Werkvertrag Neubau mit Gesamtpreis - Aufteilung nach Gewerken verlangen?

Diskutiere Werkvertrag Neubau mit Gesamtpreis - Aufteilung nach Gewerken verlangen? im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, wir haben einen Werkvertrag für ein EFH abgeschlossen/unterschrieben, der einen Grundpreis für das Haus mit allen Gewerken,...

  1. #1 Bauermann, 20.01.2011
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    Hallo,

    wir haben einen Werkvertrag für ein EFH abgeschlossen/unterschrieben, der einen Grundpreis für das Haus mit allen Gewerken, Architektenleistung etc. nennt. Dazu kommen lediglich noch Sonderausstattungen wie Rolläden, Keller etc. Der Werkvertrag verweist auf eine Bauleistungsbeschreibung, in der einzelne Gewerke näher beschrieben sind, z.T. mit einzelnen Materialpreisen (z.B. Fliesen Material bis 18€/qm) , jedoch ohne Preisangaben je Gewerk.

    Gleichzeitig steht im Werkvertrag, dass Änderungen bis zu einem bestimmten Datum gegen Mehr- oder Minderpreis möglich sind.

    Von dieser Änderungsregeklung überlege ich, Gebrauch zu machen und einige Gewerke aus dem Werkvertrag herauszugeben und anders zu vergeben oder in Eigenleistung zu erbringen, z.B. Bodenbeläge aber vielleicht auch Sanitär.

    Wenn ich den Bauträger jetzt nach Minderpreisen für einzelne Gewerke frage, sehe ich das Risiko, dass mir dann zu geringe Preise genannt werden, um die dann der Gesamtpreis reduziert wird (die Baufirma also quasi ihren zusätzlichen Deckungsbeitrag/Gewinn für das Gewerk trotzdem einbehält)

    Kann ich eine Aufteilung des Grundpreises des Hauses nach allen Gewerken und Einzelpreisen verlangen, aus der dann "ehrlich" hervorgeht, welcher Minderpreis damit verbunden ist, dass ich z.B. Bodenbeläge anders vergebe oder selbst verlege?

    Nach dieser Aufteilung fragen kann ich in jedem Fall, aber gibt es eine Art "Rechtsanspruch" darauf oder sonstige Überzeugungshilfe?

    Vielen Dank!
     
  2. #2 Ralf Dühlmeyer, 20.01.2011
    Ralf Dühlmeyer

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    Nein - gibt es nicht. Du musst nach dem Motto _Friss oder stirb_ die Zahlen akzeptieren, die der GÜ nennt.

    Diese Möglichkeit gibt es nur bei Einzelvergabe der Gewerke (mit Architekt)
     
  3. #3 RMartin, 20.01.2011
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    Sowas läßt man sich im Vorfeld geben; bzw. sollte Vertragsbestandteil werden.

    Wenn Dir der GU/GÜ nun was gibt; auf welcher Grundlage willst du denn dann überhaupt prüfen ob diese Zahlen 'ehrlich' sind?

    Du hast nur eine Gleichung mit einer Summe (Endpreis)....und ganz viele Unbekannte (die einzelnen Gewerke). Aus der Mathematik weiß man, dass das nicht funktioniert.
     
  4. H.PF

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    Was ja auch ihr gutes Recht ist...

    Sie hat mit der Summe kalkuliert und nun streichst du ihr die Auftragssumme zusammen... Die Deckungsbeiträge sind halt eine Mischkalkulation von der gesamten Bausumme...
     
  5. Lebski

    Lebski Gast

    Wenn du Leistungen herausnimmst, steigt der Preis andere Gewerke, da einige Kosten immer entstehen. Somit müsste man dann die Preise erhöhen.
    Das wäre aber sehr Aufwändig, deshalb wird der BT das so handhaben, wie du befürchtest. Und dazu hat er auch das Recht, da der Vertrag ja unterschrieben ist. Vermutlich hast du niemand, der deine Interessen beim Bau vertritt und den BT kontroliert? Dann wird es noch zu vielen weiter teuren Überaschunegn kommen.
     
  6. H.PF

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    Mal als Beispiel: Du hast Dach, Rinne und Aussenputz bei ihm gekauft.

    Dann sind die Gerüstkosten auf alles verteilt. Du nimmst dann den Aussenputz raus weil du ihn selber machen willst 2 Jahre später, schwupp sind die Gerüstkosten beim Dach und der Rinne viel höher geworden...

    Ergo:
    Die Kosten hat er, deswegen muß er sie dir in Rechnung stellen.

    Deswegen ist das unter anderem so...
     
  7. #7 Manfred Abt, 20.01.2011
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    ich wills mal kurz so zusammenfassen:
    • du hast dich vor der Unterschrift des Vertrages (z.B. hier) nicht schlau gemacht
    • Jetzt hast du unterschrieben und trägst die Konsequenzen, siehe Vorredner.
    Aber irgendwie auch putzig, wie du uns versuchst die von dir befürchteten Konsequenzen mit ausführlichen Sätzen zu erklären, wo doch hier eigentlich jeder weiss, wie eben diese Geschichte läuft.

    Auch putzig:
     
  8. #8 Bauermann, 20.01.2011
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    Danke für Eure Hinweise. Sicher wäre es besser gewesen, das alles im Vorfeld genau zu klären. Das ist - aus verschiedenen Gründen, die hier aber auch keine Rolle spielen - nicht erfolgt.

    Das Beispiel mit den Gerüstkosten kann ich natürlich nachvollziehen. Mir geht es um "faire " Mehr-/Minderpreise, um nicht mehr und nicht weniger. Am Beispiel der Gerüstkosten wäre es für mich auch fair, wenn diese auch ohne Außenputz komplett berechnet würden, da diese ja nun mal anfallen.

    Was daran allerdings putzig sein soll, ist mir nicht ganz klar - ich bin Laie und für mich wird es das erste und wahrscheinlich das letzte Haus sein, dass ich baue. Und ich weiß bzw. wusste daher eben nicht, "wie eben diese Geschichte läuft."

    Habt Ihr denn noch Tips für mich, wie man die Wahrscheinlichkeit erhöht, zu halbwegs "fairen" Preisen zu kommen? Ich habe die Hoffnung noch nicht aufgegeben.
     
  9. Lebski

    Lebski Gast

    Steht oben schon: Eigenen Fachmann dazu nehmen. Kostet also Geld, spart aber mehr, als man denkt. Nicht nur Geld, auch Nerven. Was du später bezahlst, kann nur dann "fair" sein, wenn die Qualität auch stimmt. Das ist aber ein Konflikt mit dem Ziel des BT, der will maximalen Gewinn.
     
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