Befestigung der Dampfbremse an der Wand

Diskutiere Befestigung der Dampfbremse an der Wand im Trockenbau Forum im Bereich Neubau; Gibt es für die Befestigung der Folie an der Seitenwand einen oder auch mehrere Wege, die in Ordnung sind? Bei uns ist bereits der Innenputz...

  1. #1 Waldoblau, 01.03.2011
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    Gibt es für die Befestigung der Folie an der Seitenwand einen oder auch mehrere Wege, die in Ordnung sind?

    Bei uns ist bereits der Innenputz angebracht, die Folie vor der Dämmung ist an der Wand aber noch nicht luftdicht befestigt. Sie ist lediglich aufgerollt in die Wand gedrückt. Die Lattung fehlt und die Gipskartonplatten entsprechend

    Da wir inzwischen schon Schimmel an den Holzfaserplatten bekommen haben wegen festgestellter Kondensfeuchte, ist mein Vertrauen sowohl zum Trockenbauer, wie zur Architektin äußerst begrenzt. Denn beide gaben vor dem Auftragen des Innenputzes grünes Licht.

    Um größeren, d. h. späteren Schaden zu vermeiden, meine Eingangsfrage:

    Wie befestigt ein sehr guter Trockenbauer die Folie luftdicht am vorhandenen Innenputz?

    Herzlichen Dank für Hinweise!

    Waldoblau
     
  2. Eric

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    Die Antwort steht in der DIN 4108-7 mit Beispielen und die sollte die Architektin kennen.

    Dein Problem ist allerdings die bereits in die Dachkonstruktion eingedrungene Feuchtigkeit und der entstandene Schimmel durch falsche Schnittstellenkoordination der Architektin und fehlendem Hinweis des Putzers auf die fehlende Luftdichtheit der Dampfbremse vor der Anbringung des Wandputzes. Insoweit sind beide Schadensersatzpflichtig. Architektin zu 100%, Putzer, weil er Hinweispflichten verletzt hat, zu allenfalls 50 %.

    Soll der bereits eingetretene Folgeschaden jetzt einfach " luftdicht " zugedeckt werden?
     
  3. KPS.EF

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    Die druckfrisch zur Verfügung stehende DIN 4108-7 (Ausgabe 01/ 2011) empfiehlt für das angefragte Detail entsprechende aktuelle Lösungsvarianten.

    Bei entsprechender Beachtung der dort aufgezeigten Ausführungsdetails könnten Planer und Verarbeiter den diesbzgl. geschuldeten "anerkannten Regeln der Technik" schon ein gewaltiges Stück näher kommen können. :D
     
  4. #4 Spasssbremse, 01.03.2011
    Spasssbremse

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    Also bei uns kommt die Dampfsperre/Dachdämmung erst ca. 4 Wochen nach dem Estrich rein, und das ist in meinen Augen auch gut so.

    Ich verstehe nicht, warum man das vor dem Innenputz/Estrich machen sollte...
     
  5. KPS.EF

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    Sorry für die Überschneidung mit Eric's Antwort ...
     
  6. #6 Gast943916, 02.03.2011
    Gast943916

    Gast943916 Gast

    mit Sicherheit, die werden doch nicht ihre Fehler selber offenlegen...

    hier beginnt doch das Problem, Detailplanung gibt es doch in den seltensten Fällen, weil viele Archis / Planer keine Notwendigkeit darin sehen.


    Gipser
     
  7. #7 Waldoblau, 02.03.2011
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    Vielen Dank an Eric und KPS.EF!

    Viele Grüße

    Walter
     
  8. mls

    mls Bauexpertenforum

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    die ganzen kondensat- und nochmehr konvektionsschäden, mit denen bauherren
    hier aufschlagen, interessieren dich nicht oder du hast die teils ellenlangen
    themen überblättert oder du weisst das besser?

    hey!

    hier gehts -auch- darum, dass solche probleme und deren ursachen
    -auch- bekannt gemacht und dann vermieden werden.
    lesen .. muss schon jeder selbst.
     
  9. #9 Waldoblau, 04.03.2011
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    Na ja, fast 100 € für das Regelwerk ist schon viel ...

    Die 150 % verstehe ich nicht: Wenn 5000 € Schaden entstehen, wäre die Architektin mit 100 %, also ganz, verantwortlich. Oder würde die Schuld des Putzers von < 50% die Schuld der Architektin um diesen Teil verringern? Vermutlich.

    Heute hat unsere Bauleistungsversicherung eine Begleichung des Schadens abgelehnt und auf die fehlende Dampfsperre nach DIN verwiesen und die Haftung des Trockenbauers angesprochen.

    Was empfehlt ihr mir?

    Die Schimmelsanierung durchführen lassen und dann dem Trockenbauer, dem Putzer und der Architektin den Schaden zahlen lassen?

    Und wie soll ich das aufteilen?

    Danke für Hinweise!
     
  10. #10 Gast943916, 04.03.2011
    Gast943916

    Gast943916 Gast

    den Gang zum RA

    erst mal wirst du die Sanierung bezahlen müssen, freiwillig werden dir die Beteiligten aber keine Kosten erstatten, also sind wir wieder beim RA, der wird dir genau sagen was zu tun ist.


    Gipser
     
  11. #11 Spasssbremse, 05.03.2011
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    Genau aus diesem Grund kann das Bauen mit Architekt auch nach hinten losgehen: Ich streite mich nämlich lieber nur mit einer Partei.
    Da kann sich dann auch niemand gegenseitig die Schuld zuschieben...
     
  12. KPS.EF

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    Hierbei sind auch die Anforderungen der Landesbauordnung bzgl. aller "am Bau Beteiligten" zu beachten.

    Wenn Du im Streitfall nur den Bauausführenden verklagst, das Gericht jedoch z.B. eine Mitschuld des Entwurfsverfassers feststellt (gegebenen Falls zu 2/3), dann wirst Du wohl auf diesen Anteil des Streitwertes verzichten müssen.
     
  13. #13 bluecher, 05.03.2011
    bluecher

    bluecher Gast

    spassbremse - nomen est omen!
    schreibt den größten blödsinn zum einen, und empfiehlt den gang zum ra. sei froh dass dich keiner für die aussage haftbar machen kann:
    "Also bei uns kommt die Dampfsperre/Dachdämmung erst ca. 4 Wochen nach dem Estrich rein, und das ist in meinen Augen auch gut so.

    Ich verstehe nicht, warum man das vor dem Innenputz/Estrich machen sollte..."

    eric hats doch deutlich geschrieben: schnittstellenkoordination!!
    wer auf die schnapsidee kommt, wasser im nassputz und estrich bei den derzeitigen witterungsverhältnissen ohne funktionsfähige dampfsperre einzubauen, dem kann man nicht mehr helfen! da kann man nur eine physikfreie umgebung wünschen: informatik bsp.?

    warum meinen manche mit ihrem unverständnis hausieren gehen zu müssen???
    zu peinlich ... das bremst nicht nur den spass ...
     
  14. Eric

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    Du verstehst nicht, wovon Du redest.

    Archi haftet bei Planungs- und/oder Bauüberwachungsfehlern zu 100 % und hat dafür eine Berufshaftpflichtversicherung.

    Der Unternehmer haftet grundsätzlich ebenfalls voll, ist aber gegen Mängel nicht versichert.

    Nur wenn dem Archi ein Planungsfehler anzulasten ist, reduziert sich die Haftung des AN um das Planungsverschulden, das sich der AG dann anspruchsmindernd anrechnen lassen muß.

    AG kann sich aussuchen, wen von beiden er in Anspruch nimmt.

    Doppelter Haftungszugriff und da soll das Bauen mit versichertem Archi " nach hinten " losgehen?
     
  15. #15 Waldoblau, 06.03.2011
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    Danke, Eric - wertvolle Hinweise!

    Ob es ein Planungsfehler bei uns war, kann ich nicht beurteilen. Die Folie sollte jedenfalls nach dem Einbringen von Putz und Estrich geschlossen werden und die Gipsfaserplatten dann fertig angebracht werden - Planungsfehler?

    Architekt fragte vorher noch beim Trockenbauer an, ob das Anbringen des Innenputzes ok. sei (Bauzustand wie auf den Bildern mit nicht luftdichter Folie) und der gab grünes Licht.

    Ist ein Gang zum Rechtsanwalt wirklich unumgänglich? Das würde doch die Gesamtkosten meiner Sanierung in die Höhe treiben, vermutlich habe ich dann Wochen bis Monate Baustillstand, alle hätten hinterher nur Nachteile.

    Kann man einen Schaden von etwa 3000 - 4000 € nicht vernünftig im Gespräch "verteilen"?

    Zum provisorischen Wandanschluss die Bilder:
     
  16. #16 homerjaysimpson, 06.03.2011
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    Hallo,

    willst Du die beiden Spezialisten sich für 3000-4000€ freikaufen lassen.
    Im worst-case kannst Du in 5 Jahren den Dachstuhl abreißen, je nachdem, welchen Dachaufbau Du hast.
    Ich versteh nicht, warum der Putzer die Dampfsperre nicht mit geeigneten Anschlussbändern oder Streckmetall eingeputzt hat, das wäre eine saubere Lösung gewesen.
    Und es kann ja schon mal gar nicht sein, dass der Archi den handwerker befragt bzgl. Schnittstellenkoordination.
    Bei den sichtbaren Lücken und der Witterung der letzten Wochen, kannst Du davon ausgehen, dass Du ordentlich Kondenswasser in Dämmung und Dachstuhl hast.
    Ein nachhaltiger Schaden ist vermutlich noch nicht eingetreten aber das Risiko, dass die Feuchte zu Schäden führt ist schon recht groß.
    Das mindestes wäre, bevor jetzt die Dampfsperre verschlossen wird, eine technische Trocknung der Dämmung (Heißluft???) falls dies in diesem Fall möglich ist, also der Dachaufbau ausreichend diffusionsoffen ist und die Dämmung nicht schon so nass ist, dass sie zusammengefallen ist.
    Ansonsten, Dampfsperre raus, Dämmung raus, Holz mit Trocknungsgeräten auf <20% trocknen und dann wieder von vorne
     
  17. #17 Spasssbremse, 07.03.2011
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    Dann klär' mich mal auf, was wir derzeit bei 8 - 12 Grad Celsius zu befürchten haben...

    Bei uns kann jedenfalls keine Dämmung nass werden.
     
  18. #18 Waldoblau, 07.03.2011
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    Das hatten wir vor, dazu natürlich die professionelle Schimmelbeseitigung. Und neue Dämmung rein, nicht mehr die alte.


    Danke für den Hinweis auf die Holzfeuchte im Dachstuhl! Die Lieferscheine werde ich auch noch verlangen, denn wer weiß, wie groß die Holzfeuchte im Gebälk von Anfang an war.

    Das alles ist schon klar!

    Weniger klar als friedliebender, gutmütiger (oder konfliktscheuender, naiver ???) Mensch ist mir die Vorgehensweise mit dem Rechtsanwalt.

    Z. B. die Auswirkungen auf das weitere Zusammenarbeiten mit Architekt oder auch Handwerkern, die betroffen sind.

    Geht es wirklich nicht ohne RA?

    Viele Grüße

    Waldoblau
     
  19. #19 Spasssbremse, 07.03.2011
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    Was nützt mir das, wenn der Trockenbauer es auf den Verputzer schiebt und umgekehrt.
    Das bedeutet erstmal, dass auf dem Bau eine lange Zeit gar nichts mehr geht.

    Wieso seht ihr nicht ein, dass dies ein nicht zu unterschätzender Nachteil bei Einzelvergabe ist?
    Bauen in anderer Konstellation hat natürlich auch nicht nur Vorteile.

    Man muss halt immer beide Seiten der Medaille betrachten!
     
  20. #20 bluecher, 07.03.2011
    bluecher

    bluecher Gast

    das geht auch ohne ra.
    ich wurde kürzlich zu einem ähnlich gelagerten schaden hinzugezogen (bekannte, die mit bt bauen), der ra empfahl einen sv, der (weil gebrieft:-) ein gutes gutachten machte, auf das sich der bt einlies.

    hier müssten arch und trockenbau einwilligen, wobei die kollegin besser heute ihre haftpflicht einschaltet (sofern vorhanden)
     
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