Abschlagszahlung bei nicht erbrachter Leistung

Diskutiere Abschlagszahlung bei nicht erbrachter Leistung im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo zusammen, wir haben uns ein REH vom Bauträger gekauft. Dieser hat einen Bauleiter/Architekt eingestellt für die Bauüberwachung und...

  1. #1 alex089, 13.02.2014
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    Hallo zusammen,
    wir haben uns ein REH vom Bauträger gekauft. Dieser hat einen Bauleiter/Architekt eingestellt für die Bauüberwachung und Umsetzung der Änderungswünsche der Käufer. Deshalb haben wir noch einen extra Vertrag mit dem Bauleiter/Architekt über unsere Änderungswünsche. Der Vertag basiert auf VOB Teil B in der aktuell gültigen Fassung, enthält zusätzlich den Punkt: "Abrechnung: Abschlagszahlungen gemäß nachgewiesener, erbrachter Leistung." und eine Liste mit Änderungswünschen und Gutschriften (kleineres Fenster gutschreiben, dafür größeres als Änderungswunsch).

    Kurz nach Unterzeichnung kam die erste Rechnung mit der Aufforderung zum Begleichen der 1. Abschlagszahlung für "Planungskosten" in Höhe von 10% der Gesamtsumme. Ist eigentlich nicht Teil der Änderungsliste, haben wir aber anstandslos bezahlt.

    Mitte Januar kam die zweite Rechnung mit der 2. Abschlagszahlung für die Fenster, also die Summe aus Gutschrift für herausgenommene Fenster und Kosten für geänderte Fenster. Von der Summe wurden 10% wegen der 1. Abschlagszahlung abgezogen. Die Fenster sind in der Änderungsliste so angegeben:
    "Fensterelement komplett, mit Rollläden, Fensterbänken usw., Ausführung wie Baubeschreibung"

    Aktuell sind zwar die Fenster drin und die Aussenfensterbänke dran, aber noch keine Rollläden und Innenfensterbänke. Deshalb sagen wir, dass wir erst bezahlen, wenn die Leistung wie beschrieben erbracht wurde.

    Er schickt nach zwei Wochen eine Mahnung.

    Wir sagen nochmal, wir bezahlen erst, wenn die Leistung wie beschrieben erbracht wurde.

    Er sagt, wenn wir bis zu einem bestimmten Zeitpunkt nicht bezahlen, gibt er die Akte seinem Anwalt. Er würde die Fenster jetzt noch fertig machen (Rollläden), aber ansonsten ist bis zur Begleichung der Rechnung bei den technischen Gewerken Baustop (gerade sollten eigentlich Elektro und Sanitärrohinstallation erfolgen). Zudem werden zukünftige Änderungswünsche (z.B. Sanitär Feinmontage) nur noch gegen Vorkasse gemacht.

    Wir bieten ihm an, erstmal 20% weniger zu bezahlen wegen der fehlenden Innenfensterbänke, und die restlichen 20% dann, wenn die Fensterbänke da sind.

    Er sagt, er habe schon was abgezogen (sehen wir aber nicht) und es sei alles gesagt. Wenn bis dahin nicht bezahlt ist, dann geht die Sache zum Anwalt.

    Soweit der jetzige Stand.

    Unsere Fragen:
    1.) Ist er im Recht, obwohl die Innenfensterbänke noch fehlen?
    2.) Darf er wegen diesem Konflikt Baustop für andere Gewerke verhängen?
    3.) kann er für kommende noch nicht in der Änderungsliste erfasste Änderungen Vorkasse verlangen?

    Danke schonmal für Eure Rückmeldungen.

    Viele Grüße,
    Alex
     
  2. #2 Gast943916, 14.02.2014
    Gast943916

    Gast943916 Gast

    die klassische Methode einen Käufer unter Druck zu setzen....
    gib doch Du die Akte DEINEM Anwalt, anders wirst Du eh nicht weiterkommen

    Vorkasse vereinbart? Nein, ergo......
     
  3. #3 Manfred Abt, 14.02.2014
    Zuletzt bearbeitet: 14.02.2014
    Manfred Abt

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    Vertrag mit Architekt/Bauleiter nach VOB/B ????????????????
    Vertrag mit Architekt/Bauleiter über Fensterbänke ??????????????
    parallel dazu Bauträgervertrag, in deren Bauablauf der Architekt/Bau[D]träger[/D]leiter eingreifen will ???????????


    Was für ein Kuddelmuddel.
     
  4. Jan81

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    zu 1) Ich kenne das eigentlich die Innenfensterbänke erst mit dem Putz kommen und davor muss Elektro und Sani gemacht werden. Also auf Innenfesnterbänke müsst ihr noch warten.

    zu 2) So weit ich weiß, kann er das. Du kannst auch ein Baustop machen lassen, wenn irgendwas falsch läuft.


    Habt ihr den Mahnung schriftlich mit Einschreiben wiedersprochen? Mündlich kann man sowas vergessen. Immer schriftlich und auch den Grund mit angeben. Am besten noch einen neutralen Augenzeugen der bestätigen kann dass die Rolläden zu diesem Zeitpunkt nicht eingebaut waren.

    Fehlen jetzt nur die Innenfensterbänke oder auch die Rolläden? Weil in Frage 1) wird nur nach Innenfensterbänken gefragt.
     
  5. #5 Ralf Wortmann, 14.02.2014
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    So sehe ich das auch. Da braucht man alle Vertragsunterlagen. Nur aufgrund der Schilderungen von Alex zu entscheiden, würde eine hohes Risiko in sich bergen, einen falschen Rat zu erteilen.
     
  6. #6 Gast036816, 14.02.2014
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    Gast036816 Gast

    was nicht geht, ist die rechnung liegen lassen und das zahlungsziel einfach verstreichen zu lassen. einen angemessenen betrag von der rechnung abzuziehen un dem unternehmer vor ablauf des zahlungsziel eine information zukommen zu lassen, schafft keine unnötigen probleme.
     
  7. #7 alex089, 14.02.2014
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    sorry für das Kuddelmuddel...ich versuch es mal zu lösen.

    es gibt 2 Verträge
    i) einen Kaufvertrag mit dem Bauträger
    ii) einen Vertag mit dem Architekt/Bauleiter mit unseren Änderungswünschen zum Standardhaus vom Bauträger

    Hier geht es um den ii)

    Dieser basiert wie oben erwähnt auf VOB/B und besteht aus einer Liste an Änderungswünschen mit Preisen dahinter.

    Nun will der Bauleiter den folgenden Änderungswunsch abrechnen:
    "Fensterelement komplett, mit Rollläden, Fensterbänken usw., Ausführung wie Baubeschreibung"

    Aber Rollläden sind noch nicht montiert und die Innenfensterbänke fehlen auch noch.

    Ist es jetzt klarer?
     
  8. #8 alex089, 14.02.2014
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    Wir haben per Mail widersprochen. Als "Beweis", dass die Rolläden noch nicht dort sind, haben wir ein Bild mit ner aktuellen Tageszeitung gemacht.

    Es fehlen definitv die Innenfensterbänke, die Rolläden liegen auf der Baustelle bereit, sind aber noch nicht montiert worden....da wollten wir nicht so sein.
     
  9. #9 ManfredH, 14.02.2014
    ManfredH

    ManfredH Gast

    Nein!

    Architektenverträge werde nicht auf der Basis VOB/B geschlossen.
    Und Architekten liefern keine Rolläden und Fensterbänke, bauen sie nicht ein und rechnen sie nicht ab. Sie planen diese höchstens, koordinieren und überwachen den Einbau und prüfen dann später die Abrechung des Handwwerkers.

    Es bleibt für mich eine seltsame Konstellation
     
  10. #10 alex089, 14.02.2014
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    es ist auch kein Architektenvertrag, sondern ein Auftrag für Bauleistungen, nämlich unsere Änderunswünsche.

    Er ist zwar von der Ausbildung her Architekt, aber sein Job in dem Projekt in diesem Status ist Bauleiter.
     
  11. #11 feelfree, 14.02.2014
    feelfree

    feelfree Gast

    Wer steht denn als Vertragspartner in diesem "Sonderwunsch-Vertrag? Das kann eigentlich nur der Bauträger selbst sein.
     
  12. #12 alex089, 14.02.2014
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    Auftraggeber sind wir, Auftragnehmer die Firma des Bauleiters (welche nichts mit der Bauträgerfirma zu tun hat)
     
  13. #13 feelfree, 14.02.2014
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    feelfree Gast

    Aha. Der Bau gehört also momentan noch dem Bauträger, und ihr schließt einen Vertrag mit einem dritten, der Änderungen an der Kaufsache mit dem Bauträger zum Inhalt hat.
    Muss man solch' ein Konstrukt verstehen? Was sagt die Bauträgerfirma dazu, wenn sie nichts mit dem Bauleiter zu tun hat? Wie rechnet die ab?
     
  14. #14 ManfredH, 14.02.2014
    ManfredH

    ManfredH Gast

    Und was hat die Tätigkeit des "Bauleiters", der "von der Ausbildung her Architekt" ist, aber nach VOB/B beauftragt wird und offensichtlich Rolläden und Fensterbänke einbaut und dafür Geld haben will, mit BAULEITUNG zu tun?
     
  15. #15 feelfree, 14.02.2014
    feelfree

    feelfree Gast

    Alles ziemlich wirr.

    Das Konstrukt kommt mir vor, als wenn ich einen weißen Mercedes beim Autohändler kaufe und einen zweiten Vertrag mit einer Autolackierwerkstatt, die für einen Aufpreis von 500€ eine silberne Metalliclackierung anbietet. Wie schafft es diese Lackiererei - die ja nichts mit Mercedes zu tun hat! - direkt im Werk die weiße Lackierung zu stoppen und stattdessen die silberne anzubringen?
     
  16. #16 Gast036816, 14.02.2014
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    was du noch brauchst, ist ein 3. vertrag iii) lieferung und einbau der fenster.

    was du mit ii) hast, ist ein bärenvertrag, den man dir aufgebunden hat.
     
  17. #17 alex089, 14.02.2014
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    Die Bauträgerfirma versucht gerade zu vermitteln, aber Bauleiter stellt auf stur, weil er denkt, er sei im Recht (--> vielleicht wieder zurück zur eigentlichen Frage: hat der Bauleiter Recht?).

    Wie sie mit dem Bauleiter abrechnet, weiss ich leider nicht. Hab nur mal so am Rande mitbekommen, dass die die Rechnungen von den Handwerkern/Gewerken auch nicht zu Gesicht bekommen...
     
  18. #18 Gast036816, 14.02.2014
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    Gast036816 Gast

    es kann nur abgerechnet werden, was dem leistungsstand entspricht. der simbel ist klamm auf der tasche.
     
  19. #19 alex089, 14.02.2014
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    Danke, das beruhigt schonmal. Waren uns unsicher, weil er sich so sicher ist.

    Und mit der Beschreibung "Fensterelement komplett, mit Rolläden, Fensterbänken, usw." kann man auch davon ausgehen, dass auch die Innenfensterbänke dabei sind, oder?
     
  20. #20 feelfree, 14.02.2014
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    Würde ich als Laie nicht so sehen. Die kommen viel später und werden üblicherweise auch von einem anderen Gewerk ausgeführt.
     
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