Anwendung der EnEV bei ehemaliger Hofstätte

Diskutiere Anwendung der EnEV bei ehemaliger Hofstätte im EnEV 2002 / 2004 / 2007 / 2009 Forum im Bereich Bauphysik; Hallo miteinander, meiner Partnerin und mir wurde eine ehemalige Hofstätte zum Kauf angeboten. Es handelt sich um ein Haus mit ca. 14x28m...

  1. ponG86

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    Hallo miteinander,

    meiner Partnerin und mir wurde eine ehemalige Hofstätte zum Kauf angeboten. Es handelt sich um ein Haus mit ca. 14x28m Grundfläche, welches etwa im Verhältnis 50:50 in Wohn- und Wirtschaftsteil getrennt ist. Im OG ist es eher 60:40 zugunsten des Wirtschaftsteils.

    Wir haben das Objekt bereits gemeinsam mit einem verwandten Zimmerermeister besichtigt, der sowohl dem Dach als auch der restlichen Substanz (Installationen mal ausgenommen) seinen Segen gegeben hat.

    Dass wir hinsichtlich der Wärmedämmung etwas tun wollen, steht fest. Dabei bin ich mir allerdings nicht im klaren, wie die EnEV hier greift. Mein Verständnis: Dämme ich mehr als 10% der Außenwände, muss ich die EnEV befolgen und auf einen u-Wert von <= 0,24 kommen. Ist das so korrekt? Des Weiteren habe ich die Infos zur EnEV so aufgefasst, dass bei einer Innendämmung nur ein u-Wert von <= 0,35 zu erreichen ist. Was wäre der anzupeilende u-Wert, wenn man eine Kombination aus Einblasdämmung (zweischaliges Mauerwerk) und einer zusätzlichen, dünnen Innendämmung anstrebt?

    Ist, wenn wir die Dämmung in Angriff nehmen, die EnEV auch auf den Wirtschaftsteil anzuwenden?

    Dass im Wohnteil die oberste Geschossdecke gedämmt wird, steht auch fest. Muss dies aber im Wirtschaftsteil auch erfolgen? Dort ist aktuell oben nur ein Heuboden. Unten sollen Garagen, eine Hobbywerkstatt und Stauraum entstehen. Hier könnte ich mir z.B. vorstellen, nur die Werkstatt selektiv zu dämmen. Aber meine Vorstellung und die EnEV können ja sicherlich weit auseinanderliegen ;-)

    Sorry schonmal, falls das alles fachlich nicht 100%ig fundiert ist, aber bevor ich einen Fachmann für die Details engagiere, wollte ich gern diese Grundsatzfragen zur Auslegung der EnEV verstehen. Danke für eure Hilfe!
     
  2. Julius

    Julius

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    Ist das Objekt vielleicht denkmalgeschützt?
     
  3. ponG86

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    Nein, Denkmalschutz besteht nicht.
     
  4. R.B.

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    Die EnEV unterscheidet auch zwischen Wohn- und Nichtwohngebäuden, wobei sich das nicht nur auf komplette Gebäude, sondern auch auf Bereiche in einem Gebäude bezieht. Räume/Bereiche die unbeheizt sind bleiben sowieso außen vor.

    Die Sache mit der Innendämmung ist in der aktuellen EnEV wohl nicht mehr enthalten, müsste ich aber nachlesen. Unabhängig davon sollte man das Thema Innendämmung vorsichtig angehen. Hier sind eine genaue Untersuchung der Wände und ein paar (bauphysikalische) Berechnungen Pflichtprogramm. Das Risiko für einen späteren Schaden ist einfach zu hoch.

    Das klingt einfacher als es in der Praxis ist.
    Nur mal als Beispiel, "was willst Du mit den Türen machen?" U-Wert der Wände ist ja noch irgendwie machbar, aber die Türen?
    Was passiert wenn warme Luft aus der beheizten Werkstatt in die kalte unbeheizte Garage kommt?

    Was Du bräuchtest wäre ein Energieberater der den Bestand aufnimmt, die notwendigen Berechnungen durchführt, und durch Optimierung ein paar Lösungen erarbeitet, und dann auch Sanierungsvorschläge unterbreitet.

    So kann es evtl. sinnvoller sein einen Bereich des Wirtschaftsteils zu dämmen, obwohl nicht zwingend erforderlich, nur weil sich dann andere Maßnahmen (die erforderlich sind) einfacher umsetzen lassen.

    Bei Sanierungen funktionieren pauschale Vorschläge selten, deswegen nutzt es auch nichts, wenn ein Energieberater nur die Standardsprüche vom Stapel lässt "Dach dämmen, Wand dämmen usw. ". Der erst Schritt sollte also sein jemanden zu finden, der Dich hier wirklich unterstützen kann. Das wird gar nicht so einfach, das kann ich Dir versprechen. Viele kennen halt nur Standard 08/15.
     
  5. #5 mastehr, 11.03.2015
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    Laut Aussage eines Unternehmers, der Einblasdämmungen ausführt, ist der EnEV genüge getan, wenn bei der Einblasdämmung der komplette Hohlraum mit einem zugelassenen Dämmstoff ausgefüllt wird. Eine weitergehende Dämmung ist angeblich nicht erforderlich.
     
  6. #6 Ralf Dühlmeyer, 11.03.2015
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    Ehemalige Hofstelle lässt bei mir die Alarmglocken läuten. Ist die Innenbereich (geschlossene Ortschaft grob gesagt) oder Aussenbereich?
    Wenn Aussenbereich vor weiteren Gedanken klären, ob Ihr die überhaupt als Nicht-Landwirte nutzen und bewohnen dürft.!!!
     
  7. R.B.

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    Das ist korrekt. Siehe EnEV 2014, Anlage 3, "1. Außenwände"

    Ob dann eine Einblasdämmung überhaupt sinnvoll ist, das sollte man vorher bei der Planung untersuchen.
     
  8. ponG86

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    Ja, das ist mir klar. Die Ausgangssituation ist die, dass die Hofstätte bereits seit Jahren nur noch zu Wohnzwecken genutzt wurde. Da werden wir aber auch noch konkretere Erkundungen einholen, bevor wir uns da in etwas verrennen. Ich bin hier aber erstmal vorsichtig optimistisch. Aber das Projekt steht eigentlich noch vor dem Anfang, das hier sind erste Recherchen.

    Auch einen Energieberater werden wir sicher einschalten, ich möchte nur erstmal ein paar grundsätzliche Verständnisfragen klären. Erstens, um schon mal grob die Machbarkeit abzuschätzen, zweitens aber auch, um dann zumindest "mitreden" zu können und dann nicht dazustehen wie der sprichwörtliche Ochs' vor'm Berg, wenn es in die Details geht.

    Ich habe hinsichtlich des Wirtschaftsteils schon überlegt, ob man eine eventuelle Einblasdämmung für das komplette Mauerwerk durchführen lässt und dann z.B. nur in dem "Werkstattbereich" auch die Decke nach oben sowie die Innenwände dämmt. Die Werkstatt würde ich auch nicht dauerhaft beheizen wollen, sondern nur, wenn man sie wirklich nutzt. Es geht mir eher darum, den Raum frostfrei zu halten, damit man dort auch Farben, Lacke usw. lagern kann, ohne dass diese unbrauchbar werden. Prinzipiell machbar (ohne jetzt zu sehr auf Details einzugehen)?

    Ja, das werden wir dann prüfen lassen. Einblasdämmung war nur die erste Idee, da eben zweischaliges Mauerwerk gegeben ist und auch die Hohlschicht mit etwa 6-8cm erstmal nicht ungeeignet erscheint.
     
  9. R.B.

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    Damit wäre man zwar noch weit von den Grenzwerten der EnEV entfernt, aber gegenüber dem ungedämmten Mauerwerk sollte schon eine deutliche Verbesserung erreicht werden. Die Ausführung dürfte auch nicht ganz einfach sein, aber dafür gibt es Spezialisten.

    Wie schon geschrieben, für Nicthwohngebäude gibt es wieder andere Vorgaben als für Wohngebäude, und zudem gilt auch weiterhin §1 der EnEV

    Mit Ausnahme der §§ 12 und 13 gilt diese Verordnung nicht für

     
  10. ponG86

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    Das liest sich schonmal beruhigend. Ich war nur verunsichert, da ja Wohn- und Wirtschaftsteil innerhalb eines Gebäudes sind. Aber wenn ein GebäudeTEIL als nicht beheizter Wirtschaftsteil anerkannt werden kann, dann würde das ja erstmal, zumindest von der grundlegenden Idee her, passen.
     
  11. #11 mastehr, 11.03.2015
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    Dann müssten aber die Wände zwischen dem beheizten und dem unbeheizten Teil als Außenwände betrachtet und dementsprechend gedämmt werden.
     
  12. ponG86

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    Ja, so hatte ich mir das auch gedacht.
     
  13. R.B.

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    Aber die Umsetzung so einer Trennung ist halt nicht so einfach.
     
  14. ponG86

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    Ja, ich denke mir schon, dass das nicht mal eben gemacht ist. Das wäre dann ein Punkt für Architekt / Energieberater.

    Hast du hier konkrete Stolpersteine im Kopf (ohne jetzt den Einzelfall zu kennen), welche dich zu dieser Aussage bringen? Türen? Deckenanschlüsse als Kältebrücke, oder worauf willst du hinaus?
     
  15. R.B.

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    Das Thema Türen hatt ich oben schon geschrieben. Wie Du richtig erkannt hast, sind Wärmebrücken auch ein Thema. Bei einem Neubau lässt sich so etwas noch planen, im Bestand muss man mit den Gegebenheiten vor Ort umgehen, und als das Haus gebaut wurde hat noch niemand an eine EnEV o.ä. gedacht. Man kann einerseits für die Modernisierung nicht das komplette Haus entkernen und zerlegen, andererseits können Fehler bei der Umsetzung (teils erhebliche) Schäden nach sich ziehen. Das endet oftmals in einem Spagat zwischen Anforderungen der EnEV und praktischer Umsetzbarkeit.
    Ob Wände, Türen, Fenster, Decken, Böden, jede Schwachstelle kann so ein Konzept zum Kippen bringen.

    Deswegen hatte ich oben auch geschrieben, dass es nicht einfach ist für so etwas einen echten Fachmann zu finden. Man könnte auch sagen, "nicht überall wo Energieberater drauf steht ist auch Energieberater drin".
     
  16. ponG86

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    Unser Plan war, Architekten in der Umgebung zu suchen, die passende Referenzen haben. Diese haben dann - so hoffe ich - auch geeignete Energieberater an der Hand.

    Bei der Architektenkammer brachte die Suche in unserer Umgebung allerdings sehr wenige Resultate. Also Gelbe Seiten wälzen und abklappern. Und natürlich die örtliche Mundpropaganda belauschen.

    Habt ihr noch weitere Tips, auch für die Suche geeigneter Partner für dieses (eventuelle) Projekt?
     
  17. R.B.

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    Falls sich jemand etwas unter "Ort: LK DH" vorstellen kann......vielleicht irgendein Landkreis? oder steht DH für Daheim?
     
  18. #18 mastehr, 12.03.2015
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    LK DH steht wahrscheinlich für den Landkreis Diepholz in Niedersachsen. :winken
     
  19. R.B.

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    Muss man den kennen? :D
     
  20. #20 mastehr, 12.03.2015
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    Ja, natürlich. Im Norden grenzt er an Bremen, im Süden an NRW.

    Bei Neubauten dort braucht man keine Kinderzimmer einplanen: Dort werden keine Kinder mehr geboren.
     
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