Platzierung EFH/Doppelgarage

Diskutiere Platzierung EFH/Doppelgarage im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; Hallo zusammen, wir wollen auf dem schwarz eingerahmten Grundstück (ca. 700 m²) ein EFH mit Doppelgarage bauen. Da das Ganze im Außenbereich...

  1. #1 andreas80, 24.06.2009
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    Hallo zusammen,

    wir wollen auf dem schwarz eingerahmten Grundstück (ca. 700 m²) ein EFH mit Doppelgarage bauen.
    Da das Ganze im Außenbereich stattfindet will die Gemeinde erst mal die Abmessungen und Lage der Gebäude haben (also eine Art Bebauungsplan für das Grundstück). Wir haben auch schon einen Architekten beauftragt, ich wollte nur mal parallel absolute NOGOs ausschließen, da wir etwas unter Zeitdruck stehen.

    Wie macht man's am besten und wie gar nicht?

    EFH und Garage getrennt oder zusammen? Eine Möglichkeit vorsehen, trocken von der Garage zum Haus zu kommen (Satteldach ist vorgeschrieben)?

    Norden ist oben; die eingezeichneten Gebäude sind nur meine erste Idee; die Abstände zur Ost- und Südgrenze spielen keine Rolle

    [​IMG]

    Danke und Gruß
    Andreas
     
  2. Branco

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    Hallo,

    erstens würde ich Dich bitten, dein 700m2 Grundstück als Ganzes zu behalten. Viele Leute meinen immer, sie brauchen kein großes Grundstück und geben dann die Hälfte ab; ein echtes Haus hat ein großes Grundstück, DAS IST EIN HAUS!

    Wenn du die Garage ins Haus integrierst, achte auf den Wärmeschutz, d.h. die Wände zwischen Garage und Wohnhaus dürfen nicht als herkömmliche Innenwand z.B. 17,5cm ausgeführt werden, da frierst du Dir im Winter einen ab; entweder dicke 36,5cm Wand Ytong/Poroton mit Perlitfüllung oder eine Gipskartonwand 12,5cm/10cm Glaswolle zusätzlich zu den 17,5cm "herkömmliche" Innenwand.

    Auch den Einbruchschutz gilt es zu bedenken, schießlich kann man die elektrischen Tore problemlos mit einer Hand von Außen hochschieben :mauer
     
  3. #3 shneapfla, 25.06.2009
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    Also meine (Hörmann-)Tore kannst Du sicher nicht hochschieben, die sind in geschlossenem Zustand (oben an der Schiene) verriegelt...:Roll :Roll

    Und wie man auf die Idee kommt, der Fragesteller würde sein Grundstück teilen wollen weiß ich jetzt auch nicht genau...
     
  4. #4 Der Bauberater, 25.06.2009
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    Zuerst mal die Zulässigkeit klären bevor es in die Detailplanung geht!
     
  5. #5 andreas80, 25.06.2009
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    Hallo Branco,

    teilen des Grundstücks hatten wir nie vor. Der eingezeichnete Teil ist der, auf den ein Ankaufsrecht durch die Gemeinde besteht. Darauf müssen die Gebäude stehen. Das könnte man zur Not auch noch erweitern.

    Gruß
    Andreas
     
  6. #6 andreas80, 25.06.2009
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    Hallo,

    das Ganze ist ja Teil der Klärung. Der Gemeinderat hat grundsätzlich schon mal zugestimmt, will aber halt jetzt wissen, wo die Gebäude stehen sollen, wie viele Geschosse (wir wollen übrigens zwei Vollgeschosse), usw.

    Gruß
    Andreas
     
  7. Branco

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    land auf, land ab reden Leute davon, dass sie ein so großes Grundstück nicht brauchen, oder was meisnt du, warum jemand einen Bauplatz mit 280m2 kauft :irre


    sorry, überzeugt mich nicht.
     
  8. #8 HolzhausWolli, 25.06.2009
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    Du hast offenbar eine -auf die freizeitmäßige Nutzung bezogene- schöne Südausrichtung des Grundstücks. Das ist ja schon mal "die halbe Miete".

    Ich kann nur von dem zwanghaften Bedürfniss "trocken ins Haus zu kommen" abraten, wenn es arg zu Lasten einer gefälligen, harmonischen Architektur geht. Leider ist dies in vielen Wohngebieten sehr ausgeprägt.
    Soll aber nicht heißen, daß es nicht auch sehr schöne "Garage-an/in Haus-Lösungen gäbe". Nur viele habe ich noch nicht gesehen. Große Dachüberstände an Haus und Garage haben ihren architektonischen Reiz und erfüllen gleichzeitig ein ganzes Stückweit den Wunsch trocken ins Haus zu kommen.

    Die zulässige Grenzbebauung der Garage würde ich bei der Grundstücksform aber auf jeden Fall mitnehmen.
     
  9. #9 Tenzing, 25.06.2009
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    Hallo Andreas,

    ich brauche keinen großen Vorgarten, sondern eher viel Platz hinter dem Haus. Deshalb würde ich das Haus mit der Garage tauschen. D.h. das Haus bis an die westliche Baugrenze (3m vom Nachbarn weg) und soweit nach Norden wie möglich. Die Garage kann dann an die östliche Hauswand angedockt werden, evtl. sodass die südlichen Haus- und Garagenwände auf einer Linie sind. Falls Du aber den Teil ausserhalb des schwarzen Bereichs dazukaufen möchtest oder bereits besitzt, würde ich es vielleicht eher so lassen. Da hättest Du Platz genug.

    Viele Grüße,
    T.
     
  10. #10 HolzhausWolli, 25.06.2009
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    @ Branco:
    Sag mal, kapierst Du es nicht? Der Fragesteller hatte nie die Absicht oder den Wunsch einer Grundstücksteilung! Was soll also der wiederholte Hinweis von Dir ?

    Am Thema vorbei, oder?

    Und dann: Ich hänge mich mal an shneapfla dran und bestätige auch gegen Deine Überzeugung, daß auch unser Hörmanntor NICHT von außen hochgeschoben werden kann. Das ist kein technischer Zufall, sondern konstruktiv so gewollt. Punkt!

    Nix für ungut. :winken
     
  11. Branco

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    das könnte ich Dir jetzt auch sagen, deshalb wiederhole ich mich gern ;)

    Land auf, land ab, gibt es regelmäßig Leute, die meinen Sie brauchen kein 500/600/700m2 Grundstück und wollen es teilen; ob das jetzt einen Sinn ergibt oder nicht, sei dahingestellt, es gibt regelmößig solche Leute.

    Das hier ist ein öffentliches Forum mit vielen Passivlesern und deshalb kommuniziere ich klar und deutlich, dass es meiner Meinung nach keinen Sinn ergibt, den wichtigsten Teil eines EFH abzugeben, nämlich die große umlaufende Landfläche und wie ma es konkret bei @Andreas80 sieht den wünderschönen großen Südgarten.


    ein Kettenglied nach dem anderem schön langsam hochschieben mit etwas Gefühl und in weniger als 1 Minute bist du im Haus. Du kannst es auch hochreißen, aber ich weiß nicht, ob das dem Antrieb schadet.
    Probiere es aus, du musst für eventuelle Schäden natürlich selber einstehen :28:
     
  12. #12 shneapfla, 25.06.2009
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    ja klar - das sind dann aber Gründstücke in Baugebieten (die dann auch entsprechend kosten) und nichts im Außengebiet...
    Wie willst Du Kettenglied für Kettenglied hochschieben wenn eine extra Verriegelung eingebaut ist?:confused:
    Vielleicht war das anno dazumal noch möglich, heute geht's (auf jeden Fall bei Hörmann, von anderen Herstellern weiß ich es nicht, gehe aber bei Qualitäts-Ware auch davon aus) nicht mehr...
    (http://www.hoermann.de/torantriebe/garagentorantriebe/beruhigend-sicher/)
     
  13. #13 HolzhausWolli, 25.06.2009
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    Branco,

    nach DEINER Antwort weiß ich jedenfalls daß ich es kapiert habe, Du aber immer noch nicht!

    Du gibst überflüssige Hinweise, die gar nicht Bestandteil des Themas sind um eine Passivleserschaft mit Informationen zu versorgen - die hier gar nicht gefragt sind.

    Definiere doch bitte mal die faktischen 700qm auf dem Lageplan, von denen wir wissen, daß sie nicht geteilt oder verringert werden sollten - niemals stand das zur Debatte. Das war schließlich deine unbegründetet Befürchtung, an der Du unverständlicherweise auch noch festhältst.


    Und mein Garagentor läßt sich weder LANGSAM noch SCHÖN nach oben schieben. Wie das land auf-land ab bei anderen Toren ist weiß ich nicht!
     
  14. #14 meinHaus500, 25.06.2009
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  15. #15 BauLilli, 25.06.2009
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    1. ist ein 700 qm Grundstück nicht groß
    2. hat niemand geschrieben, daß es geteilt werden soll
    3. interessiert es niemanden, wenn du behauptest, dass das vielleicht irgendwer meinen könnte
    4. fällt in China immer wieder ein Sack Reis um - das ist ebenso uninteressant


    Übrigens bekommst du mein Normstahltor auch nicht hoch.
    Da ist es sicher leichter mal eben eine Scheibe irgendwo am Haus einzuschlagen/-schneiden.
     
  16. #16 Fragenmonster, 25.06.2009
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    So würde ich auch machen. Die Garage ganz rechts platzieren und das Haus so weit wie möglich nach vorne schieben. Dann evtl. da Haus drehen, d.h. das Haus wird schmal aber tief. Nur so als Idee.....
     
  17. #17 susannede, 25.06.2009
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    anordnung im prinzip völlig in ordnung, trennung von haus und garage besser, vermeidet kleine scheißdetails, ausrichtung des hauses sterbenslangweilig und für nutzung tödlich.

    dreh das haus aus der vollen südseite raus, im uhrzeigersinn mindestens auf "2 Uhr".
    garage bleibt so, wie sie ist.

    im sommer hält's da sonst kein schwein aus, außer es liegt den größten teil des jahres sowieso zum wenden am ballermann.

    sonst wirst du im sommer nach schatten und kühle lechzen und ständig die rollos runter machen.

    ich, als fan des rechten winkels, halte ihn hier für völlig falsch. haus und garage bleiben natürlich für sich rechtwinkelig, aber nicht parallel zueinander.
     
  18. #18 andreas80, 26.06.2009
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    Hallo,

    Platz ist kein Problem. Der eingezeichnete Bereich steht auf einem Grundstück, dass ca. 45 m breit und ca. 250 m lang ist. Ausserdem wollen wir versuchen, es uns mit dem direkten westlichen Nachbarn nicht zu verscherzen (wegen Unterschrift usw. :deal).

    [​IMG]

    Gruß
    Andreas
     
  19. #19 andreas80, 26.06.2009
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    Hallo,

    ich hab's jetzt doch mal getauscht:

    [​IMG]

    Dabei tendiere ich mittlerweile eher dazu Garage und Haus ganz zu trennen. Andererseits: Spricht etwas dagegen, bei dieser Variante (Garage evtl. noch weiter nach Süden), das Garagendach als Dachterasse zu verwenden (Bebauungsplan müsste ich dazu noch mal lesen)?

    Ausser zwei Autos hab ich mir noch keine Gedanken gemacht. Wie breit muss eigentlich eine Doppelgarage sein um vernünftig aussteigen zu können (auch aus großen Autos, falls irgendwann mal welche vorhanden sein sollten :D)?

    Gruß
    Andreas
     
  20. #20 andreas80, 26.06.2009
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    Hallo,

    so in etwa?

    [​IMG]

    Sieht auch sehr interessant aus. Vielleicht noch etwas mehr Abstand zur Straße.

    Ich werd's mal meiner Freundin zeigen.

    Gruß
    Andreas
     
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