Unklarheit wann Haus bezugsfrei.

Diskutiere Unklarheit wann Haus bezugsfrei. im Baufinanzierung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, wir haben nach lange Suche unseren Traumhaus gefunden und sind bereit das Haus zu kaufen. Der Kaufpreis ist verhandelt und geklärt....

  1. Jen73

    Jen73

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    Hallo,

    wir haben nach lange Suche unseren Traumhaus gefunden und sind bereit das Haus zu kaufen. Der Kaufpreis ist verhandelt und geklärt. Problem: der Eigentümer ist, wie wir, ebenfalls auf Haussuche (ist schon älter und sucht ein kleineres Haus mit einem kleineren Grundstück). Der Eigentümer hat uns gesagt bis spätestens August 2011 dürfte er das Haus verlassen haben, d. h. bis dahin wäre er schon ausgezogen, das Mobiliar geräumt und wir könnten mit der Renovierung / Modernisierung starten.

    Wir haben schon erste Finanzierungsangebote bekommen und ab Montag haben wir die ersten konkreten Gespräche mit Banken. Wie sollten wir jetzt vorgehen? Kann man oder sollte man eine Finanzierung unterschreiben wo noch unklar ist wann das Haus bezugsfrei ist? Könnte man über eine Klausel im Kaufvertrag festlegen a) bis wann das Haus geräumt sein muss? oder b) dass bei Verzögerung der Verkäufer eventuelle Bereitsstellungszinsen übernemmen muss. Lösungen über Mietverträge o. a. kommen für uns (und sehr wahrscheinlich für den Eigentümer) prinzipiell nicht in Frage (zudem wahrscheinlich Probleme mit Förderprogramme wie KFW vorprogrammiert wären).

    Ich wäre froh für jedem Tip, wir wissen zur Zeit nicht wie wir weiter vorgehen sollen (wir wollen aber auf jedem Fall uns das Haus und die günstigen Zinsen sichern).

    Grüße :winken
    Jen
     
  2. #2 Lynx1984, 09.04.2011
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    Hallo Jen73,

    i.d.R. gibt es eine sog. bereitstellungszinsfreie Zeit von mehreren Monaten.
    Dies ist meisten auch gut mit den Banken verhandelbar.

    Sollte dies wider erwarten nicht möglich sein, so denke doch mal darüber nach "Bezugsfrei" und Eigentumswechsel zu entkoppeln. Der Eigentumswechsel bedeutet ja nicht zwingend, dass die Immobilie bezugsfrei ist. In den Kaufvertrag kann dann ja ein entsprechender Passus aufgenommen werden, welcher eh rein müsste falls der jetzige Eigentumer die "Herausgabe" der Immobile schuldhaft verzögert und Mietnomade spielen wollte, damit Du noch Schadensersatzansprüche hättest...

    VG
     
  3. #3 ecobauer, 09.04.2011
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    Wenn ihr das Haus unbedingt haben wollt, wird euch nichts anderes übrig bleiben.

    Ihr könnt im Kaufvertrag vor dem Notar alle die Bedingungen vereinbaren, die zwischen euch und dem Verkäufer auch vereinbart wurden. Also auch u.U. die Übernahme der Kosten, falls der Auszug nicht wie geplant möglich ist oder aber auch eine Miete, die in diesem Fall zu zahlen wäre.

    Da solltet ihr auf jeden Fall deutlich nachfragen, da die Kfw-Mittel ja wohl für ein selbstgenutztes Wohnhaus beantragt werden. Ob da evtl. eine Karenzzeit möglich ist, solltet ihr nachfragen.


    Also, nur Mut!
     
  4. Jen73

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    Hallo,

    und danke an beide für die schnellen Antworten. Man hat mir Heute beim Beratungsgespräch (Bank) versichert dass die Bereitsstellungszinsen nach sechs Monaten berechnet werden und dass man auch über eine kostenlose Verlängerung diskutieren kann... das würde heißen dass wir bis mindestens Oktober / November 2011 keine Bereitstellungszinsen zu befürchten hätten. Wann das Haus im Endeffekt frei wird, müsste vorher 100% mit Eigentümer geklärt werden und auf jedem Fall mit im Kaufvertrag rein. An sich alles logisch und ganz easy... Ich melde mich, spätestens wenn wir die endgültigen Angebote erhalten haben. :winken

    Danke
    Jen
     
  5. Clou

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    Wir hatten das damals bei uns so gelöst:

    -Es wurde ein konkreter Termin vereinbart, an dem die Übergabe sein sollte.
    -Weiterhin wurde ein Termin vereinbart (4 Monate vor der geplanten Übergabe), bis zu dem der Termin - durch den Veräußerer - noch um einen Monat vorgezogen oder zwei Monate nach hinten geschoben werden konnte.
    -Falls der Termin nach hinten geschoben wäre war vereinbart, dass uns der Veräußerer 500€/Monat zahlt, was ungefähr den Bereitstellungszinsen entsprochen hätte.

    So konnten wir allen Bedürfnissen Rechnung tragen: Der Verkäufer wollte natürlich relativ frühzeitig einen Vertrag schließen, damit er da schon mal Sicherheit hat, andererseits hat er noch gebaut und wollte im Falle eines Falles nicht auf der Straße stehen. Wir wollten einen konkreten Termin, und rechtzeitig bescheid wissen, um die Wohnung kündigen zu können.
     
  6. Clou

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    Das Problem hierbei: Ist der Vertrag erstmal unterschrieben, dann hat die Bank alle Karten in der Hand. Es ist zwar schön, dass die Bank dann über eine kostenlose Verlängerung diskutieren will. Aber wenn jetzt schon absehbar ist, dass es mit der Zeit knapp werden könnte würde ich eher darauf drängen, die längere bereitstellungszinsfreie Zeit in den Vertrag zu schreiben (zumal wenn die Bank sagt, dass es kein Problem ist)

    :deal
     
  7. Jen73

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    Selbstverständlich!! Mir ist schon klar das mündliche Aussagen nicht viel Wert sind...

    Wurde diese Klausel einfach im Kaufvertrag durch den Notar übernommen oder war einen zusätzlichen Vorvertrag nötig?
     
  8. Clou

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    Wir haben das dem Notar so mitgeteilt, und der hat das dann in die passenden juristischen Formulierungen gegossen, die Teil des Kaufvertrags waren.
     
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