Wärmezähler Warmwasser / Heizung

Diskutiere Wärmezähler Warmwasser / Heizung im Heizung 2 Forum im Bereich Haustechnik; Mein Verbrauchsabrechnungsdienst informiert mich, dass ab 1/2014 aufgrund der neuen Heizkostenverordnung die Warmwasserversorgung mit separaten...

  1. #1 the blue cloud, 25.05.2013
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    Mein Verbrauchsabrechnungsdienst informiert mich, dass ab 1/2014 aufgrund der neuen Heizkostenverordnung die Warmwasserversorgung mit separaten Wärmezählern zu ermitteln ist.

    Ausgangslage Ölheizung mit WWspeicher, Heizkessel erneuert in 2008 von Viessmann, Speicher alt
    3 Wohnungen mit Zentralheizung und Abrechnung über Messdienst, davon eine Wohnung mit Durchlauferhitzer, also sep. Warmwasserversorgung.

    Bisher wurden Heizkosten und Warmwasserkosten vom Abrechnungsdienst nach "Formel" ermittelt.

    Der Zulauf zur Heizungsanlage (z.B. zum Nachfüllen) und zum Wasserspeicher wird über getrennte Uhren ermittelt.

    Der WWverbrauch in einer Wohnung wird über WWZähler ermittelt mit der Folge, das der restliche Verbrauch auf die 2. Wohnung entfällt.

    Was ist nun nachzurüsten? Kosten Montage, Kosten Gerät/Wärmezähler??
    Wer kann helfen und Tipps geben.
    Danke vorab.
     
  2. Julius

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    Mindestens ein Wärmezähler (im Speicherladekreis) UND Warmwaserzähler für ALLE Zapfstellen der 2. Wohnung (denn die bisher von Euch praktizierte Differenzmessung ist unzulässig).
     
  3. #3 the blue cloud, 25.05.2013
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    kann man das näher erläutern, z. B. Typ und an welcher Stelle zu montieren, Preis Gerät, Grobzeitaufwand Montage?, was bedeutet bitte mindestens?


    warum?? Wohnung 1 = Mieter
    Wohnung 2 = ein Eigentümer

    Trennung wäre enorm arbeits- und kostenaufwändig.. da Trennung vor der 1. Wohnung kaum realisierbar und Alternative eigentlich nur unschöne Verbrauchszähler an jeder Zapfstelle bedeuten würden......
     
  4. #4 Schmitt, 26.05.2013
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    Ist aber im Bestand die Einzige Möglichkeit den Vorgaben zu entsprechen.

    mfG. Schmitt
     
  5. #5 the blue cloud, 26.05.2013
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    was ist, wenn ich am Kesselausgang eine Verbrauchsuhr installieren lasse und den Gesamtverbrauch WW damit messe und den Verbrauch der 2. Wohnung bereits messe - dann muss sich doch rechnerisch der Verbrauch der ersten Wohnung ergeben....?
    Allenfalls minimale Abweichungen..oder

    Vergessen hatte ich darauf hinzuweisen, dass es eine 2 Warmwasserleitung (Rücklauf-Zirkulation) gibt.

    Abweichungen im Minimalbereich habe ich auch beim Kaltwasserverbrauch. Im Jahr ist eine Differenz von etwa 1 qm zur Hauptwasseruhr des Versorgers und der Addition aller geeichten Einzeluhren (je Mieter, Garten etc).
     
  6. #6 ThomasMD, 26.05.2013
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    AW: Wärmezähler Warmwasser / Heizung

    Damit beantwortet sich Deine Frage nach dem WW-Zähler im Speicherausgang von selbst, wenn Dich abrechnungsrechtliche Gründe schon nicht interessieren.
    Als Vermieter hast Du Dich an Recht und Gesetz zu halten.
    Im EFH kannst Du basteln.



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  7. Julius

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    Nein. Denn ein Kleinverbrauch der einen Wohnung könnte zulasten der anderen Wohnung erfaßt werden.
    Und was passiert, weine einer dieser Zähler mal hängt?
    Daher: nicht erlaubt

    Damit wäre eine Messung am Warmwassrausgang des Speichers ohne jede Aussagekraft.
    -> nutzlos

    Über tatsächliche Abweichungen (die man auch nicht vorhersagen kann) braucht man nicht zu diskutieren, weil gesetzlich klar geregelt ist, wie ermittelt werden darf und wie nicht.
    Und da scheiden Differenzmessungen im MFH kategorisch aus.

    Nach Besichtigung Deiner Anlage - ja. Aus der Ferne ohne nähere Angaben - nein.
    Pi über Daumen würde ich mit max. € 1000,- rechnen.

    Weniger geht nicht, mehr geht aber.
    Hier: Man könnte die Gelegenheit nutzen und einen zweiten WMZ für den Gesamtheizkreis mit einbauen.


    Anders sähe es in einem 2-Familien-Haus aus, wo eine Wohnung vom Eigentümer selbst bewohnt wird (da gelten erleicheterte Anforderungen). Aber hier hat das Gebäude eben 3 Wohnungen (welche auch alle - zumindest heizseitig - an die Anlage angeschlossen sind).
    Ob man so weit gehen könnte, nur die Warmwasserseite zu betrachten und dort dann die Einliegerregelung anzuwenden, wäre rechtlich zu klären. ME unzulässig und auch nicht zu empfehlen.
     
  8. #8 the blue cloud, 26.05.2013
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    Danke Julius, das hilft schon mal etwas weiter. Auch die Variante 2 Fam. Haus bei WW bleibt zu prüfen.


    Fasse ich das zusammen, wäre empfehlenswert sowohl den WW-Bedarf als auch Heizkreislauf jeweils nach dem "Ofen" mit je einer Messuhr zu versehen, um so den Verbrauch der Anlage optimaler auf Heizen + Warmwasser zu verteilen.

    Ich kenne zwar die Mietgebühren der diversen Anbieter nicht, sehe aber z.B. im Internetverkaufshaus Markengeräte wie Allmess von ca. 150 €. Ich denke, das sind die erforderlichen Geräte?

    Da sich ja alles um den "Ofen" herum abspielt, sollte der Installateur überall gut herankommen.
     
  9. Julius

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    Vorsicht beim Preisvergleich:
    Diese Angaben beziehen sich gerne nur auf die reine Meßkapsel.
    Da gehören aber etwas mehr Teile dazu.
    Und wer würde derart gestelltes Material verbauen?

    Wie einfach der Einbau bei Dir ist, kann man - wie gesagt - ohne Kenntnis der genauen örtlichen Bedingungen nicht sagen.
    Aber das Vorhandensein freier gerader Rohrstrecken würde die Sache erleichtern.
     
Thema: Wärmezähler Warmwasser / Heizung
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