Murks im eigenen Keller entdeckt

Diskutiere Murks im eigenen Keller entdeckt im Baumurks in Wort und Bild Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo zusammen, wir haben aktuell eine Fachfirma zur Kellerabdichtung. Im Zuge der Entfernung der alten Innendämmung wurde festgestellt, dass...

  1. #1 Chris G, 11.12.2013
    Chris G

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    Hallo zusammen,

    wir haben aktuell eine Fachfirma zur Kellerabdichtung.

    Im Zuge der Entfernung der alten Innendämmung wurde festgestellt, dass all das was ehemals vom Vorbesitzer verbaut wurde fehlerhaft verbaut wurde und auch noch Bausubstanz beschädigt wurde.

    Keine luftdichte Innendämmung führte zur Feuchtigkeitansammlung auf der Innenabdichtung.
    Eine leienhafte Horzontalsperre hat alle Steine in einer Reihe reissen lassen. Die Verfüllung war auch nicht vollständig, so dass Wasser in den Kammern der Steine steht.

    Anbei ein Foto.

    Nun wird grtrocknet werden müssen. Die gerissenen Steine werden mit PCC Beton Mörtel vollgespritzt / ausgebessert.
    Leider kann nun die Horizontalsperre eine Steinreihe tiefer gesetzt werden, also unterhalb der gerissenen Steine. Die Innenabdichtung kommt später drauf.

    Wie lange haftet ein Unternehmen, welches dies so "verursacht" hatte (Gewährleistung)?

    comp_IMG_2013_12_11_015539.jpg



    Gruß
    Christoph
     
  2. #2 Friedl1953, 11.12.2013
    Friedl1953

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    Verstehe ich das richtig, Du hast eine Gebrauchtimmobilie gekauft und rätselst nun darüber ob Du eine Durchgriffsmöglichkeit zu dem Handwerker des Vorbesitzers hast? Meine laienhafte Meinung nein, wenn überhaupt höchstens zu Deinem Vertragspartner (Vorbesitzer).
    "In notariellen Kaufverträgen heißt es in aller Regel, "gekauft wie gesehen"! Damit ist erst mal Schluss, es sei denn, Du kannst dem Verkäufer nachzuweisen, daß er einen Schaden verschwiegen hat.
    Vom Anwalt Kaufvertrag prüfen lassen und mögliche Vorgehensweiße abklären. Mit 2 Hunis müsste der Beratungsaufwand abgehackt sein.
     
  3. #3 Gast036816, 11.12.2013
    Gast036816

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    wann wurde das denn ausgeführt, wenn du von einem vorbesitzer schreibst?

    ob du dich an denen schadlos halten kannst, ist fraglich. hast du ein vertragsverhältnis mit dem unternehmer, den der vorbesitzer beauftragt hatte?
     
  4. #4 SoL2000, 11.12.2013
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    In unserem Kaufvertrag ist eine Klausel enthalten, dass sämtliche Rechte des Vorbesitzers Dritten gegenüber bzgl. des Hauses auf uns übergehen (sinngemäß). Prüfe mal, ob ihr das auch drin habt, sonst wird es wohl nichts...
     
  5. #5 Friedl1953, 11.12.2013
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    Die Möglichkeit gibt es, hatte den Fall mal selbst. Da konnte der Neubesitzer auf mich durchgegreifen. Aber ist das eine Leistung für die ein Betrieb haftet. Warum gibt es schon einen Abdichter. War das Problem beim Kauf schon bekannt. Wurde der Vertrag trotzdem beurkundet?
     
  6. H.PF

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    Was sollen das für Steine sein, die nicht gefüllt worden sind? Das sieht doch eher wie KS aus, die werden normal nicht verfüllt. Und wo soll das Wasser hergekommen sein? Bestimmt nicht reines Kondenzwasser.

    Da steckt mehr hinter als nur eine *juliusmodusan* LAIENhafte *juliusmodusaus* Innendämmung hinter...

    Was war da für eine Innendämmung drauf? Was will die Firma für Kellerabdichtung für Arbeiten ausführen? Wie war das Schadensbild? Hast du Bilder von vorher?

    Mein Bauch sagt, das da etwas sehr unrund ist...
     
  7. #7 Gast036816, 12.12.2013
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    Gast036816 Gast

    wissen das auch die dritten? (nicht die dritten beißerlen!)
     
  8. #8 Chris G, 12.12.2013
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    Hallo zusammen,

    das Wasser von aussen gedrückt wird, wurde herausgefunden, als ein Stück Wandverkleidung geöffnet wurde wegen einem kleinen Wasserschaden aus der benachbarten Dusche.
    Drauf war eine Gummibeschichtung (eine Art Schlemme) dann noch 8 cm Perimeterdämmung und drauf Wediplatten.
    Man sah also vorher nichts und vermutete auch nichts.
    Die Einigung mit dem Verkäufer bzgl. Feuchtigkeitsschaden ist gefunden worden. Allerdings auf einer ganz anderen Ausgangsbasis (bis zur jetzigen Öffnung wurde selbst ein Feuchtigkeitseintritt abgestritten).

    Ja es sind 30 cm KSS (Lochsteine). Nein es ist nicht nur Kondenzwasser. Kondenzwasser aber auch, weil die Innendämmung nicht fachgerecht durchgeführt wurde.

    Mir geht es nun um die zerstörten Steine und den Versuch einer Innenabdichtung. Kann man auf den Handwerksbetrieb des Vorebesitzers durchgreifen? Muss dieser Betrieb genannt werden vom Vorbesitzer? Wie lange haftet solch ein Betrieb? Das ist doch wohl nicht fachmännisch durchgeführt?

    Gruß
    Christoph
     
  9. #9 Friedl1953, 12.12.2013
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    @ Rolf das ist der Knackpunkt vermute ich mal. Habe dazu auf einer Internetseite eines Anwalts folgendes gefunden

    Für den Fall, daß es sich um eine relativ neue Immobilie handelt, sollte man nicht versäumen, im Kaufvertrag eine Vereinbarung zu treffen, daß eventuell noch gegen den Bauträger und die Baufirmen bestehende Ansprüche, das heißt, Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüche an den Käufer abgetreten werden. Nur in diesem Fall ist der Käufer berechtigt, an Stelle des Verkäufers gegen den Bauträger, oder bei Neubau einer Immobilie durch den Verkäufer gegen die Handwerker geltend zu machen. Wird diese Vereinbarung unterlassen, so besteht die Gefahr, daß Gewährleistungsansprüche gegen den Bauträger oder die Handwerker durch den Käufer nicht mehr durchgesetzt werden können, weil keine unmittelbare Vertragsbeziehung des Käufers gegenüber diesem Personenkreis besteht.


    Leider kann ich mich an meinen Fall nicht mehr so richtig erinnern, ist zu lange her. kann auch sein, dass wir damals eine Vereinbarung mit dem Neubesitzer getroffen haben.

    Ich denke das ganze ist auch keine Frage an die Bauexperten, da es hier nicht um Baurecht sondern ausschließlich um Vertragsrecht geht.

    Deshalb nochmals 2 Hunis in die Hand nehmen und sich vertragsrechtlich beraten lassen.
     
  10. #10 Gast036816, 12.12.2013
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    noch einmal gefragt: weisst du, wann das gemacht wurde, wann eine rechtsgeschäftliche abnahme durchgeführt wurde? ist der murks älter als 4 oder 5 jahre, dann kannst du gar nichts machen außer reparieren und selbst bezahlen. es sei denn du kannst an den vorbesitzer herantreten.
     
  11. #11 Chris G, 14.12.2013
    Chris G

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    Hallo zusammen,

    die Hoffnung war, dass man auf Anhieb erkennt, dass die Ausführung mangelhaft war und somit ein versteckter Mangel mit einer verlängerter Gewährleistungsfrist. Bei 5 Jahren hätte ich keine Chance mehr Ansprüche durchzusetzen.

    Die Löcher wurden nun geschlossen und die erste Schicht Schlämme ist drauf.

    comp_IMG_2013_12_14_015643.jpg

    Was mich wundert ist, dass genau am Übergang zur Decke und an der Decke die meiste Feuchtigkeit zu finden ist, obwohl Betondecken anders als KSS keine Wasser ziehen sollten. Ich frage Mal meine Fachbetrieb, wenn sie am Montag wieder da sind. Das Bild zeigte sich heute Morgen. Wasser tropft aus der Schlämme...

    comp_IMG_2013_12_14_015645.jpg

    Gruß
    Christoph
     
  12. #12 Friedl1953, 14.12.2013
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    Ich glaube, Du hast was nicht richtig verstanden. Ob da Mängel vorhanden sind und ob diese innerhalb einer Frist liegen ist nicht ausschlaggebend. Einzig und alleine die Frage stellt sich, hätte der Verkäufer die Mängel kennen können und hat diese verschwieegen, dann haftet er dafür. Ein Durchgriff auf den ursprünglichen Handwerker halte ich für sehr unwahrscheinlich, aber dass kann nur ein Jurist beantworten.
     
  13. H.PF

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    Ehrlich gesagt: Vergeude nicht deine Zeit mit der Suche nach einem Schuldigen. Ist rausgeschmissen, du wirst ihm nie was beweisen können was dich über die 5 Jahre bringt...

    Und was soll deine Arbeiten da bezwecken? Das ist Tauwasser, du wirst mal drüber nachdenken sollen ob du nicht mal von AUSSEN die Arbeiten ausführen lassen könntest...

    Innendämmung ist fast immer kritisch
     
  14. #14 Chris G, 16.12.2013
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    Hallo zusammen,

    ich habe das schon korekt verstanden. Vielen dank

    Zur Leistungsausführung: Aussendämmung geht nicht, da zum einen direkt NachbarDHH angrenzend und über dem Raum die Garage liegt.
    Aussenabdichtung geht auch nicht ohne die Auffahrt des Nachbarn mit aufzubuddeln. Sowohl die Innenabdichtung als auch die Innendämmung waren falsch ausgeführt, so dass sowohl von aussen als auch von Innen Wasser reinkam.

    Es muss von innen abgedichtet und gedämmt werden. Der Betrieb, welcher die Arbeiten ausführt ist darauf spezialisiert, ist also kein Gartenbauer, der eine 3 tages-Schulung besucht hat.

    Gruß
    Christoph
     
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