Traufhöhe bei zurückgesetztem Satteldach

Diskutiere Traufhöhe bei zurückgesetztem Satteldach im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; Hallo, ich würde gerne wissen, wie sich die Traufhöhe bei einem zurückgesetzten Satteldach bestimmen lässt (siehe Abbildung). Laut Wikipedia...

  1. #1 ringo11, 22.08.2012
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    Hallo,

    ich würde gerne wissen, wie sich die Traufhöhe bei einem zurückgesetzten Satteldach bestimmen lässt (siehe Abbildung).

    Laut Wikipedia wird der Traufpunkt als Schnittpunkt zwischen der senkrechten Außenfläche (Oberfläche der Außenwand) und der Dachhaut bezeichnet.Die Traufhöhe wiederum ist die Höhe zwischen Traufpunkt und dem Terrain.

    Die würde meiner Ansicht nach bedeuten, dass man bei einem zurückgesetzten Satteldach die Dachhaut virtuell verlängern müsste, bis sie die Außenhaut schneidet.

    Konkret geht es um ein Grundstück, bei dem der B-Plan zwei Vollgeschosse, aber nur eine Traufhöhe von 430cm zulässt (Firsthöhe 750cm). Wäre ein Haus wie angefügt dort zulässig?

    web_traufe.jpg

    Danke und Gruß
     
  2. #2 Baufuchs, 22.08.2012
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    1.
    Die Definition Traufpunkt/Traufhöhe ergibt sich nicht nach Wikipedia. Die Bezugspunkte für die Bemessung sind im jeweiligen Bebauungsplan festgesetzt/dort nachzulesen. So kann die Traufhöhe von OK Gelände oder von OK Fertigfußboden EG oder OK Strasse vor dem Gebäude oder...oder... bemessen sein.
    2.
    Auch ein Flachdach hat eine Dachhaut, insofern ist dies dann der Bemessungspunkt
    3.
    Fazit: Das dargestellte Haus ist nach den für dich geltenden B.-Plan Festsetzungen nicht zulässig
     
  3. #3 Ralf Dühlmeyer, 22.08.2012
    Ralf Dühlmeyer

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    Noch "schlimmer". Da sich diese Angaben oft auf OK Gelände beziehen, könnte es sein, dass die rechte (talseitige) Traufhöhe ab OK dortiger Geländeoberfläche zu messen ist!

    Sollte aber auch im B-Plan stehen, wie der Bezugspunt definiert ist.
     
  4. #4 Gast036816, 22.08.2012
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    bei deiner darstellung sehe ich den traufpunkt bei 5.70 m. einen virtuellen traufpunkt wirst du bei dieser gebäudekubatur nicht anerkannt bekommen. dein gewünschter traufpunkt ist nicht mal ansatzweise zu erahnen. ein negativer bescheid ist zu erwarten.

    nach der annahme von Ralf Dühlmeyer mit einer traufhöhe von 4,30 m auf der talseite würde sich eine traufhöhe von 1,50 m auf der strassenseite bei der darstellung ergeben.

    wie du siehst hilft dir wikipedia gar nicht. der b-plan ist entscheidend!
     
  5. #5 ringo11, 22.08.2012
    ringo11

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    Hallo,

    danke erstmal für die Antworten.

    Der Höhenbezugspunkt für die Trauf- und Firsthöhe ist die gewachsene Geländeoberkante, das ist soweit unstrittig.

    Würdet ihr unter den Voraussetzungen die Traufhöhe wie Rolf a i b auch mit 5,70 m festlegen, also ist aus eurer Sicht ein negativer Bescheid zu erwarten?
     
  6. #6 Gast036816, 22.08.2012
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    das beste wird sein, du stellst die frage bei deinem zuständigen amt. dort wirst du die antwort erhalten, die du benötigst. dann hast du planungssicherheit.
     
  7. Baumal

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    gewachsene geländeoberkante haben sie immer gern.
    zu klären wäre aber erst mal welche?

    die aufm berg, oder die im tal?
    oder sogar gemittelt?
     
  8. Swimmy

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    Kann doch eigentlich nur mit einem Flachdach funktionieren, oder?
     
  9. #9 kappradl, 23.08.2012
    kappradl

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    Kann mir mal einer erklären, wie das funktionieren soll? Oder ist damit die hangseitige Traufhöhe gemeint?
     
  10. #10 rotstift68, 24.08.2012
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    Es liesse sich z.B. ein Mansarddach errichten. Da wirst Du im Normalfall unter dem dach eine Fläche haben, die das Dachgeschoß zum Vollgeschoß werden lässt.
     
  11. #11 Baufuchs, 24.08.2012
    Baufuchs

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    Er muss ja kein 2-geschossiges Haus bauen, das DG darf ein Vollgeschoss sein.

    Je nach Bundesland ist die Berechnung "wann Vollgeschoss" unterschiedlich.

    Die Festsetzung "Traufhöhe max." in Verbindung mit "DG darf Vollgeschoss sein", wird dann gewählt, wenn keine "echten" 2-geschossigen Häuser gewünscht sind, dem Bauherren aber vernünftige Drempelhöhe und ggf. auch noch Dachgauben/Zwerchgiebel ermöglicht werden sollen.
     
  12. #12 Ralf Dühlmeyer, 24.08.2012
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    Ausserdem sind dann meist die Dachformen vorgegeben - und Mansarddach ist dann eher nicht dabei.
     
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