Garage knapp auf dem Fundament

Diskutiere Garage knapp auf dem Fundament im Beton- und Stahlbetonarbeiten Forum im Bereich Neubau; Hallo liebe Community, wir haben folgendes Problem: Die Fundamentbauer unsere Garage haben den Lageplan für die Garage ungenau gelesen. Als...

  1. #1 Stiff04, 12.09.2010
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    Hallo liebe Community,

    wir haben folgendes Problem:
    Die Fundamentbauer unsere Garage haben den Lageplan für die Garage ungenau gelesen. Als die Garage also korrekt auf das Fundament gestellt wurde, war diese nicht wie gewünscht bündig mit der Hausrückseite. Nachdem Hinweis, dass wir dieses aber so wünschten wurde die Garage erneut positioniert. Allerdings steht sie nun kaum noch auf dem vorderen Fundament. Im Anhang ein Foto was die derzeigtige Situation zeigt. Auch die Höhe stimmt überhaupt nicht. Wir wünschen uns eine Erhöhung um weitere 9cm.

    Die vorgeschlagende Lösung (für die Firma wohl die günstigste) soll nun ein Stahlbalken bzw Platte sein - diese allerdings auch nur 5cm, da ansonsten die Stabilität gefährdet sei.

    Muss ich das akzeptieren??? Und kann es in Deutschland erlaubt sein, dass wir 30 cm breite Fundamente vorschreiben und die Garage nur auf einer Kante von 3cm zu positionieren ist?

    LG
     
  2. #2 ecobauer, 13.09.2010
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    Den Hersteller der Fertiggarage kontaktieren und darauf bestehen, dass die Garage wie vorgeschrieben gesetzt wird.
    Alles andere ist :Baumurks
     
  3. Uwe!

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    wer hat den Fundamentbauer denn beauftragt? Du oder der Garagenhersteller?
     
  4. #4 Stiff04, 14.09.2010
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    Nein ich habe ihn nicht bestellt! Aber ob es der Garagenbauer oder unsere Baufirma war weiß ich nicht genau. Kann mir dann ja eigentlich auch egal sein, da die beiden es unter sich ausmachen müssten.

    Nur meint unsere Projektleiterin die bekommen das schon hin.
    Aber wie schon angedeutet kann ich mir nicht vorstellen das eine Stahlplatte oder balken auf dem Fundament die nötige Stabilität liefert. Zwei Stahlbalken von vorn nach hinten würde dagegen sicherlich gut sein, aber entsprechend teuer.
    Die Frage ist auch was kann ich denn machen wenn die sagen "Pech! die Garage bleibt so" Denn als ich meinte sie sollen das ding abholen, fundament giesen und wieder hinstellen, wurde mir geantwortet, dass die entstehenden Kosten nicht im Verhältnis zum "Schaden" stehen.

    ...Das kann noch was geben
     
  5. #5 RMartin, 14.09.2010
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    Hä?! Du musst doch wissen mit wem Du ein Vertragsverhältnis hast und wer was für Dich auf Deiner Baustelle treibt...
    Das ist grundlegend für die Steuerung Deines BV.

    Nächste Frage:
    Was sagen die Ausführungspläne? Gibt es sowas überhaupt? Weil was Ihr Euch wünscht (siehe Beitrag #1 "Wir wünschen uns eine Erhöhung um weitere 9cm.") ist nicht relevant; es zählt was vertraglich geschuldet.

    Wer ist die Projektleiterin? Jemand von einer der ausführenden Firmen oder wer von Euch?
    Bitte mal erklären wie hier gebaut wird (GÜ, Einzelvergaben, oderoderoder?).
     
  6. #6 Ralf Dühlmeyer, 14.09.2010
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    Zum Thema Mangelbehebungskosten vs Schaden gehen die Gerichte immer mehr dazu über, auch eine teure Behebung von "Bagatell"schäden freizugeben.

    Und ein aussermittig belastetes und 9 cm zu tiefes Fundament ist kein Bagatellschaden.

    ***********

    Zur aussermittigen Belastung müsste der Statiker, der die Fundamente gerechnet hat, eine Aussage treffen, ob diese geht oder nicht.

    Zu der Höhenlage wäre zunächst zu klären, wie diese vorgegeben war. Also -> konnte der Garagenbauer und sein Fundamentler klar erkennen, auf welcher Höhe OK fertiger Boden sein soll.
    Wenn ja -> nachbessern. Wenn nein, wirds spannend.

    Ein Stahlprofil im Erdreich wäre nur feuerverzinkt oder Edelstahl i.O. Ein nacktes oder nur mit Rostschutz gestrichenes würde wegrosten und die Garage in einigen Jahrzehnten absacken.
    Hier muss ind Abstimmung mit dem Hersteller der Garagen eine technische Lösung her, sollte das Fundament aus statischer Sicht brauchbar sein. (an sonsten kanns ja gleich mit richtiger Höhe neu gebaut werden)
     
  7. #7 Stiff04, 14.09.2010
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    Zunächst vielen Dank für die Antworten

    Die Höhe wurde von uns nicht bestimmt. Laut plan sollte diese gleich der Lichtschächte sein. Dies konnte ich als Laie nur sehr behelfsmässig überprüfen.

    Das Bild 9258 zeigt eine von mir auf die Terrasse gelegt Latte. Zwischen Fallrohr und dem Stein erkennt man das Gitter des Lichtschachtes. Weiterhin ist zu erkennen das die Garage deutlich unterhalb dieser Latte steht.

    Das andere Bild zeigt die Garage von Vorn und den Unterschied zum Nachbarn.
    Laut Lageplannung sollten beide Garagen OKF 55.25 sein. Da die Nachbarn und wir Kinder haben, wollen wir auch keine Kante in der Auffahrt.

    Mal sehen wie wir das durch bekommen ;-(
     
  8. #8 RMartin, 14.09.2010
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    Ist denn das OKF 55.25 der Lageplanung so auch in den Ausführungsplan der Garage übernommen; bzw. dessen Fundament? Oder anders gefragt: Was hat Oberkante Fundament auf dem Ausführungsplan für eine Höhe? (Betonbauer bauen nämlich nicht nach Lageplan)

    Ansonsten so vorgehen wie R.Dühlmeyer schreibt; an wen Du Dich dafür alles wenden musst, bzw. wer das alles bezahlt, hängt davon ab wie die Vertragsverhältnisse mit den Ausführenden sind (siehe meinen vorigen Beitrag).
     
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