Carport Befestigung

Diskutiere Carport Befestigung im Dach Forum im Bereich Neubau; Hallo, wir möchten in unserer Einfahrt ein Carport aufbauen. An der Grundstücksgrenze steht die Garage unseres Nachbarn. Diese ist allerdings...

  1. #1 patmanu, 30.03.2011
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    Hallo,

    wir möchten in unserer Einfahrt ein Carport aufbauen. An der Grundstücksgrenze steht die Garage unseres Nachbarn. Diese ist allerdings ca. 40 cm entfernt so das der Abstand insgesamt ca. 3,40 m beträgt.

    Unser Carport hat eine Breite von 3,00 m. Der Nachbar hat uns seine Mauer der Garage für eine Befestigung des Carports angeboten. Falls wir dieses Angebot annehmen (Eigentumsfrage klammere ich hier mal aus) haben wir zu unserer Wand einen entsprechenden Abstand. Sollten wir unsere Wand benutzen (Wärmedämmung KFW 60 Haus) hätten wir das Problem genau umgekehrt und die Einfahrt wäre nicht komplett geschlossen.

    Hat jemand hierzu eine Idee, wie man diese ca. 40 cm haltbar und möglichst kostensparend überbrücken kann.

    Die Befestigung der Pfosten findet teilweise auf einem bereits vorhandenen Fundament statt. Wir hatten beim Pflastern der Einfahrt bereits zwei Fundamente für eine Garage mitmachen lassen. Leider sind unsere finanziellen Mittel für den eigentlich geplanten Bau einer Garage derzeit erschöpft und wir wollen daher als Übergangslösung ein 0815 OBI Carport aufbauen (bei drei Kindern muss ein großer Fuhrpark an Rollern, Dreirädern, Fahrrädern und sonst noch was fährt möglichst trocken verstaut werden).

    Da ich nach den hier bereits geposteten Beiträgen davon ausgehen darf, dass nicht unerhebliche Kräfte an dem Carport arbeiten, sollte diese Verbindung möglichst ausreichend belastbar sein.

    Danke vorab für Vorschläge/Antworten und Gruß
    patmanu
     
  2. Julius

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    Erst wäre zu klären, ob eine Montage an Eurem Haus (also mit Abstand von der Grundstücksgrenze) baurechtlich überhaupt zulässig ist!

    Die vorbereiteten Fundamente gingen doch sehr wahrscheinlich von einer Aufstellung der Garage direkt an der Grenze aus. Somit dürfte auch für den Carport die Aufstellung direkt an Nachbars Garage die wesentlich sinnvollere sein.
    Und auch bautechnisch einfacher.
    Optisch schöner vermutlich sowieso...

    Inwiefern ein 08/15-OPI-Carport allerdings zur trockenen Lagerung von Kleinfahrzeugen geeignet ist, wird sich dann zeigen.
     
  3. #3 Spasssbremse, 30.03.2011
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    Da hilft nur eins: Planung, Planung, Planung.

    Also Baugrundgutachten erstellen lassen, Architekt und Statiker beauftragen und hoffen (evtl. auch noch beten), dass alles gut wird. :shades
     
  4. #4 saarplaner, 30.03.2011
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    Ah, super, du hast verstanden wie das funktioniert.
    Wurde auch Zeit.

    Nur mal als kleiner Hinweis, in manchen Bundesländer braucht man auch nen Bauantrag um Carports aufzustellen (mit allem drumunddran)!
     
  5. #5 Ralf Dühlmeyer, 30.03.2011
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  6. #6 Spasssbremse, 30.03.2011
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 30.03.2011
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    Im Saarland aber bspw. bis 30 m² nicht, oder (jedenfalls bei genehmigungsfreiem Verfahren)?
    In Rheinland-Pfalz sind's 50 m².

    Klugerweise lässt man einen geplanten Carport sowieso schon beim Bauantrag mit reinpinseln.

    .............
     
  7. #7 saarplaner, 30.03.2011
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    Wenn du solche Aussagen machst, solltest du aber wissen was Genehmigungsfreie Verfahren bedeuten.
    Ich spreche jetzt für Saarland:

    Auch bei Genehmigungsfreien Verfahren ist ein Bauantrag einzureichen, mit allem drumunddran! nur wird das ganze nicht geprüft und kommt direkt zu den Akten.

    Ohne Statik wäre der Antrag nicht vollständig und kommt zurück.

    So einfach ist das.
     
  8. #8 Wieland, 30.03.2011
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    Wieland Gast

    Zumindest wurde erkannt, daß es klug ist einen Carport planen zu lassen
    u. mit Bauntrag einzureichen.


    :respekt
     
  9. #9 patmanu, 30.03.2011
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    also im Bauantrag wurde ein Carport/Garage (je nach Geldbeutel) genehmigt. Leider haben uns unerwartete Kosten (wer hat das eigentlich nicht der baut) die geplante Garage verhagelt.

    Ich würde gerne ein qualitativ besseres Carport bzw. noch lieber Garage aufstellen wollen, aber leider ist dies derzeit finanziell nicht möglich. Unser Gartenhaus hat mittlerweile ein Platzproblem und wir wollen ungern die ganzen Sachen der Kinder als auch unsere im Rgen stehen lassen.

    Wenn wir an die Garage des Nachbarn bauen, haben wir das Problem ca. 40 cm zwischen Ende Carport und unserer Wand zu überbrücken. Ich würde es ungern freilassen, da es dort reinregnen kann.

    Gruß
    pat&manu
     
  10. #10 Wieland, 30.03.2011
    Wieland

    Wieland Gast

    Vielleicht sollten Sie sich ein Angebot von einem Zimmerermeister vor
    Ort machen lassen. Zuerst Pfostendachkonstruktion mit späterer Möglichkeit / von Trennwandeinbau.
    Das Angebot sollte kostenlos erstellt werden.


    Grüße
     
  11. Julius

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    Du brauchst Dich nicht zu wiederholen.
    Deine Beweggründe und die örtlichen Umstände hattest Du so schon erwähnt.

    Aber sicherlich wurde der Carport/Garage im Bauantrag nicht als "irgendwo auf dem Grundstück", sondern GENAU an einer bestimmten Stelle (sehr wahrscheinlich eben EXAKT an der Grenze) vorgesehen.
    Da darf man das Ding nun nicht einfach 40cm verrücken!!!

    Hingegen sollte es möglich (und vermutlich auch zulässig - aber das müssen Fachleute klären) sein, mit überschaubarem Mehraufwand sein Dach Richtung Haus um dieses Maß zu verlängern.
     
  12. #12 patmanu, 30.03.2011
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    tschuldigung wenn ich mich wiederhole, sollte nur vorbeugend für die gewählte Qualität des Carports und diesbezügliche Anmerkungen sein.

    Mein Grenzabstand zum Nachbar beträgt die vorgeschriebenen 3 m. Allerdings liegt die Garage ca. 40 cm von der Grenze entfernt. Wenn ich also an die Garage meines Nachbarn baue, wird ein Grenzüberbauung vorgenommen, die wiederum rechtliche Klärungen verlangt. Diese habe ich hier aussen vorgelassen.

    Gruß
    pat&manu
     
  13. #13 patmanu, 31.03.2011
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    hat jemand noch einen Lösungsvorschlag? Danke vorab.
     
  14. #14 Ralf Dühlmeyer, 31.03.2011
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    Immer auf dem eigenen Grundstück bleiben!! Der Nachbar kann schnell mal wechseln und der nächste findet das vielleicht nicht mehr hinnehmbar.

    Ob eine Verankerung an Eurem Haus möglich ist (und wenn ja wie), muss Euch Euer Planer/Statiker sagen.
    Gerade wenn die "normale" Garage irgendwann doch noch kommen soll, würde ich aber immer für das freistehende Carport plädieren.
    Ja, ich weiß, im anderen Strang steht anderes von mir
    Dort -> Befestigung noch planbar + Carport dauerhaft
    Hier -> Befestigung nachträglich + ggf Carport nur Interimslösung


    Dann entweder die Seite zum Nachbarn ("Wand") schliessen oder demontable Verlängerungen an den Sparren anbringen und mit (z.B.) Doppelstegplatten eindecken.
     
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