Nachbarsgarage steht 16cm auf meinem Grundstück über...

Diskutiere Nachbarsgarage steht 16cm auf meinem Grundstück über... im Tiefbau Forum im Bereich Neubau; Hallo, wie schon in der Überschrift aufgeführt. Mein Baumeißter + Vermesser teilte mir mit, dass die Garage vom Nachbar über die Grenze...

  1. vetec

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    Hallo,

    wie schon in der Überschrift aufgeführt.
    Mein Baumeißter + Vermesser teilte mir mit, dass die Garage vom Nachbar über die Grenze hinausragt und mit einer Ecke schief etwa 16cm auf meinem Grundstück steht.
    Wir haben gerade erst angefangen mit dem Bau, deswegen ist noch nix verloren.
    Der Mauerer muss jetzt deswegen mene Garage schief Mauern, bzw. schmaler meine Garage mauern:yikes

    Daraufhin hat meine Bauleiter die Nachbarn mal darauf angesprochen, ob sie davon wüssten und diese sagte ja, etwas von 6 cm, aber keine 16cm, wäre ja nicht sooo schlimm.

    Was hab ich da für Möglichkeit bei solchen Angelegenheiten?
    Ich würd aus dem Bauch heraus sagen, im schlimmsten Fall muss der Nachbar die Garage räumen.

    Es spielt doch keien Roller ob es 1 cm oder 16 cm ist, er dard seine Garage einfach nicht überstehen lassen.:frust

    Andererseits will ich keinen Streit anfangen, oder gleich von Anfang an vieleicht lebenslang im Streit leben.

    Hat da jemand Erfahrung, wie man es für beide Parteien akzeptabel klären kann?
     
  2. #2 Baufuchs, 10.02.2010
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Mal

    hier lesen

    Aber bei allem was möglich und denkbar wäre immer beachten:

    Voraussichtlich werdet ihr bis ins hohe Alter mit dem Nachbarn Grundstück an Grundstück leben.:konfusius
     
  3. vetec

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    Danke Baufuchs!
    Bin zwar jetzt auch nicht viel schlauer, aber es liegt wohl eher an der Gesetzeslage:mauer

    Naja Vorsatz besteht allemal und Widersprechen werde ich es auch, mal schauen in wieweit der Nachbar mit sich reden lässt.

    Bei 2-3cm hätte ich ja nix gesagt, aber die Garage jetzt mal eben 16cm enger mauern ist schon happig und die ist 8,5m lang.


    Andererseits gebe ich dir völlig Recht, dass ich in Ruhe mit dem Nachbar leben möchte, andererseits ist es natürlich auch dreißt von ihm einfach mal etwas Land zu klauen, ich mein er will ja was schlechtes von mir, nicht ich.
     
  4. #4 blaxxun17, 10.02.2010
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    Streit mag doch keiner.
    Also lieber die Geldrente gut verhandeln und früher in den Ruhestand :deal

    Gruß
    Blaxxun17
     
  5. #5 Baufuchs, 10.02.2010
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Schnell geschossen?

    Wie kommst du darauf? Wie beweisen?

    Hat der seinen Maurern gesagt:
    "Baut mal ein Stück über die Grenze, damit meine Garage ein bisschen breiter wird?"

    Geh das mal ruhig an, rede mit dem Nachbarn.

    Die Dicke Berta kann man später immer noch einsetzen, falls nötig.
     
  6. vetec

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    Ja, ich denke ich werde ihm anbieten, ob er mit paar Hundert € als Entschädigung sich zufrieden gibt und dann ist Sache erledigt.
    Ich denke das es für ihn doch sehr akzeptabel sein müsste, wenn man bedenkt, dass allein 1qm 150€ kostet, dann plus engere Garage + schiefe Wände, womit ich mich zwangsläufig abfinden muss.

    Naja, schauen wir mal, was der dazu sagt.
     
  7. vetec

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    Es ist eine Fertiggarage mit diesen Standartmaßen 3*9m, da kann man wohl von außgehen dass das Vorsatz ist.
    Außerdem haben die ja schon selber zugegen, gegenüber meinem Bauleiter, dass die wissen das die etwas übersteht, die wissen nur nicht wie viel.


    Naja, wie gesagt ich rede erstmal, ich will ja auch keinen Streit haben.
    Will mich nur schlau machen, falls die für nix Einsicht zeigen werden.
     
  8. #8 meisterLars, 10.02.2010
    Zuletzt bearbeitet: 10.02.2010
    meisterLars

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    Irgendwer wird ja diesen Bockmist verzapft haben... Anscheinend war ein richtiger Vermesser am Werk. Und dieser jemand ist zur Verantwortung zu ziehen. Meiner Meinung nach (oder auch wenn ich der TE wär) gehört Nachbar´s Garage zurückgebaut. Ohne wenn und aber.
     
  9. #9 Baufuchs, 10.02.2010
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    @vetec

    Dir scheint nicht ganz klar zu sein, was Vorsatz bedeutet, nämlich die konkrete Absicht, die Garage ganz bewusst über die Grenze zu setzen.

    Grobe Fahrlässigkeit würde bedeuten, dass die erforderliche Sorgfalt in besonderem Maße ausser acht gelassen wurde.

    Dass es sich um eine Fertiggarage handelt, hättest du auch schon früher schreiben können. So ein Ding lässt sich ja auch nachträglich wieder versetzen.

    Noch ein Tipp:
    Man sieht sich im Leben immer zweimal..
     
  10. bernix

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    ...es gibt Tage, da bin ich richtig dankbar!.....

    Deine Wortwahl verrät dich, mein Freund.:biggthumpup:
    (die, klauen, Vorsatz.....)
    Falls es zum Gerichtsverfahren kommt, sag mir vorher bescheid: Ich schick dir ein Päckchen Papiertaschentücher...du wirst sie für deine blutige Nase brauchen.....
     
  11. Hansal

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    Ich kann seinen Ärger schon verstehen.
    Der Nachbar stellt eine Standardgarage auf sein Grundstück.
    Jetzt muss er seine Garage schief herstellen.
    Klar ist er sauer.

    Trotzdem gütliche Einigung suchen!

    Grüße
     
  12. #12 HolzhausWolli, 11.02.2010
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    Da haben wir es doch wieder, kaum erwähnt jemand womöglich zustehenden Zaster, und schon werden die vormals unerträglichen 16 cm in die ewigen Jagdgründe der Relation verbannt.

    SO kriegst Du den Streit ganz sicher, jedenfalls wenn ich dein Nachbar wäre. Gerade weil für dich die Bereicherung wichtiger als eine praktikable Lösung des vorgeschobenene Problems ist.

    Was ist denn auf der anderen Seite? Besteht nicht die Möglichkeit deine Garage um dieses Maß zu Verändern, dass sie also vorne die Originalbreite behält und eben nach hinten breiter wird? Diese Mehrkosten könnte man dem Nachbar fair zur Übernahme anbieten. Aber ne Einmalstrafzahlung?

    Oder: Welche Aufwendungen hätte denn der Nachbar, seine Garage nachträglich korrekt setzen zu lassen? Es handeltz sich doch zum Glück um eine Fertiggarage. Wären umfangreiche Pflasterarbeiten etc. pp. erforderlich? Wäre das im Grunde für ihn zumutbar?

    Es muss doch eine gütliche Lösung geben. Der Nachbar ist aber sehr wohl zur Kooperation verpflichtet. das stimmt schon.
    Er hat nun mal das Pech, dass an der Stelle ein bauwerk errichtet wird und SEINE Nachlässigkeit ins Geicht fällt. Wenn da nur rasen wäre, könnte man ja dem Nachbarschaftsfrieden zu gute ne Fünfe grade sein lassen.
     
  13. #13 Pascal82, 11.02.2010
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    Hallo 16 cm!!

    dafür die nachbarschaft, zaunbier, grillpartys, straßenfeste, ich hab ne neue chouch hilf mal schnell tragen, lust auf ein feirabendbierchen-nachbar? ich bin im urlaub giest du mal meinen garten und leerst meinen briefkasten?, die nachsten 30-40-50 jahre in den wind schießen und sich nicht in die augen sehen können???

    16 cm- shit happens

    versaute nachbarschaft- schön blöd!
     
  14. Uwe!

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    Mit Fertiggarage ist das doch wirklich nicht mehr ganz so katastrophal. So ein Teil ist grundsätzlich schnell angehoben und 16 cm verschoben. Frage ist halt, was noch dran hängt. Sicher etwas Pflaster, aber geht auch seitlich an der Garage ein Weg, der verschoebn werden müsste oder wie sieht die LAge aus?
    Grudsätzlich denke ich, dass Versetzen auf Dauer für beide die beste Lösugn wäre. Und parallel mal MIT dem Nachbarn klären, wer das versaut hat. Der ist vermutlich dafür haftbar und müsste die Kosten übernehmen. Das trägt zum Nachbarfrieden bei.

    Und wie schon gesagt: Vorsatz war das ganz sicher nicht!
     
  15. Terra

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    Ja, ich der VERmesser war es aber nicht! :biggthumpup:


    So wie es sich anhört und wie es meistens ist, ist die Garage doch bestimmt direkt am Haus angesetzt worden, oder?

    Dann steht nicht die Garage falsch, sondern das Haus!

    Und wer den Fehler begangen hat, ob Schnurgerüst falsch vermessen oder falsch übertragen vom Polier etc, weiß ich ja nun nicht.

    Seit wann steht denn die Garage? Schon ewig oder erst kürzlich dorthin gesetzt?

    Klar kann man die versetzen, wenn nicht schon direkt am Haus.

    Wer ist denn nun der Schuldige? Der VERmesser? Die Baufirma? Der Nachbar?

    Kostet Dich eine schiefe Garage mauern denn nun mehr, als ne gerade?
     
  16. #16 HolzhausWolli, 11.02.2010
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    In EURO ausgedrückt reden wir da mal ganz fix von brutto 400,- - 500,-. Zzgl. der Perepheriekosten (Pflaster etc.) Der Vorteil ist aber dass es aber (wahrscheinlich) überhaupt möglich ist.

    @ Pascal: Im Grunde hast Du recht, natürlich sollte man schon den aufkommenden Keim eines Streits im Ansatz verhindern. Keine Frage!
    Aber: Man sollte auch nicht grundsätzlich Ursache und Wirkung verwechseln. Sonst verlagert sich Einsicht, Drüberwegsehen und die Kein-Problem-Haltung grundsätzlich immer auf einen - weil der so friedenswillig ist - und die Vorteile nur auf den anderen. Sowas kann sich dann ebenfalls 30-40-50 Jahre ziehen, weils ja funktioniert.

    Ich denke aber am ehesten läßt sich ein Problem lösen, wenn es zunächst einmal erkannt und in der Folge anerkannt wurde. An dem Punkt ist Vetec m.M.n. noch nicht, weil

    Das Kernproblem ist hier nur in Form von 6 cm bekannt, also wirklich nicht schlimm. Das Hauptproblem generiert sich doch aber erst durch das Bauvorhaben der Garage und dem damit zusammenhängenden Kompromiss einer schrägen Planung.

    Ob dem Nachbarn diese Konsequenz so bekannt ist?
     
  17. #17 HolzhausWolli, 11.02.2010
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    ....
     
  18. Terra

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    Hallo Pascal,

    wir sind Deutsche! Und der Deutsche mag es halt nicht, wenn es nicht nach Gesetz, Verordnungen, DIN etc. ist!

    Der Beruf als Vermesser ist da ein wenig weitläufiger, nämlich als Psychiater, Tröster, Fachanwalt, Ratgeber, Eheberater etc.

    Was glaubst Du wieviele Leute schon vor mir saßen, in Tränen ausbrachen, psychiatrische Hilfe in Anspruch genommen haben, Pleite waren durch Gerichtskosten etc.

    Und da ging es um 1, 2, 3cm mit einem Thyrannen als Nachbarn.

    Wie heißt dieser tolle Zaun nochmal? Maschendrahtzaun???

    Und was ich gar nicht leiden kann ist es, wenn man 40 Jahre Friede Freude Eierkuchen zusammengelebt hat und dann ein Eigentümerwechsel stattfindet und dann der Krieg beginnt vom neuen Eigentümer.
     
  19. #19 Pascal82, 11.02.2010
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    hallo terra,

    jaja, die korrekten deutschen

    ich werd wohl nie verstehen wie man sich das leben gegenseitig zur hölle machen kann:mauer:mauer

    aber :respekt vor denen die das ein ganzes leben durchhalten
    am maschendrahtzaun......
    ich würd ne mauer hinbetonieren (mind 3 meter hoch) wenn ich mal so einen nachbarn bekommen würd


    (mind 2 cm über der grenze:-)
     
  20. lulu66

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    Vielleicht könnte eine Grafik des Problems helfen. Wenn die 16cm wirklich nur an einer Ecke überbaut sind, dann beschränkt sich der schief zu mauernde Teil der Garage vielleicht nur auf eine Strecke von 50cm.

    Wenn die ganze Garage dadurch 16cm schmaler werden müsste, dann würde ich schonmal mit einer Bitte um Lösungsvorschläge vorsprechen (mir persönlich ist aber auch jeder cm in der Garage wichtig).
     
Thema: Nachbarsgarage steht 16cm auf meinem Grundstück über...
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