Abschlagszahlungen

Diskutiere Abschlagszahlungen im Baupreise Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, ich hab da mal eine Frage zum Thema Abschlagszahlungen. Ich baue gerade eine Dachgeschosswohnung aus und habe mir hierfür Angebote...

  1. nadi1

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    Hallo,
    ich hab da mal eine Frage zum Thema Abschlagszahlungen. Ich baue gerade eine Dachgeschosswohnung aus und habe mir hierfür Angebote geholt. Nun ist es so das ich Wasserinstallateur Abschlagszahlungen gezahlt habe, was ja auch in Ordnung ist, nur sind diese viel höher ausgefallen als in dem Angebot angegeben. Er sagte die entgültige Schlussrechnung mit der Auflistung der geleisteten Arbeit bekomme ich noch, nun meine Frage: Ist es möglich das ich noch was zurück bekomme? Oder wie wird die Abschlagszahlung berechnet? So hoch kann doch die Schlussrechnung nicht mehtr ausfallen oder?

    Für eure Antworten bin ich euch jetzt schon danbar.
     
  2. R.B.

    R.B.

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    Theoretisch schon.....

    Was wurde an Arbeiten bisher erledigt? Hast Du das mit dem Angebot verglichen?
    Was wurde wo und wie beauftragt?

    Eine Abschlagszahlung bedeutet nicht Vorkasse, d.h. es werden nur Arbeiten verrechnet, die bereits abgeschlossen sind.

    Wenn er danach gehandelt hat, und nur erledigte Arbeiten abgerechnet wurden, UND noch Arbeiten ausstehen, dann wird wohl auch noch eine Rechnung kommen, und es gibt nichts zurück. ;)

    Gruß
    Ralf
     
  3. #3 Manfred Abt, 15.09.2011
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    Die Abschlagszahlungen werden so berechnet wie ihr es vereinbart habt.

    Bzw. etwas genauer:
    • die Abschlagszahlungen sind in der Höhe und zu dem Zeitpunkt zur Zahlung fällig, wie ihr es vereinbart habt.
     
  4. #4 loennermo, 15.09.2011
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    @Manfred: will heissen: keine Abschlagszahlung vereinbart - also muss der Bauherr auch keine leisten?

    Oder ist das in einer VOB "automatisch" mit drin?
     
  5. #5 Manfred Abt, 16.09.2011
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    @loennermo:
    VOB war in dieser Frage kein Thema. Sofern VOB/B vereinbart sind auch Abschlagszahlungen in Höhe des Wertes der nachgewiesenen vertragsgemäßen Leistungen automatisch vereinbart, sofern nicht individualvertraglich ausgeschlossen.

    Zur Frage der TE wissen wir:
    • es wurden Angebote eingeholt
    • es gab wohl auch ein Angebot des dann beauftragten Installateurs
    • im Angebot des Installateurs wurden wohl Abschlagszahlungen der Höhe nach benannt
    • es bleibt im Nebel, ob das Angebot geprüft wurde und wie der Vertrag aussieht
    • dann hat der Installateur Abschlagsrechungen geschrieben und wohl andere Abschläge als im Angebot beschrieben angefordert
    • es bleibt im Nebel, ob diese Abschlagsrechnungen geprüft wurden oder prüfbar waren, oder welche Kriterien zur Prüfung maßgeblich gewesen wären
    • jedenfalls wurden die geforderten Abschläge wohl bezahlt
    • jetzt wacht die TE auf
    • mehr wissen wir nicht
    und Manfred wundert sich manchmal über die Blauäugigkeit seiner Mitmenschen, wobei blaue Augen ja wunderschön sein können.
     
  6. #6 loennermo, 16.09.2011
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    Danke für die Aufklärung. Also müssten wir nur dort Abschläge zahlen, wo die VOB/B vereinbart wurde (durch Ausschreibung) und nicht dort, wo wir nach Angebot beauftragt haben (z.B. Heizung, Sanitär usw) - korrekt?

    Wir wollen uns nicht vor Zahlungen drücken, jedoch habe ich aktuell eine Abschlagsrechnung, die mir gefühlsmäßig zu hoch vorkommt und die für mich auch nicht prüfbar ist (1x Abschlag à xyz €). Beauftrag wurde nach Angebot ohne LV und ohne Erwähnung der VOB.
     
  7. #7 ThomasMD, 16.09.2011
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    • Wissen wir das wirklich?
      Von Abschlagsrechnungen hat die TE nichts geschrieben. Nur dass sie Abschläge geleistet hat (vielleicht aus Mildtätigkeit oder Schussligkeit mehr gezahlt, als die ursprüngliche Auftragssumme?).
     
  8. Eric

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    die für mich auch nicht prüfbar ist (1x Abschlag à xyz €).

    Das würde dann nicht einmal bei wirksamer Vereinbarung der VOB/B genügen --> Abschlag muß durch Angabe der ausgeführten Leistungen nachvollziehbar begründet werden.

    Zahl mal 1. Abschlag in Höhe von x € geht also selbst dort nicht.
     
  9. #9 loennermo, 17.09.2011
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    Hmm, mehr hat der Rohbauer wirklich nicht geschrieben. Unser Archi hat da noch ein "geprüft - ok" drauf geschrieben und wir brav überwiesen...

    Heizungsbauer und Putzer habe allerdings detaillierte Teilrechnungen geschickt.

    Hätte also unser Archi die Rechnungen als nicht nachvollziehbar oder nicht prüfbar zurücksenden sollen? Oder hat der Archi nachgerechnet ob nicht überzahlt wird und dann sein Autogramm drauf verewigt?

    Wie läuft so was korrekt ab?
     
  10. #10 Manfred Abt, 19.09.2011
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    Was hindert dich, deine an uns gerichteten Fragen (nicht diese!) deinem Architekten zu stellen.

    Letztendlich haftet der Architekt dir gegenüber auch derart, dass er mit seiner Prüfung der Rechnungen dir gegenüber sicherstellt, dass du nicht in Überzahlung gehst.
     
  11. #11 loennermo, 20.09.2011
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    Der meinte mündlich "das passt schon". Und mit der Unterschrift auf dem Prüfexemplar wäre das Ok. Mehr gibts nicht.


    Echt - uns gegenüber meinte er nur, dass wäre eine Empfehlung. Klar ist, dass wir als Bauherren noch selber mitdenken. ;) Besonders bei unserem Architekten... :frust
     
  12. #12 Manfred Abt, 20.09.2011
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    @loennermo:
    • wir können doch sicher von einem Architektenvertrag mit Leistungen und Honorar nach HOAI ausgehen, gelle?
    • dann gehört die Rechnungsprüfung zu den Leistungen der Leistungsphase 8, Bauüberwachung
    • der Architekt haftet für seine Leistungen, also auch für die Rechnungsprüfung
    • zu Details siehe Locher/Koeble/Frik, Rnd 258
     
  13. #13 loennermo, 20.09.2011
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    1 = ja, wir zahlen nach HOAI
    2 = Ok
    3 = gut zu wissen, aber warscheinlich ebensoschwer durchzusetzen wie sonstige Mängel oder die Inanspruchnahme der Architekten-Haftpflicht, oder?
    4 = Danke für den Hinweis
     
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