Architektenvertrag

Diskutiere Architektenvertrag im Bauen mit Architekten Forum im Bereich Architektur; Hallo liebe Leute, ich bin schon seit einiger Zeit stiller Mitleser hier im Forum um mich auf unser Bauvorhaben (140m² EFH auf dem Land)...

  1. #1 skybandit, 15.03.2015
    skybandit

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    Hallo liebe Leute,
    ich bin schon seit einiger Zeit stiller Mitleser hier im Forum um mich auf unser Bauvorhaben (140m² EFH auf dem Land) vorzubereiten. Nun wird es langsam erst bei uns.

    Wir haben von unserem Architekten bereits einen Grundriss, Wohnflächen- und Raumvolumenberechnung mit Kostenschätzung für Finanzierungsanfragen erhalten.
    Da nun das Grundstück ausgewählt und die Finanzierung fest steht, müssen wir nun mit der Architektin einen Vertrag abschließen.

    Wir haben dazu einen Mustervertrag von der Versicherung des Architekten (AIA AG, weiß nicht genau ob ich die hier namentlich erwähnen darf) erhalten, der die Leistungsphasen nach HOAI aufführt.

    Grundsätzlich finde ich den Vertrag nach meinem leider noch laienhaften Verständnis für das Bau-Vertragsrecht recht übersichtlich. Ich denke aber, dass wenn ein Mustervertrag aus von einer Institution der "Gegenseite" kommt, dieser doch sicher die Absicherung des Architekten im Fokus hat und jetzt nicht unbedingt alle Interessen des Auftraggebers bis in Detail berücksichtigt.

    Gibt es hier vielleicht schon Erfahrungen mit solchen Musterverträgen? Was sollte man dabei unbedingt beachten und was sollte ggf. zwingend ergänzt oder ausgeschlossen werden?
    Sollte man solch einen Mustervertrag von einem Fachanwalt prüfen lassen?

    Grüße
    skybandit
     
  2. #2 Gast036816, 15.03.2015
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    das empfiehlt sich, wenn du selbst unsicher bist und auch den vertragsinhalt nicht bewerten kannst.
     
  3. #3 skybandit, 19.03.2015
    skybandit

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    Ich habe mittlerweile erfahren, das einige Bauherren mit dem gleichen Architekten ganz ohne einen Vertrag gebaut haben. Frage mich jetzt natürlich warum die das gemacht haben. Worin könnte denn der Vorteil für den Bauherren liegen, ohne einen Vertrag zu bauen?
     
  4. #4 Ralf Dühlmeyer, 19.03.2015
    Ralf Dühlmeyer

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    Die haben nicht OHNE Vertrag gebaut, die haben nur keinen schriftlichen Vertrag gehabt!!!

    Vorteile? Ich sehe keine.
    Nachteile? Sehe ich beim 08/15-Architektenvertrag auch nicht.

    Schriftlicher Vertrag gibt Klarheit und Sicherheit, ausserdedm kann man Dinge wie Termine, Kostenobergrenze etc verschriftlichen!

    Schriftlicher Vertrag ist eher für den Architekten wichtig, weil er dann Honorar über Mindestsatz, Nebenkostenpauschalierung etc. vereinbaren kann.
     
  5. R.B.

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    Frage mal anders, worin könnte der Vorteil für den "Architekten" liegen, ohne einen schriftlichen Vertrag zu bauen. ;)

    Beim ersten Streitpunkt, und der kommt sicher, wird man diskutieren, was überhaupt beauftragt war, wer die Verantwortung übernehmen muss, wer die Zeche bezahlt, usw. Bauherren (Laien) haben erfahrungsgemäß keine Ahnung von Architektenverträgen, welche Leistungen der Architekt erbringen muss, was dafür zu bezahlen ist, wer für was Gewähr leisten muss, usw. Ohne eine vertragliche Vereinbarung gibt es in meinen Augen einfach zu viele Punkte die unsicher sind, Missverständnisse sind vorprogrammiert. Besonders interessant wird es dann wenn die Rechnung auf den Tisch kommt.
     
  6. #6 Ralf Wortmann, 19.03.2015
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    Ohne einige Zusatzklauseln zu euren Gunsten solltet ihr so einen Vertrag nicht einfach unterschreiben, wenn ihr eine für euch optimale Lösung haben wollt.

    Ratsam wäre z.B. eine stufenweise Beauftragung einzelner Leistungsphasengruppen und vor allem eine Klausel zur Einhaltung einer Baukostenobergrenze.

    Ist euch bewusst, dass Planungsleistungen im Bereich der technischen Gebäudeausrüstung (Heizung, Lüftung, Sanitär) und bei der Planung der Außenanlagen (das beinhaltet z.B. auch den Verlauf von Abwasserleistungen) i.d.R. nicht "im Preis mit drin" sind?
     
  7. #7 jodler2014, 20.03.2015
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    Und dazu noch einen Bonus für die /den Archi ,wenn es günstiger wird!
    Bei gleicher Leistung!
    :deal
     
  8. #8 Ralf Wortmann, 20.03.2015
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    Immer gerne, einverstanden!
     
  9. #9 Manfred Abt, 20.03.2015
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    wäre die erste nachvollziehbare und vollzogene Bonusregelung die ich sehen würde.

    Papiertiger, sonst nichts
     
  10. #10 Baufuchs, 20.03.2015
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    wird mit Architekt ja auch nie günstiger als geplant....

    duck und wech
     
  11. R.B.

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  12. Taipan

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    Der genannte Versicherer bietet auch einen mehrseitigen ausführlichen Vertrag an, den man bei "größeren" Bauvorhaben einsetzen sollte, da dort gewisse Dinge einfacher einzuarbeiten sind - bzw. bereist zum Ausfüllen vroformuliert sind. Ich setze IMMER den ausführlichen Vertrag ein und schmieße bei kleineren Bauvorhaben die unötigen Passagen raus. Das hat sich bewehrt, auch wenn die meisten Bauherren erstmal stöhnen "Wer soll das denn alles lesen?"

    In diesem ausführlichen Vertrag sit dann auch das Verhältnis zu den anderen Fachplanern und den vom Bauherren beizubringenden Leistungen erklärt. So gibt es darum dann keinen Zank. Außerdem wird der Bauherr in einem Zusatzdokument deutlichst darüber aufgeklärt, dass Änderungen des ANforderungsprofils die angegebene Baukostenobergrenze in Schwanken bringt, bzw. diese einreißt. Ebenso wird auf das Baugrundrisiko hingewiesen. Der Architekt ist i.Ü. bei dieser Versicherung nicht für das Bauvorhaben versichert, wenn er ohne Baugrundgutachten arbeitet.
     
  13. #13 Baufuchs, 20.03.2015
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    Verzicht auf Baugrundgutachten dürfte auch bei der übl. Berufshaftpflicht der Architekten als groß fahrlässig gelten.
     
  14. Peonie

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    Wir sind momentan 20k im Plus und haben alle Gewerke vergeben - das schafft sonst vielleicht nur ein (Bau-) Fuchs (unser Archi des Vertrauens hat immer eine recht großzügige Bauherrenreserve und wir waren da sehr sparsam). Das Geld geht natürlich dennoch weg, die Bude darf jetzt schon früher nett möbliert werden als geplant.
     
  15. #15 jodler2014, 27.03.2015
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    Gott sei Dank mit GÜ / GU aber auch nicht ...

    noch tiefer duck und wech
     
  16. #16 Baufuchs, 28.03.2015
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    Baufuchs Gast

    Da bleibst aber wenigstens bei den geplanten Kosten.

    lies mal hier.

    Auszug:

     
  17. #17 Ralf Dühlmeyer, 28.03.2015
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    Das können Architekten aber auch :D

    (im Tunnel wegrenn)
     
  18. jueser

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    Die Frage war was man bei einem Vertrag beachten soll:

    ich würde heute, nach dem ich zu dem Berufszweig dank meinem Architekt kein Wort mehr gutes äussern kann, haltet alles schriftlich was euch wichtig ist fest. Dazu gehören insbesondere die Abgabetremine der Planung. Die Vorgaben die Ihr als Buherren macht. Lasst euch auf gar keinen Fall auf Aussagen wie : "Steht nicht im Vertrag, das steht aber schon hier...". Wenn euch was wichtig ist soll der Architekt das stempeln und an den Vertrag heften.
    Schliesst nie einen Vertrag für LP1-8 ab. Trennt es wie folgt: LP14, LP5, LP6-8 ... Fragt die LP9 auf jeden Fall nach, ist wichtig für die Haftung.
    Setzt euch mit den LP's genau auseinander, alles was Ihr nicht zu 100% versteht heisst nacher.... "ja aber das steht doch hiermit vereinbart".
    Vereinbart die Verzugsstrafen. Auf gar keinen Fall nimmt dem Architekt die Haftung für die Baukostenschätzung raus. Wenn ihr Eigenleistungen plant lasst die völlig aus der Schätzung raus. Unterschreibt nicht solange nicht alle Punkte von euch in dem Vertrag Platz gefunden haben, Aussagen wie: Vertrag ist von unsernen Anwälten geprüft, änderungen würden hier Kosten verursachen die sie selbst tragen müssen. -sind inakzeptabel.
    Wenn Vertrag unterschriben ist; protokoliert jedes Gespräch mit dem Architekten schriftlich und gibt Ihm spätestens ein Tag danach zur Durchsicht mit der Anmerkunk: "Bitte um Durchsicht. Nach einer Woche gilt Protokol als stillschweigend akzeptiert."

    Ich bin vielleicht hier eifrig, rede aber auch nur aus Erfahrung.
     
  19. #19 Ralf Dühlmeyer, 01.04.2015
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    Ach jueser, wenn man schon andere retten will, dann sollte man auch wissen, was man schreibt
    Das klingt erstmal toll, aber die meisten Kollegen vereinbaren LP 9 nur noch gesondert, weil sich diese Falle herumgesprochen hat.

    DAS ist grosser Unfug, weil kein Kollege so rechnen darf!
    Eigenleistungen sind in Kostenermittlungen immer als Handwerkerleistungen zu berechnen!
    Zum einen, weil die Bank auch wissen will, was das Haus fertig für einen Wert hat und wie hoch die "Muskelhypothek ist (welcher Bauherr baut schon zu 100% mit Eigenkapital), zum anderen, weil die Eigenleistung des Bauherren aus vielerlei Gründen ausfallen kann und dann die Kosten scheinbar explodieren!!!
     
  20. jueser

    jueser

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    alles richtig!

    Nur würde ich heute keinem Architekten die Eigenleistung in die Kostenschätzung aufnehmen erlauben. Als Bauherr will ich alles vollständig und sauber durchgerechnet haben. Wenn ich bei der Ausführung etwas durch EL einspare ist das doch mein Bier.
    Ich habe das mit der EL geschrieben weil viele BH grosse Hoffnung auf die EL haben und damit in die Falle tappen dass der Architekt sich aus der Garnatie/Haftung für die Kostenschätzung davon schleicht.
     
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