380 V- Freileitung über Grundstück behindert Bauarbeiten des GU - wer zahlt?

Diskutiere 380 V- Freileitung über Grundstück behindert Bauarbeiten des GU - wer zahlt? im Schlüsselfertig Bauen ? Forum im Bereich Rund um den Bau; Die Rechtsgrundlage ist der damals geschlossene Vertrag, dass der GU über das Grundstück darf. Du oder dein Vorgänger habt ihm das erlaubt und der...

  1. cano1

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    Es gibt diesbezüglich (Verlegung der Freileitung vom einen Nachbar zum anderen Nachbar über mein Grundstück durch das EVU, nicht GU) offenbar weder einen Vertrag noch eine Zustimmung. Lt. dem Vertreter des EVU ist so etwas nicht notwendig, um eine Freiletung über ein Grundstück zu verlegen, sodern gesetzlich geregelt.
     
  2. cano1

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    Und was hiermit:

    http://www.buzer.de/gesetz/1019/a14474.htm

    Auszug:

    <<Der Grundstückseigentümer kann die Verlegung der Einrichtungen verlangen, wenn sie an der bisherigen Stelle für ihn nicht mehr zumutbar sind. Die Kosten der Verlegung hat das Elektrizitätsversorgungsunternehmen zu tragen; dies gilt nicht, soweit die Einrichtungen ausschließlich der Versorgung des Grundstücks dienen. >>
     
  3. #23 Andybaut, 25.05.2017
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    Wenn weder du noch dein Vorgänger dem ganzen zugestimmt haben sieht das wieder anders aus.
     
  4. cano1

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    Wie gesagt, der Vertreter des EVU sagte es braucht keine Zustimmung wenn das EVU eine Freileitung über ein Grundstück verlegt.

    Ich denke er bezieht sich dabei auf die

    <<Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Elektrizitätsversorgung von Tarifkunden (AVBEltV)>>

    Dort steht aber auch - wie schon oben zitiert:

    <<Der Grundstückseigentümer kann die Verlegung der Einrichtungen verlangen, wenn sie an der bisherigen Stelle für ihn nicht mehr zumutbar sind. Die Kosten der Verlegung hat das Elektrizitätsversorgungsunternehmen zu tragen.>>

    Ich denke, dass ich wegen der Nichtverlegung 2.500 EUR an meinem GU wegen Baubehinderung zahle, ist für mich nicht zumutbar.

    Die Frage ist, ob das in der Kürze der Zeit jetzt überhaupt noch das Verlegen der Leitung möglich ist. Die Frage ist dann auch, ob ich die Kosten für die Behinderung nicht an das EVU weitergeben kann, da das EVU ja schriftlich behauptet hat, dass sich die Leitung nicht verlegen lässt. Außerdem wären die Kosten für die Verlegung wesentlich höher als die Kosten, die der GU mir in Rechnung stellen will.
     
  5. #25 simon84, 26.05.2017
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    Wenn du das Haus bauen kannst, obwohl die Leitung nicht verlegt wird, dann ist der Standort der Leitung auch nicht unzumutbar.
     
  6. cano1

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    Ich habe aber Zusatzkosten beim Hausbau in Höhe von 2.500 EUR durch die Leitung.

    Wie bereits geschrieben, wird in anderen Regionen die Leitung für Bauvorhaben kostenlos durch das EVU verlegt, sofern sich die Leitung im Profil des Hauses befindet.
     
  7. #27 Andybaut, 26.05.2017
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    Dann ist doch alles klar.
    Konfrontiere deinen Versorger mit der Gesetzeslage und warte was passiert.
    Wäre schön wenn du die Antwort posten könntest, das hilft uns allen später vielleicht mal.
     
  8. manni

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    Und spätestens wenn er beim Versorger den Antrag für seinen neuen Stromanschluss bestellt, bekommt er die Kosten wieder draufgepackt.
    Oder woher soll der Strom kommen? Natürlich über Dachständer in diesem Fall. Wenn nun die Leitung nicht über das Haus verläuft, muss extra ein neues Kabel verlegt werden, mit zusätzlichen Masten etc.
    Da bin ich mal gespannt, wie teuer das wird.
     
  9. cano1

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    Der Antrag für den Hausanschluss ist schon gestellt. Der Preis ist in dem Antrag angegeben (ca. 1.800 EUR).
     
  10. cano1

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    Hier eine Zwischeninfo: Die Bauarbeiter, die das Haus hochziehen sagen, dass sie die Leitung wenig behindert.
     
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