Wohngebäudeversicherung Kündigen

Diskutiere Wohngebäudeversicherung Kündigen im Baufinanzierung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, ich weiss nicht ob ich hier richtig bin,vielleicht hat ja jemand ein Tip für mich. Ich habe letztes Jahr ein Haus gekauft,soweit so...

  1. #1 Fabian2014, 24.09.2014
    Fabian2014

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    Hallo,

    ich weiss nicht ob ich hier richtig bin,vielleicht hat ja jemand ein Tip für mich.

    Ich habe letztes Jahr ein Haus gekauft,soweit so gut.
    Auf dem Haus war eine bestehende Gebäudeversicherung die ich mit übernehmen MUSSTE!.Sie wurde einfach umgeschrieben auf meinen Namen und bums hatte ich eine völlig überteuerte und überzogene Versicherung am hacken.
    Daraufhin wollte ich diese Kündigen was aber nicht ging da ich immernoch nicht im Grundbuch stehe und das Sonderkündigungsrecht nicht beanspruchen kann.
    Dann habe ich im Eintragungsamt angerufen ,die meinten meine Eintragung wird immer noch bearbeitet.

    Nu frag ich mich was das soll.
    Stimmt das?
     
  2. #2 toxicmolotow, 24.09.2014
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    Ist das Grundbuch immer nich nicht umgeschrieben? Das würde mir erstmal mehr Sorgen bereiten.
     
  3. #3 Fabian2014, 24.09.2014
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    Ja das ist immernoch nicht umgeschrieben.

    Als ich dort angerufen habe,wurde mir gesagt das alles vorliegt und es in Bearbeitung sei.
    Solche trantüten da,aber was soll ich machen.
     
  4. Koempy

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    Solange es im Grundbuch nicht umgeschrieben ist, gehört dir das Haus offiziel auch nicht. Und solange müsstest du auch theoretisch gar nicht die Versicherung zahlen.
     
  5. #5 Baufuchs, 24.09.2014
    Baufuchs

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    Lies in deinem Notarvertrag nach.

    I.d.R. ist dort ein Zeitpunkt bestimmt, von dem an "Nutzen und Lasten" auf Dich übergehen.

    Bis zu diesem Zeitpunkt muss der Alteigentümer zahlen, danach bist Du dran.
     
  6. #6 DerMarc, 24.09.2014
    DerMarc

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    jepp... und am Eintragungsdatum Grundbuch (genauer sogar ein paar Tage später, sobald du davon Kenntnis hast) hast du dein Sonderkündigungsrecht ;)
    Die meisten Versicherer wollen dann auch brav das Grundbuch sehen...
     
  7. OlliL

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    ... und das Sonderkündigungsrecht hast du soweit ich informiert bin 1 Monat lang.
    Das die Versicherung übernommen wird ist Standard in Deutschland (da du "MUSSTE" so betonst) damit das Gebäude zu möglichst keinem Zeitpunkt unversichert ist.
     
  8. #8 Fabian2014, 24.09.2014
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    im notarvertrag steht ja drin das ab dem Zeitpunkt der unterschrift die nutzen und lasten übergehen.

    also bleibt mir gar nichts anderes über die völlig überteuerte Versicherung so lange zu zahlen bis ich im Grunfbuch eingetragen bin.

    Schöne scheisse.
     
  9. drsos2

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    Was ist den für dich "völlig überteuert"?
    Bei einem Hauskauf von mehreren 100k Euro dürfte doch ein Versicherungsbeitrag für 1 Jahr nicht sonderlich ins Gewicht fallen.
     
  10. #10 Ralf Wortmann, 24.09.2014
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    Genauso ist es. Du hättest dich allerdings auch vor Abschluss des Kaufvertrags erkundigen können, welche Versicherungsbeiträge da bis zur Grundbucheintragung auf dich zukommen. Aber bei einem Erwerb eines Hauses hat man natürlich auch eine Menge andere Dinge zu klären und zu beachten, da gehen solche Details meistens unter …

    Das Sonderkündigungsrecht für den Erwerber ergibt sich aus § 96 Absatz 2 Versicherungsvertragsgesetz (VVG). Die Kündigung muss innerhalb eines Monats ab der Grundbucheintragung beim Versicherer eingehen und wirkt sofort mit dem Datum des Eingangs. Wenn du dich also beeilst und die Monatsfrist nicht ausnutzt, kannst du ein paar Wochen die Beitragsdifferenz sparen (wird aber nicht sehr viel sein, nehme ich an). Sorge dafür, dass du beim Abschluss einer anderen Versicherung einen nahtlosen Übergang hast.
     
  11. #11 toxicmolotow, 24.09.2014
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    Die brauchen mehr als 9 Monate um eine Eigentumsübertragung im Grundbuch zu vollziehen?

    Denen würde ich mehr als Feuer unterm Hintern machen wegen Untätigkeit. 3 Monate sind ja schon lang, 6 Monate eine Zumutung aber 9??? Ich würde mir einen Tag frei nehmen und freundlich aber bestimnt dafür Sorge tragen dass die Eintragung kurzfristig erfolgt.

    Vielleicht kann Ralf aus seiner Erfahrung/seinem Wissen für Tipps sorgen.
     
  12. #12 Baufuchs, 24.09.2014
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    Möglicherweise waren die Voraussetzungen für eine Eigentumsüberschreibung erst sehr spät erfüllt.
     
  13. #13 toxicmolotow, 24.09.2014
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    Dann sollte sich der TE dazu äußern.

    Wenn ich ein Haus "letztes Jahr" gekauft habe, dann sollte er auch besondere Details dazu erwähnen.
     
  14. R.B.

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    Für mich klingt das alles ein bischen dubios.
    Da kauft man ein Haus und die Grundbuchänderungen dauern 1 Jahr. Nicht unmöglich, aber doch sehr selten.
    Dann soll der Käufer (noch nicht Eigentümer) die Gebäudeversicherung bezahlen. Kann man so vereinbaren, muss man aber nicht.
    Tja, und dann soll diese Gebäudeversicherung auch noch "völlig überteuert" sein, ohne Zahlen zu nennen.

    Unterstelle ich mal, dass es sich nicht um eine 10 Mio Villa handelt, dann ist doch die Gebäudeversicherung ein eher vernachlässigbarer Posten. Je nach Gebäudewert irgendwas um 200,- € bis 300,- € p.a.. Wenn es um deutlich höhere Beträge geht, dann würde ich mal hinterfragen, was für eine Versicherung das sein soll.
     
  15. #15 Norderstedter, 24.09.2014
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    naja, wenn das Gebäude etwas älter ist, noch eine Einliegerwohnung hat und Elementarschäden ebenfalls abgedeckt werden, sowie grobe Fahrlässigkeit ausgeschlossen, dann liegt man schnell bei 600-700 EUR p.a.
    Und wenn das eine "teure" ist, dann kann es schon um 300-400 EUR Differenz gehen. Nicht die Welt im Vergleich zu einem Haus, aber aus dem Hausstress ist der TE ja schonmal raus und 300-400 EUR sind auch Geld dass man nicht ungern einfach so verschenkt.

    @TE: Ja, sieht so aus als ob das alles so stimmt. Darfst dann nur nicht vergessen, Dein Sonderkündigungsrecht direkt nach Grundbuchumschreibung auch wirklich wahrzunehmen.
     
  16. #16 toxicmolotow, 24.09.2014
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    Nicht dass man auch zum Jahreswechsel regulär hätte ggfs. kündigen können.
     
  17. #17 Ralf Wortmann, 24.09.2014
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    Es lohnt sich aus meiner Sicht nicht, sich darüber aufzuregen. Wie groß ist denn der Unterschied zwischen der überteuerten und einer normalpreislichen Gebäudeversicherung? So ca. 180 € im Jahr vielleicht? Das wären dann 15 € im Monat.

    Ob sich das GBA mit der Eintragung in Verzug befindet, wage ich zu bezweifeln. Es müssten erstmal die Ursachen der Verzögerung festgestellt werden, das kostet Zeit und Nerven. Notarfehler, sodass es Rückfragen gab? Beim Notar nachfragen, woran es liegt.

    Ansprüche in diesem Bereich wegen Amtspflichtsverletzung geltend zu machen, ist nur selten von Erfolg gekrönt und es wäre sehr aufwendig und kostenintensiv. Lohnt ich nicht.
    Burg bei Magdeburg in Sachsen-Anhalt? Grundbuchämter hier in Sachsen-Anhalt sind oft arbeitsüberlastet und personell nicht sehr üppig ausgestattet.
     
  18. #18 Fabian2014, 24.09.2014
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    Ja es sind so um die 200 Euro mehr im Jahr.
    Mich regt ja nur auf das die Versicherung auf meinem Namen umgeschrieben wurde und ich Sie nehmen muss geschweige denn noch Kündigen kann..

    @toxicmolotow..wenn das so einfach gewesen wäre,hätte ich den Thread nicht erstellt.
    ich darf die nicht Küngigen,bevor ich nicht im Grundbuch stehe,das ist ja die idiotie..
     
  19. #19 Fabian2014, 24.09.2014
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    was ich noch erwähnen muss.in dem notarvertrag war noch eine Bedingung verankert die erst dieses Jahr im März erfüllt war.
    Vielleicht ging das dann erst ab März zum Grundbuchamt.Das sind aber auch schon wieder über 7 Monate.
     
  20. drsos2

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    Ich habe mein Sonderkündigungsrecht gar nicht in Anspruch genommen, sondern mit regulärer Kündigungsfrist zum Jahresende gekündigt.
     
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