Fotos vom Hausbau bei Verkauf dem Käufer aushändigen?

Diskutiere Fotos vom Hausbau bei Verkauf dem Käufer aushändigen? im Sonstiges Forum im Bereich Sonstiges; Hallo allerseits! Ich wüßte gerne eure Meinung zu folgendem Thema: Wir haben unseren Hausbau vor 8 Jahren laienhaft fotografisch dokumentiert....

  1. #1 Pazifik, 20.03.2014
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    Hallo allerseits!
    Ich wüßte gerne eure Meinung zu folgendem Thema: Wir haben unseren Hausbau vor 8 Jahren laienhaft fotografisch dokumentiert. Nun verkaufen wir das Haus und der neue Käufer fragte, ob es solche Fotos gibt und wir diese aushändigen würden. Dies wäre praktisch, falls man später mal umbauen/renovieren bzw. den Verlauf von Leitungen, FBH etc. nachvollziehen möchte. Aus meiner Sicht eine nachvollziehbare Bitte und technisch wäre es eine Kleinigkeit, die Digitalfotos auf CD zu brennen und dem neuen Käufer auszuhändigen (Der Vertrag ist bereits notariell unter Dach und Fach, in Kürze erfolgt die Übergabe der zzt. noch von uns bewohnten Immobilie).
    Einzige Frage die ich mir stelle: Könnte mir irgend ein Nachteil entstehen? Angenommen der Käufer entdeckt auf den Fotos einen Baumangel - könnten wir dafür dann womöglich haftbar gemacht werden? Die Gewährleistung des damaligen Bauträgers ist ja inzwischen (nach 8 Jahren) abgelaufen, so dass wir etwaige Forderungen nicht weiterreichen könnten.
    Ich erwarte keine Rechtsberatung. Mich würde einfach nur eure Meinung zu dem Thema interessieren, ob wir hier womöglich durch unser wohlwollendes Verhalten am Ende ein unkalkulierbares Risiko eingehen. Evtl. hat ja schonmal jemand in dieser Richtung (negative oder positive) Erfahrungen gesammelt?
     
  2. #2 DerMarc, 20.03.2014
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    in einem vernünftigem Kaufvertrag sind solche Haftungen ausgeschlossen!
     
  3. Julius

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  4. #4 Baufuchs, 20.03.2014
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Wobei mit Fotos im Streitfall nachgewiesen werden könnte, dass ein ggf. offenbarungspflichtiger Mangel bekannt gewesen sein muss.

    Meine Meinung:
    Keine Fotos aushändigen.
     
  5. #5 Gast56083, 20.03.2014
    Gast56083

    Gast56083 Gast

    ja schon, aber: setzt es nicht auch vorraus, dass der Mangel dann absichtlich/arglistig verschwiegen wurde? Wenn man nun die Fotos aushändigt, kann man doch nicht mehr von arglistig verschwiegen sprechen, sondern im Gegenteil...
    Allerdings kommt jetzt ins Spiel, dass die Bilder erst nach Unterschrift übergeben wurden/werden.
    Ob einem das als arglistig ausgelegt wird oder evtl. sogar deswegen zum Vorteil des Verkäufers im Streitfall, mögen Juristen bewerten...
     
  6. #6 OLger MD, 20.03.2014
    OLger MD

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    Hat der Käufer die Fotos vor Unterzeichnung des Kaufvertrages vorliegen so sind ihm auch vor dem Kauf die (darauf ersichtlichen) Mängel bekannt.

    Gruß
    Holger
     
  7. #7 Baufuchs, 20.03.2014
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    zu #5

    Der Vertrag wurde bereits notariell abgeschlossen.
    Offenbar wurden im Vertrag keine Mängel benannt.

    Warum also das Risiko mit den Fotos eingehen?

    @OlgerMD
    Davon, dass der Käufer schon vor Vertrag Fotos gesehen hat, lese ich nichts.
    Der Verkäufer hat nach Vertragsunterzeichnung gefragt, ob es welche gibt und ob er diese haben könnte.
     
  8. #8 Gast56083, 20.03.2014
    Gast56083

    Gast56083 Gast

    ich versetze mich grad mal in den Richter im Streifall.
    Wenn der hört, dass der Verkäufer damals auf Nachfragen des Käufers, absichtlich keine Fotos rausgerückt hat, dann würde ich das eher als arglistig einstufen, als wenn der der Käufer vom Verkäufer sehr bereitwillig nach Kauf die Bilder bekommen hat..

    Aber vor Gericht und auf hoher See...

    Ich pers. würde es auf jeden Fall tun, wenn ich ein reines Gewissen hätte und wirklich keinen meldenswerten Mangel kenne. Wenn ich kein reines Gewissen hätte, würde ich überlegen, es aber am Ende wohl trotzdem tun, weil einem das nicht rausrücken oder gar das Lügen dass es keine Bilder gibt (wenn das rauskommt das es doch welche gibt, dann wirds vermutlich richtig dunkel), im Streitfall noch gegenteiliger ausgelegt werden könnte.
     
  9. #9 Gast036816, 20.03.2014
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    der verkäufer muss jetzt nicht die fotos übergeben. das risiko ist zu gross.
     
  10. #10 OLger MD, 20.03.2014
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    Dahinein habe ich jetzt nicht interpretiert, dass er von beiden Parteien schon unterzeichnet und beglaubigt wurde, dass die Urkunde ausgestellt wurde, dass die Grundbuchänderung erfolgte ...

    Außerdem kann der Verkäufer einen Mangel nur benennen, wenn er weiß, dass es überhaupt ein Mangel ist.
     
  11. #11 Nutzername, 20.03.2014
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    Habt Ihr denn entsprechende Pläne vom Bauträger nie bekommen oder gefordert? (Aus den gleichen Gründen, wie Euer Käufer?)
     
  12. Baumal

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    nett wäre so etwas schon.
    aber wäre der käufer nicht ein absoluter lieblingsfreund, würde ich es nicht tun.
     
  13. #13 Pazifik, 20.03.2014
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    Zur Klarstellung: Mit unter "Dach und Fach" war tatsächlich gemeint: Unterschrieben, beglaubigt und neuer Eigentümer steht bereits im Grundbuch. Pläne (Kopien davon) habe ich sogar bereits ausgehändigt (vor und nach dem Kauf). Auch haben wir nach besten Wissen und Gewissen keinerlei Mängel verschwiegen. Wenn vor 8 Jahren tatsächlich etwas schief gelaufen ist, dann ist es uns zumindest bis heute nicht aufgefallen.
    Ich find's eigentlich schade, dass man nur aufgrund solcher juristischer Unwägbarkeiten zu solchen Bedenken kommt und dem Nachfolger das Leben unnötig schwer macht. Aber ich würde mich schwarz ärgern, wenn aus der wohlwollenden Hilfe irgendwann ein Bumerang würde...
     
  14. #14 Gast56083, 20.03.2014
    Gast56083

    Gast56083 Gast

    also jetzt mal ganz nüchtern..
    Du hast ein Haus ohne nennenswerten aktuellen Mangel/Schaden.
    Die Herausgabe der Fotos kann Dir mMn nicht zum Nachteil ausgelegt werden, selbst wenn in dem sehr unwahrscheinlichen Fall jetzt noch etwas auftreten sollte, weil Du nichts arglistig verschweigst.

    Es geht um Fotos, wo evtl. Wasser- Elektroleitungen, Leerrohre etc. laufen, das geht im Normalfall nicht aus den Plänen so hervor, dass man sich darauf verlassen könnte bei Massnahmen.

    Mein Kopf und Bauch sagt: herausgeben. Wenn man was Gutes tut kann das nicht falsch sein, fürs eigene Gewissen schon zweimal nicht.
    Evtl. bin ich aber auch zu gut für diese Welt der überall lauernden Betrüger und Streitlustigen...demnach hätte ich aber auch nicht mit einem GU bauen dürfen; sind ja auch alles..was man so hört.;)
     
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