Baugenehmigung bei geänderten Garagendach erforderlich?

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  1. #1 DasFantom79, 01.07.2014
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    Hallo,

    wir haben bei unserem Neubau in Hessen das Haus im genehmigungsfreien Verfahren eingereicht (bzw. unser Bauträger). Nach einer Frist von 4 Wochen konnte losgelegt werden. In diesem Antrag war auch eine Garage als Grenzbebauung mit angegeben, allerdings mit einem Flachdach.

    Nachdem unser Bauträger nun insolvent ist, müssen wir den Rest nun selbst organisieren. Da die geplante Garage in unseren Augen recht teuer ist, wollen wir diese nun mauern lassen (Angebot ist da), allerdings dann mit einem erheblich schickeren kleinen Walmdach - passen zu unserem Haus, da dies direkt anschließt. Die Größe und grundsätzliche Höhe der Garage soll gleich bleiben.

    Zwei Anrufe bei verschiedenen zuständigen Stellen zur Vorgehensweise ggü. den Behörden ergaben keine Klarheit. Eine Anruf ergab, dass es dem Bearbeiter egal sei, wenn "keine nachbarschaftsrechtlichen Gründe dagegen sprechen" (wir haben das mit den Nachbarn abgesprochen - die haben da absolut nichts dagegen.). Der zweite Anruf ergab nur, dass ich mich mit der HBO auseinander setzen soll. Das habe ich versucht - aber leider nicht verstanden.

    Was meint ihr? Muss ich einen Bauantrag, eine Bauanzeige oder gar nichts von beidem abgeben? Der eigentliche Garagenbau wird in Kürze beginnen - die Entscheidung für das Dach kann noch später gefällt werden ...

    Gruß
    Chris
     
  2. #2 mastehr, 01.07.2014
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    Ich kann mir kaum vorstellen, dass eine Garage mit Walmdach nicht höher ist als eine mit Flachdach. Wie habt Ihr Euch denn überhaupt die Entwässerung des Dachs vorgestellt?
     
  3. #3 DasFantom79, 01.07.2014
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    Mit "grundsätzlicher" Höhe meinte ich natürlich den Teil ohne Dach ... das Dach soll eine Neigung von ca. 17° haben. Vom Nachbarn ansteigend bis zur Hauswand ...
    Und Entwässerung, wie beim Flachdach auch, umlaufende (innenliegende) Regenrinne (also kein Überstand zum Nachbarn), die an das vorhandene Fallrohr zum Nachbarn angeschlossen wird.

    Übrigens handelt es sich um ein Neubaugebiet - die Garage würde nicht dem Bebauungsplan widersprechen.
     
  4. #4 SirSydom, 01.07.2014
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  5. #5 mastehr, 02.07.2014
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    In Niedersachsen bräuchtest Du für die Garage eine Baulast, da grenzständige Garage nur bis zu einer Höhe von 3 Metern ohne Weiteres zulässig sind.

    Die innenliegende Rinne und die Entwässerung über den Nachbarn würde ich grundsätzlich überdenken. Beides kann später für eine Menge Probleme sorgen.
     
  6. Doozer

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    Und es handelt sich sicher um ein Walmdach?
     
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