Ist hier ein Handlauf erforderlich?

Diskutiere Ist hier ein Handlauf erforderlich? im Praxisausführungen und Details Forum im Bereich Architektur; Bei meinem vor einiger Zeit erworbenen Altbau gelangt man vom Wohnzimmer aus mittels einer 3-stufigen Treppe auf die Terrasse bzw. in den Garten....

  1. jorgos

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    Bei meinem vor einiger Zeit erworbenen Altbau gelangt man vom Wohnzimmer aus mittels einer 3-stufigen Treppe auf die Terrasse bzw. in den Garten. Der Höhenunterschied beträgt 84 cm. Bisher war die Treppe mit einem Handlauf ausgestattet. Ist dort aber überhaupt ein Handlauf erforderlich, der dort den eh schon begrenzten Raum noch weiter einengt? Wäre für konkreten Rat sehr dankbar.
     
  2. R.B.

    R.B.

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    Das ist je nach Bundesland verschieden. In BaWü ab einer Abstürzhöhe von 1m wenn ich mich richtig erinnere. Steht in der LBO bzw. der zugehörigen Ausführungsverordnung.

    In Bayern sind´s anscheinend 50cm, siehe BayBO Art. 17.

    Gruß
    Ralf
     
  3. #3 Baufuchs, 16.05.2011
    Baufuchs

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    Art. 36 :winken
     
  4. Hfrik

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    Wärs ne Arbeitsstätte, würden auch die UVV greifen, nach denen wir ab 60cm spätestens ein Geländer installieren müssen.
    Also ich würde schon einen Handlauf empfehlen - es kommt immer wieder jemand vorbei, der nicht gut zu Fuss ist, und 84cm ist nicht mehr ganz so niedrig ( 4 Steigungen je 21 cm)
     
  5. #5 Skeptiker, 16.05.2011
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    nö, garnicht. :shades Es geht nämlich nicht um eine Umwehrung, sondern um eine Treppe und da gilt § 32. Abs. 6. Also ist ein Handlauf erforderlich - unabhängig von der Absturzhöhe.
     
  6. #6 Skeptiker, 16.05.2011
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    Du meint sicherlich die "Arbeitsstättenverordnung", Kurztitel für: die deutsche Verordnung über Arbeitsstätten (ArbStättV) oder die ihr nachgeordneten konkreten "Arbeitsstättenrichtlinien" (ASR).
     
  7. Baumal

    Baumal

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    ein lehrer, mal wieder.....

    da hast du berufsbedingt mit menschen zu tun,
    insbesondere vielleicht mit kindern.

    mein konkreter rat: hirn einschalten, nicht nach paragraphen fragen....
     
  8. Hfrik

    Hfrik

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    Nö, meinte schon UVV - Unfallverhütungsvorschriften - auch die geben dort was her - wäre ja zu einfach, wenn alles an einer Stelle stünde und von einer Stelle geregelt würde :)
     
  9. R.B.

    R.B.

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    uups.... :winken

    Gruß
    Ralf
     
  10. #10 wasweissich, 16.05.2011
    wasweissich

    wasweissich Gast

    was sind denn das für stufen ??

    3 x XX = 84 ??
     
  11. #11 ecobauer, 16.05.2011
    ecobauer

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    Seit 2004 gibt es auch in deutschen Landen die Betriebssicherheitsverordnung. Und auf die beziehen sich die UVV`en langsam aber sicher auch alle!
    Und die gibt auch keine Höhe mehr vor, sondern schreibt vor: Hirn einschalten!
     
  12. #12 Skeptiker, 17.05.2011
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    Und welche davon regelt die bauliche Ausbildung von Treppen bzw. deren Handläufen?
     
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