Wechsel der Architektin ...

Diskutiere Wechsel der Architektin ... im Bauen mit Architekten Forum im Bereich Architektur; Unsere Pläne für ein EFH hängen im Moment ungefähr in LP3. Wenn wir die Architektin wechseln - dürfen wir dann die bisherigen Entwürfe/Pläne...

  1. #1 syskolo, 12.05.2010
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    Unsere Pläne für ein EFH hängen im Moment ungefähr in LP3. Wenn wir die Architektin wechseln - dürfen wir dann die bisherigen Entwürfe/Pläne uneingeschränkt bei einem anderen Büro weiterverwenden und auch modifizieren/weiterentwickeln - oder gibt es da irgendwelche (rechtlichen) Hindernisse?
     
  2. #2 Ralf Dühlmeyer, 12.05.2010
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    1) Warum wechseln?
    Stress mit der Architektin
    Ausfall der Architektin
    Architektin macht nur bis LP 4

    Die Pläne dürfen verwandt werden, wenn sie bezahlt wurden und vertraglich dem nichts entgegen steht.
    Weiterentwickeln ebenso.
     
  3. #3 syskolo, 12.05.2010
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    Warum?

    Im Prinzip ist es keiner der drei Punkte. Bei der Planung gibt es einige Lösungen, die uns wirklich gut gefallen, bei anderen ist es offensichtlich schwer unsere Bedürfnisse so "rüberzubringen", dass Lösungen dafür erarbeitet werden (können) - leider auch bei ein Paar konzeptionellen Dingen... und da sind wir uns derzeit nicht sicher, ob die Architektin nicht etwas "ermüdet" (sprich nicht mehr so motiviert) ist.
     
  4. #4 Ralf Dühlmeyer, 12.05.2010
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    Habt Ihr einen schriftlichen Vertrag - wenn ja, über welche LP?
     
  5. #5 Thomas B, 12.05.2010
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    Bevor man hier alle Brücken abbricht würde ich hier aber erstmal das gespräch suchen. Es mag verschiedenste Gründe geben warum die Kollegin ermüdet wirkt. Nicht daß man da Dinge hineininterpretiert, die einfach gar nicht so sind....
     
  6. #6 syskolo, 12.05.2010
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    Ein Vertrag existiert über ein angenommenes Honorarangebot über entsprechende Leistungsphasen (HOAI) LP1-3 (ggf. LP4). Die Vergütung ist aber (noch?) nicht das Problem.
     
  7. #7 syskolo, 12.05.2010
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    Ja, das liegt auf der Hand. Allerdings ist solch ein Gespräch dann natürlich nicht gerade einfach, denn fehlende Motivation anzudeuten ist in aller Regel kein gutes Motivationsinstrument per se ... und endet höchstwahrscheinlich nicht in einem Motivationsschub... :-)


    Wie "gerne" mögen das denn Architekten im allgemeinen, wenn man mit "angefangener" Planung (also irgendwo in LP3) bei ihnen ankommt? Ok, sicher unterschiedlich - aber gibt es da irgendwelche prinzipiellen Hindernisse?
     
  8. #8 Pirellitx31, 12.05.2010
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    ..zunächst einmal würde ich die Architektin die L.-Ph. 3 beenden lassen, wenn ein Vertrag bis einschl. L.-Ph 3 existiert. Ansonsten müßten Sie die Architektin aus wichtigem Grund fristlos kündigen. Sowas kann in endlosen Rechtsstreitigkeiten enden....

    Unabhängig davon könnte ein Problem wegen Urheberrecht entstehen. Das wird bei einem Einfamilienhaus aber eher nicht der Fall sein, es sei denn, der Entwurf stellt eine außerordentliche künstlerische Qualität dar und die Handschrift der Architektin ist zweifelsfrei ablesbar.
     
  9. #9 ManfredH, 12.05.2010
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    Das kommt sicher sehr darauf an, wieviel die angefangene Planung taugt - sowohl hinsichtlich der Entwurfsqualität als auch der Brauchbarkeit der zeichnerischen bzw. CAD-Vorleistungen
     
  10. #10 Skeptiker, 12.05.2010
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    Nein, aber realativ sinnvolle Zeitpunkte gibt es schon und zwar jeweils nach Abschluß der LP 4, 5 und eingeschränkt auch nach LP 7. Zu diesen Zeitpunkten lässt sich nämlich ein Arbeitsstand jeweils einigermaßen als Paket weitergeben. Ganz so chronologisch sauber wie in der HOAI beschrieben, lassen sich die einzelnen LP nämlich in der Praxis nicht sauber trennen.

    Wenn's denn mit der Architektin überhaupt nicht mehr weiter gehen sollte, sollte die Trennung aus wichtigem Grunde sofort erfolgen. Wenn Du nach einer solchen Vertragsauflösung mitten in der LP 3 zur mir kämest, solltest Du nicht erwarten, dass wir an genau der selben Stelle weitermachen können. Für mich würde die Arbeit praktisch wieder mit der LP 1 (oder 0) anfangen und das würde ich mir auch honorieren lassen - möglicherweise nicht voll. Anders sähe es beim Wechsel zu den o.g. Zeitpunkten aus, da könntest Du je nach konkretem Fall vielleicht ohne Doppelhonorierung auskommen.
     
  11. #11 Ralf Dühlmeyer, 13.05.2010
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    Abhängig von der Persönlichkeit des Kollegin und der Art des Vortragens sind auch noch andere Szenarien denkbar:
    • Die Kollegin erklärt den "Hänger". Ich hab auch schon wochenlang an einem Grundriss "gedoktert", ohne wirklich vom Fleck zu kommen, weil ich irgendwie feststeckte. Manchmal brauchst etwas, um einen GUTEN Grundriss hinzukriegen
    • Die Kollegin hat wirklich entspannt ;) gearbeitet und bekommt durch das Gespräch ein schlechtes Gewissen.
     
  12. mls

    mls Bauexpertenforum

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    @ syskolo:

    da steht "4" .. nicht "3" :)
    ich meine, aus gutem grund :28:
     
  13. #13 Baufuchs, 13.05.2010
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    Baufuchs Gast

    Rotwein kann helfen :winken
     
  14. #14 Thomas B, 13.05.2010
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    ...oder Bier. Ich hatte einmal die zündende Idee in einer Kneipe...wurde dann fix auf den Bierdeckel gezeichnet. So wurde es dann auch! (BH war der Kneipier!).

    Thomas
     
  15. #15 bluecher, 14.05.2010
    bluecher

    bluecher Gast

    meist hilft der bautheologe,
    oft auch der psychologe -- es menschelt
    psychiater wollen nur was verschreiben ;-)
     
  16. #16 syskolo, 21.09.2010
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    Nach zusammenraufen und "Motivationsanschub" hat sich das Ganze mittlerweile wieder etwas vorwärts bewegt und wir haben immerhin einen Bauantrag eingereicht. Nun das nächste "Problem":

    Ist mit Einreichung eines Bauantrags automatisch die LP 1-4 erfüllt?

    Hintergrund: Um vorwärts zu kommen haben wir uns darauf verständigt einige Punkte, die für die Einreichung eines Bauantrags nicht relevant sind zurückzustellen bzw. auszuklammern. So sieht bspw. die Fassade aufgrund fehlender Fensterpositionierung noch reichlich hingewürfelt aus.

    Die Architektin (bzw. das Büro) will "natürlich" jetzt erst Mal die Genehmigung abwarten und -weil sie eine genehmigungsfähige Planung schuldet und sich wohl Doppelarbeiten ersparen will- erst weitermachen, wenn die Baugenehmigung durch ist. Zwischen den Zeilen hört sich das für mich aber auch etwas so an, dass sie wohl nur weiterzumachen gedenkt, wenn sie weiter (für LP5) beauftragt wird bzw. das im Rahmen der weiteren LP abarbeiten will. Daher die Frage oben (LP 1-4 erfüllt mit Bauantrag und Genehmigung desselben?).
     
  17. #17 Pirellitx31, 21.09.2010
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    ..und für mich hört sich das so an, dass Ihr den Vertrag mit der Architektin nach der L-Ph 4 beenden wollt und ab 5 jemand anders beauftragen wollt? Das ahnt die Architektin wahrscheinlich schon, was auf die Motivation nicht gerade förderlich wirkt.
    Auch ist es eigentlich dämlich, einen Bauantrag mit einem Entwurf einzureichen, der noch nachgebessert werden muss. Warum eigentlich? Ihr werdet doch eh erst im Frühjahr mit dem Bau beginnen, warum dann die Eile?
    Rechtlich gesehen ist die Architektin mit der L-Ph 3 noch nicht durch, da der Entwurf noch nicht euren Vorstellungen entspricht. Andererseits habt Ihr mit eurer Unterschrift unter den Bauantrag dem Plan zugestimmt.

    Sollte es zum Rechtsstreit kommen, weil die Architektin das volle Honorar fordert und eine Nachbesserung der L-Ph 3 ablehnt, müßtet Ihr wohl beweisen, dass es diesbezügliche andere Absprachen gegeben hat. Natürlich kann eine Entwurfskorrektur auch noch parallel zur L-Ph 5 erfolgen. Aber ob der neue Archi das kostenlos macht?
    Blöde Situation.
     
  18. Gina

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    Verstehe ich jetzt nicht - bin aber absoluter Laie -

    Ihr bzw. die Architektin habt die Zeichnungen/Pläne der Architektin bei Bauamt als Bauantrag eingereicht, obwohl die Fassade (Fensteranordnung etc.) noch nicht euren Vorstellungen entspricht??? Warum denn das??? Eine korrekte vernünftige Fensteranordnung kann doch nicht Monate in Anspruch nehmen. Außerdem ist die Fensteranordnung ja auch wichtig für die Raumplanung innen.

    Ich denke mal, dass man auch nach genehmigtem Bauantrag das eine oder andere Fenster noch umplanen kann, aber ich finde das grds. für den falschen Weg, wenn man genau weiß, dass man so wie im Bauantrag gezeichnet eh nicht ausführen will.
     
  19. #19 greentux, 21.09.2010
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    Also ich finds nicht so problematisch. Wir rätseln bei einem Fenster in einer Art Anbau schon seit "Anfang an" mit unserem Planer rum. Ok, heute wurde der Fensterbauer beauftragt, nun muss das mal werden. Also wurde es jetzt auch. Aber für den Bauantrag ist das einfach egal, ob das ein oder andere Fenster noch anders wird. Wichtig war. OG im Norden kein Fenster, da dort der Friedhof ist und der will das nicht :) Alles andere war vermutlich nebensächlich.
     
  20. #20 Ralf Dühlmeyer, 22.09.2010
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    Hier schlägt sich die Architektin selbst KO.
    Sie schuldet eine genehmigungsfähige Planung. Das bedeutet - unabhängig von der Fensteranordnung - mit wenigen Ausnahmen, die Baugenehmigung muss im Prinzip nur noch ein formeller Akt sein, bei dem keinerlei Änderungen an der Planung mehr nötig sind!!
    Ausnahmen sind i.d.R. dann gegeben, wenn es Planungen gibt, die bewusst abweichend von den Vorstellungen des Amtes eingereicht werden, nachbarliche Zustimmungen über das Amt eingeholt werden sollen oder ähnliche Fälle gegeben sind.

    Ist die Planung nicht sicher genehmigungsfähig, ist a) Leistungsphase 3 und 4 noch nicht abgeschlossen und b) das Risiko gegeben, den Bauherren einen Schaden zuzufügen. Amt lehnt Antrag gebührenpflichtig ab, Kosten und Verzögerung sind Schaden!!!

    Und was macht Ihr/die Architektin, wenn sich bei der Fensteranordnung herausstellt, dass noch Wände/Räume verändert werden müssen? Oder das Haus 10 cm länger/breiter werden muss?
    Alles zurück auf Anfang? Neuer Antrag, neues Glück?

    Für mich ist das :mauer
     
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