Teilungserklärung, Stellplätze

Diskutiere Teilungserklärung, Stellplätze im Sonstiges Forum im Bereich Sonstiges; Hallo, meine Geschwister und ich haben vor Jahren ein Haus mit fünf Wohneinheiten geerbt, welche vermietet sind. Nun möchten wir diese...

  1. #1 lordbauer, 15.04.2011
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    Hallo,

    meine Geschwister und ich haben vor Jahren ein Haus mit fünf Wohneinheiten geerbt, welche vermietet sind.

    Nun möchten wir diese Wohnungen einzelnd verkaufen. Jede Wohnung hat ein eigenes Grundbuch. Gestern waren wir zur eine Vorbesprechung beim Notar. Dort ist aufgefallen, daß in der Teilungserklärung viel weniger Stellplätze ausgewiesen sind als heute genutzt werden. Soll bedeuten es wird anders geparkt als vorgesehen.

    Bisher ist das ja auch kein Thema weil das ganze Haus unser Eigentum ist. Nun wollen/müssen wir jeder Wohnung einen Stellplatz zuweisen bzw. unter Umständen Wohnungen ohne Stellplatz verkaufen.

    Ziel ist es also auf der vorhanden Fläche mit Absprache der nötigen Ämter die Stellplätze neu zu ordnen, daß pro Wohnung ein Stellplatz zur Verfügung steht.

    Wie geht man da am Besten vor?
    Wer macht so was?
    Welche Unterlagen/Pläne müssen erstellt werden?

    Architekt?
    Grundbuchamt?
    Bauamt?

    Wie lange dauert so etwas? Wochen?/Monate?/Jahre?

    Bin da etwas überfordert.

    Danke für Eure Hilfe
     
  2. #2 Ralf Dühlmeyer, 15.04.2011
    Ralf Dühlmeyer

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    Ääähhh - wie jetzt.

    Es muss doch ein Antrag auf Abgeschlossenheitserklärung gestellt worden sein, in dem ALLE Flächen entweder einer bestimmten Wohneinheit oder dem Gemeinschaftseigentum zugewiesen werden.
    In diesem Antrag muss doch auch für jede Wohneinheit (mindestens) ein Stellplatz nachgewiesen worden sein.
    Ohne dem kann der Notar doch gar keine Unterlagen fertigen.
     
  3. #3 lordbauer, 15.04.2011
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    Hallo Ralf,

    Die in der Teilungserklärung vorhanden Stellplätze sind Gemeinschaftseigentum. Jedoch hat eine Wohnung das alleinige Sondernutzungsrecht an diesem Stellplatz.

    Es gibt fünf Wohnungen aber nur drei Stellplätze. Dies wollen wir jetzt ändern.
    Weiter würden wir gerne die Zuordnung der Stellplätze zu den Wohnungen ändern.

    (Zusätzliche) Fläche sollte genug vorhanden sein jedoch meinte der Notar er kann aus den vorhanden Unterlagen nicht sagen welche Leitungsrechte/Wegerechte usw. auf welcher Fläche liegen. Weiter kann er auch keine Aussage zu Brandschutztechnischen Dingen machen usw.

    Dies müssten wir mit den jeweiligen Ämtern/Behörden usw. klären.

    Wer sind unsere Ansprechpartner und in welcher Reihenfolge.

    Renne ich zuerst zum Grundbuchamt oder zuerst zum Bauamt? Brauchen wir einen Architekten usw.

    Bin da (wie Du sicher merkst) überfordert.

    Danke
     
  4. #4 Ralf Dühlmeyer, 15.04.2011
    Ralf Dühlmeyer

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    Nochmal - wie kann es eine Teilungserklärung ohne Abgeschlossenheitserklärung geben????
    Ich kenn die LBO Deines Bundeslandes nicht So genau, aber es würde mich wundern, sollte das grundsätzlich anders als anderswo sein.

    Abgeschlossenheitserklärung kann aber nur das zuständige Bauamt erteilen.
     
  5. #5 lordbauer, 15.04.2011
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    Hallo Ralf,

    hab mal gegoogelt. Also Abgeschlossenheitserklärung und Teilungserklärung ist wohl das gleiche.

    Ja diese haben wir vorliegen und genau diese wollen wir ändern also (wenn möglich) einer Wohnung einen anderen Stellplatz zuweisen und neue ausweisen.

    Ok dann gehe ich mal aufs Bauamt.

    Danke
     
  6. #6 Ralf Dühlmeyer, 15.04.2011
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    Nochmal der Ablauf für Nds (sollte aber für Dein Bundesland nicht so anders sein)
    Zeichnungen vom Haus mit Bezeichnungen der Wohneinheiten (zB Wohnung 1, Wohnung 2 usw) sowie des Gemeinschaftseigentums und der dazugehörigen Flächen erstellen (MUSS dem tatsächlichen Bautenstand entsprechen) und damit die Abgeschlossenheitserklärung beantragen
    Ob dazu zB Brandschutzgutachten erforderlich sind, muss das Bauamt sagen.
    Parallel dazu alle Flächen - wieder getrennt nach Wohnungen und Gem.eig, - ermitteln.
    Diese Unterlagen kriegt der Notar (wenn Bescheinigung erteilt). Daraus errechnet der die Miteigentumsanteile und erstellt eine Teilungserklärung fürs Grundbuch usw.
     
  7. Julius

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    Ich hab das so verstanden, daß die Teilung schon weit früher erfolgt ist und sich bisher nur alles Teileigentum komplett im Eigentum einer Erbengemeinschaft befand.
    Oder wie, oder was...?
     
  8. #8 Der Bauberater, 15.04.2011
    Zuletzt bearbeitet: 15.04.2011
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    Das Bauamt bescheinigt die Abgeschlossenheit.
    Der Notar macht die Teilungserkärung und lässt diese dann in's Grundbuch eintragen.

    Für eine Teilung muss nicht unbedingt ein Stellplatz pro WE da sein. Es gibt auch Wohnungen die keine Stellplätze haben. z.B. wenn das Haus schon vor einer Stellplatzverpflichtung gebaut wurde.

    Wenn genügend StPl da sind, dann kann man eine Änderung der Teilung beantrgagen, dann werder die 1000stel und die Verhältnisse geändert.

    P.S. Welches Bietigheim?
     
  9. #9 lordbauer, 15.04.2011
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    Biethgeim-Bissingen!

    Das Haus liegt 30km entfernt.

    Das Haus ist schon ziemlich alt aber 1994 komplett saniert worden (entkernt usw.) + Anbau. Die notarielle Teilungserklärung ist aus dem Jahr 1994.

    @Julius. Ja das Haus befindet sich komplett in unserem Eigentum (Erbengemeinschaft).

    Gruß
     
  10. PeMu

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    Nachdenken kostet extra.
    Vertreter für die Erbengem. bestimmen und Vollmacht ausstellen.

    Erst mal zum Baurechtsamt.
    außerhalb B-B? -> Keine Ahnung welches Dorf - Zuständigkeit klären, ob Rathaus lokal oder LRA.
    untere Baurechtsbehörde ist zuständig - hat nicht jedes Dorf
    Mal abklären, unter welchen Umständen man Änderungen / Nachforderungen hat - Stellplätze, Brandschutz, wenn eine neue Teilungserklärung vorgelegt wird.

    Dann jmd suchen der die Teilungserklärung erstellt, (ggf vorher finden und mit dem zum BRA, immer mit, sonst hinterfragt man hinterher doch alles wieder)

    ans zuständige Baurechtsamt abliefert (genügend Exemplare auch wenn jedes kostet),
    die bestätigen die Abgeschlossenheit,
    dann zum Notar.
    Dann Hütte verhökern?

    Wenns irgendwo hakt - klären und weiter.
    z.B. ob irgendwo die Abgeschlossenheit durchbrochen wurde.
     
  11. #11 lordbauer, 15.04.2011
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    Hallo,

    Vertreter (ich) gibts schon.

    Wer erstellt klasischer Weise eine Teilungserklärung?

    Danke an alle!
     
  12. #12 moep3fx, 15.04.2011
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    Sucht Euch doch einfach einen professionellen Verwalter vor Ort und lasst den das machen.
    (P.S.: kein Interesse ;) )
     
  13. PeMu

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    Meine habe ich selbst erstellt, dabei bleibts.
     
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