Zunehmende Risse in Wänden der Garage

Diskutiere Zunehmende Risse in Wänden der Garage im Außenwände / Fassaden Forum im Bereich Neubau; Ich hoffe ich bin hier im richtigen Unterforum, - und noch mehr hoffe ich hier auf eine erste realistische Einschätzung. Wir haben ein...

  1. #1 Annette1968, 15.10.2013
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    Ich hoffe ich bin hier im richtigen Unterforum, - und noch mehr hoffe ich hier auf eine erste realistische Einschätzung.

    Wir haben ein vollunterkellertes EFH (Fertigstellung 9/12) mit angebauter Garage. Diese steht, wenn ich das richtig verstanden habe, auf einen "Streifenfundament". In meinem Fotoalbum habe ich dazu diverse Bilder hinterlegt. Das ist ein Ausschnitt vom Grundriss.
    Am oberen Rand seht Ihr noch einen schmalen Streifen vom Haus. Das Quadrat ist die eigentliche Doppelgarage, der Streifen links der sogenannte Anbau für Fahrräder Gartengeräte etc. Der Streifen oben ist der Eingangsbereich vom Haus, bautechnisch aber noch zur Garage zählend, sprich nicht unterkellert. Oben in der Mitte seht Ihr die Lage der Verbindungstür zwischen Haus und Garage. Soweit zur Orientierung.

    In meinem Album habe ich die Riss dokumentiert. Ich hoffe Ihr könnt darauf zugreifen.

    Wir hatten bereits nach einigen Monaten erste Risse rechts von der Tür zur Garage entdeckt, also zum Haus hin. (Bilder 10-12) 12 vom Hausflur aus gesehen, 10 und 11 dann von der Garagenseite. Wobei die Weiterentwicklung innerhalb der Garage an der Decke (Bild 11) sich im letzten halben Jahr verstärkt hat.
    Dann haben wir vor einigen Monaten weitere Risse an der Wand zwischen Hausflur und Garage entdeckt. (6 und 6a)

    Und inzwischen haben wir weitere Risse im Anbau an der Nordseite entdeckt. Einer verläuft ca 10 cm unter Decke und verläuft von der Mitte der Doppelgarage bis zum Anbau, dort um die Ecke und noch etwa 1 Meter unter der Decke der Ostseite entlang. (Bild 2)

    Ein weiterer verläuft in ca 1 Meter Höhe an der Nordseite des Anbaus bis zur Außenwand, ebenfalls um die Ecke nach Osten. (Bilder 1,3,4 und 5)

    Und dann noch ein paar Risse unterhalb der Dachkonstruktion an der Ost/Südecke des Anbaus. (Bilder 7,8,9)

    Unser Architekt findet das alles noch im Rahmen des Normalen. Stimmt diese Einschätzung oder sollten wir einen SV darauf schauen lassen?

    (Falls die Garage nicht sowieso umgebaut werden muss, weil der Rohbauer auf der Ostseite den Grenzabstand um 25 cm unterschritten hat. Da läuft der Änderungsantrag beim Landratsamt noch.)
     

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  2. #2 Gast036816, 15.10.2013
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    Gast036816 Gast

    ich vermute setzungen im bereich der arbeitsraumverfüllungen. lass das vom sachverständigen prüfen.

    hast du aufzeichnungen über die arbeitsraumverfüllung und der verdichtung? fotos von der verfüllung?
     
  3. #3 Annette1968, 15.10.2013
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    Hallo Rolf,

    ich fürchte, die Fotodokumentation beginnt erst mit der Bodenplatte, wie der Boden darunter vorbereitet wurde, hat wohl niemand fotografiert. Könnten die Risse noch richtig zum Problem werden? Und wenn ja, wie sieht da die Lösung aus? Unser Planer bringt dann immer das schöne Schlagwort "Verpressung" und dass dann hinterher alles stabiler sei, als ohne Risse.......

    Also auch dafür einen Sachverständigen. Unser BauIng wird mit dem Kopf schütteln, er ist selbst öffentlich bestellter Sachverständiger für Betonarbeiten. Aber glücklicherweise nicht in Schwaben. ;)


    Off Topic:

    Kannst du eigentlich die Fotos von den Rissen einsehen? Ich wußte nämlich nicht, wie ich die Fotos aus dem Album verlinken kann.

    Ach so, und ich glaube der Beitrag wäre unter "Mauerwerk" besser aufgehoben, hatte ich übersehen. Falls also jemand "verschiebeberechtigtes hier reinschaut, bitte verschieben. :)
     
  4. #4 Gast036816, 16.10.2013
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    in deinem profil - meine fotos - sind sie drin. was die sinnvolle lösung ist, muss vor ort geklärt werden. nach der eingestellten planunterlage sind wohnhauswand und garagenwände kraftschlüssig - im verbund - geplant. bei unterschiedlichen setzungen der bauwerke kann es zur rissbildung kommen. such dir einen unabhängigen sachverständigen, der tragwerksplaner ist befangen.
     
  5. #5 Annette1968, 16.10.2013
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    Danke für deine Antwort.

    Was für ein SV muss das genau sein?


    (und kann man die ganzen SV eigentlich irgendwann bei gefundenen Mängeln dem Planer in Rechnung stellen?.....)
     
  6. #6 Gast036816, 16.10.2013
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    antwort zur 1. frage: sv bei der handwerkskammer, architektenkammer oder baukammer suchen.

    antwort zur 2. frage: das geht wahrscheinlich nur mit hilfe eines anwalts. den musst du jedoch rechtzeitig kontaktieren.
     
  7. #7 Annette1968, 18.10.2013
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    Hallo Rolf,

    den (2.) Anwalt haben wir schon an der Seite, offensichtlich auch jetzt endlich einen mit "Biss", der erste hat sich strukturell in unsere ganzen Gewerke prima eingereiht.....:sleeping

    Den Sachverständigen haben wir inzwischen eigeschaltet, der wird sich die Risse demnächst vor Ort ansehen. Vorab hätte er gerne die Statikunterlagen,....und jetzt wird es langsam kritisch.

    Die einzelnen Gewerke wurden im Rahmen eines Baumanagementvertrages von unserem Architekten in unserem Auftrag vergeben und direkt von uns nach Freigabe durch ihn bezahlt. Die Statik gehörte eigentlich in seinen eigenen "Leistungsblock". Versehentlich haben wir damals dennoch vom ausführendem Ingenieurbüro die Rechnung bekommen. Bei der Weiterleitung an den Architekten hieß es dann nur, die könnten wir zerreißen. Haben wir aber nicht. ;)

    Ich also vorhin versucht das Büro unter der auf der Rechnung angegebenen Nummer zu erreichen, lande auf einem Handy, derzeit nicht zu erreichen, Rückrufbitte per SMS? Nee, wollte ich nicht, ich wollte den "Überraschungseffekt", weil wir ja gar nicht direkte Auftraggeber waren, ich aber dennoch auf dem kleinen Dienstweg die Unterlagen haben will.

    Gut, also mal gegoogelt - nichts, aber auch wirklich rein gar nichts.

    Nächster Schritt, einfach mal ein größeres Planungsbüro in der gleichen Ecke angerufen, und gefragt, ob die mir weiterhelfen könnten. Konnten Sie, - leider:

    Dieser "Ingenieur" hat wohl regelmäßig Statik Berechnungen zu Dumpingpreisen angeboten. Man habe im Nachhinein einige dieser Berechnungen und Zeichnungen über Umwege erhalten und eingesehen, die allesamt eine solche Bezeichnung nicht verdienen würden. Nachdem sich bei einem von ihm geplanten Einfamilienhaus die Decken durchbogen, kam wohl heraus, dass er weder in der Ingenieurkammer eingetragen war (muss man das ?), noch eine entsprechende Versicherung besaß. Seitdem ward diese Herr im weiten Umkreis nicht mehr gesehen und gehört.....Und der hat unsere Statik gemacht.... :yikes

    Im Anschluss hab ich unseren Architekten, bzw. BauIng angerufen, mal gefragt, was die geänderte Textur wegen des unterschrittenen Grenzabstandes macht, ob er mal was von dem Elektriker gehört habe, der uns seit Monaten mit der Mängelbeseitigung hinhält, und dann ganz nebenbei um die Zusendung der Statik-Unterlagen gebeten. Kurzes Schweigen, - und dann ein "könne er machen"..

    Mal schauen was da jetzt kommt.

    Kann mal jemand demnächst diesen Thread in die Rubrik Baumurks verschieben?:frust
     
  8. #8 Annette1968, 27.10.2013
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    Falls es jemanden interessiert:

    Die Statikunterlagen haben wir inzwischen erhalten und der SV war auch da, hat sich die Risse angesehen und die Statikunterlagen begutachtet.

    Fazit: Es handelt sich vermutlich um zwei Arten von Rissen. Die einen sind wohl klassische Senkungsrisse. Die anderen, insbesondere der lange Riss auf der Nordseite bis nach Osten ums Eck knapp unterhalb der Decke, soll möglicherweise auf Spannungen in der Decke zurückzuführen sein. Er hat uns das so erklärt, dass die Betondecke der doch sehr großen Garage sich leicht durchbiegt (was wohl noch normal sei) und dadurch am Rand praktisch nach oben zieht. Allerdings sollte die Statik dann so ausgelegt sein, dass dabei die Wand nicht reißt. Die Risse seien zwar ärgerlich und müßten nach Abschluss der zu erwartenden Bewegungen saniert werden. Aber ein ernsthaftes Problem stellen sie wohl zum jetzigen Zeitpunkt nicht dar.
    Die Statikunterlagen seien unzureichend. Es fehlt für das Haus so einiges, die Betondecken seien mit 18 cm teils "mutig", die Annahmen z.B. für die zu erwartende Schneelast gar nicht für unsere Region und damit zu niedrig. Für das Dach gibt es auch keine, jedenfalls mit der Statik für einen Dachsparren bei einem Walmdach keine brauchbare. Auch die Belastungspunkte vom jeweils darüber liegenden Stockwerk seien in der Statikberechnung nicht ersichtlich.
    Für die Garage gibt es dafür erst gar keine Statik. Warum auch, ist mit 80 m², Betondecke, Walmdach und im Verbundbau mit Haus ja ein unbedeutendes Nebengebäude....

    Über den Rechtsanwalt werden wir jetzt erst einmal komplette Statikunterlagen nachfordern (die vermutlich erst einmal angefertigt werden müssen....). Allein deren Fehlen sei ein wertmindernder Mangel, den wir im Falle eines Verkaufes angeben müßten. Dann müssen wir prüfen, ob es denn entsprechend der dann vorliegenden Statikunterlagen ausgeführt wurde und auf eine verlängerte Gewährleistungsfrist hinarbeiten. Denn gerade diese Betonbewegungen kämen häufig erst nach der 5 Jahresfrist zum Stillstand.
     
  9. #9 Tommy87, 31.10.2013
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    Da habt ihr ja noch ein ganz schönes Stück Arbeit vor euch wenn ihr die ganzen Statikunterlagen erstmal Anfordern müsst. Ich drück Euch auf jeden Fall die Daumen das das mit der Gewährleistungsfrist alles klappt. :bau_1:
     
  10. #10 Gast036816, 31.10.2013
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    das hört sich nicht gut an. da kann man nur viel glück und dicke nerven wünschen.

    empfehlenswert ist, über diesen vorgang die architekten- und die baukammer zu informieren. das solltet ihr mit dem anwalt vorher klären. ist die gesellschaft der berufshaftpflicht vom architekten bekannt?
     
  11. #11 Ralf Dühlmeyer, 31.10.2013
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    Das kann dem Kollegen auch noch bös auf die Füsse fallen.
    Icvh müsste jetzt nachsehen, aber ich gehe davon aus, das in der BayBO sinngemäß drinsteht, die Statik müsse entweder von einem zugelassenen (=Mitglied der IngKammer) Statiker erstellt werden oder geprüft werden.
    Da bei Euch weder noch war und der Ing Sub des Archis war, ist das eine OWI.
     
  12. #12 Annette1968, 31.10.2013
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    Ich weiß, dass das noch "lustig" wird. Zumal unser Architekt, bzw. BauIng ein kleines Familienunternehmen ist, (Vater, Sohn und Mutter (nur Buchhaltung)) man zusammen aber 5!! GmbHs hat, bei denen unterjährig teils mehrfach die Geschäftsführer untereinander wechseln. Nach Aussage des RA lässt das bereits auf verschiedene Haftungsprobleme in der Vergangenheit schließen.

    Ach, und hab ich schon erwähnt, dass er dabei noch ein öpuv Sachverständiger der HWK ist? Alles mehr als merkwürdig.

    Ich kann nur jedem raten, VOR einer Vertragsunterzeichnung in einen RA zu investieren, und alles prüfen zu lassen. :(
     
  13. #13 Annette1968, 31.10.2013
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    Ich habe gerade mal ein wenig recherchiert. Es verhält sich wohl so, dass der Vater in der Ingenieurkammer die Nachweisberechtigung für Standsicherheit besitzt. Die "statischen Berechnungen und die dazugehörigen statischen Ausführungszeichnungen" jedoch nach extern an das "Planungsbüro für Baustatik" dieses nicht eingetragenen Ingenieurs als Auftrag vergeben wurden. Auf Vollständigkeit und sachliche Richtigkeit geprüft wurden sie offensichtlich vom Vater nicht.
     
  14. #14 Gast036816, 31.10.2013
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    steht die vatter-gmbh auch als aufsteller der statik drunter? dann hast noch einen, der in der verantwortung steht.
     
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