Schwarzbau? Balkon auf Vorbau errichtet

Diskutiere Schwarzbau? Balkon auf Vorbau errichtet im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; Hallo zusammen, brauch man für jede Art von Balkon/Terrase auf einem Wintergarten/Vorbau eine Baugenehmigung? Was ist wenn der Balkon bereits...

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  1. #1 KeinPlanHaber, 21.03.2012
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    Hallo zusammen,

    brauch man für jede Art von Balkon/Terrase auf einem Wintergarten/Vorbau eine Baugenehmigung?
    Was ist wenn der Balkon bereits existiert:)?
    Was ist wenn theoretisch ein Unfall damit passiert und jemand zu Schaden kommt?

    Was kann man gegen etwaige Probleme machen?

    Abbauen, nachträglich genehmigen?
     
  2. #2 gunther1948, 21.03.2012
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    hallo
    bundesland wäre ganz hilfreich weil lbo ländersache.

    gruss aus de pfalz
     
  3. bernix

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    ...mit anderen Worten: Der Balkon steht schon!

    ...Und die Probleme deuten sich auch schon an?

    Das mit dem Unfall ist relativ einfach: Es macht keinen Unterschied ob ein genehmigter oder ungenehmigter Balkon mangelhaft ausgeführt ist und so zu einem Unfall führt. Hier gehe ich von einer Haftung aus.
    Setzt sich aber ein Partygast in entsprechendem Zustand auf das einwandfrei ausgeführte, stabile Geländer, verliert das Gleichgewicht und fällt in die Tiefe, dann halte ich eine Haftung wegen der fehlenden Baugenehmigung für wenig wahrscheinlich.
    Genaueres sagt dir aber der Rechtsanwalt deines Vertrauens....
     
  4. Neutal

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    Das Problem besteht darin das im Falle eines Unfalls neben den Rettungskräften oft auch die Kripo oder die BG am Ort des Geschehens auftauchen. Ab hier nimmt dann alles seinen Lauf. Wird einem dann im Zweifel sogar Vorsatz vorgeworfen( Immerhin bist Du Dir der tatsache bewußt und postest hier) wird es sehr teuer und die Anzeige folgt. Schlimmstenfalls....Schwedische Gardinen.
    Gerade das Thema Balkone wird empfindlich behandelt, weil es eben immer wieder zu folgenschweren Unfällen gekommen ist.
     
  5. Baumal

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    die haftung halte ich aber für sehr wahrscheinlich.

    der partygast hätte nicht in die
    tiefe fallen können, da der balkon
    nicht genehmigt war...
     
  6. bernix

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    ...der Satz ist klasse!

    Vorsatz ist zu beweisen....zweifel ist da etwas wenig...begründeter Verdacht wär besser....

    Vorsatz...was ? den Balkon gebaut zu haben, damit einer verunglückt?
     
  7. #7 Gast036816, 21.03.2012
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    eine der beiden möglichkeiten solltest du beschleunigt angehen. bis zur genehmigung oder rückbau den zugang zum balkon sperren, griff abschrauben, verschließbaren griff anbringen, abschließen und die schlüssel gut verwahren.

    alles andere ist unsinnig.
     
  8. Neutal

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    Wie auch immer das formuliert wird. Wenn jemand weiß das etwas im argen ist, aber nichts unternimmt, wird das nie zu meinen Gunsten ausgelegt. Ist der Balkon statisch einwandfrei, dann kann man ja auch den Gang zum Bauamt wagen.
    Das ein Vordach allerdings ausreichend dimensioniert ist, halte ich für unwahrscheinlich.
     
  9. Baumal

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    er hat vorsätzlich in kauf genommen,
    dass ein mensch zu schaden, aufgrund einem
    nicht genehmigten bauteil gekommen ist.

    so einfach ist das.
     
  10. #10 Gast036816, 21.03.2012
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    einfach mal die finger von den tasten lassen und nicht solch einen Unfug schreiben. es reicht, wenn der TE weiß, das hier etwas im argen ist.
     
  11. bernix

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    ...offensichtlich so einfach, dass dich dein erster Satz schon völlig überfordert

    Vereinfacht:

    vorsatz und in kaufnahme schliessen sich aus.

    Welcher Bauherr baut denn überhaupt einen Balkon mit dem Vorsatz, dass einer runterfällt?
     
  12. Baumal

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    bernix, ich hab kein bock mit dir zu diskutieren,,,
     
  13. #13 Ralf Dühlmeyer, 21.03.2012
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    Ich denke, alles wesentliche ist gesagt.

    Ich lasse hier nur noch für den TE offen - das aber unter Vorbehalt!
     
  14. #14 KeinPlanHaber, 21.03.2012
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    der Balkon wurde von einem rechtschaffenden Tischlermeister gebaut, ein rechtschaffender Zimmermansmeister hat ihn üvberprüft für gutbefunden und noch verstärkt.


    ein achitekt und ein statiker haben sich das auch angeschaut und als ok bewertet.


    unter dem balkon/dachterasse befindet sich massiv gemauerter wintergarten.



    allerdings fiel mir so auf.. für die dachterasse gibt es keine genehmigung und die wohnung ist vermietet.. und ich paranoider typ denke mir da direkt.. sowas könnte bestimmt probleme geben in unserem schönen lande.


    oder soll ich die mieterin unterschreiben lassen, dass sie bis zu erteilung der baugenehmigung den balkon nicht betrehen darf?... sie kann ja dann von mir aus auf eigene gefahr das dingen betreten.. rein logisch und handwerklich ist der uch in ordnung.. aber nun.. das zählt ja sicher nicht im falle eines falles.. schätze ich mal
     
  15. #15 KeinPlanHaber, 21.03.2012
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    kann ich auch einfach hinter der balkontür ne eistenstange montieren und das teil erstmal zu einem französischen balkon machen

    oder reicht die schfritliche untersagung der nutzung des balkons?
     
  16. #16 Ralf Dühlmeyer, 21.03.2012
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    Zu Risiken und Nebenwirkungen fragen Sie Ihren Rechtsanwalt oder Notar.

    Das kann hier doch keiner beurteilen.
     
  17. Neutal

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    Bei einer vermieteten Wohnung ist es noch schlimmer. Der Mieter geht ja davon aus, das alles fachgerecht und offiziell ist.
    Ein Tischler ist in meinen Augen der falsche, wenn es darum geht einen Balkon zu bauen. Er hat einfach nicht die Erfahrung im Umgang mit den Holzverbindern und der Statik. Die offensichtlichen statischen Mängel wurden dann ja schon von einem Zimmermann behoben, aber sind die Bolzen Dickgenug, stimmen die Vorholzlängen und die Randabstände, wurden Bulldogs eingesetzt, halten die Sparren des Anbaus???
    Also: Als erstes Balkon Stillegen, Bestandsaufnahme, Statik erstellen und Baugenehmigung einholen. Es ist schon was anderes sich selber etwas anzutun als einem gutgläubigem Mieter.
    Der Mieter wird wohl einen Ausgleich fordern. Ein Balkon sit schon ein wesentliches kriterum für die Unterschrift beim Mietvertrag
     
  18. Hfrik

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    Am besten einen Fachanwalt Fragen, welche art von Problem überhaupt vorhanden ist.
    Nach den Informationen die mir als Baulaien bisher über den Weg gelaufen sind frägt der Richter im Falle eines Schadens nicht nach Genehmigung oder nicht, sondern nach der Ursache des Schadens, und der Einhaltung des Stands der Technik.
    Wenn der hypothetische Partygast vom Balkon fällt tut er dies ja in der Regel in völliger Unkenntnis des Genehmigungsstands des gegenständlichen Balkons (sofern er nicht Mitarbeiter des Baurechtsamts ist) Und zudem könnte ja noch sein, dass der Schwarzbau nachträglich genehmigt wird, d.h. der rechtliche Mangel nachträglich behoben wird. Fliegt dann der gefallene Partygast nach ergangener Genehmigung wieder auf den Balkon hoch?
    Da würde ich doch den Gang zum Fachmann anraten, und nicht hier im Forum suchen.

    @ Flocke: Statiker war ja schon da und hat sein OK gegeben.
     
  19. Neutal

    Neutal

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    Statiker hat sich das mal flüchtig angesehen und gesagt: Das wird wohl halten. Für mich ist sowas nicht gleich zu stellen mit gerechneten Werten. Gut, ich sage auch kann halten oder auch nicht. Nur wenn nicht...wo steht das?
    Viele Balkone, die nachträglich irgendwo gebaut wurden, sehen für mich nicht vertrauenswürdig aus. Bei einigen bekommt man weiche Knie wenn man drauf soll, weil theoretisch eigentlich nichts halten kann.
    Der Hier beschriebene Balkon mag ja stabil sein, vielleicht, aber dennoch ist die Rechtslage sehr eindeutig. Passiert hier etwas ist es nicht vorteilhaft für den TE.
     
  20. #20 Gast036816, 21.03.2012
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    eine schriftliche untersagung der balkonnutzung reicht im ernstfall nicht. wenn du der hausbesitzer bist und du hast die wohnung und den balkon vermietet, trägst du die verantwortung.

    wenn du dich gedanklich so intensiv damit beschäftigst wie derzeit, musst du immer vom worst case ausgehen - würde dir jeder richter im falle des falles so vorhalten, dann musst du jetzt auch so agieren, dass der worst case nicht eintritt - also den zutritt zum balkon sperren.
     
Thema: Schwarzbau? Balkon auf Vorbau errichtet
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