:
    Land Brandenburg
  9. #9 Ralf Dühlmeyer, 24.10.2013
    Ralf Dühlmeyer

    Ralf Dühlmeyer

    Dabei seit:
    14.06.2005
    Beiträge:
    34.296
    Zustimmungen:
    22
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Hannover
    Dagegen haben die ja auch geklagt.
    Zum einen gegen den Abriss grundsätzlich, zum anderen gegen die Kosten der Entsorgung, dass hätten sie angeblich günstiger bekommen können.
    Da ist wohl im Mai 13 das Urteil gesprochen worden.
    Abriss -> zu Recht erfolgt, Gefahr im Verzuge
    Entsorgung -> auch zu Recht.

    Der Richter hat wohl geäussert, es sei fraglich, ob die Entsorgung unter Regie der Eigentümer ordentlich erfolgt wäre, wenn man sich das vorherige Vorgehen ansehe. :konfusius Daher sei die Stadt nicht verpflichtet gewesen, die Entsorgung den Eigentümern zu überlassen.
     
  10. R.B.

    R.B.

    Dabei seit:
    19.08.2005
    Beiträge:
    48.826
    Zustimmungen:
    13
    Beruf:
    Dipl.Ing. NT
    Ort:
    BW
    Das ist oftmals gar nicht so einfach zu erkennen, und von einem Bagger aus erst Recht nicht. Dann kommt noch hinzu, dass es sich wohl um einen Freund oder sonstigen Bekannten gehandelt hat, ob der wirklich Ahnung vom Bagger fahren hat, das weiß auch niemand. Vielleicht hat er ja sich und seine Fähigkeiten überschätzt. Aber egal wie, es bleibt definitiv an den Bauherren hängen, da können die sich auf den Kopf stellen.
     
  11. #11 saarplaner, 24.10.2013
    saarplaner

    saarplaner

    Dabei seit:
    07.10.2008
    Beiträge:
    1.820
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Dipl. Ing.
    Ort:
    Saarland
    Benutzertitelzusatz:
    Ich distanziere mich von der eingeblend. Werbung!
    Ergänzung

    @ Ralf D:

    Alles andere als dieses Urteil wäre ja wohl ein Schlag ins Gesicht für die "mitdenkende" Bevölkerung gewesen.

    Aber wie so oft wird eigenes Fehlverhalten übersehen und es wird irgendein armer "Dummer" gesucht, der die Schuld trägt.
     
  12. #12 ars vivendi, 24.10.2013
    ars vivendi

    ars vivendi

    Dabei seit:
    25.07.2012
    Beiträge:
    1.521
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Techniker Garten Landschaftsbau, Forstwirt
    Ort:
    Erzgebirge
    Da braucht man nur ab und an in zb die "Schnäppchenhäuser" reinschauen. da wird auch drauf los gewerkelt was das Zeug hält.
    Anfragen in Hinsicht auf Häuser ringsum ausgraben hatte ich auch schon div. Mit Vorgabe wie tief, schau mir das dann an, messe kurz aus und komme dann, wie beim letzten Bsp auf 60 cm unter Kellerfussboden. Auf meine Hinweise wegen Grundbruch usw kam: da such ich mir eben einen anderen der es so tief ausgräbt, er wisse da passiert nichts und man muß das so machen.
    Auch auf meinen Hinweis, 2 Meter tief graben und die Böschung soll gerade runtergehen ohne Abstützung usw, das geht nicht kam nur: klar geht das da passiert nichts.
     
  13. #13 Markus79, 24.10.2013
    Markus79

    Markus79

    Dabei seit:
    19.09.2011
    Beiträge:
    96
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Kraftwerk Elektriker
    Ort:
    LK Ravensburg
    Der Baggerfahrer war zwar ein Freund aber beruflich Baggerfahrer!

    Ich behaupte nicht das er wissen muss ob er einen oder 1,5m tief graben darf. Auch nicht dass er Statiker ist. Aber er muss wissen dass wenn man ein Haus freibuddelt das es dadurch eventuell zu Schäden kommen kann.

    Ganz klar hat der Bauherr viele Fehler gemacht. Und ich rede hier auch nicht von den Rechtlichen Konsequenzen.

    Aber ein Handwerker hat zu erkennen wenn sein Handeln eventuell Schäden verursachen kann. Wenn man das nicht erwarten kann dann müssen aber auch auf jeder Baustelle ein bis zwei Planer ständig jedem Handwerker über die Schulter schauen damit er ja nie einen Fehler machen kann der zu Schäden führen kann.
     
  14. #14 tanzbaer, 24.10.2013
    tanzbaer

    tanzbaer

    Dabei seit:
    14.08.2010
    Beiträge:
    666
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Dipl-Ing
    Ort:
    Oberursel
    Ich hab da gestern nur reingezappt. Ich meine da wären die Worte "Bruchsteinmauerwerk als Gründung" gefallen. Wobei aus meiner geringen Laienerfahrung der Wortteil Mauer im Zusammenhang mit Bruchstein auch durchaus mal "Lose Häufung von Steinen durch Erde seitlich gehalten" bedeuten kann.

    Die Betondecken waren glaube ich noch gar nicht drin, zumindest sieht man auf den Einsturzbildern im web weiterhin Holzbalkendecken und im Vordergrund der Fotos noch einen Stapel Stahlmatten.

    Zum Thema geht und geht nicht. Man muss den Leuten klar machen, dass die generellen Regeln natürlich so ausgelegt sind, dass unter den denkbar schlechtesten Randbedingungen nichts passiert. Was im Umkehrschluss bedeutet, das natürlich in den meisten Fällen der Nichtbeachtung eben nicht der Schadensfall eintritt, sondern dass es ebenfalls gut geht. Es sind halt selten alle Randbedingungen schlecht genug. Der Irrtum dem viele erliegen ist, aus dieser Erfahrung heraus die eigentliche Regel als unsinnig, weil in der Praxis als nicht relevant erfahren, abzutun. Das bekommt man in den alten Kohle und Stahlregionen wahrscheinlich noch schlechter aus den Köpfen raus als im Rest des Landes.
     
  15. R.B.

    R.B.

    Dabei seit:
    19.08.2005
    Beiträge:
    48.826
    Zustimmungen:
    13
    Beruf:
    Dipl.Ing. NT
    Ort:
    BW
    Ja und? Welche Qualifikation benötigt man als "Baggerfahrer"? Bestenfalls einen Kurs über 3 oder 4 Tage. Hier von einem "Handwerker" zu sprechen, der erkennen muss wenn sein Handeln zu einem Schaden führen kann, ist schon mutig.

    Mich würde mal interessieren, wer bei der Aktion auf Kohle verzichtet hat, der Zwegat hat denen doch angeblich die Schulden deutlich reduziert. Da war zum Schluss noch irgendwas von 40T€ die Rede, und der Verkauf des Grundstücks soll/könnte das noch einspielen.
     
  16. #16 Markus79, 24.10.2013
    Markus79

    Markus79

    Dabei seit:
    19.09.2011
    Beiträge:
    96
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Kraftwerk Elektriker
    Ort:
    LK Ravensburg
    Das hast du falsch verstanden. Wenn das Haus verkauft ist sollen noch 31-45t€ schulden übrig sein.
    Haus+Spenden+Verwandte geben Geld

    Kredit soll voraussichtlich in 7 Jahren dann weg sein.
     
  17. #17 Ralf Dühlmeyer, 24.10.2013
    Ralf Dühlmeyer

    Ralf Dühlmeyer

    Dabei seit:
    14.06.2005
    Beiträge:
    34.296
    Zustimmungen:
    22
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Hannover
    Schuldenreduzierung
    Das Grundstück haben sie vertickt -> 40.000
    Es hat nach dem Einsturz eine Spendenanktion gegeben, die 18.000 einbrachte € minus 3.000 € Anwalt = 15.000
    Aus der Verwandtschaft gabs Geld -> ich meine 10.000
    Und die Haftpflicht (Privat) des Baggerfahrers hat ohne Anerkenntnis blablabla auch 10.000 gegeben.

    Den Rest zahlen Sie ab.

    Die sollten alleine schon der Bank die Füsse küssen, dass die nicht nach dem Einsturz die Hypothek wg. des Wegfalls der Sicherheit unverzüglich fällig gestellt hat.
     
  18. #18 ars vivendi, 24.10.2013
    ars vivendi

    ars vivendi

    Dabei seit:
    25.07.2012
    Beiträge:
    1.521
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Techniker Garten Landschaftsbau, Forstwirt
    Ort:
    Erzgebirge
    Da hätten sie aber auch in PI gehen können.Vor allem wenn vorraussichtlich.
     
  19. #19 Jürgen V., 24.10.2013
    Jürgen V.

    Jürgen V.

    Dabei seit:
    20.08.2003
    Beiträge:
    1.009
    Zustimmungen:
    8
    Beruf:
    SHK
    Ort:
    Osnabrück Niedersachsen
    Benutzertitelzusatz:
    Alle Menschen sind klug: die einen vorher, die and
    Genau das nennt man Erfüllungsgehilfe, der muss wissen wie so ein Grät geführt wird, das er die geschuldete Leistung erbringen kann.

    So etwas wie Tiefe Breite Höhe bekommt er vorgegeben, das kann kein Bauherr, das benötigt Sachverstand.
    Da wollte jemand sparen, ja gut da aber an der richtigen Stelle.

    Beruf sie Krankenschwester Er Ingenieur da kann man das doch.

    @Ralf

    40 kilo Euro Schulden bleiben wenn er denn das Grundstück noch gut verkauft, dafür 2 Pferde geretet.
     
  20. #20 Ralf Dühlmeyer, 24.10.2013
    Ralf Dühlmeyer

    Ralf Dühlmeyer

    Dabei seit:
    14.06.2005
    Beiträge:
    34.296
    Zustimmungen:
    22
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Hannover
    Nein. Das wurde von der Stimme im Off vorgerechnet.
    Das Spendenkonto wäre in der PI weg gewesen, ebenso das Grundstück + 1.000€ pfändbares Einkommen.
    So ist das Grundstück weg, das Spendengeld ist weg und sie zahlen jeden Monat 600 € ab

    PI - nach 6 Jahren raus, aber mit dem Makel der PI und in keiner Weise kreditfähig
    So - nach 8 Jahren raus, aber 6*12*400 (1000-600) reicher, keinen "Fleck" in der Historie und kreditfähig (z.B. neues Auto)

    Die PI machte keinen Sinn
     
Thema: Wir baggern mal eben ums Haus frei - und kriegen einen Acker!
Besucher kamen mit folgenden Suchen
  1. Haus ausbagern

    ,
  2. hauseinsturz bei baggerarbeiten

    ,
  3. Urteil hauseinsturz nach Baggerarbeiten

    ,
  4. direkt am haus baggern,
  5. haus ringsum ausbaggern kosten,
  6. baggern am Haus,
  7. ohne statik baggern,
  8. wie nah am haus bagger,
  9. zwegat peter haus einsturz
Die Seite wird geladen...

Wir baggern mal eben ums Haus frei - und kriegen einen Acker! - Ähnliche Themen

  1. Neubau mit Bagger ramponiert - Rechnungen nicht bezahlt

    Neubau mit Bagger ramponiert - Rechnungen nicht bezahlt: Baggerfahrer zerlegt aus Frust Neubau in Blumberg und stellt sich Ich finde es interessant wie leicht die Balkone vom Gebäude abfallen. Hängen...
  2. Betonklotz mit Bagger aus Baugrube heben

    Betonklotz mit Bagger aus Baugrube heben: Hallo zusammen, Im Zuge eines Garagenanbaus bekomme ich eine Kellertreppe in die Garage zur Verbindung Garage Hauskeller. Es steht nun ein...
  3. Einheitspreise Erdabfuhr, Kies, Baggerstunden Kölner raum

    Einheitspreise Erdabfuhr, Kies, Baggerstunden Kölner raum: Guten Abend zusammen, kurz vor dem Tatort noch eine Blitzumfrage: Folgende Preise sind mir angeboten worden und ich empfinde sie als OK für...
  4. Mini-Bagger in Schaumglassschotter

    Mini-Bagger in Schaumglassschotter: Guten Abend Experten, Nachdem nun auf meinem Grundstück endlich eine Baustelle entstanden ist, hab ich heute Abend in der neu aufgebrachten,...
  5. 3,5 to Bagger

    3,5 to Bagger: Hallo. Ich habe eine Frage bezüglich eines 3,5 to Minnibaggers. Wieviel kann dieser Minibagger heben? Ich müsste 2 L-Steine von ungefähr 650 kg...