Bauantrag wird nicht ausgehändigt

Diskutiere Bauantrag wird nicht ausgehändigt im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, wir bauen ein Haus mit einem Bauträger. Nach langem hin und her und Fristsetzung von unserer Seite wurde nun der Bauantrag erstellt....

  1. CundAl

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    Hallo,

    wir bauen ein Haus mit einem Bauträger.
    Nach langem hin und her und Fristsetzung von unserer Seite wurde nun der Bauantrag erstellt.

    Da wir bedenken der Richtigkeit des Bauantrages haben, wollten wir diesen vorab per Mail zugestellt bekommen, um ihn von unserem privaten Bausachverständigen prüfen zu lassen.

    Als Antwort bekamen wir:"Der Bauantrag liegt nicht in digitaler Form vor".
    Nach nochmaliger Bitte diesen einzuscannen und uns zu schicken bekamen wir die Antwort:"Wir sollen diesen vor Ort unterschreiben und unseren Sachverständigen mitbringen, der dann vor Ort prüfen kann"

    Ist das normal?
    Haben wir nicht ein Recht diesen in Ruhe prüfen zu können?
    Was könnten Hintergründe zu dem Verhalten des Bauträgers sein?
     
  2. #2 Ralf Dühlmeyer, 12.06.2013
    Ralf Dühlmeyer

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    Es ist die Frage:Habt Ihr wirklich einen Bauträger oder nicht eher einen GÜ?

    http://www.bauexpertenforum.de/showthread.php?7445-Wer-baut-mit-wem

    Bei einem GÜ, denke ich (bin aber jur. Laie), dass Ihr ein Anrecht darauf habt, ALLE Unterlagen in Ruhe zu prüfen, denn schliesslich haftet Ihr ja auch für Fehler und Verstöße gegen die Bauordnung.

    Bei einigen Bauämtern verlangen die sogar die Unterschrift des Bauherren nicht nur auf dem Antrag, sondern auch auf der Zeichnung.
    Ist es ein Bauantrag oder eine Bauanzeige?
     
  3. #3 Ralf Dühlmeyer, 12.06.2013
    Ralf Dühlmeyer

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    Keine Ahnung, aber üblich ist das nicht und zumindest sieht es unschön aus!
     
  4. #4 Thomas B, 12.06.2013
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    Also, wenn wirklich "Bauträger", dann erwerbt Ihr Haus und Grundstück in einem Paket. Dann aber ist der Bauträger auch der Bauherr. Ihr müßtet da also nichts unterschreiben, hättet aber natürlich (vorerst) kein Anrecht auf die Aushändigung der Bauantragsunterlagen

    Baut Ihr hingegen mit einem GU/ GÜ, seid Ihr die "Bauherren" die dann auch den Bauntrag unterschreiben. Daß ich etwas was ich unterschreibe vorher in Ruhe angucken möchte, versteht sich wohl von selbst. Eine Kontrolle der Bauunterlagen vor Ort, hoppla hopp und ganz schnell wäre für mich indiskutabel.
     
  5. CundAl

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    Hallo,

    danke für die schnellen Antworten

    Also das Grundstück gehört uns.
    Dann bauen wir wohl mit einem GÜ. (danke Hr. Dühlmeyer)
     
  6. #6 Ralf Dühlmeyer, 12.06.2013
    Ralf Dühlmeyer

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    Der heisst aber nicht zufällig fast so wie eine bekannte Hautcreme? (Namen bitte nicht öffentlich nennen)

    Egal wie - eine Unterschrift zwischen Tür und Angel ist ein NoGo. Ich wüsste als SV auch gar nicht, wie ich da alles in Ruhe prüfen sollte, wenn der Herr des GÜ ständig mit dem Kuli wedelt und endlich fertig werden will.

    Andererseits - das könnte man natürlich auch machen: Terminwg. Ihrer Berufstätigkeit nach 17:00 und den GÜ darauf hinweisen, dass alleine der SV schon 2 - 3 Stunden Zeit für die Prüfung angesetzt hätte + der Zeit, die Sie dann noch brauchen, man solle also Überstunden einplanen. :D
    Mal sehen, ob der Herr auf Überstunden Bock hat!
     
  7. CundAl

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    Ich dachte immer Bauantrag und Bauanzeige seinen das gleiche.
    In unserem Werkvertrag ist von Bauantrag die Rede. In der Mail von unserm Bauträger steht allerdings: " ...Unterzeichnung der Bauanzeige und dem Entwässerungsantrages..."
     
  8. #8 Ralf Dühlmeyer, 12.06.2013
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    Nein
    - Bauantrag:
    Bauamt prüft die eingereichten Unterlagen auf Verstöße gegen das öffentliche Baurecht. (z.B. Grenzabstand, GRZ/GFZ usw.)
    Gibt es keine Verstösse, bekommen Sie eine Genehmigung.
    Verfahren kann bis 3 Monate dauern und kostet je nach Haus 2-400 €
    - Bauanzeige (in Nds richtig: Sonstige verfahrenfreie Maßnahmen § 62 NBauO)
    Das Bauamt prüft, ob die eingereichten Unterlagen vollzählig sind. Eine inhaltliche Kontrolle der Unterlagen auf Verstösse gegen das öffentliche Baurecht erfolgt in keiner Weise
    Verfahrensdauer max. 4 Wochen.
    Kosten irgendwo zwischen 50 und 100 €

    Das Risiko solcher immer möglichen Fehler (baurechtlich) liegt dann voll und ganz beim Bauherren. Der kann zwar seinen Planverfasser in Regress nehmen, aber da GÜ im Gegensatz zu freien Architekten keine Haftpflicht gegen Planungsmngel haben müssen, sollte der dann noch existent und solvent sein!
     
  9. CundAl

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    bekomme ich mit einer Bauanzeige denn auch eine Baugenhemigung obwohl öffentliches Baurecht nicht geprüft wird?
     
  10. #10 Ralf Dühlmeyer, 12.06.2013
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    Nein - Sie bekommen eine Bescheinigung, dass dem Bau nichts entgegensteht.
     
  11. CundAl

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    Bauanzeige und Bauantrag sind also zwei verschiedene Dinge.
    Ist zum Bau eines EFH beides erforderlich?
    Sehen die Anträge auch verschieden aus?

    Wenn in unserem Werkvertrag steht: Bauantrag, dann muss doch auch ein solcher erstellt werden, dann reicht doch die reine Bauanzeige nicht aus?
     
  12. #12 Thomas B, 12.06.2013
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    Unabhängig von Haftungsfragen, würde ich eine solche Art und Weise des Vorgehens (schnell und ganz fix unterschreiben....wird schon passen, vertrauen Sie uns, wir wissen was wir tun!) als absolut unseriös einstufen. Warum will der GÜ das? Danach würde ich ihn fragen. Was spricht dageben die Pläne nochmals in aller Ruhe durchzugehen. Zu hause. Abends. Bei einem Gläschen Rotwein (oder Bier oder stillem Mineralwasser...)?

    So würde ich da gar nüscht unterschreiben.....wenn ich so was schon lesen.....
     
  13. CundAl

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    Okay,

    deshalb frage ich ja nach um mich abzusichern...
     
  14. #14 Ralf Dühlmeyer, 12.06.2013
    Ralf Dühlmeyer

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    DAS kann Ihnen nur ein Jurist beantworten.
    Sie haben das Anrecht auf einen baubaren Plan, der durch das entsprechende Verfahren der Behörde gegangen ist.
    Ob der bei einer solchen Formulierung dem GÜ ein Wahlrecht bleibt oder ob er den teureren und längeren Weg des Baugenehmigung als einzigen gehen darf - keine AHnung
     
  15. #15 Ralf Dühlmeyer, 12.06.2013
    Ralf Dühlmeyer

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  16. #16 Baufuchs, 12.06.2013
    Baufuchs

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    Ich denke, wenn da lt. Vertrag ein "Bauantrag" zu erstellen ist, dann hat der Bauherr darauf auch einen Anspruch.
    Wird für den GÜ zwar länger dauern, aber i.d.R. nicht teurer sein, denn die Gebühren für öff. rechtl. Genehmigung etc. sind nach den meisten GÜ Verträgen vom Bauherrn zu übernehmen.
     
  17. #17 Thomas B, 12.06.2013
    Thomas B

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    ...und diesen gilt es nun fix, am besten im Halbdunkel, zu unterzeichnen...hopp hopp......es eilt.......:yikes
     
  18. #18 ultra79, 12.06.2013
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    Morgen wird es teurer! Alles!
     
  19. #19 Baufuchs, 12.06.2013
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    zu hopp hopp es eilt hatte Ralf doch schon geschrieben:

    Argument gegenüber dem GÜ:

    Da nach Bauantrag wohl auch eine Teilrate zur Zahlung angefordert wird, auf die der GÜ aber nur bei vertragsgemäßer (sprich mängelfreier) Erstellung des Bauantrags Anspruch hat, hat der Bauherr das Recht, den Bauantrag auf Mängel zu prüfen.

    Und das geht nicht "zwischen Suppe und Kartoffeln".
     
  20. #20 DerBjoern, 12.06.2013
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    Oder nimm ihn mit nach Hause. Bei mir war der GÜ zu mir nach Hause gekommen um alles durchzusprechen. Ich hatte die Wahl ob er mir mit Klebezetteln makiert wo ich unterschreiben muss und den Antrag dann selber wegbringe oder ich direkt unterschriebe und er sich drum kümmert das der Antrag weg kommt. Wenn er versucht dir nicht die Möglichkeit zu geben den Antrag zu prüfen dann würde ich schonmal extra misstrauisch werden!
     
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