Bauträger Insolvenz Was nun?

Diskutiere Bauträger Insolvenz Was nun? im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo Gemeinde, wie der Titel schon sagt, unser Bauträger hat sich gestern insolvenz gemeldet. Jetzt geht es ja mit geordneten Schritten per...

  1. #1 plastikjoe, 27.09.2011
    plastikjoe

    plastikjoe

    Dabei seit:
    23.03.2009
    Beiträge:
    24
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Angestellter
    Ort:
    Nürnberg
    Hallo Gemeinde,

    wie der Titel schon sagt, unser Bauträger hat sich gestern insolvenz gemeldet.
    Jetzt geht es ja mit geordneten Schritten per Insolvenzverwalter weiter, dazu habe ich einiges im Internet gelesen. Doch nirgends stand etwas davon wie lange die ganze Sache dauern kann. Unser Bau ist ungefähr zur Hälfte fertiggestellt, Fenster sind drinn. Elektro stand als nächstes auf dem Plan.
    Weiß jemand ungefähr wann man mit Entscheidungen rechnen kann? Was wir als nächstes machen sollten? Wir wollten eigentlich im Januar oder Februar einziehen und sind in einer Schockstarre und wissen nicht weiter. Ich glaube der Einzugstermin verschiebt sich massiv! Wie verhält es sich mit zuviel gezahlten Zahlungen? Wir haben die Rate für Fenster bezahlt, allerdings denke ich das in dieser z.B. Elektro mit einthalten war. Bekommen wir das wieder? Wer hat Erfahrungen?

    Danke für Eure Hilfe
     
  2. #2 Der Bauberater, 27.09.2011
    Der Bauberater

    Der Bauberater

    Dabei seit:
    23.08.2006
    Beiträge:
    1.804
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Daheim
    Benutzertitelzusatz:
    Von Werbefenstern distanziere ich mich
    Alle Unterlagen zusammenpacken und einen Fachanwalt aufsuchen. Je schneller, je besser!!!
     
  3. #3 plastikjoe, 27.09.2011
    plastikjoe

    plastikjoe

    Dabei seit:
    23.03.2009
    Beiträge:
    24
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Angestellter
    Ort:
    Nürnberg
    Ja und aus der Erfahrung heraus, wie lange kann es dauern bis es bei uns weitergeht?
     
  4. #4 Gast036816, 27.09.2011
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    das kann niemand sagen. es wird wahrscheinlich geprüft, ob das insolvenzverfahren überhaupt eröffnet wird. wenn mangels masse das insolvenzverfahren nicht eröffnet wird, dann geht gar nichts weiter.

    kläre das alles mit deinem anwalt, der wird das besser sagen können. ebenso kann die möglichkeit einer kündigung besprochen werden und selbst weiter machen, wenn termindruck zur fertigstellung besteht. ich hoffe nur für dich, dass nicht zuviel gezahlt wurde.

    viel glück.
     
  5. #5 Nutzer des BEFs, 27.09.2011
    Nutzer des BEFs

    Nutzer des BEFs

    Dabei seit:
    12.01.2011
    Beiträge:
    270
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Mathematiker
    Ort:
    Köln
    Lies mal http://www.baubegleitende-rechtsberatung.de/index.php?id=88
    (
    Auch wenn man als Laie nicht alles sofort versteht sieht man doch, dass es viele Fälle gibt und deswegen sind Prognosen schwierig.

    Wichtig ist aus meiner Sicht:

    1. Fachanwalt aufsuchen für eine Erstberatung
    2. Bank aufsuchen für einen Termin und Kassensturz machen, wieviel Mittel sind verfügbar, was braucht ihr, um den Bau zu Ende zu führen
    3. Mit Vermieter reden falls die Wohnung schon gekündigt ist, die wirst du länger brauchen.
     
  6. #6 RMartin, 27.09.2011
    RMartin

    RMartin

    Dabei seit:
    16.09.2006
    Beiträge:
    2.445
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Dipl.-Ing
    Ort:
    Offenbach
    Ja, aber Punkt 4 bitte nicht vergessen: Mit dem Insolvenzverwalter reden (zusammen mit Fachanwalt) wie er gedenkt weiterzumachen vorerst.
     
  7. #7 fmw6502, 27.09.2011
    fmw6502

    fmw6502

    Dabei seit:
    22.09.2007
    Beiträge:
    3.822
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Dipl.-Ing. Elektrotechnik
    Ort:
    Kipfenberg
    Benutzertitelzusatz:
    Bauherr
    aus aktueller eigener beruflicher Erfahrung weiß ich, daß eine Laienrechtsvorstellung und u.a. vom Gesetzgeber gewollte Sonderegelungen für den insolventen Betrieb stark voneinander abweichen können
    --> ab sofort zum Anwalt damit

    Gruß
    Frank Martin
     
  8. #8 plastikjoe, 28.09.2011
    plastikjoe

    plastikjoe

    Dabei seit:
    23.03.2009
    Beiträge:
    24
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Angestellter
    Ort:
    Nürnberg
    Danke für die Antworten.
    Wir haben nach Baufortschritt bezahlt.
    Kann es sein, das unser Rohbau, der von uns ja bereits durch die Baufortschrittzahlungen bezahlt worden ist, nochmal in Rechnung gestellt wird, weil z.B. der Bauträger die Handwerker des Rohbaus nicht bezahlt hat?
    Danke
     
  9. #9 Thomas B, 28.09.2011
    Thomas B

    Thomas B

    Dabei seit:
    17.08.2005
    Beiträge:
    11.181
    Zustimmungen:
    4
    Beruf:
    Dipl.Ing.
    Nein. Denn selbst wenn dem so wäre, daß die Handwerker nicht vollständig bezahlt wurden. Es besteht kein vertragliches Verhältnis zw. Euch und den Handwerkern.

    Thomas
     
  10. #10 plastikjoe, 28.09.2011
    plastikjoe

    plastikjoe

    Dabei seit:
    23.03.2009
    Beiträge:
    24
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Angestellter
    Ort:
    Nürnberg
    Das ist ja schonmal gut .
    W§as haltet Ihr vom Verband privater Bauherren e.V. ? Machen die solche Angelegenheiten? Evtl. günstiger? Erfahrungen?
    Danke
     
  11. #11 Gast036816, 28.09.2011
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    lass die finger von diesen vereinen und verbänden.

    du kommst in einem solchen fall nicht um einen anwalt herum. der verband wird dir auch einen anheften.
     
  12. #12 Nutzer des BEFs, 28.09.2011
    Nutzer des BEFs

    Nutzer des BEFs

    Dabei seit:
    12.01.2011
    Beiträge:
    270
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Mathematiker
    Ort:
    Köln
    Es gibt eine goldene Regel: Dem schlechten Geld (das bisher an den BT geflossen ist) kein gutes hinterherwerfen. Viele Leute wollen nun nur dein bestes, nämlich das noch vorhandene Geld von dir.

    Fachanwalt ist hier eher ein Anwalt der sich auf das Insolvenzrecht versteht denn auf Baurecht. Idealerweise natürlich beides.

    Du solltest dir auch klar werden, was du möchtest - mit dem Insolvenzverwalter weiterbauen oder lieber nicht (was dann?) Danach solltest du die Taktik gegenüber dem Insolvenzverwalter festlegen. Merke: Der Insolvenzverwalter ist nicht dein Freund sondern dein Gegner.
     
  13. R.B.

    R.B.

    Dabei seit:
    19.08.2005
    Beiträge:
    48.826
    Zustimmungen:
    13
    Beruf:
    Dipl.Ing. NT
    Ort:
    BW
    Ganz so krass würde ich es zwar nicht ausdrücken, aber im Prinzip liegst Du schon richtig. Der Insolvenzverwalter hat erst einmal die Interessen der Firma zu vertreten und ist dabei natürlich an Recht und Gesetz gebunden.

    Wenn ein BT in die Insolvenz geht, dann ist das für die Gläubiger, und dazu gehören auch die Bauherren, eine schwierige Situation. Man kann als Laie die vertraglichen Details und deren Konsequenzen gar nicht beurteilen, und wie fmw schon schrieb, was Laie als Recht empfindet hat noch lange nichts damit zu tun, was in diesem Fall wirklich als Recht Anwendung findet.

    Die Firma hat mit dem Insolvenzverwalter nun einen Profi als Geschäftsführer, und dem muss man als Gläubiger auch einen Profi gegenüberstellen.

    Wichtig ist jetzt, dass man keine Fehler macht. Kleinste Formfehler kann und wird der Profi gegen einem nutzen, denn wie gesagt, er hat die Firma zu vertreten. Solche Formfehler kann man ruckzuck machen, dafür reicht es, dass man Termine nicht einhält.

    Das wäre zu verifizieren, sprich ob die bezahlten Leistungen auch wirklich erbracht wurden, oder ob Eurerseits noch Forderungen bestehen. Mängel, Gewährleistung wären auch ein Thema.

    Der Insolvenzverwalter wird seinerseits prüfen, ob er noch Forderungen gegen Euch geltend machen kann. Dazu wird er die Verträge mit Euch studieren, und die bisher geleisteten Arbeiten und Zahlungen ermitteln.

    Es ist also wichtig, dass hier Soll und Ist festgestellt werden.

    Ganz nebenbei kommen auch noch so Dinge mit in´s Spiel, dass der BT ja Eigentümer des Gebäudes ist, d.h. Ihr solltet es tunlichst unterlassen ohne Zustimmung des Insolvenzverwalters auf der Baustelle herumzuturnen.

    Alles in allem eine schwierige Situation, und deswegen nichts unternehmen ohne einen eigenen Profi an der Hand.

    Gruß
    Ralf
     
  14. KlausK

    KlausK Gast

    Wenn es denn wirklich ein BT ist?!
     
  15. R.B.

    R.B.

    Dabei seit:
    19.08.2005
    Beiträge:
    48.826
    Zustimmungen:
    13
    Beruf:
    Dipl.Ing. NT
    Ort:
    BW
    Richtig. Aber wenn im Eingangsbeitrag von einem BT die Rede ist, und der Bau bereits läuft, dann sollte der TE zumindest wissen mit wem er einen Vertrag gemacht hat. Wenn bereits dieses Verständnis fehlt, ist es um so wichtiger, dass umgehend ein Fachanwalt konsultiert wird.

    Gruß
    Ralf
     
  16. #16 plastikjoe, 05.10.2011
    plastikjoe

    plastikjoe

    Dabei seit:
    23.03.2009
    Beiträge:
    24
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Angestellter
    Ort:
    Nürnberg
    Es handelt sich um einen Bauträger, wir haben das Grundstück bereits vor 3 Jahren gekauft (außen vor des BT).
    TE ? was meint ihr?
    Ich hatte mit der vdB gesprochen und die meinten, es müsste jetzt der aktuelle Stand dokumentiert werden zudem stehen Fachanwälte zur Verfügung zu festen Preisen. Wenn man direkt zu einem Anwalt geht ist es wohl so, das dieser sich nicht für das technische Vorab interessiert(aktueller Stand).
    Das Insolvenzverfahren ist scheinbar nach einer Woche noch nicht eröffnet, wir haben dazu im Portal insolvenzbekanntmachungen de geschaut und nichts gefunden.
    Aus welchem Grund kann es sein, dass das Haus was bereits im Rohbau steht dem Bauträger gehört? Wir haben dies doch mit den Bauabschlagszahlungen bezahlt. Auf was müsste man im Vertrag schauen, das das eben nicht so ist?

    Danke
     
  17. R.B.

    R.B.

    Dabei seit:
    19.08.2005
    Beiträge:
    48.826
    Zustimmungen:
    13
    Beruf:
    Dipl.Ing. NT
    Ort:
    BW
    Von wem habt Ihr das Grundstück gekauft? Vielleicht doch kein BT?

    Schau mal hier:

    http://www.bauexpertenforum.de/showthread.php?t=7445


    Gruß
    Ralf
     
  18. #18 Thomas B, 05.10.2011
    Thomas B

    Thomas B

    Dabei seit:
    17.08.2005
    Beiträge:
    11.181
    Zustimmungen:
    4
    Beruf:
    Dipl.Ing.
    BT = Bauherr = Besitzer. Erst nach der Endabnahme und Änderung im Grundbuch gehört Euch das haus (und das Grundstück). Vorher nicht.

    Anders beim GU (Generalunternehmer). Dieser baut in Eurem Auftrag ein haus auf Eurem Grundstück, das Ihr dann peu á peu bezahlt.

    Bei Euch sieht es aber eher nach GU aus, denn
    Grüße

    Thomas
     
  19. sepp

    sepp

    Dabei seit:
    12.11.2004
    Beiträge:
    4.217
    Zustimmungen:
    3
    Beruf:
    architekt
    Ort:
    Saarland
  20. #20 plastikjoe, 05.10.2011
    plastikjoe

    plastikjoe

    Dabei seit:
    23.03.2009
    Beiträge:
    24
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Angestellter
    Ort:
    Nürnberg
    Aufgrund des Links http://www.bauexpertenforum.de/showthread.php?t=7445 muss ich feststellen, das wir mit dem Generalübernehmer" GÜ" bauen. Also kein Bauträger. Das Grundstück gehört mir bereits seit über 3 Jahren und wir haben dies über eine andere Quelle erstanden. Ändert sich dadurch etwas grundlegend in meiner Misere?
     
Thema: Bauträger Insolvenz Was nun?
Besucher kamen mit folgenden Suchen
  1. insolvenz bauträger fachanwalt aufsuchen?

    ,
  2. was ist nach einer bauträger insolvenz zu tun?

    ,
  3. generalunternehmer pleite was nun

    ,
  4. bautrager insolvenz handwerker nicht bezahlt rechnung
Die Seite wird geladen...

Bauträger Insolvenz Was nun? - Ähnliche Themen

  1. Hauskauf von Bauträger - Absicherung vor Insolvenz

    Hauskauf von Bauträger - Absicherung vor Insolvenz: Hallo Forengemeinde, wir sind kurz davor ein Haus über einen Bauträger zu kaufen. Das Haus ist bereits fertig gestellt, jedoch fehlt noch der...
  2. Was passiert mit Darlehn bei Insolvenz des Bauträgers?

    Was passiert mit Darlehn bei Insolvenz des Bauträgers?: Hi, vielleicht kann mir jemand von euch helfen. Es stellt sich bei uns die Frage, was passiert mit unserem noch nicht abgerufenen Bankdarlehn,...
  3. Insolvenz eines großen Bauträgers aus Büdelsdorf

    Insolvenz eines großen Bauträgers aus Büdelsdorf: Vor ein paar Tagen stand in unserer Zeitung das ein großer Bauträger aus Büdelsdorf Pleite ist. Vor 2 Wochen war ein Fernsehbericht über...
  4. Insolvenz des Bautraegers -Anmeldung der Forderungen

    Insolvenz des Bautraegers -Anmeldung der Forderungen: Hallo Forum, mangels geeigneter Rubrik stelle ich einmal hier ein. Nachdem nun mein Bautraeger 'mit Ansage' Insolvenz angemeldet hat und mir...
  5. Bauträger-Insolvenz, und nun????

    Bauträger-Insolvenz, und nun????: Hallo! Leider hat unser Bauträger die Insolvenz angemeldet, vorher wurden aber alle Verträge aufgehoben so dass wir jetzt weitermachen könnten....