Mehrkosten für verstärkte Bewehrung in Wänden und Sohlenverstärkung

Diskutiere Mehrkosten für verstärkte Bewehrung in Wänden und Sohlenverstärkung im Beton- und Stahlbetonarbeiten Forum im Bereich Neubau; Hallo, vielleicht könnt ihr mir weiterhelfen und mich aufklären. Habe heute vom Bauunternehmer eine saftige extra Rechnung für meinen Teilkeller...

  1. MaGr

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    Hallo,

    vielleicht könnt ihr mir weiterhelfen und mich aufklären. Habe heute vom Bauunternehmer eine saftige extra Rechnung für meinen Teilkeller bekommen. Auf der Rechnung sind unter anderem auch Sohlenverstärkung (Sohle 25cm) und eine verstärkte Bewehrung in den Betonwänden aufgeführt. Es wurde vorher aber nie erwähnt, dass dort etwas verstärkt werden muss. Als die Grube ausgehoben wurde hieß es immer, der Boden wäre einwandfrei. Grundwasser kam auch erst in Höhe der Drainage, das heißt, auch ohne Drainage wäre die Grube wohl nicht abgesoffen, man hat sie aber vorsichtshalber doch verlegt. Beim Nachbarn, der eine 15 cm höhere Grube hatte kam auch kein Wasser. Könnt ihr euch erklären, wofür die Verstärkung ist?

    Vielen Dank schonmal für eure Hilfe
     
  2. gast3

    gast3 Gast

    was sagen denn Statik und Bodengutachten ?
     
  3. MaGr

    MaGr

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    Ein Bodengutachten gab es nicht. Das Haus wird schlüsselfertig erstellt. Bauunternehmer und Bauträger sind nicht identisch. In der Statik stehen 25 cm. Der Bauunternehmer bzw. die Leute die auf der Baustelle gearbeitet haben, haben sich wohl über die Dicke der Sohle gewundert, die meinten da könnte ich auch wohl nen 3-Stock draufstellen. Laut Baubeschreibung bekomme ich die Kellersohle laut statischer Berechnung (Normale Wasserhaltung vorausgesetzt). Bauunternehmer sagt aber, dass der Bauträger nur bis zu einer bestimmten Dicke zahlt und stellt mir jetzt diese Mehrkosten und die verstärkte Bewehrung der Wand in Rechnung. Kann dieser Aufpreis mit der Drainage oder dem Grundwasser zusammenhängen? Am Boden kann es ja eigentlich nicht liegen, wenn die mir erzählen, dass da alles bestens ist.
     
  4. Yilmaz

    Yilmaz

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    ich kann sowas nicht mehr lesen und sehen [​IMG]
     
  5. gast3

    gast3 Gast

    hilf mir mal auf die Sprünge:

    wer baut mit wem ?

    dein Bauträger hat einen Bauunternehmer beauftragt, dein Vertrag besteht somit nur mit Bauträger, der auch Planung, Statik etc. geliefert hat ?


    es gibt ja wohl eine Statik und Abweichungen muss ja wohl jemand anordnen bzw. beauftragen.

    So verstehe ich es nicht :o
     
  6. MaGr

    MaGr

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    Genau. Habe das Haus bei dem Bauträger gekauft. Der vergibt die ganzen Arbeiten weiter und koordiniert das Ganze. Statik wurde auch vom Bauträger in Auftrag gegeben. Leiste Zahlungen somit eigentlich nur an den Bauträger. Ausnahme waren halt Mehrkosten bei den Erdarbeiten (Drainage, Mehraushub...). Die Erdarbeiten und auch der Rohbau wurden von dem Bauunternehmer ausgeführt, der jetzt von mir das Geld für die verstärkte Platte und die verstärkten Wände haben möchte. Mir hat allerdings nie jemand gesagt, dass ich mit diesen Kosten rechnen muss.
     
  7. #7 Baufuchs, 02.07.2011
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    1.) Bodenplatte wurde dann ja wohl nach statischer Berechnung ausgeführt
    2.) Da die Baubeschreibung diese Ausführung (nach statischer Berechnung) vorsieht, ist Berechnung von Mehrkosten unbegründet
    3.) Wenn du bei einem Bauträger gekauft hast, kann dir das, was der ausführende Unternehmer glaubt berechnen zu können Wurscht sein, denn mit dem hast Du kein Vertragsverhältnis. Fordere den ausführenden Unternehmer also auf, sich mit seiner Forderung an seinen Vertragspartner, den Bauträger zu wenden.
    4.) Wenn der Bauunternehmer weiter auf seiner Forderung besteht, nimm dir einen Anwalt.
     
  8. MaGr

    MaGr

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    Vielen Dank. Das hilft mir schon weiter. Jetzt weiß ich auf jedenfall schonmal, wie ich weiter vorgehen kann.
     
  9. #9 Julius, 02.07.2011
    Zuletzt bearbeitet: 02.07.2011
    Julius

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    Wenn es so ist, wie Du schreibst, kann der BU Dir überhaupt nichts in Rechnung stellen!

    Höchstens dem Bauherren. Und das ist nunmal der BT. Du bist nur (späterer) Käufer.
    Das Baugrundrisiko liegt beim Bauherrn. Also nicht bei Dir.

    Daher:
    Rechnung förmlich zurückweisen, mit dem Hinweis auf fehlende Vertragsbeziehung!
    Rechnung hat der BU an den BT zu richten.

    Ups, der Fuchs war schneller.
     
  10. #10 Baufuchs, 02.07.2011
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Jepp, fast eine Stunde.:winken
     
  11. MaGr

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    Da habe ich mich wohl falsch ausgedrückt. Bauherr bin ich. Der Bau läuft über einen Generalunternehmer (hoffe das ist jetzt die richtige Bezeichnung). Mit diesem Generalunternehmer wurde auch ein Festpreis vereinbart. Müssen denn Mehrkosten nicht vorher in irgendeiner Form angekündigt werden? Kann man mir einfach ohne eine Ankündigung Rechnungen schicken mit Leistungen, die ich nicht beauftragt habe und von denen ich nicht weiß, dass sie benötigt werden? Besteht nicht irgendeine Pflicht den Bauherren über Mehrkosten und deren Höhe vorab zu informieren?
     
  12. #12 Baufuchs, 03.07.2011
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Wenn Du nach Baubeschreibung eine Bewehrung nach Statik bekommst, muss dich nicht interessieren, wieviel Bewehrung die Statik vorsieht.

    Du kannst die Forderung unter Hinweis auf die Baubeschreibung zurückweisen.
     
  13. #13 susannede, 03.07.2011
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    1. Nein und 2. Ja. - alles andere wäre ja noch schöner.

    Aber ich verstehe nicht, was Sie das alles angeht. Sie sagen, Sie bauen mit einem Bauträger. Da haben Sie mit dem Rohbauer gar keinen Vertrag.
     
  14. #14 RMartin, 03.07.2011
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    Warum wurden hierfür Zahlungen an den vom GU beauftragten Rohbauer gezahlt?
     
  15. #15 Baufuchs, 03.07.2011
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Hat er doch in #11 auf Generalunternehmer geändert.
     
  16. #16 susannede, 03.07.2011
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