Berechnung Grundstückspreis + Gebäudewert

Diskutiere Berechnung Grundstückspreis + Gebäudewert im Baupreise Forum im Bereich Rund um den Bau; Grüezi miteinand', wir sind eine Gruppe und wollen ein Grundstück kaufen. Ich soll für die Gruppe den Verhandlungsrahmen abstecken, also einen...

  1. frei

    frei Gast

    Grüezi miteinand',

    wir sind eine Gruppe und wollen ein Grundstück kaufen. Ich soll für die Gruppe den Verhandlungsrahmen abstecken, also einen Höchstpreis bestimmen, den vorsichtige Kaufleute akzeptieren würden.

    Das Grundstück ist etwa 3.300 m² groß, ein Teil des Grundstücksist bebaut, keine der Teilflächen darf derzeit mit mehr als GFZ 0,4 bebaut werden. (B-Plan-Änderung möglich)
    Der Bodenrichtwert liegt für ein 800 m²-Grundstück bei 45 Euro (GFZ 0,5) Ich habe das auf eine GFZ von 0,4 runtergerechnet auf 40-41 Euro. Jetzt kommt der Abschlag für die Grundstücksgröße. Die Bewertungsregeln des Gutachterausschusses sagen mit, dass ich das auf ca 70% des Bodenrichtwerts runterrechnen kann, also kommt etwas bei 28 bis 29 Euro heraus.

    In einem Nebensatz hat der Eigentümer auch etwas von 30 Euro gemurmelt. Liege ich richtig, wenn ich den Grundstückswert mit maximal 99.000 Euro ansetze?
     
  2. frei

    frei Gast

    Gebäudewert bestimmen

    Hallo Bau-Experten,

    bei der Bewertung eines Mehrfamilienhauses kommt nur das Ertragswert-verfahren in Frage. Für alle anderen Verfahren fehlen entscheidende Daten. Das gesamte Grundstück kann geteilt werden. Für das gesamte Grundstück würde man einen Preis von 30 Euro festlegen, für die Größe des bebauten Grundstücks 39 Euro. Der Unterschied macht etwa 10 TEuro aus (39TEuro statt 49TEuro). Welchen Preis für das Grundstück lege ich im Ertragswertverfahren zu Grunde?

    Wie bewerte ich einen Renovierungsstau (20 bis 30 Jahre alte Heizung, keine Dämmung, 30 Jahre alte Fenster, ca. vier Tonnen Asbest-Entsorgung)?

    Danke !
     
  3. #3 Ralf Dühlmeyer, 15.06.2011
    Ralf Dühlmeyer

    Ralf Dühlmeyer

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    Für solche Fragen gibt es Sachverständige für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken.

    Das Wissen, dass zu einer sachgerechten Wertermittlung gehört, kann man weder einem Inhaltsverwalter noch anderen Menschen mal eben in 5 Minuten beibringen.

    Schon gar nicht mit den hier gezeigten Defiziten in der Auffassung von Wertermittlungen.
     
  4. frei

    frei Gast

    Herzlichen Dank! Ich hatte das Wertgutachten zusammen gefasst und die wesentlichen Daten zitiert. Anscheinend hatte der Gutachter wirklich keine Ahnung!
     
  5. #5 Ralf Dühlmeyer, 15.06.2011
    Ralf Dühlmeyer

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    Sind SIE der Gutachter???? Oder was soll so ein Satz???
     
  6. frei

    frei Gast

    Ich bin nur für die Sprache des Content verantwortlich. Nach dieser Weisheit spricht die Anzahl der Fragezeichen weder für noch gegen die Qualität der Frage. Die Gutachter schreiben, dass die 45 Euro mit dem Faktor 0,91
    Es handelt sich offenbar um den Quozienten aus jeweils derselben Formel, in der im Zähler der tatsächliche BRW steht und im Nenner einmal der BRW aus dem Verzeichnis der BRW für die Region. Die Formel lautet Wurzel aus (0,6 mal BRW) plus 02*(1 plus BRW)
    Ich habe das sprachlich etwas eingekürzt, weil's mir zu ausführlich erschien.

    Was ist denn aus den Schultoiletten geworden? Snd sie jetzt saniert?
     
  7. #7 fmjuchi, 15.06.2011
    fmjuchi

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    Hi,

    ein Gutachter kommt sicherlich bei gängigen Objekten zu einem vernünftigen Ergebnis. Wenn es sich um besondere Objekte handelt liegen Gutachten, Realität und Wunschdenken leider oft weit auseinander.

    Zumindest bei uns werden die Bodenrichtwerte auch nicht mit Quozienten in Abhängigkeit von Größe und GRZ fortgeschrieben. Bei solch niedrigen von 45 € Grundstückpreisen ist die GRZ nachrangig.

    Der Markt macht den Preis und andersrum wird ein Schuh draus. Obergrenze ist der erzielbare Preis für ein vergleichbares Grundstück, Bodenrichtwerte weichen oft deutlich von den erzielbaren Preisen ab.

    Wenn vergleichbare Grundstücke mit 40 bis 45 € gehandelt werden, dann muss der Kaufpreis so niedrig sein, dass mit der Differenz der zusätzliche Aufwand für Grundstücksteilung, Vermessung, Altlasten, Abrisskosten und Mehraufwand bei der Erschließung gedeckt ist.

    lg fm
     
  8. #8 Wieland, 15.06.2011
    Wieland

    Wieland Gast

    Ein Grundstück ist immer soviel Wert wie sich daraus erwirtschaften lässt, gell !

    Bei der Wertermittlung können Grundstück und Bebauung nicht getrennt behandelt
    werden !
    Wenn die Bebauung insgesamt eine Wertminderung darstellt, sind Abbruch u. Entsorgungskosten sowie Kosten der Wiederherstellung in Abzug zu bringen.
    Wenn aus der Bebauung Erträge zu erzielen sind ,ist ein Ansatz der Ertragswertermittlung
    richtig ,auch die Teilungsmöglichkeit muß in Ansatz gebracht werden.
    Letztendlich entscheidet der Gutachter auf was er das Objekt zum Bewertungszeitpunkt
    schätzt.
    Wenn er die Bewertungsrichtlinien in Zusammenhang smit einer Erfahrung u.Sachkunde
    einbringt wird er zu einem realen Wert kommen !
    Das Gutachten u. Schätzung müssen für jeden logisch nachvollziebar sein !

    Grüße
     
  9. frei

    frei Gast

    Preise für Boden am Boden

    Danke fm,

    die Lage in der Region ist wirklich traurig. Die BRW liegen ganz selten über 100 Euro, in der überwiegenden Zahl der Fälle deutlich unter 50. Damit liegen sie auch deutlich unter den Preisen für neu erschlossene Baugebiete.

    Deshalb war ich auch irriitiert, dass man vom BRW noch so weit nach unten gehen soll. Die Berechnungsformeln habe ich dann in Büchern nachvollziehen können. Sie werden von Gutachtern wohl tatsächlich angewendet.

    Wenn ich jetzt ein Risiko bewerte, dann muss ich das ja ganz vorsichtig tun. Nach dem Motto: Was bleibt übrig, wenn für die Zwangsversteigerung ein Wertgutachten vorliegt. Im Moment landen alle Versteigerungen im zweiten Termin, das heißt: Der Rechtspfleger kann den Zuschlag unterhalb des halben Gutachterwerts erteilen.

    Genauso wie beschrieben muss ja auch ein Banker bei der Risikobewertung für die Kredite vorgehen (eigentlich), da nützen Märkte ja recht wenig. Auf keinen Fall bürgen sie für ein Ausfallrisiko.

    Danke

    frei

    ---
    wer einen rechtschreibfehler findet, darf ihn behalten
     
  10. #10 fmjuchi, 16.06.2011
    fmjuchi

    fmjuchi

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    Hi,

    Bodenrichtwerte werden nicht immer zeitnah fortgeschrieben und wohl auch nur ungern nach unten korrigiert. Die Bank hat ja keine andere Möglichkeit, als sich an den BRW zu orientieren.

    Ich finde es gar nicht traurig, wenn die BRW niedrig sind. Es ist doch schön, wenn sich Familien noch vernünftige Grundstücke zu fairen Preisen leisten können.

    Ich versteh im Moment nicht, aus welchem Grund die formale Wertermittlung im Vordergrund steht. Wird das Grundstück später dem Betriebsvermögen zugeordnet? Bei einer Versteigerung wird es doch dann auch nicht mit dem BRW sondern dem Gebot in den Büchern geführt.

    lg fm
     
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