Kein Aufheizprotokoll, kein Funktionsbeheizen vor Parkettverlegung. Wie vorgehen?

Diskutiere Kein Aufheizprotokoll, kein Funktionsbeheizen vor Parkettverlegung. Wie vorgehen? im Estrich und Bodenbeläge Forum im Bereich Neubau; Unsere ETW soll in wenigen Tagen final abgenommen werden und ist komplett mit FBH und vollflächig verklebtem Parkettboden ausgestattet. Im EG...

  1. lalala

    lalala

    Dabei seit:
    08.03.2012
    Beiträge:
    38
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Kaufmann
    Ort:
    Auf dem Zeltplatz
    Unsere ETW soll in wenigen Tagen final abgenommen werden und ist komplett mit FBH und vollflächig verklebtem Parkettboden ausgestattet. Im EG wurde der Estrich vor Verlegen des Bodenbelags nur sporadisch beheizt (um mal auszuzprobieren, ob die FBH funktioniert), im UG wurde die Heizung bislang gar nicht angestellt (sie ist nicht mal richtig angeschlossen). Das Parkett liegt schon, das haben die polnischen Hilfsarbeiter des BT verlegt und dabei vermutlich auf erforderliche Nachweise der Belegreife gepfiffen. Ein Aufheizprotokoll gibt es daher natürlich auch nicht, obwohl wir den BT schon vor Wochen auf diese Notwendigkeit hingewiesen haben.

    Nun haben wir bei der Vorbegehung das fehlende Aufheizprotokoll als Mangel angegeben. Der BT antwortet nun, dies sei nicht Bestandteil des Vertrags und wir hätten daher keinen Anspruch darauf. Spätere Schäden am Estrich unterliegen ohnehin in der Haftung des BT, also müssten wir das nicht gesondert aufführen.

    M.E. geht es aber ja nicht um den Zettel selber, sondern darum, dass ein nicht durchgeführtes Aufheizen ein erheblicher Mangel ist, und wenn der BT in 2 Jahren insolvent ist (nicht unwahrscheinlich...), bleiben wir schlimmstenfalls auf einem erheblichen Schaden sitzen.

    Wie sollen wir argumentieren? Dass wir das als Vorbehalt in der Abnahme formulieren ist klar. Aber wie begründen und sollten wir einen Einbehalt verlangen? Wieviel?
     
  2. #2 feelfree, 13.11.2013
    feelfree

    feelfree Gast

    Denkanstoß: Wenn ein nicht durchgeführtes Aufheizen also ein erheblicher Mangel ist, dann ist es gar nicht möglich, Estrich ohne FBH mängelfrei in einen Bau einzubringen?
     
  3. R.B.

    R.B.

    Dabei seit:
    19.08.2005
    Beiträge:
    48.826
    Zustimmungen:
    13
    Beruf:
    Dipl.Ing. NT
    Ort:
    BW
    Vorsicht, das wäre ein anderes Thema. Hier geht es um eine beheizte Fläche die sich anders verhält als ein normaler Estrich.

    Das Problem könnte hier der BT sein, denn der hat 1 Stück Haus verkauft, und da hat der Käufer keinen Anspruch auf so Dinge wie Aufheizprotokolle etc. Der ausführende Handwerker muss diese zwar dem BT zur Verfügung stellen, dieser aber nicht zwingend dem Käufer. Hier müsste man wissen, was vertraglich zwischen Käufer und BT vereinbart war, aber ich vermute, dass dazu nichts im Vertrag steht (siehe auch Antwort des BT).

    Ob die FBH fachgerecht eingebaut wurde und die Inbetriebnahme entsprechend erfolgt ist (Bsp.: Druckprüfung, Funktionsheizen, Belegreifheizen) , das hat den Käufer des Gebäudes nicht zu interessieren, so blöd das jetzt auch klingt. Er kann davon ausgehen, dass alles fachgerecht ist.

    Ich vermute, dass hier mal wieder eine Abnahme gemacht wurde, ohne eigenen Sachverstand dabei zu haben, sonst wären solche Fragen nicht aufgetaucht. Nächste Vermutung, auch bei der Vertragsgestaltung hat niemand nach solchen Dingen geschaut, so dass der BT seinen Standardvertrag einsetzen konnte.

    Ich sehe keinen Grund warum der BT zwingend solche Protokolle aushändigen müsste. Dementsprechend kann ich auch keinen Mangel erkennen, und schon gar nichts was einen Einbehalt begründen würde.

    Gruß
    Ralf
     
  4. lalala

    lalala

    Dabei seit:
    08.03.2012
    Beiträge:
    38
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Kaufmann
    Ort:
    Auf dem Zeltplatz
    Zu Deinen Vermutungen:

    Nein, im Vertrag steht nichts dazu. Außer, dass nach den geltenden Regeln der Technik gebaut wird. Und die schreiben nach DIN EN 1264 Teil 4 vor, dass der Estrich vor Verlegung des Parketts aufgeheizt werden muss. Das wurde er definitiv nicht, da die FBH nicht mal komplett angeschlossen ist. Also ein Verstoß gegen geltende DIN Normen.

    Und NEIN wir haben noch keine Abnahme gemacht (siehe meinen ersten Beitrag) und JA wir haben eigenen SV dabei. Glaub bitte nicht, dass ich blöd bin, bloß weil ich hier um Rat frage (wird hier im Forum leider sehr schnell unterstellt).

    Es geht hier nicht um das Fehlen des Protokolls sondern um das Fehlen des Funktionsheizens. Wenn bei Inbetriebnahme der FBH der Estrich reißt und der Boden darüber, dann haben wir den Salat. M.E. ist das schon ein Grund, hier einen Mangel zu sehen.
     
  5. #5 Achim Kaiser, 13.11.2013
    Achim Kaiser

    Achim Kaiser

    Dabei seit:
    29.10.2005
    Beiträge:
    7.471
    Zustimmungen:
    7
    Natürlich salatet es da kräftig .... und die Frage ist bei wem die Schüssel mit demselben dann schlussendlich zum auslöffeln landet.

    Wenn das fehlen des Funktionsheizens unstrittig ist ... kanns auch keinen *Wisch* geben ... wenn die Anlage noch nicht mal funktionsfähig angeschlossen ist ... dürfte es darüber auch keinen Streit geben, dass die Tatsache gegeben ist.

    Natürlich kannste die Abnahme verweigern ... dann ziehste wahrscheinlich nicht ein - zumindest nicht zum Termin.
    Natürlich kannste versuchen das Funktionsheizen einzufordern - Problem : Estrichfläche ist nicht mehr sichtbar. Es werden nur gröbste Fehler (so es sie gibt - hoffentlich nicht) feststellbar sein.

    Ist die Restfeuchtigkeit bei der Belagsmontage noch deutlich zu hoch aber ansonsten funktioniert die Anlage ... kannste in einigen Monaten/Jahren kräftige Risse oder abgelöste Bereiche haben ...

    Hier brauchts nicht den SV zum Gespräch sondern den RA um das generelle Vorgehen festzulegen.
    Den SV brauchts dann zur Feststellung des Zustandes ... blos wenn der z.B. bei der Abnahme irgendwas feststellt dann musste da schon wissen was zu tun ist *wenn der Fall eintritt*.

    Der RA berät dich wie die Salatschüssel weiterschieben kannst ... der SV kann nur gucken ob da Blattsalat, Endivien oder Ackersalat in der Schüssel ist und ob da Dressing dran ist oder nicht ... ;).

    Gruß
    Achim Kaiser
     
  6. R.B.

    R.B.

    Dabei seit:
    19.08.2005
    Beiträge:
    48.826
    Zustimmungen:
    13
    Beruf:
    Dipl.Ing. NT
    Ort:
    BW
    Wie willst Du beweisen, dass das Funktions- oder Belegreifheizen nicht gemacht wurde?
    Vielleicht wurde ja provisorisch angeschlossen, oder was weiß ich.

    Natürlich wird nach geltenden Regeln gebaut, das bedeutet aber nicht, dass er Dir jeden Schritt belegen muss. Du hast 1 Stück. Haus gekauft und musst voraussetzen, dass diese Regeln eingehalten wurden. Ich kriege von meinem PKW Hersteller auch keine Abnahmemessungen des Motors oder des Getriebes, sondern muss mich auf die Spezifikation des KFZ (technische Daten) verlassen.

    Ich verstehe ja Dein Problem, aber ich kenne keine Lösung dafür. Du kannst ihn nicht dazu zwingen Dir die Protokolle auszuhändigen, dafür gibt es keine Grundlage (zumindest keine die mir bekannt wäre). Sollte später etwas passieren, dann ist es auch völlig egal ob Du die Protokolle hast oder nicht.

    Du kannst jetzt versuchen darauf zu pochen, dass er Dir nachweist, dass dieses Gewerk mängelfrei erstellt wurde. Das geschieht allein aus Deiner Vermutung heraus, dass nicht fachgerecht gearbeitet wurde. Er wird dann bestenfalls irgendeinen Zettel aus der Versenkung holen und alles ist gut, aber er muss Dir diesen Zettel nicht geben.

    Wieso hast DU dann den Salat? Dann hat erst einmal er ein Problem. Sollte er aber aus irgendwelchen Gründen nicht mehr greifbar sein, dann hilft Dir ein Zettel (Protokoll) auch nicht weiter, denn Schaden ist Schaden, egal ob mit oder ohne Protokoll.
     
  7. #7 ThomasMD, 13.11.2013
    ThomasMD

    ThomasMD

    Dabei seit:
    19.11.2009
    Beiträge:
    5.097
    Zustimmungen:
    2
    Beruf:
    Ing.
    Ort:
    Magdeburg
    Bei solchen Anwürfen steigt die Lust aufs Antworten doch gleich gewaltig.

    Ob Sie einen Mangel sehen, ist unerheblich. Entscheidend ist tatsächlich, ob nach dem Kaufvertrag ein Anspruch auf Herausgabe besteht.
    Wenn nicht, hätte R.B. wieder mal Recht und Sie könnten ja den Stresstest nach Übergabe auf eigene Faust noch einmal durchführen und somit zumindest in dieser Richtung beruhigt sein.
    Dass BT innerhalb der Gewährleistung insolvent werden können, ist ein allgemeines Risiko und nicht zu umgehen.
     
  8. #8 Wookie81, 13.11.2013
    Wookie81

    Wookie81

    Dabei seit:
    10.06.2013
    Beiträge:
    133
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    IT
    Ort:
    München
    Das vielleicht nicht, aber anscheinend liest auch nicht jeder was TE will. Ihm/Ihr geht es nicht um den Zettel, sondern um einen Vorschlag zum Vorgehen!

    Doch z. B. mit dem erwähnten Sicherheitseinbehalt oder einer Bürgschaft oder ähnlichem. Wenn TE beweisen kann, dass der Estrich ohne Funktionsheizen eingebracht wurde, dann ist das (mMn) ein Baumangel, der ihn berechtigt Geld einzubehalten. Normalerweise behält man das doppelten der geschätzen Kosten zur Herstellung eines mängelfreien Objektes ein.

    So und ab jetzt wird dir auch kein Forum mehr weiterhelfen: Kläre mit deinem SV, wie/welche Beweise sich hierzu sichern lassen, was vermutlich mit dem Parkett passieren wird und wie hoch er die Kosten für die Korrektur ansetzt. Optional: Such mit dem Wissen nochmal das Gespräch mit dem BT. Sonst kläre mit einem RA das weitere Vorgehen, sprich: spätere Abnahme und Einbehalte. Wieder mMn kann man diesen Einbehalt ohne Probleme aufgrund des nicht durchgeführten Funktionsheizens, bewiesen durch die Tatsache, dass die Heizung nicht angeschlossen war begründen.

    Problematisch ist natürlich die Tatsache, dass niemand genau weiß, wann ein Problem auftreten wird und wie sich das dann zeigt ... und wenns zum Rechtstreit kommt, wird sich alles ziehen und nach 1-2 Jahren einigt man sich auf einen Vergleich oder ist befindet sich mit seinem Anwalt und Richter auf hoher See.

    Gruß
    Wk
     
  9. sniper

    sniper

    Dabei seit:
    10.04.2007
    Beiträge:
    1.301
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    All in One
    Ort:
    Kohlstädt
    moin lala

    aufheizprotokoll,funktionsheizen alles erstmal egal ,wenn der parkettleger kommt solltes du dabei sein ,denn der ist verpflichtet eine feuchtigkeitsmessung zumachen

    und wenn der sagt trocken, kann losgehen ,dann hat er den schwarzen peter, wenns doch nicht so ist
     
  10. R.B.

    R.B.

    Dabei seit:
    19.08.2005
    Beiträge:
    48.826
    Zustimmungen:
    13
    Beruf:
    Dipl.Ing. NT
    Ort:
    BW
    Der Bodenbelag ist anscheinend schon drin.

    Gruß
    Ralf
     
  11. sniper

    sniper

    Dabei seit:
    10.04.2007
    Beiträge:
    1.301
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    All in One
    Ort:
    Kohlstädt
    sorry hatte ich überlesen
     
Thema: Kein Aufheizprotokoll, kein Funktionsbeheizen vor Parkettverlegung. Wie vorgehen?
Besucher kamen mit folgenden Suchen
  1. kein aufheizprotokoll

    ,
  2. aufheizprotokoll fehlt

    ,
  3. bauträger aufheizprotokoll

    ,
  4. aufheizprotokoll bauherr aushändigen,
  5. belegheizen nach der druckprüfung,
  6. parkett verkleben ohne Heizprotokoll
Die Seite wird geladen...

Kein Aufheizprotokoll, kein Funktionsbeheizen vor Parkettverlegung. Wie vorgehen? - Ähnliche Themen

  1. Aufheizprotokoll wird nicht eingehalten - Unternehmer verweigert die Anpassung

    Aufheizprotokoll wird nicht eingehalten - Unternehmer verweigert die Anpassung: Wir haben in unserem Haus Zementfliessestrich, welcher geschliffen werden soll, auf Fußbodenheizung verlegen lassen. Wegen möglicher Rissbildungen...
  2. Aufheizprotokoll verpflichtend ?

    Aufheizprotokoll verpflichtend ?: Hallo, wie bei anderen Themen bereits beschrieben, habe ich ein Generalunternehmen beauftrag eine neue FBH einzubauen mit Estrichverlegung und...
  3. Estrich-Aufheizen so in Ordnung?

    Estrich-Aufheizen so in Ordnung?: Hallo, ich baue mit Bauträger - anders ist in unserem Städtchen leider nicht an Bauplätze zu kommen. Mir macht die Estrich-Aufheizung...
  4. Wie wird bei einem mobilen Heizgerät ein Aufheizprotokoll erstellt?

    Wie wird bei einem mobilen Heizgerät ein Aufheizprotokoll erstellt?: Ursprünglich dachte ich immer unser BT wurde unsere richtige Heizung aufstellen, wenn das Trockenheizen (Funktionsheizen) gemacht wird. Nun hat...
  5. Aufheizprotokoll unterschreiben

    Aufheizprotokoll unterschreiben: Fliessenarbeit ist unsere Eigenleistung. unser Fliesenleger hat bei mir nach dem Aufheizprotokoll für FBH gefragt. um es zu bekommen, habe ich mit...