Dauer der Planungsphase für EFH

Diskutiere Dauer der Planungsphase für EFH im Bauen mit Architekten Forum im Bereich Architektur; Hallo zusammen, Ich weiß natürlich, dass das eine sehr globale Frage ist die bei je nach Anforderungen und Umfeld anders beantwortet werden...

  1. #1 3erAnlauf, 27.06.2014
    3erAnlauf

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    Hallo zusammen,

    Ich weiß natürlich, dass das eine sehr globale Frage ist die bei je nach Anforderungen und Umfeld anders beantwortet werden muss, aber ich stelle sie trotzdem. Nur um so ein bischen ein Gefühl für das ganze zu bekommen:

    Ist es noch im normalen Rahmen, dass für ein 140m² EFH im HRB ohne Keller und James Bond Design und Ausstattung nach einem halben Jahr nach einreichen der Baugenehmigung die Werkplanung, Statik usw... noch nicht fertig ist?
     
  2. #2 Gast036816, 27.06.2014
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    seit wann liegt denn die baugenehmigung vor?

    welche termine habt ihr denn im vertrag vereinbart?
     
  3. #3 Gast23627, 27.06.2014
    Gast23627

    Gast23627 Gast

    Wir haben für unser Haus im Februar 2009 den Antrag Baugenehmigung eiigereicht, im Juni mit den Ausschachtungsarbeiten begonnen und sind dann am Mitte Dezember 2009 in das komplett (nicht ganz der Aufzug aus Polen kam Ende Dezember 2009) fix und fertige 2Familien-Haus eingezogen.

    Konventionelle Bauweise Stein auf Stein mit örtlichen Handwerksfirmen und einem guten Architekten.

    Fertigungspläne vom Architekten lagen Ende April vor, Bauleitung ich selbst.

    Die Außenanlagen wurden im Frühjahr 2010 gemacht.

    "Beine machen" und pünktlich innerhalb von 48 Stunden bezahlen hilt da ungemein.

    Auch haben wir bis jetzt keinerlei Reklamationen machen müssen.

    Ja, das geht auch...

    Gruß
     
  4. #4 stockstadt, 27.06.2014
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    .... unverschämt :mauer:mauer

    LG
     
  5. #5 Thomas B, 27.06.2014
    Thomas B

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    Hier wurde die richtige Frage gestellt!

    Es ist ja nicht entscheidend wann der Bauantrag eingereicht wurde, sondern wann die Genehmigung vorlag!

    Wie lange so etwas dann dauert hängt ganz davon ab wie schnell der Planungsprozess voranschreitet. Das hängt natürlich erstmal vom Planer ab (wiviel Engagement, wie stark ausgelastet...) aber natürlich auch vom Bauherren, der den Planer unterstützen muß (und sei es durch das Abnicken des Geplanten) und natürlich von anderen Beteiligten (Statiker, Haustechnikprojektant...)

    Thomas
     
  6. Markul

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    Machen das deine Kunden bei dir auch so?
     
  7. #7 Skeptiker, 27.06.2014
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    Dass der Kollege mit der Leistungsphase 5 beauftragt ist setzte ich jetzt einfach 'mal voraus. Wann wurde denn der Beginn der Ausführungsplanung "abgerufen", ihm also mitgeteilt: "Jetzt bitte Ausführungsplanung beginnen!"?

    In der Realität wird die Planung meist erst kurz vor der Fertigstellung völlig abgeschlossen. Dies liegt u.a. daran, dass mit dem Rohbau gut begonnen werden kann, ohne dass die Dübel für die Treppengeländer oder die Fensterteilungen von den jweiligen Werkplanern bereits abschließend geklärt sein müssen. Meist wird ein Teil der Leistungen auch erst baubegleitend ausgeschrieben.
     
  8. #8 Gast23627, 28.06.2014
    Gast23627

    Gast23627 Gast

    Wer meine Vorgehensweise als "Unverschämt" bezeichnet, hat "den Schuss noch nicht gehört"...


    Ja was ist schlecht daran? Den Handwerkern hat meine Vorgehensweise sicher nicht geschadet und selbstverständlich wurden die Bedingungen vorher vertraglich festgelegt. Wir haben uns daran gehalten und sind beiderseits glücklich geworden.
     
  9. #9 3erAnlauf, 28.06.2014
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    @ rolf a i b
    Die Baugenehmigung liegt seit Anfang Mai vor, nachdem Ende März fehlende Unterlagen bemängelt worden waren. Im Bauantrag war das Haus auf einer geraden Fläche eingezeichnet obwohl das Grundstück Gefälle hat. Hätte mir beim Unterschreiben der Pläne auffallen sollen :(, dem Planer allerdings meiner Meinung nach auch. Den die Höhen hatten so schließlich auch nicht gepasst.

    Da wir allerdings keinen Deut neben dem Bebauungsplan und die Werkplanung sollte deshalb eigentlich auch schon parallel zum Bauantrag starten.
     
  10. #10 Thomas B, 28.06.2014
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    1. geplante und vorhandene Geländehöhen gehören in den Bauantrag. Immer und überall. Ein Nivellement ist Voraussetzung dafür. Sparen sich Kollegen immer wuieder. Gerade bei uns in der Region sind gerade sehr viele Bauanträge wg. fehelnder Darstellung des Geländes zurückgewisen worden. Lange Gesichter bei den BH, noch längere bei den Planern....waren in diesen Fällen übrigens ausnahmslos GU - Architekten :D

    2. Bei B-Plan-konformer Bauweise kann man tatsächlich schon parallel mit der Werkplanung starten. Ob dem Kollegen schlichtweg die Kapazitäten fehlten (zu viele Aufträge, zu wenig Mitarbeiter) oder ob es andere Gründe gab, kannst nur Du herausfinden: redet miteinander, fragt ihn warum und weswegen nichts vorangeht....
     
  11. #11 3erAnlauf, 30.06.2014
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    Nachdem unsere betreunde Architektin das Architekturbüro verlassen hat, hab ich zufällig erfahren als ich sie anrief und sie mir bitte teilte morgen sei ihr letzter Tag, hat jetzt ein anderer des Büros das Projekt übernommen. Der zeigte sich bisher engagierter.
    Der Mann hat laut eigener Aussage schon an vielen größeren Projekte gearbeitet, war früher auf eigene Rechnung unterwegs. Nur nach seinem letzten Vorschlag (http://www.bauexpertenforum.de/showthread.php?84417-D%E4mmung-in-Eigenleistung)und seinen Äußerungen bzgl. HRB zweifle ich etwas an seiner Qualifikation für den HRB. Er hält davon augenscheinlich nicht sonderlich viel.
    Es wird wohl dringend Zeit für ein Gespräch mit dem Chef. Wir bauen zwar nur ein EFH mit schmalem Budget, wie ich erfahren musste ( Schwager hat vor zehn Jahren ähnliches Format in "massiv" für knapp die Hälfte gebaut), aber wenn ich ein fünftel der Bausumme für Planungsleistungen hinblättere sollte ich doch auch erwarten können, das ich auch einen anständige Gegeleistung erhalte.
     
  12. mls

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    die planung ist nicht stringent.
    einreichen der gp, ohne vorher zumindest
    vorplanung für enev/kfw und twp gemacht
    zu haben, führt zu unnötigem mehraufwand
    und gestörter zeitschiene - oder hast du den
    objektplaner mit immer neuen änderungen
    und dem verlangen nach verfrühter vorlage
    der planung beglückt?
     
  13. #13 3erAnlauf, 30.06.2014
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    Wir hatten einige kleine Änderungen. Das größte war das verschieben einer Ecke zum Flur um 1m vor einrichen des Bauantrags.
    Ich habe auch 2 mal nach dem aktuellen Stand der Werkplanung gefragt um zu erfahren was da denn genau geplant wird. Hat für mich irgendwie den Eindruck von ich plane dir was und mach dann schon mal die Ausschreibungen, wird dir dann schon gefallen.
    Aber eine besondere Eile hatten wir bisher nicht gefordert.
     
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