Streitpunkt Mehrpreis Carportdach: Acryl-/ Echtglas

Diskutiere Streitpunkt Mehrpreis Carportdach: Acryl-/ Echtglas im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo zusammen, im Vertrag mit einem GU haben wir einen Carport enthalten. Folgender Text: "Carport gemäss Planentwurf in verzinkter...

  1. JTR1

    JTR1

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    Hallo zusammen,

    im Vertrag mit einem GU haben wir einen Carport enthalten.

    Folgender Text:
    "Carport gemäss Planentwurf in verzinkter Stahlkonstruktion mit Plexiglas bzw. Echtglasabdeckung inkl. Stellplatzbelag in Betonpflaster bzw. Rasengitter unter dem Carport"

    Streitpunkt ist das Dach. Wir möchten nun Echtglas haben und haben das auch in einer Baudurchsprache zwei Wochen nach Vertragsunterzeichnung auch so dokumentiert ("Wunsch Echtglas").
    Der GU möchte aber Plexiglas verwenden und hat für Echtglas einen Mehrpreis von 5500€ genannt. Grund sei, dass auch die Konstruktion angepasst werden müsse, da Glas eine stabilere Ausführung benötige...

    Es geht hierbei um einen (Doppel-)Carport, von dem wir aber nur die Hälfte besitzen. Der Carport "hängt" dabei zwischen zwei Reihenmittelhäusern. Dazwischen hängen deshalb, weil je eine Hälfte des RMH etwa 1,50m nach hinten versetzt ist, sprich, das erste Geschoss hängt etwas über. Dadurch handelt sich um eine Konstruktion, bei der es je Seite einen Pfosten und eine Wandhalterung gibt, die über Querträger verbunden sind. Maße je Carport ca. 2,60m Breite, 4,0m Länge. Nur 4m lang, da ein Teil des Autos unter dem 1.Stock steht...

    Fragen:
    - Kann der GU überhaupt einen Aufpreis für das Echtglas und Konstruktion verlangen? Bzw. lohnt es sich hier zu einem Anwalt zu gehen oder sind wir selber schuld, da der Vertrag nicht eindeutig ist?
    - Wenn ein Aufpreis gerechtfertigt ist, sind dann 5500€ Mehrpreis für ca. 10-11qm VSG-Glas fair?
    - Kann jemand eine Hausnummer abgeben, was so ein Carport wie oben beschreiben in etwa kosten dürfte (mit Acryl- bzw. Echtglas)?

    Vielen Dank für Eure Antworten.

    Grüße,
    JTR
     
  2. #2 Ralf Dühlmeyer, 18.03.2009
    Ralf Dühlmeyer

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    Da müsst ihr aller Wahrscheinlichkeit nach durch.
     
  3. JTR1

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    Danke für die schnelle Antwort.

    So was ähnliches habe ich befürchtet... Was mich am meisten ärgert ist, dass ich während der Vertragsverhandlung noch darauf hingewiesen habe und es hiess, Acryl- und Echtglas sind in der Größe sei in etwa gleich und wir sollen uns keine Sorgen machen, denn wir (die Frima) sind ja schon seit Jahrzehnten am Markt usw. blahblahblah

    Auch wenn es ein "VogelFrissOderStirb"-Preis ist:
    Was wäre ein fairer Mehrpreis?
    Muss die Konstruktion wirklich so viel anders werden, also mehr/dickere Träger?

    Grüße,
    JTR
     
  4. #4 Gast23627, 18.03.2009
    Gast23627

    Gast23627 Gast

    Nicht unbedingt...

    Das Mehrgewicht von Echtglas zu einer Acryl Eindeckung erfordert aus meiner Sicht keine stärkere Unterkonstruktion. Meine Statiker haben bei von uns gebauten Überdachungen keinen Unterschied gemacht.
    Ich halte das Argument "Glas braucht eine stabilere Unterkonstruktion" für ein Scheinargument.
    Verlangen Sie eine detaillierte Aufstellung der Mehrkosten.
    Ansonsten, siehe Ralf Dühlmeyer
    Freundliche Grüße
     
  5. #5 Gast036816, 21.03.2009
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    Echtglaseindeckung Carport

    Moin Moin,

    typisches Verhalten des GU zum Gelddrucken. Da zum Vertragsabschluss keine klaren Verhältnisse geschaffen wurden, nutzen die jetzt ihre Position unverschämt aus.

    Der Mehrpreis ist ungerechtfertigt, nicht einmal wenn Acrylglas durch Isolierglas ersetzt werden soll. Kosten für neue Isolierglasscheiben an einer bestehenden Glasdachkonstruktion betragen 500 bis 600 €. Ob hier die UK verstärkt werden muss, kann ich nicht sagen. Statisch betrachtet muss Acrylglas dicker als VSG sein, so weit kann kein wesentlich höheres Gewicht zur Ausführung gelangen.

    Ich empfehle die Acrylglaseindeckung fertigstellen zu lassen und nach Ablauf der Gewährleistung durch VSG zu ersetzen, dann werden Sie erkennen, ob der Mehrpreis gerechtfertigt ist.

    Freundliche Grüße aus Berlin
     
  6. JTR1

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    Hallo zusammen,

    vielen Dank für die Antworten :-) Ja, dass der Preis wenig unterschiedlich sei, wurde uns damals bei der Vertragsunterzeichnung auch gesagt. Daher haben wir eben beides stehen lassen...

    Wir hatten jetzt ein Gespräch mit dem GU. Da er nicht so flüssig ist, hat er uns angeboten, alles nur noch über 3-Ecks-Geschäfte laufen zu lassen. Soll heissen: Er beauftragt, wir zahlen direkt an den Handwerker. Deshalb hat er die Angebote, die er beim Carportbauer eingeholt hat, offengelegt. Dabei kam raus, dass es tatsächlich so einen großen Unterschied macht. Allerdings hat er sich ein mal ein Dach aus Aluwelle und ein mal mit VSG 10mm anbieten lassen. Und aus diesen beiden hat er den Mehrpreis errechnet. Sprich: Der GU hat die falsche Basis für den Mehrpreis genommen, denn Aluwelle haben wir nun wirklich nicht im Vertrag.

    Dann habe ich mit dem Metallbauer telefoniert und er meinte, dass der GU schon mal ein Angebot hat machen lassen (allerdings nur handschriftlich) für ein Dach aus Doppelstegplatten (=Hohlkammer-Plexiglas) und das war deutlich teurer (ca. 3000EUR mehr).

    So, und jetzt lassen wir uns noch mal das Doppelstegplattenangebot machen und nehme das dann als neue Basis für den Mehrpreis. Denn: Während des Gesprächs hat der GU gesagt, dass wir gerne Plexiglas haben können und dass für ihn Plexiglas und Aluwelle preisgleich seien (da habe ich sogar einen Zeugen dafür).

    Das müsste doch in etwa passen, oder?

    Grüße,
    JTR
     
  7. #7 Thomas B, 21.03.2009
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    [QUOTEDa er nicht so flüssig ist, hat er uns angeboten, alles nur noch über 3-Ecks-Geschäfte laufen zu lassen. Soll heissen: Er beauftragt, wir zahlen direkt an den Handwerker.][/QUOTE]

    Super!

    Und warum baut Ihr den Carport dann überhaupt mit dem GU???? Schließlich zahlt Ihr ja ohnehin direkt die Handwerker. Dann könnt Ihr den carport doch auch gleich dirket von den Handwerkern ausführen lassen. So "verdient" der GU halt mit. Für was eigentlich? Und klamm ist er auch. Glückwunsch.

    Gruß

    Thomas

    PS: Daß dem GU die 5.500 extra angesichts seiner Finanzsituation gut reinliefen kann ich mir vorstellen. Vielleicht richtet sich der "kalkulierte" Mehrpreis auch am Fehlbetrag in seiner Kasse und braucht dringend einen Dummen, der diese wieder füllt....
     
  8. lawyer

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    Bloß nicht!! Im Falle der Insolvenz dürft Ihr den Werklohn gleich nochmal an den Insolvenzverwalter zahlen. :wow :fleen:
     
  9. JTR1

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    Wir haben schon die Schlußrechnung, zahlen aber einen guten Teil nicht, da zum einen Mängel offen sind und noch ein paar Dinge fehlen wie z.B. der Carport.

    D.h., es würde uns in dem 3-Ecks-Fall die Schlußrechnung gekürzt werden - oder hilft das nicht?! Oder müssen wir das Gewerk auf jeden Fall für den Betrag x aus dem Vertrag nehmen?

    Gruß,
    JTR
     
  10. lawyer

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    So eine Änderungsvereinbarung zum Bauvertrag wäre m.E. das Beste. Klare Regelung.

    MFG
     
  11. #11 Shai Hulud, 21.03.2009
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    An deiner Stelle würde ich nicht versuchen, Probleme des GU zu lösen.

    Schonmal gut, daß Ihr nicht überzahlt habt, während euer GU etwas klamm ist. :biggthumpup:
     
  12. JTR1

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    Eigentlich wird es ja noch besser:
    Der GU wäre letztes Jahr pleite gewesen, wenn nicht die Handwerker auf den Großteil ihrer Forderungen verzichtet hätten. Und trotzdem ist er immer noch klamm.
    Auf jeden Fall hat er jetzt mindestens einen Rohbau, der recht günstig gewesen sein dürfte. Verkauft werden soll das gute Stück aber natürlich für 100%. Gut, die Hütte ist ja auch noch nicht verkauft... ;-)

    Ab wann spricht man eigentlich von Insolvenzverschleppung?

    Grüße,
    JTR
     
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