Bezugstermin Dezember 2010/Früher fertig-wann zahlen?

Diskutiere Bezugstermin Dezember 2010/Früher fertig-wann zahlen? im Schlüsselfertig Bauen ? Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo zusammen, ich habe eine Frage, auf die ich bei der Suche keine Antwort gefunden habe: wir sollen lt. Vertrag im Dezember 2010 unseren...

  1. #1 Palmita, 09.06.2010
    Palmita

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    Hallo zusammen,
    ich habe eine Frage, auf die ich bei der Suche keine Antwort gefunden habe:
    wir sollen lt. Vertrag im Dezember 2010 unseren Neubau beziehen können. Auf diesen Termin habe ich die Finanzierung ausgerichtet. Nun hauen die aber rein, dass einem schwindelig wird, vermutlich wird das Haus bereits im September fertig, da kann ich aber noch nicht alles bezahlen.

    Und nun?

    Viele Grüße, Palmita
     
  2. Mathie

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    Wenn Ihr einen Vertrag habt, der auch den Einzugstermin regelt, nehme ich an dass Ihr mit Bauträger oder Generalübernehmer baut.

    Zuerst mal schauen, was denn wirklich vereinbart wurde (Bezugsfertigkeit im Dezember oder spätestens im Dezember, Zahlungsfristen entsprechend Bautenstand, gibt es dazu einen Bauzeitenplan etc.)

    Wenn Ihr mit einem BT baut, habt ihr rechtlich wenig Einfluss auf den Bauablauf, da ihr das fertige Haus kauft und erst dann Eigentümer werdet.

    Wenn Ihr mit einem GÜ baut, habt Ihr als Bauherren mehr Rechte, und könnt evtl. fordern, dass der Bau langsamer laufen soll.

    Wenn ihr die vertragliche Situation geklärt habt, solltet ihr so schnell wie möglich das Gespräch mit BT oder GÜ suchen, um eine Lösung zu finden. Je früher Ihr das macht, um so besser sind die Chancen, dass Ihr zu einer einvernehmlichen Lösung kommt.

    Wie in Deinem Fall eine optimale Lösung aussieht kann ohne detaillierte Kenntnis des Vertrags und Deiner finanziellen Verhältnisse niemand sagen.

    Gruß Mathie
     
  3. #3 Palmita, 09.06.2010
    Palmita

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    Hallo,
    vielen Dank für die Antwort.
    Wir bauen mit Bauträger und es steht im Vertrag "spätestens im Dezember". Es sind Abschlagszahlungen gem. VOB zugrunde gelegt. Es ist auch eine kleine Lücke, max. 10 %, die evtl 2 Monate offen bleiben.

    Jetzt kommt aber Folgendes Problem dazu: wir sind jetzt für 2 Wochen nicht in Deutschland, die von uns auszusuchenden Materialien sollen bis Ende diesen Monats ausgesucht werden, d.h., ich hätte theoretisch noch ein paar Tage Zeit, wenn ich wieder da bin. Jetzt treiben mich aber die Bauleitung und auch die Handwerker wie verrückt, auch hinsichtlich Sonderwünschen. Kann ich mich auf den Termin Ende diesen Monats zurückziehen? Damit würde ich vermutlich auch schaffen, die Bauzeit etwas heraus zu zögern.

    Gruß, palmita
     
  4. Julius

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    Klar, schließlich ist das so vereinbart.
     
  5. lulu66

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    Erklär ihnen dein Problem und hör dir ihre Gründe an. Dann könnt ihr eine gemeinsame Lösung suchen.
    Wie es aussieht, wollen sie die Baustelle fertig bekommen (weil entweder Aufträge anstehen, sie kurzfristig mehr Ressourcen zur Verfügung haben oder eingeplante Zeitreserven nicht benötigt werden).
    Wenn sie dabei nicht pfuschen, ist das doch nur in deinem Interesse, alles was getan ist, kann nicht mehr durch nicht vorhersehbare Gründe für Verzögerungen sorgen.

    Auf jeden Fall würde ich aber die Auswahl in Ruhe treffen (wenn vor der Abreise möglich) und jemanden mal das Haus begutachten lassen, die Möglichkeit dass möglichst schnell Pfusch versteckt werden soll gibts ja auch noch ;)
     
  6. Mathie

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    Wenn tatsächlich Abschlagszahlungen gemäß VOB vereinbart sind, dann würde ich mal schnell zu einem Anwalt gehen und mich beraten lassen. Ein Bauträger bekommt das Geld meines Wissens nur dann vor Fertigstellung des Hauses, wenn der Zahlungsplan den Anforderungen von §3 MaBV entspricht. Andere Vereinbarungen dürften nichtig sein. Genaues kann Dir dazu nur ein Anwalt in Kenntnis des Vertrages sagen. Wenn der Zahlungsplan Deiner Meinung nach von der MaBV abweicht geh zum Anwalt, evtl. hast Du dann eine sehr entspannte Verhandlungssituation.


    Auch hier gilt der Vertrag. Was steht da über Termine zur Festlegung der Sonderwünsche? Wenn da kein Termin steht ist, hast Du den Termin schriftlich?

    Wenn schriftlich, wäre ich entspannt. Wenn nicht, hilft wieder nur den Vertrag zu lesen und ggf. ein Anwalt.

    Gruß Mathie

    P.S. Bin aus Deiner Schilderung (BT macht Druck, hält sich nicht an vereinbarte Termine...) davon ausgegangen, dass das Verhältnis zum BT eher gespannt ist. Wenn es ein gutes Gesprächsklima gibt, hilft natürlich erstmal reden (würde mich aber davor trotzdem noch einmal genau mit dem Vertrag und den Regelungen der MaBV vertraut machen).
     
  7. #7 Achim Kaiser, 10.06.2010
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    @Mathie
    Sackra .... was sollen solche dämlichen Vorschläge weil der Käufer seine Finanzierung falsch terminiert hat ??

    Wärste mein Vertragspartner und ich hätte nen VOB-Vertrag mit dir würd ich dich in Leistungsannahmeverzug setzen und dir dann die Ohren lang ziehen ...

    Entweder zusehen dass die Finanzierung dem Baustellenablauf angepasst werden kann *oder* dem Vertragspartner reinen Wein einschenken und Tempo rausnehmen lassen ...

    Aber nicht auf *blöd* machen um Zeit zu gewinnen ... davon hat - wenns dann knirscht und knallt - keiner was.

    Gruß
    Achim Kaiser
     
  8. Mathie

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    Achim,

    wenn ein Privatmann von einem Bauträger kauft, dann gilt die MaBV. Da ist dann nichts mit VOB.

    Deswegen hatte ich gefragt, ob GÜ oder BT.

    Wenn tatsächlich VOB wirksam vereinbart ist, dann sieht alles natürlich ganz anders aus. Ist hier aber lt. Palmitas Schilderung nicht.

    Gruß Mathie
     
  9. R.B.

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    Warum?

    Bankdarlehen können vorher ausgereicht werden, und festgelegte Gelder kann man auch zwischenfinanzieren. Also, wo liegt das Problem?

    Es gibt viele Bauherren die wären froh wenn ihre Hütte etwas früher, oder zumindest rechtzeitig, fertig würde.

    Klären, was, wann, wo und wie bezahlt werden kann. Dann mit dem Finanzierer über Optionen sprechen, und falls es keine Möglichkeiten der Zwischenfinanzierung gibt (kann ich mir nicht vorstellen), mit der Baufirma eine klare Linie fahren.
    Ich vermute es geht ja nur um einen kleineren Teilbetrag, und da könnte Dir die Baufirma vielleicht entgegenkommen, zumindest wenn sie sieht, dass sie das Geld nicht abschreiben muss.
    Ein Eiertanz verursacht nur Ärger und könnte dazu führen, dass die Firma anfängt ihre Optionen zu ziehen. Das erzeugt nur unnötig Stress auf beiden Seiten.

    Die Option Anwalt und Vertragsprüfung ist zum aktuellen Zeitpunkt völliger Unsinn. Gesunder Menschenverstand und miteinander reden führt eher zum Ziel.

    Gruß
    Ralf
     
  10. #10 Achim Kaiser, 10.06.2010
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    @Mathie

    Die Truppe ist nach Darstellung *schneller* als gedacht.
    *Spätester* Fertigstellungstermin ist Dez und danach ist die Finanzierung ausgerichtet (warum und wie auch immer).
    Es liegt nirgends ein Verschulden des Vertragspartners vor ausser dass er (zumindest gefühlt) schneller - als bei der Finanzierung gedacht - ist.

    Folge die Forderungen werden früher fällig.
    Faktisch liegt ne Finanzierungsklemme vor (wenn die Befürchtungen zutreffen) ...

    Was sollen dann die Sackspielchen auf Nebenkriegsschauplätzen ?

    Ein offenes und klares Wort regelt sowas normalerweise wesentlich einfacher und zerstört nicht die Basis einer vernünftigen Zusammenarbeit durch Sackspielchen ....

    Ausserdem denke ich mal es gibt noch Handwerkerferien und die Trocknungszeiten ..... da läppern sich auch noch ein paar Wochen, nach denen es *heute* noch gar nicht aussieht.

    Gruß
    Achim Kaiser
     
  11. Mathie

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    Ich lese das anders, es gibt offensichtlich eine vereinbarte Frist, die Sonderwünsche festzulegen, der BT mach Druck, früher als vereinbart die Entscheidungen zu treffen.

    Außerdem ist VOB-Zahlplan bei Verkauf von BT an Privatmann schlicht gesetzeswidrig, wenn §3 MaBV nicht eingehalten wird.

    Da erscheint es mir so, als wolle da jemand die Unerfahrenheit des Käufers ausnutzen. Gehe mal davon aus dass ein BT die MaBV kennen müsste.

    Hatte übrigens in meinen beiden ersten Post ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ich das Gespräch suchen würde. Werde ich beim nächsten Mal noch deutlicher machen, damit das auch klar rüber kommt.

    Gruß Mathie
     
  12. PeMu

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    Mal ganz ruhig ...

    Erst mal klären, ob Bauträger oder GÜ.
    Der Baulaie hat allgemein eh verworrene Rechtsvorstellungen und im Bauwesen mit dem Vetragsrecht geht es total kunterbunt durcheinander.

    Frage an Palmita: Gehört dir/euch das Grundstück bereits?

    http://www.bauexpertenforum.de/showthread.php?t=7445
     
  13. #13 Baufuchs, 10.06.2010
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    @Palmita

    Mal hier nachlesen und dann schreiben ob Bauträger/GU/GÜ.
     
  14. #14 Palmita, 10.06.2010
    Palmita

    Palmita

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    Guten Tag zusammen,
    erstmal danke für die Antworten und Entschuldigung für meine vermutlich unklare Ausdrucksweise.

    Ich habe nachgesehen, es ist ein Bau mit BT - und es sind diese Abschlagszahlungen/Raten im Vertrag festgelegt, die zu 7 Raten zusammengezogen werden.

    Im Vertrag steht jedenfalls, dass ich Sonderwünsche bis Ende Juni ausgesucht haben muss. Ich habe Sonderwünsche. Ich konnte die z.T. nach dem Kauf schon gar nicht mehr anmelden, weil bspw. die Fenster drei Tage danach schon drin waren, ohne dass ich den BL vorher gesehen/gesprochen hatte...das hat mich schon geärgert. Ich bin jetzt jedenfalls 2 Wochen weg und hätte dann noch drei Werktage Zeit, die Sonderwünsche zu bestellen, so man mir derweil die Angebote, die ich bereits angefordert habe, zusendet.

    Damit verlängert sich allerdings vermutlich die Bauzeit, der Bauleiter macht jedoch (auch den Handwerkern, wie ich festgestellt habe) unheimlichen Termindruck. Mir ist einfach nicht klar, warum. Zwei Wochen sind doch keine soo lange Zeit, es steht doch schon fast alles. Es geht hier insbesondere um Elektrik und Rohinstallation Sanitär sowie Außenanlagen, u.a. weil der Bauleiter schnell schon Mitte des Monats Estrich machen lassen will. Da können doch 2 Wochen nicht so einen Stress produzieren.

    Also: welchen Grund mag es geben und was passiert, wenn ich einfach bis nach dem Urlaub warte? Ratet mir bitte nicht, den Bauleiter zu fragen, ich möchte sozusagen als Laie eine Meinung ohne (wenn auch verständlichen) "Lobbyhintergrund" (der BT ist ja schließlich der Chef..).

    Gruß,
    palmita
     
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