Definition "bezugsfertig"

Diskutiere Definition "bezugsfertig" im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo zusammen, in unserem Notarvertrag steht der schöne Satz: "Der Verkäufer übernimmt die verschuldensunabhängige Garantie dafür, dass das...

  1. #1 steinlaus, 18.07.2010
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    Hallo zusammen,

    in unserem Notarvertrag steht der schöne Satz: "Der Verkäufer übernimmt die verschuldensunabhängige Garantie dafür, dass das Kaufobjekt spätestens am 31. Juli 2010 bezugsfertig hergestellt ist". - Wie "bezugfertig" ist denn nun "bezugsfertig"? - Oder anders gefragt: wie verhält es sich mit nachfolgenden Aspekten:

    - laut Baugenehmigung muss ein Stellplatz vorhanden sein, der über ein Carport abgebildet ist. Ein Carport ist aber noch nicht da.
    - Die über § 78 TKG vorgeschriebenen Universaldienstleistungen der Telekommunikation sind nicht verfügbar. Die magentafarbenen Damen und Herren haben unseren Antrag auf Ummeldung des bestehenden Anschlusses mit der Auskunft beschieden, dass hier derzeit aus technischen Gründen keine Bereitstellung irgendeiner Dienstleistung erfolgen kann, folglich dessen auch kein Auftrag entgegengenommen wird. Von den inzwischen eingezogenen Nachbarn wissen wir auch, dass nicht einmal ein Analoganschluss bereit gestellt worden ist; ganz zu schweigen von der in der Baubeschreibugeng zugesicherten Breitbandverbindung.
    - Die Trockenbauarbeiten sind nicht abgeschlossen - weder haben die Treppen Brüstungen, noch ist beispielsweise der Dachstuhl innen mit Rigips verkleidet.
    - Wand- und Deckenflächen sind noch nicht gespachtelt, obschon das in der Leistungsbeschreibung festgeschrieben ist
    - Zargen und Türen fehlen noch komplett (sind aber auch Bestandteil der Baubeschreibung)

    Sicher, der BT hat noch zwei Wochen Zeit - aber da in den letzten sechs Wochen so gut wie nichts passiert ist, haben wir Bedenken, wie es in den verbleibenden zwei Wochen alles gehen soll.

    Herzlichen Dank für Einschätzungen.
     
  2. #2 steinlaus, 18.07.2010
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    noch vergessen

    Ergänzung: die gesamten Außenanlage nebst der zu erstellenden Privatstraße sind ebenfalls noch nicht fertig.
     
  3. #3 wasweissich, 18.07.2010
    wasweissich

    wasweissich Gast

    unfertige aussenanlage hindert nicht am einzug........
     
  4. #4 steinlaus, 18.07.2010
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    Und fehlende Zufahrtsmöglichkeit wegen der nicht erfolgten Anbindung an die Privatstraße? - Derzeit verweigern z.B. Post und Abfallwirtschaft die Zufahrt, weil das über die Wege nicht möglich ist.
     
  5. #5 lawrence, 18.07.2010
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    Dann hoffe mal, dass bei euch nicht wie in Heidelberg die Leitungen im Baugebiet nicht verlegt wurden.......
     
  6. #6 steinlaus, 18.07.2010
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    Nach bisherigen Informationen ist das Kabel verlegt (wir konnten das auch bei der Erschließung sehen) - allerdings ist keine Leistung auf dem Kabel zu verzeichnen. Ein Techniker stellte die These auf, dass das Problem vor unserem Baugebiet läge; hier sei "ein Kasten total falsch gepatcht" worden. Was auch immer das heißt. Wie auch immer das zu beheben sein mag.
     
  7. #7 lawrence, 18.07.2010
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    Was sagt dein prüfender Anwalt dazu?! Den solltest du zuerst fragen, er hat ja den Vertrag geprüft und sollte dir eine klare Antwort geben können.
     
  8. #8 MoRüBe, 18.07.2010
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    MoRüBe Gast

    Öhm...

    Zitat:

    Allerdings hat der Jurist bei der Baubeschreibung die Flügel gestreckt und freimütig eingeräumt, dass er hier keine Ahnung habe - das ist dann über einen sehr guten Fachmann ( an den Bauexperten) erfolgt. Und war mindestens ebenso wichtig

    das fällt unter den Titel:

    Baubeschreibung

    :mega_lol:

    Sorry, konnte nicht anders:D
     
  9. #9 Baufuchs, 18.07.2010
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Ist Sache des Anwalts, den Vertrag entsprechend zu gestalten.

    Makler-/Bauträgerverordnung sagt lediglich aus, dass der BT die Teilrate X nicht vor Bezugsfertigkeit entgegen nehmen darf.

    Zu "Definition Bezugsfertigkeit" mal hier lesen.

    Viel Text, das Wesentliche zu Bezugsfertigkeit findet sich unter "III".
     
  10. #10 steinlaus, 18.07.2010
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    Schön, wenn's noch zum Amusement der Branche reicht.
     
  11. #11 steinlaus, 18.07.2010
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    Danke!
     
  12. #12 steinlaus, 18.07.2010
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    Ich wollte nicht den Anwalt einsparen, war aber an fundierten Meinungen interessiert.
     
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