Wartungsvertrag Dach

Diskutiere Wartungsvertrag Dach im Dach Forum im Bereich Neubau; Hallo, vorab: Die Vorgeschichte habe ich auch im Forum zur Diskussion gestellt, deshalb nur die wesentlichen Informationen: - Neubau: mit 1 x...

  1. #1 Mathias1980, 13.02.2014
    Mathias1980

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    Hallo,
    vorab: Die Vorgeschichte habe ich auch im Forum zur Diskussion gestellt, deshalb nur die wesentlichen Informationen:
    - Neubau: mit 1 x Steildach (140 m²) und 2 x Flachdach (ca. 12 m²)
    - Stand: noch keine Abnahme erfolgt, nur Diskussionen und Streit mit dem Dachdecker (jetzt: Dachdecker vs. Architekt) ; fachliche Lösung durch öbuv- SV und eigene Literaturrecherche (Maschbau- Ing. versteht auch belüftetes und unbelüftetes Dach!)
    Aussage: Der öbuv- SV hat mir zu einem Wartungsvertrag für die Dächer geraten.

    Meine Frage: Was sind eure Erfahrungen bzw. Empfehlungen zu solchen Wartungsverträgen? Der SV hat auch mit der Wohngebäudeversicherung bzw. eventuellen Sturmschäden argumentiert. Danke für eure Auskünfte!

    MfG
    Mathias
     
  2. H.PF

    H.PF

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    Ich find es eine gute Sache. Du musst die Abläufe des Flachdaches kontrollieren, die Dachränder etc. Wartung musst du auf jeden Fall machen. Willst du das selber übernehmen? Kannst du das? Dann mach selber. Wenn nicht, dann sorg für einen Wartungsvertrag. Viele schlimme Feuchteschäden sind selbstverursacht da keine Wartungen erledigt wurden.

    Dein Auto schickst du doch auch regelmäßig in die Inspektion...
     
  3. #3 Elopant, 13.02.2014
    Elopant

    Elopant Gast

    Ich stimme H.PF voll und ganz zu. Was mit einem kleinen Schaden anfängt, kann relativ schnell behoben werden. Das mit den Versicherungen stimmt auch, die meisten haben eine Klausel, die sie sinngemäß bei fehlender Wartung des Daches von der Leistungspflicht bei Sturmschäden entbindet. Ich denke auch bei deinen Dachflächen müsste das von den Kosten her überschaubar sein ( wenn der Dachdecker keine große Anfahrt hat sollte das ca. mit 150,- € /Jahr hinkommen ). Ist halt jetzt nur das Doofe, wenn das Vertrauen in den Dachdecker nicht mehr das beste ist.
    Wir haben auch viele Wartungsverträge, die auch kleinere Reparaturen beinhalten, bei größeren Schäden wird eh automatisch ein Angebot erstellt.
     
  4. uban

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    wie ist das mit den 5 Jahre Gewährleistung wenn ein anderer DD die Wartung übernimmt?
     
  5. #5 Gast036816, 13.02.2014
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    dann streiten gelehrte und juristen!

    sinnvoll ist, die jährliche wartung mit in die leistungsbeschreibung aufzunehmen und eine dauer von 10 jahren vorzugeben.
     
  6. #6 Kalle88, 13.02.2014
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    Sofern der Wartende-DD keine Maßnahmen am Objekt unternimmt, sollte das kein Problem seien. Greift er aber durch Maßnahmen in das Objekt ein, dann wirds am Ende wohl Streitigkeiten geben. Normalerweise sollte eine Wartung im Interesse des DD seien. Denn er haftet ja die ersten 5 Jahre. Verschleppen sich da Mängel, wirds schnell teuer. Und keiner kann mir erzählen das er immer 100% baut und nie etwas in der Gewährleistung zu reparieren hat.

    Bedeutet: Ich als DD wurde daher, im Streifall, auf mein Recht zur Nachbesserung gebrauch machen wollen und nicht nur am Ende die Rechnung des anderen DD bezahlen wollen.

    Man kann ja mit der Begutachtung durchaus einen anderen HW-Betrieb beauftragen, treten dort Probleme auf. So sind die, nach meiner Auffassung erstmal schriftlich mit First an den DD zu schicken, der das Werk erstellt hat. Passiert das nicht entsprechend, dann würde ich den begutachtenen DD beauftragen und mich am Ende mit dem anderen um den Geldwert streiten.
     
Thema: Wartungsvertrag Dach
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