Hat ein Pultdach einen First?

Diskutiere Hat ein Pultdach einen First? im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Mir gegenüber soll ein Haus mit Pultdach gebaut werden. In unserem Bauplan sind für ein Pultdach max. Traufhöhe von 5,5m freigegeben und First 9m....

  1. #1 rellika, 05.07.2012
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    Mir gegenüber soll ein Haus mit Pultdach gebaut werden. In unserem Bauplan sind für ein Pultdach max. Traufhöhe von 5,5m freigegeben und First 9m. Ich frage mich wo bei einem Pultdach der First gemessen wird? Schnittpunkt Dach zu Wand ist meines Wissens die Traufhöhe somit hat ein Pultdach 2 Traufhöhen und keinen First. Wird der Dachüberstand als max. Höhe gemessen? diese ist ja noch höher als der Schnittpunkt Dach/Wand.
    Nichts gegen den Neubau aber das Haus soll riesig werden und es passt nicht in das Baugebiet.
    Wenn es eine Chance gibt dann klage ich auf max. Höhe von 5,5m...
    Thanks vorab!
     
  2. Neutal

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    Auch ein Pultdach hat einen First.
     
  3. #3 Baufuchs, 05.07.2012
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    First ist der obere Abschluss einer Dachfläche. Einen solchen oberen Abschluss hat auch ein Pultdach.
    Der darf nun mal in eurem Baugebiet eine Höhe von 9m haben.

    Damit wirst du leben müssen, Klage aussichtslos.
     
  4. #4 mastehr, 05.07.2012
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    Wie kann ein Haus mit max. 9 Metern Höhe riesig sein? Wenn der Bebauungsplan das vorsieht, wird es wohl dort hin passen.

    Hast Du denn den Bebauungsplan nicht studiert, bevor Du dort Dein Haus gekauft hast?
     
  5. #5 D3esperator, 05.07.2012
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    was neidische leute doch so alles tun.
     
  6. #6 Gast036816, 05.07.2012
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    Gast036816 Gast

    wenn das haus innerhalb der regelungen des b-plans errichtet wird, hast du keine aussicht auf eine erfolgreiche klage.
     
  7. bernix

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    .... bei einem reinen Pultdach und 9m Höhe geht die Pultfront über drei Stockwerke....wenn daneben ein normales Satteldachhaus mit 9m Firsthöhe und 5,5m Traufhöhe steht, wirkt das schonmal anders...sind die Nachbarhäuser so 1,5Stöckig mit Gaube fällt das Pulthaus noch mehr auf....

    Das relativiert sich wenn das Grundstück eingewachsen ist....kann mich noch gut an meine Gedanken erinnern als meine Hütte alleine auf dem Grundstück stand: "Was für ein Klotz"....
     
  8. #8 Joaanders, 06.07.2012
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    Schade, dass es hier keinen "gefällt mir" Bottom gibt....

    gsD wohnt TE weit weg von mir. Puuuh: Ein Nachbar sagt: Das passt mir nicht - Klage! Puuh:mauer
     
  9. #9 Headhunter2, 06.07.2012
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    Frage interessehalber: Wenn der "First" 9m hat, dann ist doch die Traufhöhe in diesem Fall mit der Firsthöhe identisch. Der Nachbar muss dann ja (je nach Bebauungsplan) auch größere Abstandslächen einhalten, oder?
     
  10. Neutal

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    Nein. Trauf und Firsthöhe sind nicht identisch. Wenn der First eine Höhe von 9,0m hat, liegt die Traufe je nach Dachneigung deutlich tiefer. Es gibt auch Pultdächer mit 45°
     
  11. #11 Headhunter2, 06.07.2012
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    Ah, wir reden aneinander vorbei :)

    @Rellika: Sprichst du von einem "Pultdach" oder einem "versetzen Pultdach", sprich eine durchgehende oder zwei zueinander versetzte Dachflächen?
    Ich ging von einer durchgehenden Dachfläche aus, somit wäre auf einer Seite des Gebäudes ja First und Traufe quasi identisch.
    Hier lese ich dagegen dass der First immer oben und die Traufe immer unten ist, ok, sehr pauschal, hört sich aber richtig an, wenn das Dach nun aber nur eine geneigte Dachfläche hat, ein Pult eben, und die höchste Stelle des Pults zum Nachbarn zeigt, wie errechnet sich dann (also ohne Traufe) die Abstandsfläche?

    Hier gehts in eine ähnliche Richtung...

    So, ich geh mal ein paar Haare spalten, würde mich aber interessieren wie's weitergeht, weil in meiner Nachbarschaft mittelfristig eine ähnliche Situation entstehen könnte (allerdings ohne Klagen ;))
     
  12. #12 Baufuchs, 06.07.2012
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    Abstandsflächen berechnen sich nach der Höhe der zur jeweiligen Nachbargrenze zeigenden Wand.

    Hat diese Wand nun eine Höhe von 9m, dann ist das auch Grundlage der Abstandsflächenberechnung.
     
  13. #13 ManfredH, 06.07.2012
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    ManfredH Gast

    Ich verstehe den Satz zwar nicht so ganz, aber auf jeden Fall hat ein geneigtes Dach nach meinem Kenntnisstand *immer* (mindestens) einen First und (mindestens) eine Traufe, und die sind nie identisch... genausowenig wie z.B. bei einem Berg Gipfel und Tal identisch sind, oder Schachtdeckel und Schachtsohle, oder links und rechts...

    Bezugsgrösse ist immer die Wandhöhe, die definiert ist als die Höhe von OK Gelände bis Schnittpunkt Wandvorderkante/OK Dachhaut, immer natürlich an der betreffenden Gebäudeseite. An der Traufseite ist die Wandhöhe dann eben geringer, und an der Firstseite höher.
     
  14. #14 rellika, 06.07.2012
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    mit dem neidisch sein oder irgendwelchen verdachtsmomenten würde ich vorsichtig sein. es gibt auch immer eine vorgeschichte. der erste bauantrag hat so alle vorschriften übergangen die nur möglich waren. jetzt wrde auch noch eine extrawurst beansprucht hinsichtlich der definition den referenzpunktes der höhe. der bauträger hält sich nicht an die vorschriften und dies führt zu:aktio = reaktio, also bitte die bälle flach halten. jedem der nach regeln handelt wünsche ich nichts böses.
     
  15. Baumal

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    der erste bauantrag hat alle vorschriften übergangen?
    der zweite bauantrag, deiner meinung nach auch?

    weshalb wendest du dich nicht an die genehmigungsbehörde,
    sondern an ein forum?
     
  16. Lukas

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    Ach... und warum meinst Du hier (brauchbare) Antworten ohne vollständige Informationen bekommen zu können?
    Haste Angst, daß die bei zu viel Information nicht wunschgerecht wären?

    Gruß Lukas
     
  17. bernix

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    ....ich kann dir die Antworten auf meine letzte Anfrage (kein Bauthema) an meine Gemeinde zeigen...
    Ein Teil der Antworten ist definitiv falsch, .....

    Hinweise/Fakten hierzu aus aus dem Internet, aus InternetForen und von übergeordneten Ämtern....
     
  18. #18 ManfredH, 07.07.2012
    ManfredH

    ManfredH Gast

    ... willst du damit sagen, dass es verkehrt ist, sich mit Fragen zu Baugenehmigung und Bebauungsplan an das zuständige Bauamt bzw. Genehmigungsbehörde als ersten Ansprechpartner zu wenden, nur weil du von einer anderen(!) Gemeinde zu einem anderen(!) Thema eine falsche Antwort bekommen hast...

    Dann darfst du auch einem Arzt, Apotheker, Reisebüro, Tankwart, Betriebswirt etc. keine Fragen mehr zu ihrem Fachgebiet stellen...
     
  19. Lukas

    Lukas

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    Naja,

    manchmal kann das mit der "zuständigen" Behörde schon lustig sein.
    Ich hab mal mit der unteren Denkmalbehörde telefoniert, um einige simple Dinge zu klären. Nachdem mir der nette Herr doch arg eigenwillige Antworten gab und mir schwachsinnige Vorschriften machen wollte, hab ich ihn dann mal gefragt, ob er das Objekt überhaupt kennen würde, worauf er antwortete, daß er es nicht kennen könne, weil er dazu kein Archiv hätte, weil dieses bei der oberen Behörde geführt würde.
    Ich hab mich dann von ihm verabschiedet und weiteres mit der oberen Behörde geklärt, was auch sehr einfach ging.:)

    Gruß Lukas
     
  20. bernix

    bernix

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    ....nein

    zwei Versuche haste noch...:biggthumpup:
     
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