Zisterne am falschen Ort - Welcher Abzug ist möglich

Diskutiere Zisterne am falschen Ort - Welcher Abzug ist möglich im Tiefbau Forum im Bereich Neubau; Hallo zusammen! Wir haben von unserem Tiefbauer das Feedback bekommen, dass alles wunschgemäß ausgeführt wurde. Nun ist dies leider nicht so....

  1. #1 SabMark, 13.09.2015
    SabMark

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    Hallo zusammen!

    Wir haben von unserem Tiefbauer das Feedback bekommen, dass alles wunschgemäß ausgeführt wurde. Nun ist dies leider nicht so.

    Die Zisterne ist 2 Meter verschoben. Der Tiefbauer würde die Zisterne noch versetzen wenn wir dies wollen. Wenn wir darauf verzichten, wieviel könnten wir dann dafür bei der Rechnung in Abzug bringen?

    Vielen Dank für Eure realistischen Antworten.

    Herzliche Grüße!
     
  2. #2 Kater432, 13.09.2015
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    schau doch im angebot was der einbau alleine gekostet hat. das ist aber nur sein wert den er dir berechnet. intern arbeitet er ja doch kotengünstiger.

    die frage ist, stört die zisterne irgendwann mal wenn sie dort jetzt bleibt
     
  3. #3 JamesTKirk, 13.09.2015
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    JamesTKirk Gast

    Wenn er die Zisterne in die richtige Lage versetzt, hat er den Mangel fachgerecht beseitigt.
    Wenn ihr darauf verzichtet, steht Euch in meinen Augen gar nichts zu, da er den Mangel ja fachgerecht beheben wollte.

    Vielleicht sagt aber auch ein Jurist was dazu ...

    Aus meiner persönlichen Sicht finde ich es keinen guten Zug, die fachgerechte Mängelbeseitigung auszuschlagen (es scheint anscheinend ja egal zu sein, wo das Ding sitzt), sondern ihm einen finanziellen Ausgleich aufzwingen zu wollen. Würde ich mich als Tiefbauer auch querstellen ...
     
  4. #4 Stevie82, 13.09.2015
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    Ich bin der selben Meinung wie JamesTKirk.
    Sind die 2m ein Problem? Falls wirklich, dann lass Ihn die Zisterne versetzen. Aber einen finanziellen Ausgleich zu verlangen ist schwachsinn.
    Je nachdem was für eine Zisterne es ist, wird er Probleme bekommen diese zu versetzen. Vielleicht kann er dir mit etwas anderem entgegenkommen?
     
  5. rose24

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    Ich wäre froh, wenn es sonst keine Probleme geben würde... :winken
     
  6. #6 planfix, 14.09.2015
    planfix

    planfix Gast

    und ein mangel wäre auch erst mal nachzuweisen, weil ohne grund verschiebt man so was ja nicht einfach auf eigene faust.
     
  7. #7 RobertBau, 14.09.2015
    RobertBau

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    naja einen mangel stellt es, meiner Meinung nach - die nicht unbedingt mir der geltenden Rechtsauffassung zu tun haben muss -, dar, wenn z.b. an der stelle an der die Zisterne jetzt ist, ein ppol geplant war und der an der stelle wo die Zisterne stehen sollte, nicht hinpasst.
     
  8. R.B.

    R.B.

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    Gar nichts.

    Entweder es ist ein Mangel, dann kann der Tiefbauer diesen beseitigen (hat er ja angeboten) oder es ist kein Mangel, dann habt Ihr auch keinerlei Ansprüche gegen den Tiefbauer.

    Wenn Dich das stört, dann lass die Zisterne versetzen. Ansonstem muss man wohl unterstellen, dass es Dich nicht wirklich stört, demzufolge gibt es auch nichts was man durch Geld entschädigen müsste. Grundsätzlich kann der Tiefbauer erst einmal selbst entscheiden wie er einen Mangel beseitigt.
    Keine Ahnung wie groß die Zisterne ist und welcher Aufwand hier im Raum steht, es kann sich aber nicht um viel Arbeit handeln, sonst hätte der Tiefbauer vielleicht anders reagiert.

    d,h, Durchsetzen kannst Du Deinen Wunsch nicht. Ob Dir der Tiefbauer freiwillig was in die Hand drückt, das ist seine Entscheidung, aber angesichts seines Angebots, die Zisterne zu versetzen, glaube ich jetzt nicht, dass er sich auf so einen deal einlässt. In welcher Größenordnung sich das dann abspielen würde, dazu müsste man den Aufwand kennen.
     
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