Statik für Deckenbalken - Wer kann helfen?

Diskutiere Statik für Deckenbalken - Wer kann helfen? im Holzrahmenbau / Holztafelbau Forum im Bereich Neubau; hallo, ich lasse gerade mein HRB ( nach Statik des Architekten ) erstellen. Gerade war ein bekannter Zimemrmann vor Ort, der meinte die EG...

  1. #1 bichunmoo, 28.10.2010
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    hallo,

    ich lasse gerade mein HRB ( nach Statik des Architekten ) erstellen.

    Gerade war ein bekannter Zimemrmann vor Ort, der meinte die EG Balken der Holzbalkendecke wären viel zu klein dimensioniert. Er kann die leider nicht berechnen, aber aus seinen erfahrungen seien die viel zu klein für einen wohnraum im DG...

    kann jemand die berechnung einmal kurzfristig prüfen:

    EG Decke ( Holz Durchlaufträger ) Nadelholz Festigkeitsklasse C24 Einfeldträger mit 7 Meter spannweite. ständige einwirkung, nutzlast kategorie a. maße laut meiner statik: 12x24cm

    herzlichsten dank
     
  2. R.B.

    R.B.

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    Wenn Du der Statik nicht traust, dann lege Sie einem Statiker Deines Vertrauens zur Prüfung vor. Das geht schnell und kostet nicht viel. Nur so bekommst Du Gewissheit.
    Wenn hier jemand schreiben würde "das passt schon", und das ohne die Unterlagen zu prüfen, hätte ICH zumindest Bauchschmerzen.

    Gruß
    Ralf
     
  3. #3 bichunmoo, 29.10.2010
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    hallo rb,

    ich hatte gehofft man kann die berechnung einmal kurz, gemäß den vorliegenden angaben, überschlagen ( bzw ins berechnungsprogramm eingeben ).

    gibt es eine deutliche abweichung würde ich es natürlich " offiziell " nachrechnen lassen, bzw meinen architekten um prüfung bitten.

    da ich aber keinen statiker meines vertrauens habe müsste ich erst danach suchen und ich möchte bei meinem architekten nicht unnötig die pferde scheu machen. hatte dem dem leider schon genug diskrepanzen...

    dank und gruß
     
  4. #4 Thomas B, 29.10.2010
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    Eine Dimensionierung aus Erfahrungswerten oder eine "echte" Statik, also mit Berechnungen??? Also ich könnte das nicht rechnen....dafür gibt es schließlich Statiker.

    ...
    Das würde ich aus meinen Erfahrungswerten heraus auch als völlig unterdimensioniert einstufen. Wenn es wirklich 7 m Spannweite sind, hätte ich eher auf BSH-Balken von 30 - 36 cm Höhe geschätzt (wohl gemerkt: geschätzt!).

    Das würde ich auch auf jeden fall hinterfragen...ganz koscher ist das jedenfalls nicht...

    Thomas
     
  5. #5 bichunmoo, 29.10.2010
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    ...der architekt hat die komplette statik gemacht. also vermeintlich korrekt berechnet...

    aber danke für ihre einschätzung. mein bekannter hatte die ähnliche vermutung. er schätzte sogar auf rund 40cm...

    ...dann muss ich da wohl mal schnellstens ran...
     
  6. #6 Thomas B, 29.10.2010
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    Das scheint mir ein kleines Problem zu sein: Der Architekt scheint hier nach eigenem Ermessen zu bemessen. Dafür entlohnt der BH den Architekten. Nun aber soll der BH etwas Geld in die Hand nehmen und die Angaben des Architekten extern überprüfen lassen. Richtig ist, daß dies sicher nicht viel kosten dürfte, wenn alle notwendigen Angaben (also nicht nur die Spannweite, sondern auch der Abstand der einzelnen Deckenbalken zueinander!) vorliegen. Ich denke auch, daß das Ergebnis sich erheblich von dem des Architekten unterscheiden dürfte...und was dann??? Das wäre dann doch sicher ein Grund auch alle anderen Angebane des Architekten in statischer Hinsichet zu überprüfen, oder? Das muß man dann erstmal kommunizieren ud auch die Kostenfrage klären. Denn dann ist nicht nur eine Decke zu rechnen, sondern dann wird es aufwendiger...

    Thomas
     
  7. #7 RMartin, 29.10.2010
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    Selbst wenn hier einer prüfen wollte....dann fehlen doch noch paar mehr Angaben.

    Die Belastung ist bei Bemessungen nie ganz unwichtig...:)
    Diese hängt dann natürlich u.a. von dem von Thomas B angesprochenen Abstand der Balken untereinander ab...

    Aber diese Angaben brauchst Du hier gar nicht zu machen, da Du es einen TWP prüfen lassen solltest...
     
  8. bernix

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    12x25 auf 6mund mit 50cm Abstand...schwingt schon (gewaltig?).
     
  9. #9 Thomas Traut, 29.10.2010
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  10. #10 bichunmoo, 29.10.2010
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    ...eine beton verbunddecke ist nicht geplant. nur osb 25mm oder 23,5 schalung , schallschutz und dann dielen auf lattung.

    der abstand der deckenbalken ist übrigens nicht nur 50cm, sondern 75cm....

    na, da schene ich ja noch viel spass zu bekommen
     
  11. #11 Ralf Dühlmeyer, 29.10.2010
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    Falsch formuliert (Architekt hat Statiker als Subunternehmer) oder darf der Kollege als ARCHITEKT wirklich Standsicherheitsnachweise aufstellen oder ist das durch die Prüfabteilung gegangen oder ist da was faul?
     
  12. #12 Thomas B, 29.10.2010
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    ...glaube ich nicht! Meine Erfahrung mit Tragwerksplanern ist eher die, daß man als Archi gerne meint "sooo viel eisen...sooo dick...ach da sind doch 500 % Sicherheitszuschlag drin...". daß ein Statikus so schwach dimensioniert (gerade auch im Bezug auf Durchbiegeung!) kann ich mir nicht vorstellen. Daß der Architekt auch die Befähigung zu statischen Nachweisen hat, mag ich grundsätzlich auch nicht glauben.

    Wie dem auch sei: Nachrechnen lassen (auf eigene Kosten?) oder dem Architekten-Statiker die Bedenken mitteilen und um Nachkontrolle bitten (Hinweis, daß Zimmerer Bedenken angemeldet hat).

    Thomas
     
  13. #13 Skeptiker, 29.10.2010
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    Ob dieser spezielle A auch I ist, weiß natürlich niemand hier, aber im Bekanntenkreis habe ich mittlerweile 4 Personen, die beide Ausbildungen abgeschlossen haben - so ganz selten ist das also nicht.
     
  14. #14 Thomas B, 29.10.2010
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    ja, ja...die ewigen Strudenten. Und hinteher noch 12 Semester Philosophie...;-)

    Dennoch zweifle ich an der Befähigung. Zwar kennen wir die exakte Situation nicht, aber wenn ein erfahrener Zimmermann hier schon reichlich Bedenken anmeldet und die Dimesionierung (12/24 cm) so gar nicht zur Spannweite (7,00 m) passen will....
     
  15. sepp

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    wasn nu?
    ausserdem ist die dimension garnicht so abwägig, wenn kein zuschlag für leichte trennwände oder schwerer Estrich eingebaut wird.
    ABER! besser noch mal rechnen lassen!
     
  16. #16 Anfauglir, 29.10.2010
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    12/24 als Einfeldträger über 7m kann man dicht an dicht legen und baut dennoch ein Trampolin...:bounce:
     
  17. #17 Thomas B, 29.10.2010
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    Finde ich schon. Die Decke wird sicher nicht einstürzen (oder vielleicht doch?), aber 7 m sind nun schon mal ein Wort. Und da dürfte die Durchbiegung nicht unerheblich sein, wenn man soclhe Streichhölzer verwendet.
     
  18. #18 bichunmoo, 29.10.2010
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    es gibt weiterungen:

    die statik wurde von einem ing büro ( mit eigenem statiker ) geprüft.

    ergebnis: fast korrekt. der architekt hatte nur die last des fußbodenaufbaus " vergessen ".

    über einen verringerten Balkenabstand auf 70cm ist die statik dann wieder zulässig. die durchbiegeung steht auf einem anderen blatt. beträgt ca 1,95cm.

    und die deutlich zu senken sind immense aufwendungen nötig, oder das dg wird zum kriechboden, wenn ich 40er balken nehme....

    neben dem berechnungsfehler ( last bodenaufbau ) hätte der architekt mich aber auf die erhebliche ( aber zulässige ) durchbiegung hinweisen müssen.

    da es kaum einen schadenersatzanspruch gegen den archi gibt ( nur umlegen der balkenlage ), werde ich mir den stress sparen, 2 balken dazulegen lassen und habe für meine späteren kinder gleich ein schönes spielzimmer mit trampolin....
     
  19. #19 Ralf Dühlmeyer, 29.10.2010
    Ralf Dühlmeyer

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    Das dürften l/500 sein und auf die muss niemand hinweisen, wenn es keinen weiteren Grund gibt.
    Die darf nämlich eine Betondecke genauso durchhängen.
    Und im HRB sollten Balkenabstände von 62,5 sowieso Standard sein.
     
  20. #20 Skeptiker, 29.10.2010
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    Muss der Tragwerksplaner nicht auf die nur eingeschränkte Gebrauchstauglichkeit hinweisen?

    Ich hatte 'mal einen Fall, in dem sich eine Treppe mit halbkreisförmigem Grundriss unter Verkehrslast in Querrichtung um bis zu 4 cm verdrehen konnte. Das hat in dem Fall erst der Prüfer gemerkt und freundlicherweise mitgeteilt. Die Treppe musste wegen anderer schwerer Fehler des Tragwerksplaners umkonstruiert werden und kam damit schließlich auch in den Rahmen der zulässigen Durchbiegung. Ohne den Fehler hätte den Prüfer und den anderen Fehler hätte der Bauherr einen ziemlich Witz von einer Treppe bekommen.
     
Thema: Statik für Deckenbalken - Wer kann helfen?
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