Muß aufwendige Nachbesserung dulden oder steht mir Preisminderung zu

Diskutiere Muß aufwendige Nachbesserung dulden oder steht mir Preisminderung zu im Trockenbau Forum im Bereich Neubau; Hallo zusammen, ich wohne seit 01.11. im neuen Haus mit Blockbohlenständerwerk und Innenwänden im Trockenbauverfahrungen. Durch einbringen der...

  1. #1 Wolfsburger, 18.01.2014
    Wolfsburger

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    Hallo zusammen,

    ich wohne seit 01.11. im neuen Haus mit Blockbohlenständerwerk und Innenwänden im Trockenbauverfahrungen. Durch einbringen der Bodenplatte und Estrich kam es durch zu frühes Verspachteln der Gips-Platten zu Aufwölbungen der Gipsplatten an nahezu allen Innenwänden. Speziell aber in einem Raum komplett. Dieser Schadenshergang ist einvernehmlich zwischen meinem Bauunternehmer, dem Hersteller der Gips-Platten ( Aussendienst war dazu extra vor Ort ) und mir geregelt.

    Da gegenüber meinem Bauunternehmer meinerseits noch Restzahlungen i.H. v 3500€ ausstehen ( Schluss-Restzahlungen und ein weiterer End-Abschlag für ein anderes Gewerk ) stellt sich für mich die Frage, ob ich meinem BU unbedingt eine Nachbesserung zugestehen muß, oder ob ich auch einen Anspruch auf einvernehmliche Preisminderung habe, zumal ich im Haus schon wohne und die Schadensregulierung ca. 1 Woche Zeit in Anspruch nehmen würde. Ich muesste extra Urlaub nehmen, Möbel, Laminat, Vertäfelung, Fußleisten alles muß raus und dann wieder rein. Davor graut mir !!! Muß ich das dulden, zumal beim Aufbringen neuer Gips-Wände mir Wohnfläche, Möbelstellfläche etc. fehlen würde. Der Abriss und Neueinbau der betroffenen Innenwände wäre wohl der Ober-Gau. Mein BU spielt das ganze wie immer runter: ....ja das machen wir schon, das dauert nicht lange...., wir könnten da auch nochmal rübertapezieren dann sehen sie das nicht mehr so doll.....:mauer

    Frage also nochmals: Muß ich die Nachbesserung und das Chaos ( Dreck, weitere Schäden an Möbel, Laminat etc. zu befürchten ) wirklich dulden oder habe ich ein Recht auf Preisminderung vorausgesetzt ich einige mich dazu mit BU !?

    DANKE !!!:28:
     
  2. #2 wasweissich, 18.01.2014
    wasweissich

    wasweissich Gast

    :bef1005::bef1005::bef1005:
     
  3. #3 Gast036816, 18.01.2014
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    wenn der unternehmer auf sein recht auf mängelbeseitigung besteht, dann solltest du ihm das zugestehen. allerdings muss er auch das chaos drum herum, vorher, nachher regulieren. schmerzensgeld gibt es nun mal nicht.
     
  4. #4 Gast943916, 18.01.2014
    Gast943916

    Gast943916 Gast

    all das ist Sache des Verursachers
     
  5. R.B.

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    Wie schon mehrfach geschrieben, hast Du kein Recht auf Preisminderung. Vorher muss der Unternehmer die Möglichkeit haben nachzubessern. Sollte er also darauf bestehen, dass er nachbessert, dann ist das zu akzeptieren. Nach der Aussage des Unternehmens wäre eine Nachbesserung verhältnismäßig, also kriegt er die Chance. Ob er den Aufwand richtig einschätzt, das steht erst einmal auf einem anderen Blatt.

    Nachdem er bereits avisiert hat, dass er nachbessern möchte, wird so eine Einigung wohl sehr unwahrscheinlich. Er betrachtet das anscheinend als geringen Aufwand und würde demzufolge auch nur eine geringe Kompensation anbieten. Ich würde hier die Mängelbeseitigung grundsätzlich vorziehen.
    Ungeachtet dessen, kannst Du ihn ja fragen, aber nicht wundern wenn er nur eine Flasche Wein und einen Blumenstrauß für die Bauherrin anbieten wird. Sein Kommentar mit dem drübertapezieren zeigt ja schon in die Richtung. Dann geht die Diskussion in die nächsten Runde. Deswegen soll er nachbessern und alle Unklarheiten sind beseitigt.

    Gruß
    Ralf
     
  6. #6 wasweissich, 18.01.2014
    wasweissich

    wasweissich Gast

    er will ja nicht nachgebessert haben , er will kohle (vielleicht für das schornsteinfegergedöns ???? )
     
  7. #7 Wolfsburger, 18.01.2014
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    nenene....


    Es geht mir nicht um Kohle ! Ich hab Schißß vorm Pfusch, ...denn davon gab es schon genug !!! Habe keine Lust das meine Wohnung danach aussieht wie ein Saustall und ich mir anhören kann...: nööö, das waren wir nicht. Oder : das bringen wir schon noch in Ordnung. Ist schon eine schöne Scheiße wenn man auf einene unproffessionellen und wenig kundenorientierten BU hereinfällt.....
    Nicht umsonst gehört der auch wohl keiner Innung an !?
     
  8. #8 Gast036816, 18.01.2014
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    um so etwas kümmert man sich, bevor man einen vertrag eingeht. ob qualifiziert oder nicht qualifiziert, das recht auf mängelbeseitigung hat er.
     
  9. H.PF

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    Du hast aber das Recht, dir einen selbstbezahlten Sachverstand einzukaufen der die Arbeiten für dich überwacht.
     
  10. #10 Kalle88, 18.01.2014
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    Als wären alle HW die größten Schweine die nur Chaos hinterlassen... An deiner Stelle würde ich das abgestellt haben wollen, dafür hast du ja "mehr oder weniger" bezahlt. Auch wenn das mit Aufwand verbunden ist.
     
  11. #11 Gast943916, 18.01.2014
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    Gast943916 Gast

    Pfusch hat mit einer Mitgliedschaft bei der Innung nichts zu tun
     
  12. #12 Kalle88, 18.01.2014
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    Doch, die Innungsmitglieder sind doch alle samt vernünftig... :D :winken
     
  13. #13 Friedl1953, 18.01.2014
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    ??????? Scheint doch auch ne GU/GÜ Leistung zu sein, zu welcher Innung sollte er den dann gehören???
     
  14. #14 Gast943916, 18.01.2014
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    er schreibt BU, dann Bau Innung
     
  15. #15 Friedl1953, 18.01.2014
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    @ Gipser na da wäre ich jetzt aber ein bisschen Skeptisch. Blockbohlenhaus auf Holzrahmen??????
     
  16. #16 Gast943916, 18.01.2014
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    Gast943916 Gast

    naja Friedl, soll ja welche geben die alles machen, was dabei rauskommt, kannst du oben lesen.....
     
  17. #17 Friedl1953, 19.01.2014
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    @Gipser na ja eben deswegen die Frage nach der Innung????
    Allerdings würde ich aus meiner Erfahrung der letzten Jahrzehnte immer Wert darauf legen, dass der AN, wenn er einen Holzbau macht, einer Gütegemeinschaft angehört. Schützt zwar nicht 100% vor Pfusch minimiert die Wahrscheinlichkeit doch enorm.
     
  18. #18 Wolfsburger, 19.01.2014
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    Innung...


    Mit BU meine ich Bau Unternehmer. Er selbst ist aber Zimmermann, Zimmereibetrieb.

    Also wenn der Zimmermannsinnung !?
     
  19. Neutal

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    Sorry, aber Bau Innung oder Gütegemeinschaft sind so weit davon entfernt ein Gütesiegel darzustellen wie nur sonst etwas. Ich kenne viele Innungsbetriebe die sich auf einem Stand von 1800 befinden und die einfachsten Grundlagen zeitgemäßen bauens nicht kennen. Die Gütegemeinschaften haben nur ein Ziel. Geld verdienen. Ich habe selber in einer Firma mit zig Gütesiegeln gearbeitet. Was da an sog. Kontrollen kommt ist wirklich lachhaft. Da kommen Prüfer die nie am Bau gearbeitet oder gewirkt haben, sehen sich mit großen Augen alles an und fragen bei den Gesellen nach. So lange es keine unabhängigen Prüfer gibt ist dieser Innungs und Gütegemeinschaftskram nichts anderes als reine Geldschneiderei. Die Innung taugt allenfalls bei Fragen zur Lehrlingsbetreuung und selbst das nur unter verbehalt.
     
  20. #20 Friedl1953, 19.01.2014
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    Neeee Flocke finde deine Beiträge zwar immer gut und richtig aber hier vergaloppierst Du dich. Ich spreche von RAL und in diesem Zusammenhang von GHAD oder im Fertighausbau von BMF das hat alles seine Richtigkeit und stellt sehr wohl eine ordentliche Güteüberwachung dar. Diese Güteüberwachung wird von unabhängigen Instituten durchgeführt.

    Mag sein, dass Du in Deinem Betrieb andere Erfahrungen gemacht hast, wobei es mich schon wundert wenn Du von zig Gütesiegeln sprichst. Wüsste nicht was es da alles geben sollte.

    Ich habe beruflich mit weit über 100 Firmen zu tun gehabt die in den einschlägigen Gütegemeinschaften waren und die wussten durch die Bank was sie tun.

    Ich habe aber auch viele HRB von Firmen gesehen die nicht in Gütegemeinschaften waren die nicht wussten was sie tun.
     
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