Haus zu tief --> Mangel ?

Diskutiere Haus zu tief --> Mangel ? im Baumurks in Wort und Bild Forum im Bereich Rund um den Bau; Mein Haus (fast fertig) ist zu tief gebaut worden, habe schon nach Fertigstellung der Bodenplatte erstaunt nachgefrgat, ob das so tief sein soll,...

  1. anna32

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    Mein Haus (fast fertig) ist zu tief gebaut worden,
    habe schon nach Fertigstellung der Bodenplatte erstaunt nachgefrgat, ob das so tief sein soll, da hiess es, da käme ja noch Dämmung und Estrich etc. drauf, das sähe nur so tief aus. Dann lag monatelang viel Aushub ums Haus rum, so dass ich (fachfremd) die Tiefe nicht gut beurteilen konnte. Nun sind die Kanaldeckel da und siehe da, ich hatte Recht, nur dass das Haus jetzt schon fertig ist...
    das Nachbargelände liegt 20cm höher als meins. des Grundstück hat ein lkeichtes Gefälle: Die Kanaldeckel am einen Ende der Straße 105,45 üNN. Der nächste Kanaldeckel 105.27 üNN und der Kanaldeckel an der Grundstücksgrenze vom Nachbarn 105.06 üNN, der nächste 104,96 üNN.
    Mein Haus hat OK FFB EG 105,20 üNN, mein Grundstück hat IM MOMENT Höhen von 105,46 und 4,96 üNN, wobei aufgrund eines Sanierungsplanes noch 30cm Mutterboden aufgeschüttet werden MÜSSEN (das war meinem Bauträger auch audrücklich bekannt, 1m Schichtdicke "gesunder" Boden muss, 70cm sind bei den aktuellen Werten schon drauf)--> wären dann also 105,76 und 105,26 üNN. Da das Grundstück sehr klein ist, ist es kaum möglich das vernünftig auszugleichen. Die 105,78 m (also 68cm Höhendifferenz)müsste ich über eine Grundstücksbreite ander Stelle von nur 4m ausgleichen (versuche mal ein Foto reinzusetzen).
    mE. ist das ein klarer mangel, die Höhenangaben waren bekannt, auch die Höhe des noch nachzufüllenden Mutterbodens.
    Was kann ich tun? Möchte keinen Garten mit Gefälle, da er eh schon klein ist.
    Dankbar für JEDEN Tip!!!:motz
    Verzweifelt,
    Anna
     
  2. anna32

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    Bild war zu gross, versuche es gleich nochmal...
     
  3. Eric

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    Spricht viel für einen Mangel. Interessant wäre allerdings, warum er das Haus zu tief gegründet hat. Möglicherweise wegen der im Bebauungsplan vorgeschriebenen Firsthöhen ??

    Das sagt Dir ein Anwalt! Vielleicht wäre die " Notbremse " bei so einem Murks die einzige vernünftige Lösung.

    Ehemalige Mülldeponie oder verseuchtes Industriegelände? Wer kauft so etwas ?
     
  4. #4 ralph12345, 26.03.2011
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    Was war denn laut Bauantrag für eine Höhe des Baus vorgesehen?
     
  5. anna32

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    vor über 100 Jahren mal alte Zinkhütte, zentrales, kleines Neubaugebiet in Großstadt, 1a Lage, nach Sanierungsplan der Stadt unbedenklich (das mit den 30cm Mutterboden lage meinem Bauleiter auch vor).
     
  6. anna32

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    Das ist ja der Witz: das stand auch im Bauantrag schon so drin und kein Sch... hat es gemerkt!
     
  7. #7 Wieland, 27.03.2011
    Wieland

    Wieland Gast

    Wenn das Haus fertig ist u. Fertigfußboden unter Geländeniveau liegt,
    sollten sich die Verantwortlichen jetzt darüber Gedanken machen,
    wie man das Haus durch geeignete Maßnahmen dauerhaft vor Überflutung
    schützt !

    Grüße
     
  8. #8 fmjuchi, 27.03.2011
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    und die Planzeichnungen zum Bauantrag hat wer unterschrieben?
    Ich habe den blöden Verdacht, dass der Auftrag entsprechend den von dir genehmigten Plänen abgewickelt wurde.

    Gab es keinen Termin vor Ort, in dem die Grundstückhöhen aufgenommen und vom Planer mit dir besprochen wurden?

    lg fm
     
  9. Buddel

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    Was heißt zu tief ?

    Soweit ich es verstehe, ist deine EFH in Relation zum Strassenniveau ziemlich tief.

    Hat es vielleicht dennoch Gründe im Bebauungsplan wie eine vorgeschriebene EFH-Höhe ? Wenn es ein reines Zufallsergebnis ist, würde ich aber dem Architekt Unfähigkeit unterstellen.

    Gibt es denn keine vernünftigen Schnitte, auf denen das Problem ersichtlich ist ?

    Wenn man so etwas notgedrungen und bewußt macht, ist es wichtig mit einer wirksamen Drainage, richtig positionierten Abläufen und einer sorgfältigen Abdichtung Probleme mit rückstauendem Wasser zu vermeiden. Und auf dem eigenen Grundstück kann man die Höhe ja noch korrigieren, auch wenn es unerfreulich ist.

    Ohne Not die Höhe so zu wählen, ist jedoch grober Unfug.

    Dein Problem ist, daß die Höhenlage wohl schon im Baugesuch so eingezeichnet war und wahrscheinlich entsprechend in die Werkpläne mit übernommen wurde. Und ich vermute mal, die Pläne hast du so unterschrieben.

    Wie der Fall rechtlich zu bewerten ist, kann die wirklich nur ein Anwalt sagen.
     
  10. #10 anna32, 27.03.2011
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 30.03.2011
    anna32

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    Nein, es gab keinen vor Ort Termin, in dem die Grundstückshöhen besprochen wurden, die waren NIE ein Thema, da das Grundstück an sich ja fast plan ist. Die haben einfach die Höhe des nachbarhauses übernommen (war wohl einfacher ????), obwohl das Nachbarhaus auf einem > 1/2 m niedrigeren Grundstück steht. Ich wäre nie auf die Idee gekommen, dass man das Haus zu tief auf das Grundstück setzt.
     
  11. anna32

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    Ja, das ist wirklich ohne Not so gemacht worden, das regt moich ja so auf. Beim Bauantrag sind nur die Abstandsflächen erläutert worden, über die Höhen wurde kein Wort verloren, da bei fast planem Grundstück ich auch kein Problem vermutet habe. Hätte mir der Bauleiter/Architekt gesagt: "vor ihrem Esszimmerfenster gibt es dann eine 70cm hohe Stufe bis zum Garten, so als ob sie im Soutterain wohnen" hätte ich gefragt, ob er noch ganz richtig im Kopf ist....
    Den Bauantrag habe ich natürlich unterschrieben, es musste da auch "ganz schnell" gehen, damit wir noch im November anfangen konnten. Aber erst jetzt, wo das Haus fast fertig ist und der Kanaldeckel für meinen Anschluss da ist, wunderte sich der Baulieter, dass der Kanaldeckel "zu hoch" stehe,worauf der Kanalbauer sagte, "nein, der ist richtig, das Haus steht zu tief", exakt so, wie auch im Bauantrag. Grosses Erstaunen von Seiten des Bauleiters, und Vorschläge wie "man kann das dann ja modellieren, das Gelände" ???!!! Ich bin echt kurz vorm Ausrasten...
    Telefoniere morgen mit einem Baugutachter, der den Bau begleitet, dem das aber bisher auch nicht aufgefallen ist, klasse was? Und mir wurde als Laien von Anfang an nicht geglaubt, als ich sagte, dass das Haus irgendwie zu tief wirke. Ist also m.E. definitiv ein Planungsfehler, so dass die Firma auch für die Konsequenzen, die daraus entstehen, gerade stehen muss, die sind da doch betimmt versichert, oder ???

    Wie meinst DU das mit "auf dem eigenen Grundstück kann man die Höhe noch korrigieren"? Meinst Du, dass ich Erde abtragen lassen sollte? Das Problem ist, dass ich z.B. 1,5 m tief abtragen lassen müsste, wovon die tieferen 80cm ggf. Sondermüll sind (müsste vor dem Entsorgen noch analysiert werden) und dann muss laut Stadt (Sanierungsplan) 1 m frischer Boden drauf. Etwa 200qm Gartenfläche. Was kann sowas kosten? Und die Drainagen? Das muss doch die Firma zahlen, die den Fehler begangen hat ....oh mann, drückt mir mal die Daumen, bevor ich noch einen Krampfanfall bekomme...:motz
     
  12. #12 Ralf Dühlmeyer, 28.03.2011
    Ralf Dühlmeyer

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    Gegenfrage - Du hast doch schon vor Bauantragsstellung gewusst, das da Boden drauf muss.
    Warum hast DU das nicht rechtzeitig geklärt, als Dir die ersten Zeichnungen vorgelegt wurden? Und warum steht das nicht in Deinem Vertrag mit der Firma drin (oder steht es drin)?
     
  13. Buddel

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    Nochmals die Frage : Gibt es im Baugesuch oder Werkplan einen Schnitt bzw. Ansichten wo die Geländehöhe in Relation zum Gebäude ersichtlich ist ?

    Strassenseitig kommst du ja quasi eben in's Haus. Das ist ja so schlecht nicht, wenn alle Randbedingungen stimmen. Es geht also im Wesentlichen um den Garten. Da man das Haus nicht anheben kann, ist die einzig sinnvolle Lösung das Gelände anzupassen.

    Was mich etwas stutzig macht, ist, daß dein Garten mind. ca. 50 cm über Strassenniveau (105,27 zu 105,76 ü.NN) liegen sollte und du von einem ebenen Grundstück ausgegangen bist.

    Wenn du mit den Plänen nachweisen könntest, daß es der Fehler des BT ist, liegt die Verantwortung für die Kosten für Aushub, Abfuhr, Bodenaustausch, Stützmauern beim ihm. Dann kannst du ggf. noch Minderung geltend machen. Da sich eine juristische Auseinandersetzung kaum vermeiden läßt, unbedingt zum Anwalt. Eine Erstberatung kostet max. 250 €.

    Und dein Bauherrenbetreuer soll sich jetzt dringend darum kümmern, ob das Haus strassenseitig überhaupt der Höhenlage gewachsen ist, sonst steht beim ersten Gewitter das Wasser im EG.
     
  14. Baumal

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    nun mal langsam....

    die höhenlagen müssen aus den bauantragszeichnungen
    ersichtlich sein.

    googel mal nach BauPrüfVO NRW
    §3 und §4(3).
     
  15. SvenW

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    ????? Das hat doch auch die Firma gewußt! Somit muß sie entsprechend planen. Solche Details gehören ja wohl zu Bauplanung, und deine Meinung zur eigenhändigen Bauplanung von Amateuren ist bekannt (ich teile sie). Aber genau das sind Details wofür man Planer braucht, weil man sie als Otto Normalbauherr nicht überblickt. Das eine Firma weiß wie tief sie ein Haus einbuddeln muß damit es am Ende ebenerdig steht, sollte selbstverständlich sein. Aber könnte es sein, das da was von den Sachen die unter der Bodenplattte sein sollten fehlt und deshalb die Höhe nicht mehr stimmt?
     
  16. anna32

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    Hallo,
    der Garten läge mit 105,27 und 105,76 auf Strassenniveau, alles, was niedriger ist, leigt unter Strassenniveau, so auch das Haus....

    "Gibt es im Baugesuch oder Werkplan einen Schnitt bzw. Ansichten wo die Geländehöhe in Relation zum Gebäude ersichtlich ist ? " Nein, das war überhaupt NIE in irgendeiner Form thematisiert worden, werder mündlich noch mit einer Zeichnung.

    Das steht schon im Bauantrag so falsch drin. Dem Bauträger war der Sanierungsplan mit den noch aufzuschüttenden 30cm lange vor Bauantrag bekannt, die hatte ich schriftlich informiert und die Bodengutachten weitergeleitet.
    Nach allen Informationen, die ich bisher bekommen konnte, ist das wohl ein klarer PLanungsfehler und muss durch den BT getragen werden...
     
  17. anna32

    anna32

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    der "online-Anwalt" sagt, dass ein Laie ohne explizite Hinweise diese Problematik aus den Bauantragsuntelagen nicht herauslesen können muss und somit keine Mitschuld hat, und dass ein Planungsfehler vorliegt, der einen Mangel verursacht hat...
     
  18. anna32

    anna32

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    Ja, auch dem BT hatte ich schon Monate vor Bauantrag sämtliche UNterlagen diesbezüglich zugesandt und auch immer wieder mündlich darauf hingewiesen, da mir ja auch schon die Bodenplatte zu tief erschien.
    Zeichnungen zur Haus/Grundstückshöhe gab es nie, nur Abstandsflächen!
    Wie gesagt, bei fats planem Grundstück kommt man nicht darauf, dass die einm das Haus einfach ohne Not "eingraben"...!!!

    Mein Baugutachter hat sich mittlerweiel gemeldet und sagt auch: ganz klarer Planungsfehler und Mangel, der von denen beseitigt werden muss...
     
  19. Eric

    Eric

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    Verstehe ich nicht! Einem BT sendet man keine Unterlagen Monate vor Stellung des Bauantrags. Der plant völlig eigenständig.

    Ist es tatsächlich ein GU oder GÜ? Unterschied: BT baut auf einem Grundstück, das ihm zu Eigentum gehört. GÜ oder GU baut auf einem Grundstück des Bauherren.

    Bei BT wäre Ausstieg = Rücktritt vom Vertrag denkbar, will aber gut überlegt sein, weil wahrscheinlich schon Raten geleistet worden sind und die mit dem Rücktritt nicht mehr insolvenzgesichert wären.

    Bei GU oder GÜ würde Rücktritt nicht zum Ziel führen. Da schon eher großer Schadensersatz.
     
  20. #20 Baufuchs, 29.03.2011
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Nar am Rande vermerkt:

    Das kann eigentlich nicht sein, denn in der Schnittzeichnung und auch im Lageplan zum Bauantrag sind vorhandene/geplante Geländehöhen und auch die Höhenlage des geplanten Hauses zeichnerisch darzustellen.
     
Thema: Haus zu tief --> Mangel ?
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